Geschäftsbericht 2025

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Fußballspieler im blauen Japan-Trikot von adidas lächelt im Stadion. (Foto)

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Um jegliche Form von Risiken oder negativen Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Bezug auf Datenschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken zu verhindern oder zu mindern, haben wir mehrere Konzepte eingeführt. Wir haben Mechanismen eingerichtet, die sicherstellen, dass alle unsere Konzepte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

Konzepte1

 

Inhalt

 

Umfang

 

Verantwort­lichkeit auf höherer Ebene

 

Standards/
Initiativen von Dritten

 

Stakeholder­berück­sichtigung

 

Verfügbarkeit

Globale
Datenschutzrichtlinie

(D)

 

Beschreibt die Ziele, Prinzipien und Rahmenbedingungen von adidas in Bezug auf den Datenschutz und umfasst den Ansatz von adidas zur Löschung persönlicher Daten. Legt zudem die Erwartungen an Drittanbieter im Umgang mit personenbezogenen Daten für adidas fest

 

Nachgelagert

 

Global Privacy Officer

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Richtlinie zur Informationssicherheit

(D)

 

Definiert das Konzept von adidas zur Aufrechterhaltung eines moderaten Sicherheitsrisikos und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, indem die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Assets, einschließlich Informationen, Daten und Dienstleistungen, durch etablierte Standards und Praktiken gewährleistet wird

 

Nachgelagert

 

Chief Information Officer (CIO)

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Richtlinie über die Klassifizierung von Informationen

(D)

 

Behandelt den Schutz von geistigem Eigentum von adidas durch Beschäftigte oder Auftragnehmer durch die Klassifizierung von Informationen auf Grundlage von Sensibilität und Wert und die Anwendung geeigneter Sicherheitskontrollen für jede Stufe

 

Nachgelagert

 

Chief Information Officer (CIO)

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Standard zur Zugriffskontrolle

(D)

 

Definiert die Anforderungen der Zugangskontrollen (gemäß NIST SP 800-53 Rev. 5) für Beschäftigte, Auftragnehmer oder Berater im Kontext von adidas

 

Nachgelagert

 

Chief Information Officer (CIO)

 

National Institute of Standards and Technology (NIST SP 800-53 Rev. 5)

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Richtlinie von adidas über die Kontrolle und Überwachung gefährlicher Stoffe

(GS)

 

Definiert klare Anforderungen, den Umgang mit und Prozessabläufe für die Information, Prüfung und Zertifizierung der Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf möglicherweise vorhandene kritische Gefahrstoffe in adidas Produkten und Materialien

 

Nachgelagert

 

SVP Product Development & Sourcing, General Counsel

 

WFSGI, IUCN, ILO, AFIRM

 

n.a.

 

Einsehbar auf der Unternehmenswebsite

Standardarbeitsanweisung zur Definition nachhaltiger Inhaltsstoffe

(VV)

 

Legt den Rahmen für nachhaltige Inhaltsstoffe für adidas Produkte fest und beschreibt den Lebenszyklus sowie die Rollen und Verantwortungsbereiche

 

Gesamte Wertschöpfungskette

 

SVP
Product Development & Sourcing

 

Preferred Fiber and Materials Matrix von Textile Exchange

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Richtlinie zu Markenpartnerschaften

(VV)

 

Informiert über Prozesse und Richtlinien in den Bereichen Sportmarketing, Culture Marketing und Produktkollaborationen

 

Nachgelagert

 

SVP Brand Partnerships

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Eskalationsprozess im Zusammenhang mit Markenpartnerschaften

(VV)

 

Beschreibt den Prozess zum Umgang mit kritischen Verhaltensweisen von Partnern unter Vermeidung subjektiver Urteile

 

Nachgelagert

 

SVP Brand Partnerships

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Markenpartnerschaften

Richtlinie für Sportmarketingverträge

(VV)

 

Definiert Best Practices für die Ausarbeitung, Verhandlung, Genehmigung und Verwaltung von Sportmarketingverträgen, an denen eine der adidas Marken und Sportmarketing-Assets beteiligt sind

 

Nachgelagert (alle Sportmarketingverträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts weltweit)

 

General Counsel

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Fair-Play-Verhaltenskodex

(VV)

 

Legt fest, dass alle Beschäftigten und unsere Geschäftspartner ethisch und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Rechtssysteme, in denen sie geschäftlich tätig sind, handeln sollen, und gibt Orientierung zu Themen wie Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Whistleblowing. Fördert ein respektvolles, gerechtes und inklusives Arbeitsumfeld.

