Geschäftsbericht 2025

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Fußballspieler im blauen Japan-Trikot von adidas lächelt im Stadion. (Foto)

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Die Einhaltung von Gesetzen sowie internen und externen Vorschriften ist für uns unerlässlich. Der Vorstand gibt die Richtung vor, und alle Beschäftigten müssen in ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ethisch korrekt handeln und Gesetze sowie interne und andere externe Bestimmungen einhalten. Unser Fair Play Code of Conduct (Fair-Play-Verhaltenskodex) legt hohe ethische Standards fest, zu deren Einhaltung wir uns verpflichtet haben. Unser ,adidas Fair Play‘ Verhaltenskodex zielt darauf ab, einen Großteil an potenziellen Problemen im Zusammenhang mit Compliance zu verhindern. Aus diesem Grund setzen wir spezielle Methoden ein, um eventuelle Probleme zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Dabei ist uns jedoch bewusst, dass kein Compliance-System alle Verstöße verhindern kann.

Neben unserem Fair-Play-Verhaltenskodex setzen wir unseren Ansatz zur Unternehmenskultur unter anderem auf der Grundlage der nachfolgend beschriebenen Richtlinien und Konzepte um:

G1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit der Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Konzepte1

 

Inhalt

 

Umfang

 

Verantwort­lichkeit auf höherer Ebene

 

Standards/
Initiativen von Dritten

 

Stakeholder­berück­sichtigung

 

Verfügbarkeit

Fair-Play-Verhaltenskodex

(U, SW, PE)

 

Der Verhaltenskodex legt fest, dass alle Beschäftigten und Geschäftspartner ethisch und im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften der Rechtsordnungen, in denen sie tätig sind, handeln müssen, und bietet Orientierungshilfen zu Themen wie Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Whistleblowing

 

Eigene Standorte (alle Beschäftigten weltweit)

 

Vorstand

 

n.a.

 

Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG, Betriebsrat

 

Verfügbar auf der Unternehmens­website

Compliance-Richtlinie

(U, SW, PE, V)

 

Definiert u.a. den globalen Ansatz von adidas in Bezug auf Bestechung und Korruption, Geschenke und Bewirtung, Betrug und Diebstahl, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Interessenkonflikte und Verzicht auf Vergeltung. Enthält Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen Richtlinien, einschließlich des Fair Play Code of Conduct

 

Eigene Standorte

 

CCO

 

OECD-Grundsätze zur Corporate Governance, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, UN-Konvention gegen Korruption, Anti-Korruptionskonvention und Anti-Korruptions-Managementsysteme, Compliance-Prüfungsstandard IDW PS 980,

 

Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG, Betriebsrat

 

Verfügbar auf der Unternehmens­website

Globale Schulungs­richtlinie

(PE)

 

Beschreibt den Schulungsansatz von adidas und die Erwartung, dass die Beschäftigten alle vorgeschriebenen Schulungen absolvieren. Überwacht über das Lernmanagementsystem (LMS)

 

Eigene Standorte (alle Beschäftigten mit regelmäßigem Zugang zum LMS weltweit)

 

Vorstandsmitglied verantwortlich für Global Human Resources, People and Culture

 

n.a.

 

n.a.

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Richtlinie für verantwortungs­bewusste Beschaffungs­praktiken und den Einkauf

(M)

 

Definiert den Ansatz von adidas für verantwortungsbewusste Beschaffungs- und Einkaufspraktiken. Es wird sichergestellt, dass Beschaffungs- und Einkaufsentscheidungen sowie andere unterstützende Prozesse die Erfüllung der adidas Arbeitsplatzstandards nicht behindern oder beeinträchtigen

 

Eigene Standorte, vorgelagert

 

SVP Product Development & Sourcing, VP Social & Environmental Affairs

 

n.a.

