Geschäftsbericht 2025

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Fußballspieler im blauen Japan-Trikot von adidas lächelt im Stadion. (Foto)

ESRS 2 Allgemeine Angaben

SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Unser Ansatz zur Interaktion mit Interessenträgern wird in ESRS 2 SBM-2 berichtet. siehe ESRS 2 – SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

adidas arbeitet mit einer überwiegend ausgelagerten globalen Beschaffungskette, die sich von strategischen Herstellern bis hin zu Zulieferern für Komponenten und Rohstoffen wie Baumwolle, Leder und Naturkautschuk erstreckt. Während unsere eigenen Standorte – z.B. Büros, Einzelhandelsgeschäfte und Distributionszentren – nur ein begrenztes direktes Risiko für betroffene Gemeinschaften darstellen, birgt unsere vorgelagerte Beschaffungskette ein größeres Potenzial für negative Auswirkungen.

Durch unsere Wesentlichkeitsanalyse und unsere Prozesse zum Stakeholder-Dialog haben wir tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften identifiziert, insbesondere in Bezug auf:

  • Zugang zu Wasser und Sanitäreinrichtungen (Erschöpfung des Grundwassers, Umweltverschmutzung in der Nähe von Zulieferbetrieben, Produktion gefährlicher Abfälle, einschließlich chemischer Abfälle)

  • Menschenrechtsverteidigende (Human Rights Defenders – HRDs) (z.B. ungerechtfertigte Entlassung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen)

  • indigene Völker und Gemeinschaften, die in der Nähe von Rohstoffproduktions- und/oder Recyclingstandorten leben

Diese Auswirkungen sind auf unser Geschäftsmodell zurückzuführen, das auf einer ausgelagerten Produktion in Regionen basiert, in denen Risiken für die Umwelt und Menschenrechte häufiger auftreten. Alle wesentlichen negativen Auswirkungen sind in der Regel Einzelfälle. Sie fließen auch in unsere Strategie ein und führen zu gezielten Sorgfaltsprüfungen, Anforderungen an Zulieferer und Beschwerdemechanismen, um Schäden zu mindern und zu beheben.

Zu betroffenen Gemeinschaften können gehören:

  • Menschenrechtsverteidigende wie z.B. Gewerkschafter*innen, Umweltschützer*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen

  • die lokale Bevölkerung in der Nähe von Tier-1- und Tier-2-Zulieferbetrieben

  • Gemeinschaften, die von Logistik- und Vertriebsaktivitäten betroffen sind

  • indigene Völker, die in der Nähe der Produktion von Rohstoffen leben, die in unsere Beschaffungskette gelangen

Wir arbeiten mit Stakeholdern – darunter NGOs, Gewerkschaften und Interessengruppen – zusammen, um die Anliegen betroffener Gemeinschaften zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Über unseren Beschwerdemechanismus für Dritte und unsere Protokolle für die Berichterstattung der Gemeinschaften können betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern, die gemäß unserem System zur Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt (Human Rights and Environmental Due Diligence – HREDD) untersucht und behandelt werden.

SBM-3 – Betroffene Gemeinschaften und wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs)

Wesentliches Thema

 

Wesentliche IROs

 

Einstufung

 

Zeit­horizont

 

Wert­schöpfungs­kette

 

Beschreibung

Wasser und Sanitärversorgung

 

Negative Auswirkung

 

Potenziell

 

Kurzfristig

 

Vorgelagert

 

In unserer Beschaffungskette gibt es potenziell negative Auswirkungen auf die Umwelt, die den Zugang von Gemeinschaften zu sauberem Wasser und zur Sanitärversorgung in den Gemeinschaften, in denen unsere Zulieferer tätig sind, beeinträchtigen können (vor allem bei Tier-2-Zulieferern, die im Rahmen ihrer Produktion wasserintensive Verfahren einsetzen).

Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidigende

 

Negative Auswirkung

 

Potenziell

 

Mittelfristig

 

Vorgelagert

 

Menchenrechtsverteidigende können durch Einschüchterung, Diskriminierung oder wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen benachteiligt werden, wenn sie ihre Bedenken äußern (einschließlich solcher, die mit unseren Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang stehen können), insbesondere in Regionen, in denen die bürgerlichen Freiheiten und der Schutz der Menschenrechte eingeschränkt sind.