 

Gesamte Wertschöpfungskette

 

Vorstand

 

n.a.

 

Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat der adidas AG

 

Einsehbar auf der Unternehmenswebsite

1

Wesentliche Themen, die in den Konzepten und Leitlinien adressiert werden, werden wie folgt abgekürzt:

D – Datenschutz

GS – Gesundheit und Sicherheit

VV – Verantwortungsvolle Vermarktung

Hinsichtlich Datenschutz verfügt adidas über Konzepte, Standards und Blueprints (wie Prozesse, Verfahren, Leitlinien und Handbücher), die für alle adidas Unternehmenseinheiten weltweit gelten. Darin hat adidas ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) für die Entwicklung, die Einführung, den Betrieb und die weitere Verbesserung der Kompetenzen von adidas im Bereich Informationssicherheit definiert. Dieser risikobasierte Ansatz gewährleistet, dass die relevanten Sicherheitsziele erreicht werden. Das ISMS basiert auf den Prinzipien ‚Verwalten‘, ‚Identifizieren‘, ‚Schützen‘, ‚Erkennen‘, ‚Reagieren‘ und ‚Wiederherstellen‘ (in Übereinstimmung mit dem NIST SP 800-53 Rev. 5 Framework), um eine Leistungsmessung und kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten.

Des Weiteren verpflichtet sich adidas, die Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Wertschöpfungskette und für seine Verbraucher*innen zu achten und zu fördern. Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten für jeden Menschen, die auf Würde, Fairness, Gleichheit und Respekt basieren. Wir setzen diese Verpflichtung gegenüber unseren Verbraucher*innen durch unseren Fair-Play-Verhaltenskodex um, der hohe ethische Standards setzt, die unsere Beschäftigten und Partner bei all ihren Aktivitäten einhalten müssen. Der Fair-Play-Verhaltenskodex enthält u.a. unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung und Belästigung.

S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen

Die Abteilung Brand Insights von adidas spielt eine entscheidende Rolle bei der Bündelung von Erkenntnissen über Märkte, Kategorien, Verbraucher*innen und Wettbewerber, indem sie das Verbraucherverhalten beobachtet, untersucht und verfolgt. Die Abteilung besteht aus den folgenden Teams:

  • Consumer Insights konzentriert sich auf das Verständnis des allgemeinen Verbraucherverhaltens und setzt dazu maßgeschneiderte Konsumforschung mit führenden Agenturen in den jeweiligen Bereichen sowie Social-Intelligence-Tools ein.

  • Category Insights dokumentiert Erkenntnisse auf Grundlage der spezifischen Anforderungen unserer Produktkategorien wie Fußball oder Running.

  • Brand Insights ist verantwortlich für die Bereitstellung von Erkenntnissen über die Effektivität des Marketings sowie die allgemeine Markengesundheit mittels Durchführung regelmäßiger ‚Brand-Funnel‘-Marktstudien, die umfassende Verbraucherdaten zusammenführen.

Um Erkenntnisse über Verbraucher*innen zu gewinnen, verwenden wir hauptsächlich drei Arten von Datenquellen:

  • Quantitative (strukturierte) Daten aus Verbraucherumfragen, die von Drittanbietern (Agenturen, ‚Software as a Service‘-(‚SaaS‘-)Anbieter) für uns erhoben werden. Wir arbeiten mit Agenturen in diesem Bereich zusammen, die jährlich eine Umfrage zur Markenwahrnehmung und Markengesundheit in verschiedenen Ländern durchführen. Diese Daten werden kontinuierlich das ganze Jahr über erhoben, basierend auf einem strengen Stichprobenplan.

  • Verhaltensdaten aus digitalen Datenquellen von Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen wie Instagram, TikTok oder Google, die von unserer Zielgruppe genutzt werden – diese Daten werden über SaaS-Partner bezogen, die Plattformzugang und Rohdaten (Dashboards, Dateien, API-Zugang) bereitstellen. Diese Art von Daten ist jederzeit zugänglich.