 

Direkte Absprache mit Stakeholdern

 

Verfügbar auf der Unternehmens­website und direkt mit Zulieferern geteilt

Global Non-Trade Procurement Policy

(M)

 

Beschreibt die globalen Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der indirekten Beschaffung (GNTP) beim Einkauf indirekter/nicht handelsbezogener Waren oder Dienstleistungen oder bei der Zusammenarbeit mit externen Zulieferern im Rahmen von GNTP im Auftrag von adidas

 

Eigene Standorte, vorgelagert, nachgelagert

 

SVP Global Non-Trade Procurement

 

n.a.

 

Direkte Absprache mit Stakeholdern

 

Verfügbar für alle Beschäftigten

Arbeitsplatz­standards

(M)

 

Vertraglich bindende Anforderungen für die Herstellerbetriebe unserer Zulieferer in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Arbeitsrechte und Umweltschutz

 

Vorgelagert
(einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer und Sub-Unternehmer)

 

VP Social & Environmental Affairs

 

ILO-Übereinkommen, Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI)

 

Direkte Absprache mit Arbeitsrechtsgruppen

 

Verfügbar auf der Unternehmens­website und direkt mit Zulieferern geteilt

Richtlinie zum Schutz der Menschen­rechte

(U)

 

Definiert unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt sowie die Maßnahmen, die wir zur Erfüllung unserer Verantwortung im Rahmen der ‚Human Rights & Environmental Due Diligence (HREDD)‘ umsetzen

 

Eigene Standorte, vorgelagert (einschließlich Lizenznehmer und Sub-Unternehmer)

 

Vorstand und CHRO

 

UN-Leitprinzipien, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, Internationale Menschenrechtscharta, Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation

 

Direkte Absprache mit Stakeholdern

 

Verfügbar auf der Unternehmens­website und direkt mit Zulieferern geteilt

1

Wesentliche Themen, die in den Konzepten und Leitlinien adressiert werden, werden wie folgt abgekürzt:

U – Unternehmenskultur

SW – Schutz von Whistleblowern

M – Management der Beziehungen mit Zulieferern

PE – Prävention und Erkennung

V – Vorfälle

Compliance-Management-System (adidas Fair Play)

Unser Compliance-Management-System (CMS) ist sowohl mit dem Risiko- und Chancenmanagementsystem des Unternehmens als auch mit unseren internen Kontrollen verknüpft und wird vom adidas Chief Compliance Officer (CCO) überwacht. Als Teil unseres globalen ‚Fair Play‘-Konzepts bildet das CMS den organisatorischen Rahmen dafür, dass unsere internen Regelungen und Richtlinien unternehmensweit bekannt und unsere Geschäftspraktiken rechtskonform sind. Es verdeutlicht unser starkes Engagement für ein ethisches und faires Verhalten in unserer eigenen Organisation und setzt auch den Rahmen dafür, wie wir mit unserem Umfeld umgehen.

Das adidas CMS basiert auf den OECD-Grundsätzen zur Corporate Governance und entspricht den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Es soll:

  • qualitatives und nachhaltiges Wachstum durch gute Corporate Governance unterstützen,

  • das Risiko finanzieller Verluste oder Schäden, die durch nicht regelkonformes Verhalten verursacht werden, reduzieren und mindern,

  • den Wert und das Ansehen des Unternehmens und seiner Marke durch regelkonformes Verhalten schützen und weiter stärken,

  • Initiativen zur Bekämpfung von Belästigung und Diskriminierung gemeinsam mit dem Employee-Relations-Team unterstützen.

Der adidas Fair-Play-Verhaltenskodex ist auf unserer Website einsehbar und gibt Leitlinien für das Verhalten im Arbeitsalltag vor, die für alle Beschäftigten weltweit und in allen Geschäftsbereichen verpflichtend sind. ADIDAS-GROUP.COM/CORPORATE GOVERNANCE

Unser CMS basiert auf drei Säulen: Vorbeugen, Erkennen und Reagieren.