  • Qualitatives Verbraucherfeedback zu Produkten, Konzepten, Ideen, Looks und Styles aus Fokusgruppen, Workshops und ausführlichen Interviews. Diese Daten werden je nach Bedarf auf Ad-hoc-Basis gesammelt.

Wir erheben Daten von Verbraucher*innen, die technische Sportprodukte, Markensportbekleidung und Streetwear kaufen, mit Schwerpunkt auf der Gen Z, Sportbegeisterten und einflussreichen Personen in ihrem Fachgebiet, z.B. Outdoor-Athlet*innen für Gespräche über Trailrunningschuhe oder Fitness-Coaches für Gespräche über Fitnessbekleidung.

Dieser facettenreiche Ansatz zum Gewinnen von Erkenntnissen hilft uns, vielfältige und glaubwürdige Perspektiven zu sammeln, die in unsere Entscheidungen und Aktivitäten einfließen, mit dem Ziel, die Auswirkungen unserer verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken auf unsere Verbraucher*innen zu steuern. Diese Aktivitäten werden von unserem Brand-Insights-Team geleitet, das dem SVP Brand Development unterstellt ist.

Darüber hinaus nutzt unsere Abteilung Brand Partnership Insights Online-Plattformen und Umfrageergebnisse, um zu verstehen, wie unsere Partner, z.B. Vereine, Athlet*innen und Prominente, von den Verbraucher*innen wahrgenommen werden. Wir setzen digitale Tools ein und arbeiten mit Agenturen zusammen, die Verbraucherumfragen durchführen und spezifische Daten sammeln. Auf diese Weise können wir verschiedene Aspekte unserer Partner messen, darunter die Performance in sozialen Medien und die Markeneignung. Zudem erstellen wir Ad-hoc-Berichte für bestimmte oder besondere Anlässe. Dieser umfassende Ansatz hilft uns dabei, die weitreichenderen Auswirkungen unserer Markenpartnerschaften auf die Wahrnehmung der Verbraucher*innen zu verstehen. Alle Erkenntnisse in Bezug auf unsere Partner werden vom Brand-Partnerships-Operations-, Insights- and History-Management-Team verwaltet, das dem SVP Brand Partnerships unterstellt ist.

Unser Unternehmen setzt auf einen umfassenden Ansatz zur Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen. Dieser Prozess umfasst die Bewertung der Markenattraktivität, Verbrauchernachfrage und anderer relevanter Kennzahlen, um sicherzustellen, dass unsere Strategien mit den Erwartungen und Präferenzen der Verbraucher*innen übereinstimmen.

Im Bereich des Partnerschaftsmarketings folgen wir einem strukturierten jährlichen Planungsprozess zur Bestimmung unserer Entwicklungsstrategien mit all unseren Partnern. Dieser Prozess umfasst fundierte Entscheidungen über die Fortsetzung oder Beendigung bestehender bzw. die Aufnahme neuer Partnerschaften auf Grundlage der Übereinstimmung eines potenziellen Partners mit unseren Markenwerten und -zielen.

Die Ergebnisse unserer Bewertungen und unseres Austausches werden dokumentiert und überprüft, um zukünftige Strategien und Entscheidungen zu unterstützen. Dieser iterative Prozess trägt dazu bei, dass unsere Interaktion mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen effektiv und an unseren Unternehmenszielen ausgerichtet bleibt.

S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können

Grundsätzlich können Verbraucher*innen über verschiedene zugängliche und reaktionsschnelle Kanäle Beschwerden zu allen Themen einreichen, die sie ansprechen möchten. Diese Kanäle umfassen:

  • Kontakte auf den nationalen adidas Websites, wie auch in der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) aufgeführt

  • Direkte Kommunikation mit unserem Kundenserviceteam und dem Personal in den Einzelhandelsgeschäften

  • Bestimmte adidas Websites, auf denen Fragen jeglicher Art gestellt werden können

  • adidas Beschwerdemechanismus (der Kundenbeschwerdemechanismus adiComp verfolgt alle Verbraucherbeschwerden am Point of Sale)