Vorbeugen

Das CMS wird regelmäßig von unserem Compliance-Team überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Es erfolgen Kommunikationsmaßnahmen zum Thema Compliance von Führungskräften des Unternehmens, und die Compliance-Abteilung stellt im Rahmen des Onboarding-Prozesses sowie in einem regelmäßigen, wiederkehrenden Rhythmus für alle Corporate-Beschäftigten weltweit verpflichtende Schulungen diesbezüglich bereit. Darüber hinaus bietet das Compliance-Team zusammen mit Partnern gezielte Compliance-Präsenz-Seminare an, auch für Nicht-Corporate-Beschäftigte. Spezielle Schulungen decken Themen wie u.a. Korruptions- und Bestechungsbekämpfung ab und stellen so sicher, dass risikobehaftete Funktionen bei leitenden Führungskräften sowie neu beförderten und rekrutierten leitenden Führungskräften auf der ganzen Welt abgedeckt werden, um die Richtungsvorgabe hinsichtlich Compliance durch das obere sowie mittlere Management weiter zu betonen und weiter zu verbessern.

Die Schulungen werden sowohl virtuell (als Selbstlernkurs für Corporate-Beschäftigte) als auch in Präsenzform angeboten und vermitteln ein grundlegendes Verständnis für das Verhalten und den Umgang miteinander. Die Zahl der abgeschlossenen Schulungen wird erfasst und dem Prüfungsausschuss in seinen vierteljährlichen Sitzungen präsentiert. Darüber hinaus bieten unsere regionalen Compliance-Manager*innen und lokalen Compliance-Beauftragten maßgeschneiderte Schulungen für bestimmte Funktionen an (z.B. Kartellrechtsschulungen für Marketing und Vertrieb).

Bei adidas verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Bestechung und Korruption. Jeder gemeldete Vorfall wird untersucht und entsprechende Konsequenzen werden gezogen. Wir haben festgestellt, dass der Bereich Einkauf, die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Trade- und Non-Trade-Procurement-Bereich sowie Markenpartnerschaften ein besonders erhöhtes Risiko für Korruption und Bestechung darstellen. Um diese Risiken zu mindern, haben wir neben einem bestehenden, sich kontinuierlich weiterentwickelnden internen Kontrollsystem zusätzliche Regeln für Markenpartnerschaften, die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Trade- und Non-Trade-Procurement-Bereich und Due-Diligence-Prüfungen von Geschäftspartnern eingeführt.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten Schulungen zu unserem Fair-Play-Verhaltenskodex und zu Compliance-Themen. Diese Schulungen umfassen insbesondere:

  • die allgemeinen Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der Satzung und Geschäftsordnung der adidas AG (einschließlich der Pflichten der Ausschüsse des Aufsichtsrats und Geschäftsverteilungsplan für Vorstandsmitglieder),

  • Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‚Marktmissbrauchsverordnung‘) und damit verbundene Pflichten wie Insidergeschäfte, Handelsverbotszeitraum und Offenlegung von Transaktionen von Führungskräften, und

  • den allgemeinen Rechtsrahmen, einschließlich des deutschen Aktienrechts und des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Schulungen sind Teil ihres Onboarding-Prozesses. Während der Amtszeit werden bei Bedarf zusätzliche Schulungen angeboten.

Um Klarheit und Konsistenz in unseren Abläufen zu gewährleisten, stützen wir uns auch auf unser umfassendes Regelwerk, das verbindliche Standards für alle Beschäftigten enthält. Diese werden über die adidas Plattform des Richtlinienkatalogs (Global Policy Manual – GPM) zur Verfügung gestellt, das Beschäftigten helfen soll, Folgendes zu verstehen:

  • den vom Unternehmen festgelegten Rahmen für ,Dos and Don’ts‘

  • die richtigen Ansprechpartner*innen in unserer Organisation für inhaltliche Fragen und

  • die regelmäßige Kommunikation neuer Richtlinien und Aktualisierungen von Richtlinien.

Die Plattform des Richtlinienkatalogs enthält Informationen zu adidas Richtlinien, die verpflichtend zu lesen sind und für alle Beschäftigten von adidas gelten. Jede und jeder Beschäftigte muss mit diesen Richtlinien vertraut sein. Wenn keine zusätzlichen Schulungen über die Plattform des Richtlinienkatalogs verfügbar sind, werden kurze Zusammenfassungen der Richtlinien bereitgestellt.

Darüber hinaus kommunizieren wir Aktualisierungen bestehender Richtlinien über unser Intranet, und jeder Richtlinienverantwortliche ist letztendlich dafür verantwortlich, die Kommunikation und Schulung seiner Richtlinien für die relevante Zielgruppe sicherzustellen. Zu dieser Kommunikation gehören regelmäßige E-Mails an die jeweilige Zielgruppe und möglicherweise spezielle Frage-und-Antwort-Veranstaltungen oder andere Formate, um sie mit den neuen Regeln vertraut zu machen.

Erkennen – Fair Play Whistleblowing-Verfahren

Um Transparenz zu fördern und hohe ethische Standards aufrechtzuerhalten, ermutigen wir unsere Beschäftigten, Geschäftspartner und Kunden, potenzielle Verstöße gegen Gesetze, ethische Grundsätze oder unseren Fair-Play-Verhaltenskodex unserer Compliance-Abteilung zu melden.

adidas hat Whistleblowing-Verfahren eingerichtet, die sowohl internen als auch externen Stakeholdern zugänglich sind, um sicherzustellen, dass potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien rechtzeitig aufgedeckt werden. Beschäftigte können Compliance-Bedenken intern bei ihren Vorgesetzten, dem CCO, den regionalen Compliance-Manager*innen oder lokalen Compliance-Beauftragten, den zuständigen Personalmanager*innen oder, wenn vorhanden, beim Betriebsrat bzw. extern über eine unabhängige vertrauliche Fair-Play-Hotline oder das Webformular melden. Auf Wunsch kann die Kontaktaufnahme hier anonym erfolgen. Die Fair-Play-Hotline und das Webformular sind jederzeit weltweit in mehreren Sprachen verfügbar, bei Bedarf auch mit Dolmetscherdiensten. Um alle unsere Standorte weltweit zu erreichen, wird sowohl digital als auch mit Postern auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Da die adidas AG ihren Hauptsitz in Deutschland hat, entsprechen die Fairplay-Whistleblower-Hotline und das Webformular dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/1937 umsetzt. Die Schulung zum Whistleblowing-System ist Teil der allgemeinen Einführungsschulung und wird durch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt. Mitarbeitende, die die Berichte entgegennehmen, erhalten regelmäßige Schulungen zum Thema Fallbearbeitung.

Der adidas Fair-Play-Verhaltenskodex sowie unsere Compliance-Richtlinie (siehe oben) und unsere Richtlinie gegen Belästigung und Diskriminierung1 legen fest, dass jeder Beschäftigte von adidas, der in gutem Glauben einen begründeten Verdacht bezüglich eines (potenziellen) Compliance-Verstoßes meldet, unabhängig von der Begründetheit des Verdachts vor Vergeltungsmaßnahmen jeglicher Art geschützt ist. Umgekehrt kann jeder Beschäftigte, der Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Kollegen oder eine Kollegin ergreift oder zu ergreifen versucht, der oder die in gutem Glauben einen vermuteten oder tatsächlichen Compliance-Verstoß oder ein sonstiges Anliegen gemeldet hat oder melden will, einschließlich der Ausübung von Druck oder Drohungen gegen den meldenden Beschäftigten, disziplinarisch belangt werden. Darüber hinaus können Disziplinarmaßnahmen gegen jeden Beschäftigten verhängt werden, der in böswilliger Absicht eine Meldung gemacht hat. Angemessene Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeber*innen vor Vergeltungsmaßnahmen werden von Fall zu Fall entschieden. Dazu können u.a. die Zusicherung von Vertraulichkeit auf der Grundlage des ‚Need-to-know‘-Prinzips, die Nutzung externer Besprechungsräume oder sicherer Kommunikationsmedien, der Umzug oder physische Schutz, die Einschaltung staatlicher Behörden und die Zusammenarbeit mit der Personalabteilung gehören, um Disziplinarmaßnahmen oder andere nachteilige Folgen für das Beschäftigungsverhältnis zu vermeiden.