  • adidas Key Account Management (potenzielle Verbraucherbeschwerden zu Produkten von adidas, die an unsere Großhändler gerichtet sind, werden über das jeweilige Account Management zurückgespielt)

  • Fair-Play-Webformular und -Hotline (Meldesystem für Hinweisgeber*innen) – Einzelheiten sind hier zu finden: SIEHE ESRS G1-1 – KONZEPTE FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND UNTERNEHMENSKULTUR

Wir verfolgen und überwachen Probleme, die über diese verschiedenen Systeme angesprochen und bearbeitet werden, um die Wirksamkeit unserer Kanäle sicherzustellen. Dazu gehören unser Kundenservice und der adidas Beschwerdemechanismus (adiComp), der 100 % der eingehenden Verbraucherbeschwerden und -lösungen verfolgt, erfasst und bearbeitet. Für Fälle im Zusammenhang mit Datenschutz verwenden wir ein automatisiertes Tool zur Beantragung individueller Rechte mit KPIs und regelmäßiger Berichterstattung, um dessen Wirksamkeit zu überwachen und zu bewerten. Der Kundenservice wird durch Kundenservicesysteme und -prozesse überwacht, während E-Mails an Global Privacy vom Global-Privacy-Team bearbeitet werden. Unser Kundenservicedienstleister ist vertraglich verpflichtet, Verbraucherbeschwerden und -anfragen zu bearbeiten. Dabei wird ein interner Due-Diligence-Prozess von Stakeholdern des Unternehmens überwacht, um die Einhaltung der Vorschriften und die Wirksamkeit sicherzustellen.

Die Tatsache, dass unsere Verbraucher*innen diese Kanäle aktiv nutzen und sich für Unterstützung direkt an uns wenden, spiegelt ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen wider. Informationen darüber, wie wir Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen, wenn sie unsere Verfahren nutzen, sind in ESRS G1 – Unternehmensführung zu finden. SIEHE ESRS G1-1 – KONZEPTE FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND UNTERNEHMENSKULTUR

Darüber hinaus ist unser Government-Affairs-Team für die Bearbeitung von Fällen verantwortlich, die über Nichtregierungsorganisationen eingehen. Das Team soll sicherstellen, dass wir effektiv mit den Stakeholdern zusammenarbeiten und ihre Bedenken umgehend prüfen.

Was unsere Geschäftsbeziehungen betrifft, so unterstützen wir die Verfügbarkeit von Beschwerde- und Feedbackkanälen, indem wir uns auf das Beziehungsmanagement und die Zugänglichkeit konzentrieren, insbesondere für Key Accounts und Online-Communitys. Dadurch wird sichergestellt, dass unsere Partner in der Lage sind, Verbraucherbeschwerden und -feedback effektiv zu bearbeiten.

Durch die Aufrechterhaltung verschiedener offener Kommunikationskanäle und die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse sind wir bestrebt, wirksame Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und unser Engagement für verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken sowie die Zufriedenheit und Sicherheit der Verbraucher*innen aufrechtzuerhalten. Weitere Einzelheiten zu unseren Maßnahmen sind im nachfolgenden Abschnitt zu finden.

S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Die Abteilungen und Teams, die in das Management der wesentlichen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern involviert sind, sind detailliert im Abschnitt S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen aufgeführt.

Ansätze zum Management des Risikos im Zusammenhang mit Datenschutz

Um das Risiko zu minimieren, haben wir robuste Datenschutzmanagementsysteme in unsere Geschäftspraktiken integriert. Dazu gehören Mitarbeiterschulungen, die Umsetzung von Datenschutzanforderungen, die Einführung von Sicherheitstechnologien zum Schutz von Verbraucherdaten sowie die Durchführung von Audits. Durch die Einhaltung des Datenschutzes erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern bauen auch Vertrauen bei den Verbraucher*innen auf, das für unseren langfristigen Erfolg unerlässlich ist.