Reagieren

Eine angemessene und zeitnahe Reaktion auf Compliance-Verstöße ist von zentraler Bedeutung. Das Compliance-Team leitet alle Ermittlungen in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Team regionaler Compliance-Manager*innen sowie einem globalen Netzwerk lokaler Compliance-Beauftragter mit weiterer Unterstützung der Employee Relations Abteilung und der Personalabteilung. Weltweit erfassen, überwachen und berichten wir potenzielle Compliance-Verstöße. Die Erkenntnisse aus Ermittlungen zu Verstößen aus der Vergangenheit werden dazu genutzt, das CMS fortlaufend zu verbessern. Auf bestätigte Compliance-Verstöße reagieren wir, sofern erforderlich, zeitnah mit angemessenen und effektiven Sanktionsmechanismen, die von Verwarnungen bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses reichen können. In Zusammenarbeit mit der Employee Relations Abteilung, einem wichtigen Partner in vielen Compliance-Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Belästigung und Diskriminierung oder andere HR-bezogene Angelegenheiten, setzen wir ein Case-Management-Tool ein, dass sowohl der Compliance-Abteilung als auch der Employee Relations Abteilung eine effektive Dokumentation und Bearbeitung von Compliance-Fällen sowie eine detailliertere Berichterstattung über bestimmte Entwicklungen ermöglicht. Siehe ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Siehe S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äussern können Siehe S2-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äussern können Siehe S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äussern können Siehe S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äussern können

Der CCO berichtet dem Vorstand regelmäßig über die Weiterentwicklung des Compliance-Programms sowie über wesentliche Compliance-Fälle. Darüber hinaus berichtet der CCO auch regelmäßig an den Prüfungsausschuss.

G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Das Management unserer Zulieferer ist für den Erfolg von adidas von entscheidender Bedeutung, da wir den Großteil der Fertigung unserer Produkte an unabhängige Hersteller (direkte Zuliefererdienstleistungen) ausgelagert haben, die hauptsächlich in Asien ansässig sind. Darüber hinaus unterstützen indirekte Zuliefererdienstleistungen unsere Geschäftstätigkeit. Diese sind nicht direkt an der Fertigung von Produkten beteiligt (z.B. Logistikdienstleistungen, Medien- und Marketingdienstleistungen, Bürobedarf, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbraucherveranstaltungen, Ladenbaumaßnahmen etc.). Zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die bei allen unseren Zulieferern am höchsten bewertet wurden, gehören Menschenrechte und Umweltauswirkungen, die hauptsächlich in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette und in geringerem Maße in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten. SIEHE ESRS S2 – ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE  SIEHE esrs S3 – BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN SIEHE ESRS E1 – KLIMAWANDEL SIEHE ESRS E5 – RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT

Aus diesem Grund umfasst unser System für die Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Umwelt (Human Rights and Environmental Due Diligence – HREDD) zusätzlich zu unseren Beschaffungsaktivitäten auch andere Funktionen innerhalb unseres Unternehmens wie Global Brands, Global Non-Trade Procurement und Human Resources. Unser HREDD-Rahmenwerk dient als Leitfaden für interne Risikobewertungs- und Managementprozesse in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, setzt unsere Verpflichtungen aus der Menschenrechtsrichtlinie in die Praxis um und erfüllt andere regulatorische Verpflichtungen, einschließlich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die Verantwortlichkeit für HREDD wird auf funktionaler Ebene zugewiesen, zusammen mit etablierten internen Risikobewertungs- und Berichterstattungsverfahren.

Die mit unseren HREDD-Systemen verbundenen Qualitätssicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen unterstützen das Unternehmen bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen und verringern das Risiko von Strafen bei Nichteinhaltung relevanter Gesetze. Noch wichtiger ist, dass adidas damit folgende Verpflichtungen aus seiner Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte erfüllt:

  • Maßnahmen auf der Grundlage von Due-Diligence-Prozessen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass durch unsere eigenen Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht werden oder dazu beigetragen wird, und solche Auswirkungen anzugehen und zu beheben, wenn sie auftreten.

  • zu versuchen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die durch unsere Geschäftstätigkeit, Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen entstehen, zu verhindern oder zu mindern, auch wenn adidas nicht zu diesen Auswirkungen beigetragen hat.

  • unseren Einfluss geltend zu machen und diesen Einfluss bei Bedarf zu verstärken, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus unseren Geschäftsbeziehungen ergeben, anzugehen.

Management der Beziehungen zu direkten Zulieferern

Unsere globale Beschaffungskette umfasst mehrere Ebenen – sogenannte Tiers – und umfasst viele unterschiedliche Geschäftspartner, darunter direkt beauftragte Zulieferer sowie indirekte Beziehungen über Zwischenhändler, Lizenznehmer und Agenten.

Wir stellen unseren Fertigungspartnern detaillierte Produktions- und Lieferspezifikationen zur Verfügung, und sie verfügen über das Know-how für eine kosteneffiziente Serienfertigung von Schuhen, Bekleidung und Accessoires.

Im Jahr 2025 haben wir mit 123 unabhängigen Herstellern (2024: 124) mit insgesamt 279 Produktionsstätten (2024: 283) zusammengearbeitet. Der Großteil (78 %) unserer unabhängigen Hersteller sitzt in Asien (2024: 78 %). Wir legen Wert auf langfristige Beziehungen: 65 % unserer unabhängigen Hersteller arbeiten seit mindestens zehn Jahren mit adidas zusammen (2024: 68 %), 37 % bereits seit mehr als 20 Jahren (2024: 37 %).

Lieferbeziehungen mit unabhängigen Herstellern

 

 

Schuhe

 

Bekleidung

 

Accessoires

 

Gesamt

 

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

Anzahl unabhängige Hersteller1

 

29

 

30

 

67

 

67

 

36

 

36

 

123

 

124

Zusammenarbeit < 10 Jahre

 

38 %

 

40 %

 

34 %

 

28 %

 

28 %

 

28 %

 

35 %

 

32 %

Zusammenarbeit 10 – 20 Jahre

 

24 %

 

23 %

 

30 %

 

34 %

 

31 %

 

31 %

 

28 %

 

31 %

Zusammenarbeit > 20 Jahre

 

38 %

 

37 %

 

36 %

 

37 %

 

41 %

 

42 %

 

37 %

 

37 %

1

Darunter ein unabhängiger Hersteller, der sowohl Schuhe als auch Bekleidung produziert, ein unabhängiger Hersteller, der sowohl Schuhe als auch Accessoires herstellt, fünf unabhängige Hersteller, die sowohl Bekleidung als auch Accessoires produzieren, und ein unabhängiger Hersteller, der sowohl Schuhe und Bekleidung als auch Accessoires produziert.

Wir haben die Richtlinie für verantwortungsbewusste Beschaffungspraktiken und den Einkauf (Responsible Sourcing & Purchasing Policy) eingeführt, die unseren Ansatz für verantwortungsvolle Beschaffungs- und Einkaufspraktiken in ‚10 Versprechen‘ festlegt, die wir unseren Zulieferern gegenüber eingehen. Eine wichtige Verpflichtung betrifft faire Zahlungsbedingungen, einschließlich der pünktlichen Zahlung innerhalb vereinbarter Fristen. Zu den weiteren Verpflichtungen gehört der Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Partnern in der Beschaffungskette, die unsere Werte und unsere Verpflichtungen teilen, z.B. zu den adidas Arbeitsplatzstandards. Im Jahr 2021 wurden die ‚10 Versprechen‘ in die Responsible Sourcing & Purchasing Practices Policy von adidas aufgenommen. Seit 2019 sind wir Mitglied des Better Buying Institute, wodurch wir anonymes Feedback von unseren Fertigungspartnern sammeln und unsere Einkaufspraktiken optimieren können.