Darüber hinaus werden Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz in der Risiko- und Chancenbewertung von adidas umfassend berücksichtigt, die einen standardisierten Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Handhabung aller relevanten Risiken festlegt. Um solche Risiken zu bewältigen, ermitteln wir die erforderlichen Maßnahmen, indem wir für Projekte, bei denen Verbraucherdaten verarbeitet werden, spezielle Folgenabschätzungen durchführen – zusätzlich zu unserer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 EU-DSGVO. Zudem informieren wir uns über geltende lokale rechtliche Anforderungen. Weitere Einzelheiten sind im Risiko- und Chancenbericht zu finden. SIEHE RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Auf Grundlage der Ergebnisse unserer Bewertungen ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen zur Risikominderung. Wenn wir feststellen, dass die Risiken weiterhin hoch sind und nicht minimiert werden können, fahren wir mit der Verarbeitung nicht fort, um ein minimales Risiko zu gewährleisten. Zur Risikominderung führen wir die oben erwähnten Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und setzen die erforderlichen Compliance-Maßnahmen um.

Wir verfügen über restriktive System- und Datenzugriffskontrollen, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeitenden und Zulieferer ausschließlich nach dem ‚Need-to-know‘-Prinzip auf unsere Systeme und Daten zugreifen. Darüber hinaus verfügen wir über interne Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Zulieferern, um etwaige negative Auswirkungen auf Verbraucher*innen zu minimieren, die sich aus unseren Lieferketten für die Datenverarbeitung ergeben könnten. Wir führen regelmäßig Stichproben durch, um festzustellen, ob die bestehenden Maßnahmen weiterhin ausreichend sind, insbesondere, wenn sich das Risikoniveau verändert und sich dadurch die Auswirkungen auf Einzelpersonen erhöhen könnten.

Das Information-Security-Team nutzt, in Zusammenarbeit mit anderen Teams wie Tech, neben seinen regulären Services gezielte globale Programme, um die oben genannten Sicherheitskontrollen durchzuführen und dadurch das Risiko im Zusammenhang mit Datenschutz zu minimieren:

  • Cloud Security: Das Ziel dieses Programms und der damit verbundenen Maßnahmen ist es, proaktive Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um Probleme zu identifizieren und zu mindern, bevor diese zu einem Risikoereignis werden, und so Geschäftsunterbrechungen zu minimieren. Wir streben die Entwicklung skalierbarer Lösungen an, um Schwachstellen zu verwalten und unsere Cloud-Umgebung zu sichern. Diese Maßnahmen unterstützen die Implementierung des Kontrollrahmens, der in der Richtlinie zur Informationssicherheit sowie ihren unterstützenden Standards und Blueprints definiert ist.

  • Data Security: Ziel ist es, unser Rahmenwerk und Governance-Modell für die Datensicherheit weiterzuentwickeln. Damit wollen wir die Entscheidungsfindung verbessern und die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung der Kontroll- und Regulierungsanforderungen umsetzen, mit dem übergeordneten Ziel, datenbezogene Risiken zu reduzieren. Dies unterstützt die Implementierung der Datensicherheitskontrollen, die in der Richtlinie zur Informationssicherheit sowie ihren unterstützenden Standards und Blueprints definiert sind.

  • Ransomware Readiness: Das Projekt zielt darauf ab, die aktuellen Bewertungen für die kritischsten Vermögenswerte zu verbessern, um operative Schäden, Einnahmeverluste, rechtliche oder regulatorische Sanktionen und Reputationsschäden für adidas durch Erpressung in Zusammenhang mit Schadsoftware (,Ransomware‘) zu begrenzen. Der Ansatz besteht darin, technische Lösungen für unveränderliche Backups und einen Prozess zur Wiederherstellung/Wiedergewinnung weiterzuentwickeln. Das Projekt unterstützt die Backup- und Wiederherstellungsdomäne des Kontrollrahmens, wie in der Richtlinie zur Informationssicherheit sowie ihren unterstützenden Standards und Blueprints definiert.

  • Control Assessment: Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Service zur regelmäßigen Überprüfung der Reife der Kontrollen sowohl aus Unternehmens- als auch aus Systemperspektive. Durch diese Aktivität können wir Verbesserungsbereiche für die implementierten adidas Kontrollen identifizieren, wodurch wir die erforderlichen Kontrollen priorisieren und unternehmensweit implementieren können.

Wenn dem Cyber-Security-Incident-Response-Team eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemeldet wird, wird sie entweder als Verletzung der Vertraulichkeit (unbefugter Zugriff, Verwendung oder Offenlegung vertraulicher Informationen), als Verletzung der Integrität (unbefugte Änderung – vorsätzlich oder unbeabsichtigt – von Informationen) oder als Verletzung der Verfügbarkeit (versehentlicher Verlust des Zugriffs auf oder Zerstörung von Informationen) eingestuft. Anschließend wird analysiert, ob die Verletzung möglicherweise Auswirkungen auf persönliche Daten und negative Auswirkungen auf Einzelpersonen wie Verbraucher*innen haben wird. Wird eine mögliche Beeinträchtigung festgestellt, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, um die betroffenen Stakeholder einzubeziehen und die Verletzung gegebenenfalls den Behörden zu melden. Wir legen Korrekturmaßnahmen fest, um wesentliche Kompromisse oder Schwachstellen anzugehen. Diese Maßnahmen werden zur Beseitigung der Probleme von den jeweiligen Stakeholdern, z.B. den Business- oder Technikteams, ausgeführt. Zum erfolgreichen Abschluss und zur Validierung werden Folgemaßnahmen durchgeführt und gewonnene Erkenntnisse bewertet, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Auch wenn sich menschliches Versagen nicht gänzlich vermeiden lässt, ergreifen wir Maßnahmen, um durch solche Fehler verursachte Verletzungen personenbezogener Daten zu verhindern. Wir setzen unseren Fair-Play-Verhaltenskodex sowie die Globale Datenschutzrichtlinie konsequent durch und schulen unsere Mitarbeitenden kontinuierlich. Zudem führen wir Qualitätskontrollen bei unseren Zulieferern durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und Vertreter*innen von adidas die personenbezogenen Daten der Verbraucher*innen ordnungsgemäß verarbeiten. Darüber hinaus verbessern wir kontinuierlich unsere Datenerfassungs- und ‑speicherungsprozesse, um Datenqualität zu gewährleisten und eine betrügerische Verwendung personenbezogener Daten zu verhindern. Um technische Fehler zu minimieren, überwachen und kontrollieren wir unsere Systeme mithilfe globaler und lokaler Tests unserer Informationssicherheitskontrollen, die von unserem Information-Security-Team durchgeführt werden. Diese Tests validieren die Wirksamkeit unserer Sicherheitskontrollen. Zudem werden regelmäßig Schwachstellenanalysen, Penetrationstests, Protokollüberwachung, Bedrohungsanalysen und Beratungen zur Sicherheitsarchitektur durchgeführt.

Unser Data Protection Officer (DPO) berichtet dem Vorstand und den relevanten Stakeholdern regelmäßig über die Ergebnisse. Das Privacy-Team liefert zudem Beiträge an das Internal-Audit-Team, das die Umsetzung des Datenschutzes und die entsprechenden Auswirkungen auf die Verbraucher*innen überprüft und kontrolliert. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Vorfälle im Zusammenhang mit den Datenschutzrechten der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen gemeldet.

Ansätze zum Management des Risikos im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit

Die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und Standards für Produktsicherheit und -qualität ist unerlässlich. Der Verkauf schadhafter Produkte oder solcher, die den Sicherheitsstandards nicht entsprechen, kann zu Verletzungen bei Verbraucher*innen, Rückrufaktionen, Strafen, Reputationsverlust oder Verlust des Marktzugangs führen. Die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere in Regionen wie der EU und den USA, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Dazu gehören Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Chemikalien, Einfuhrbestimmungen und strenge Nachhaltigkeitsanforderungen. Um diese Risiken zu mindern, wenden wir unternehmensweite Richtlinien und Standards zur Produktsicherheit an, die die Einhaltung physikalischer und chemischer Sicherheitsanforderungen sicherstellen. Diese Richtlinien, die in Zusammenarbeit der Rechtsabteilung und Product Development & Sourcing ausgearbeitet wurden, werden regelmäßig aktualisiert und durch Schulungen unterstützt. Die Einhaltung wird durch unsere Sourcing-Organisation überwacht und durchgesetzt.