Management der Beziehungen zu indirekten (Non-Trade-)Zulieferern

Im Jahr 2025 haben wir unser HREDD-System weiter im gesamten Unternehmen verankert, um Menschenrechtsverletzungen mit hohem Risiko zu identifizieren und zu handhaben. Dazu gehören die ständige Weiterentwicklung interner Risikomanagementverfahren im Non-Trade-Procurement-Bereich und die fortgesetzte Nutzung des EcoVadis-Tools zur Bewertung der Nachhaltigkeitsmanagementsysteme indirekter Zulieferer – sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette – sowie gegebenenfalls die Einbindung priorisierter Partner in die Planung von Maßnahmen zur Leistungsverbesserung.

adidas verfügt über eine globale Richtlinie für die Beschaffung indirekter Waren und Dienstleistungen (Global Non-Trade Procurement – GNTP), die die Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten für die Beschaffung von indirekten/nicht handelsbezogenen Waren oder Dienstleistungen oder die Zusammenarbeit mit Drittanbietern im Rahmen der globalen Beschaffung indirekter Waren und Dienstleistungen im Auftrag von adidas festlegt und standardisiert. Ziel ist es, den Budgeteinsatz zu optimieren, effiziente Beschaffungsprozesse sicherzustellen, die Transparenz zu erhöhen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Leistung der Zulieferer zu verbessern. Um Dienstleistungen für adidas erbringen zu können, müssen Zulieferer ihre Daten in unserem zentralen Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)System registrieren lassen, bevor Einkäufe oder Rechnungszahlungen abgewickelt werden können. Die standardisierten GNTP-Prozesse und -Richtlinie von adidas schaffen somit faire und gleiche Chancen sowie ein stabiles Geschäftsumfeld für alle mit GNTP verbundenen Drittanbieter, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer begrenzten finanziellen Flexibilität auf vertragliche Zahlungen angewiesen sind.

Soziale und ökologische Kriterien bei der Lieferantenauswahl

Mit unserem HREDD-System und verschiedenen Tools zur Zuliefererbewertung – darunter die Nachhaltigkeitsbewertungen von EcoVadis, das Exiger Legal Compliance Tool und unsere handelsbezogenen Verfahren zur Zuliefererauswahl – sind wir unserer Meinung nach gut gerüstet, um sicherzustellen, dass wir die richtigen Partner für unseren Unternehmenserfolg auswählen und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt bewältigen. Gleichzeitig werden diese Tools auch eingesetzt, um zu gewährleisten, dass bestehende Zulieferer Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Bei ungelösten, schwerwiegenden oder wiederholten Nichteinhaltungen behält sich adidas das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem Zulieferer zu beenden.

Unser Verhaltenskodex für Zulieferer – die adidas Arbeitsplatzstandards – ist ein Regelwerk vertraglich bindender Anforderungen an die Produktionsbetriebe unserer Zulieferer in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Sofern relevant, gelten sie auch für unsere indirekten Zulieferer. Die Arbeitsplatzstandards basieren auf internationalem Recht und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und folgen dem Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI).

Unterstützende Leitlinien machen die Arbeitsplatzstandards verständlich und bieten unseren Zulieferern zusätzliche Orientierungshilfen, um effektive Lösungen für Probleme am Arbeitsplatz zu finden, einschließlich wesentlicher Risiken und Auswirkungen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Leitlinien bieten praktische Anleitungen zur Umsetzung der Arbeitsplatzstandards, z.B. in einer Fabrik. Zusammen mit den Leitlinien zu Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt sind die Leitlinien zu den Arbeitsplatzstandards nach wie vor unser wichtigster Leitfaden für unsere Geschäftspartner, wenn es darum geht, Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzpraktiken zu lösen.