Unser Ansatz ist in der im Jahr 1998 von uns eingeführten Richtlinie zur Kontrolle und Überwachung von Gefahrstoffen verankert. Diese Richtlinie entspricht strengen lokalen Bestimmungen und umfasst bewährte Verfahren, wie von Verbraucherschutzorganisationen empfohlen. Sie wird auf Grundlage unseres ständigen Austausches mit wissenschaftlichen Organisationen einmal im Jahr aktualisiert und intern sowie extern veröffentlicht und ist für alle Geschäftspartner verbindlich. Externe Einrichtungen sowie unsere eigenen Qualitätslabore kontrollieren fortlaufend Materialproben, um sicherzustellen, dass sie unsere Anforderungen erfüllen. Materialien, die unseren Standards und Spezifikationen nicht entsprechen, werden abgelehnt.

Darüber hinaus haben wir in den letzten Jahren unser Produktsicherheitsnetzwerk gestärkt, um die Einhaltung der Vorschriften in allen Geschäftsbereichen zu überwachen. Zudem haben wir Sicherheitsrichtlinien und ‑verfahren mit einem starken Fokus auf diejenigen Geschäftseinheiten entwickelt, die produktsicherheitsrelevante Produkte vermarkten, und ein internes Leitlinienportal für das Rückrufmanagement eingeführt. Zudem haben wir 2025 mit der Aktualisierung unserer Produktkonformitätsdatenbank begonnen, in der obligatorische Produktdokumentationen wie Konformitätsbescheinigungen (Certificates of Compliance, COC) gespeichert sind. Dieser proaktive Ansatz stellt sicher, dass wir umgehend auf behördliche Anfragen reagieren und den Marktzugang für unsere Produkte aufrechterhalten können.

Schließlich engagieren sich unsere Legal-, Social-and-Environmental-Affairs- und Government-Affairs-Teams regelmäßig in Initiativen zur Interessenvertretung. Wir beteiligen uns aktiv an Brancheninitiativen, wie der zur ‚Restricted Substances List‘ von AFIRM, und unterstützen die Entwicklung von Best-Practice-Tools. Im Jahr 2025 haben wir unser Engagement in öffentlichen Konsultationen mit der Europäischen Kommission und US-Gesetzgebungsorganen verstärkt, um zur Gestaltung praktischer Vorschriften beizutragen. Um den zunehmenden gesetzlichen Anforderungen in den USA, einschließlich der EPA-Anforderungen für PFAS, gerecht zu werden, haben wir den Informationsaustausch mit Einzelhändlern verbessert, den Dialog mit Zulieferern ausgeweitet und die Tracking-Funktionalität optimiert.

Indem wir sicherstellen, dass wir über die gesetzlichen Anforderungen auf dem Laufenden bleiben und den erforderlichen Rahmen für die Umsetzung der adidas Richtlinie zur Kontrolle und Überwachung von Gefahrstoffen aufrechterhalten, gewährleisten wir, dass unser Unternehmen widerstandsfähig bleibt und auf sich ändernde Verbrauchererwartungen und gesetzliche Anforderungen reagieren kann. Als Ergebnis dieser kontinuierlichen Bemühungen verzeichneten wir im Jahr 2025 keine gesundheits- und sicherheitsbezogenen Produktrückrufe (Lizenzprodukte ausgenommen).

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf Auswirkungen der verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken

Wie oben in diesem Kapitel dargelegt, sind unsere Vermarktungspraktiken ein wesentlicher Bestandteil unseres Engagements für verantwortungsvolles Marketing. Im Rahmen unseres Partnerschaftsmarketings bemühen wir uns, sicherzustellen, dass unsere Kooperationen und Partnerschaften unsere Markenwerte widerspiegeln und das Vertrauen der Verbraucher*innen erhalten. Um dies zu erreichen, prüfen wir potenzielle Partner gründlich. Wir ergreifen angemessene und proaktive Maßnahmen, um unsere Marke zu schützen, was letztlich – falls erforderlich – auch zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen führen kann.

Wir sind bestrebt, negative Auswirkungen auf Verbraucher*innen durch unsere Vermarktungspraktiken von Anfang an zu vermeiden. Um diese Auswirkungen sowohl zu verhindern als auch darauf zu reagieren, führen wir einen offenen Dialog mit unseren Stakeholdern. Wir bieten Verbraucher*innen mehrere Kanäle, über die sie Beschwerden einreichen oder Probleme ansprechen können, wie im vorherigen Abschnitt (S4-3 – Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle für Verbraucher und Endnutzer, um Bedenken zu äußern) dargelegt. Sollten trotz unserer Präventivmaßnahmen dennoch negative Auswirkungen auftreten, versuchen wir umgehend, die erforderlichen Maßnahmen zu identifizieren, um die Auswirkungen unserer Marketingpraktiken zu beheben, insbesondere in den Bereichen diskriminierendes Marketing und umweltbezogene Angaben.

Darüber hinaus pflegen wir über unser-Government-Affairs-Team Beziehungen zu gesetzgebenden Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), um die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Standards zu gewährleisten. Unsere sorgfältigen Überwachungsverfahren ermöglichen es uns, neue Anforderungen so schnell wie möglich in unseren Betrieb zu integrieren, oft, bevor sie gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wir ergreifen verschiedene Maßnahmen, um negative Auswirkungen im Zusammenhang mit diskriminierendem Marketing, insbesondere im Bereich des Markenpartnerschafts-Marketings, zu verhindern und zu mindern. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Soziale Medien: Wir beobachten kontinuierlich die sozialen Medien, um die Verbraucherstimmung zu verfolgen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

  • Stimmungsanalyse: Durch die Analyse der Verbraucherstimmung gewinnen wir Erkenntnisse darüber, wie unsere Marke und unsere Partner wahrgenommen werden, damit wir bei negativen Wahrnehmungen umgehend reagieren können.

  • Eskalationsprozess im Zusammenhang mit Partnerschaften: Wir haben einen Eskalationsprozess im Zusammenhang mit Partnerschaften etabliert, um alle Probleme, die mit unseren Marketingpartnern auftreten, zu managen und zu lösen und um sicherzustellen, dass alle negativen Auswirkungen schnell behoben werden.

Wenn es trotz unserer Präventivmaßnahmen zu negativen Auswirkungen des Markenpartnerschafts-Marketings kommt, passen wir unsere Vorgehensweise bei der Bereitstellung oder Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen an die spezifischen Umstände des jeweiligen Falls an. Wir bewerten jede Situation individuell, um die am besten geeigneten Aktionen und Maßnahmen zu bestimmen. Wir verpflichten uns dazu, umgehend und effektiv zu handeln, sobald ein Fall auftritt, und sicherzustellen, dass wir unsere wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen auf eine Weise angehen, die den besonderen Umständen jeder Situation gerecht wird. In Fällen, in denen es beispielsweise um hochrangige Partnerschaften geht, bewerten wir die spezifischen Auswirkungen und ergreifen schnell Maßnahmen, um alle auftretenden Probleme anzugehen. Dies kann direkte Gespräche mit den Partnern, öffentliche Erklärungen oder andere Abhilfemaßnahmen beinhalten, um die Auswirkungen abzuschwächen und unsere Markenintegrität zu wahren. Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen wird über die etablierten Kanäle für die Interaktion mit Verbraucher*innen überwacht, wobei Erkenntnisse aus den verschiedenen Datenquellen gewonnen werden, die in S4-2 – Prozesse für die Interaktion mit Verbrauchern und Endnutzern über Auswirkungen erläutert werden.

Wir verpflichten uns, verantwortungsbewusst mit umweltbezogenen Angaben umzugehen und bestehende sowie künftige Vorschriften einzuhalten. Sollte trotz unserer Maßnahmen und Sorgfalt eine umweltbezogene Angabe unseren strengen Standards nicht entsprechen oder von unseren Verbraucher*innen als mehrdeutig empfunden werden, wird adidas Korrekturmaßnahmen ergreifen, indem wir die Angabe entfernen oder anpassen, beispielsweise durch Überarbeitung der Produktbeschreibungen auf E‑Commerce-Plattformen, um Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten.

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Mittlerweile ein etablierter, an die OECD-Definition angelehnter Begriff für die früher als ‚PFC‘ bezeichnete Gruppe von mehreren Tausend Stoffen.