G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Gemäß unserem Fair-Play-Verhaltenskodex und unserer Compliance-Richtlinie verbietet adidas strengstens jegliche Form von Korruption und Bestechung, unabhängig von der Identität oder Position der beteiligten Parteien: adidas beteiligt sich nicht an Bestechung oder Korruption oder Aktivitäten, die als solche wahrgenommen werden könnten, und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Das bedeutet, dass alle Beschäftigten von jeglicher Bestechung oder Korruption, sei es direkt oder indirekt über Vermittler, Abstand nehmen müssen.

Da die Bekämpfung von Korruption und Bestechung integraler Bestandteil unseres CMS zur Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist, gelten die etablierten Verfahren (basierend auf den drei Säulen Vorbeugen, Erkennen, Reagieren) auch für Korruptions- und Bestechungsfälle. Detaillierte Informationen zu unserem CMS sind ebenfalls hier zu finden: SIEHE ESRS G1-1 – KONZEPTE FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND UNTERNEHMENSKULTUR

Unsere Verpflichtung wird zusätzlich durch unsere auf den Fair-Play-Verhaltenskodex bezogene Einführungsschulung, die alle Beschäftigten absolvieren müssen, bekräftigt. Demzufolge werden 100 % der Corporate-Beschäftigten, zu denen auch die wesentlichen gefährdeten Funktionen gehören, durch die Einführungsschulung zum Fair-Play-Verhaltenskodex abgedeckt. Zusätzlich bieten wir umfassende Schulungsmodule weltweit sowie spezielle Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption an, die von regionalen Compliance-Manager*innen und lokalen Compliance-Beauftragten durchgeführt werden. Einzelheiten zu Schulungen zum Fair-Play-Verhaltenskodex und zu Compliance-Themen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Abschnitt ‚Prävention‘ zu finden, in dem unser CMS beschrieben wird. SIEHE ESRS G1-1 – KONZEPTE FÜR DIE UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND UNTERNEHMENSKULTUR

Wir führen Trendanalysen durch, um sicherzustellen, dass wir aus Vorfällen lernen, die notwendigen Maßnahmen ergreifen und unsere internen Prozesse stärken, um eine Wiederholung zu vermeiden. Auch unsere Schulungsprogramme aktualisieren wir kontinuierlich, um den gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.

Wir befähigen unser Compliance-Team, alle Fälle zu bearbeiten, einschließlich Vorwürfen gegen leitende Führungskräfte. Die Untersuchungen werden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Unabhängigkeit durchgeführt, wobei bei Bedarf auch externe Ressourcen hinzugezogen werden.

Das Compliance-Team ist der Durchführung fairer Untersuchungen mit unparteiischen Ermittlern verpflichtet und stellt sicher, dass alle Beteiligten mit Respekt behandelt werden. Potenzielle Konflikte werden unverzüglich behandelt. Unser CMS enthält zudem integrierte Kontrollen, um den Zugang aller Beteiligten, einschließlich der Mitglieder des Compliance-Teams, zu beschränken.

Das Compliance-Team meldet alle Fälle von Korruption und Bestechung je nach Sachlage dem CCO, dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss.

1 Öffentlich zugänglich hier: ADIDAS-GROUP.COM/NACHHALTIGKEIT

Accessoires
Dieser Produktbereich umfasst alle Arten von Zubehör wie beispielsweise Taschen, Bälle, Sonnenbrillen oder Fitnessgeräte.
Unabhängige Hersteller
Nahezu 100 % unserer Produkte werden von unabhängigen Herstellern gefertigt. Wir fassen diese in Lieferantengruppen zusammen, d.h. ein unabhängiger Hersteller kann gegebenenfalls in mehreren Produktionsstätten fertigen. Der Großteil unserer unabhängigen Hersteller befindet sich in Asien.