Geschäftsbericht 2025

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Lamine Yamal im roten Spanien-Trikot von adidas posiert im Stadion. (Foto)

40 » Sonstige Angaben

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahlen stellen sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

 

1. Jan. 2025 bis 31. Dez. 2025

 

1. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2024

Einzelhandel

 

35.467

 

32.676

Vertrieb

 

2.811

 

2.928

Logistik

 

7.244

 

7.075

Marketing

 

4.904

 

4.810

Verwaltung

 

5.581

 

5.279

Produktion

 

426

 

399

Forschung und Entwicklung

 

973

 

1.047

Informationstechnologie

 

4.546

 

4.924

Gesamt

 

61.952

 

59.137

Honorar für Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses

Das als Aufwand erfasste Honorar für Abschlussprüfungen umfasst die Aufwendungen der adidas AG, Herzogenaurach. Das Honorar der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2025 4 Mio. € (2024: 5 Mio. €), davon entfallen auf das Vorjahr 0 Mio. €.

Honorare in Mio. €

 

 

2025

 

2024

Abschlussprüfungsleistungen

 

3

 

4

Andere Bestätigungsleistungen

 

1

 

1

Steuerberatungsleistungen

 

 

Sonstige Leistungen

 

 

Summe

 

4

 

5

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der adidas AG, die prüferische Durchsicht wesentlicher Bestandteile des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2025 sowie die Prüfung des Jahresabschlusses der adidas CDC Immobilieninvest GmbH.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Bestätigungsleistungen, wie die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen.

Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand der adidas AG

Aufsichtsrat

Die gemäß der Satzung der adidas AG an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende jährliche Gesamtvergütung belief sich inklusive Sitzungsgeldern auf insgesamt 3,0 Mio. € (2024: 2,9 Mio. €).

Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2025 keine Kredite oder Vorschusszahlungen.

Dieser Konzernabschluss enthält weitere Informationen über eine bestehende Markenbotschaftervereinbarung zwischen adidas und dem Aufsichtsratsmitglied Jackie Joyner-Kersee. SIEHE ERLÄUTERUNG 39

Vorstand

Die Gesamtbezüge (aufwandsbasiert) der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2025 19,4 Mio. € (2024: 34,5 Mio. €). Auf kurzfristig fällige Leistungen entfielen 14,3 Mio. € (2024: 16,9 Mio. €).

Die kurzfristig fälligen Leistungen enthalten den einjährigen Performance-Bonus, dessen Leistungskriterien den währungsneutralen Umsatzanstieg, das Betriebsergebnis sowie individuelle Leistungskriterien umfassen.

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen des ab 2024 geltenden Vergütungssystems für die langfristige erfolgsabhängige variable Vergütung einen überarbeiteten Long-Term-Incentive-Plan (LTIP) eingeführt. Dieser LTIP besteht aus jährlichen Tranchen, die jeweils eine Laufzeit von vier Jahren haben. Die Performance-Periode beträgt drei Jahre. Der gewährte LTIP-Bonus muss nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert werden. Die erworbenen Aktien unterliegen einer einjährigen Halteperiode. Erst nach Ablauf der Halteperiode gilt der LTIP-Auszahlungsbetrag als erdient und die Vorstandsmitglieder können über die Aktien verfügen. Die im LTIP 2025 festgelegten Leistungskriterien umfassen das Betriebsergebnis, den relativen Shareholder Return im Vergleich zum DAX sowie zwei ESG-Ziele. Die für den LTIP erfassten Aufwendungen betrugen 4,1 Mio. € (2024: 5,4 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2025 entfallen insgesamt 0,5 Mio. € auf Abfindungsleistungen, Abgeltungsleistungen und Beträge für Wettbewerbsverbote (2024: 12,7 Mio. €). Der Aufwand für Leistungen nach Beendigung des Dienstvertrags (Dienstzeitaufwand der Pensionszusage für Vorstandsmitglieder) betrug im Geschäftsjahr 2025 0,5 Mio. € (2024: 0,7 Mio. €). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionszusagen für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands betrug zum 31. Dezember 2025 4,2 Mio. € (2024: 5,9 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2025 bestehen Rückstellungen für kurzfristige variable Vergütungskomponenten für Mitglieder des Vorstands in Höhe von 7,0 Mio. € (2024: 8,9 Mio. €).

Derzeitige Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2025 keine Kredite oder Vorschusszahlungen.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und Vorstands nach § 314 (1) i.V.m. § 315e HGB

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2025 21,0 Mio. € (2024: 24,3 Mio. €). Der Fair Value zum Gewährungszeitpunkt des LTIP 2025 beträgt 6,7 Mio. € und umfasst 29.159 zugesagte Aktien.

Auf die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung für Neueintritte in den Vorstand wird seit dem 1. Januar 2021 verzichtet. Neu bestellte Vorstandsmitglieder erhalten stattdessen ein sogenanntes Versorgungsentgelt als pauschalen, zweckgebundenen Betrag in angemessener Höhe, der den Vorstandsmitgliedern jährlich direkt ausgezahlt wird. In diesem Rahmen erhielt Bjørn Gulden 1,1 Mio. €, Michelle Robertson 0,4 Mio. € und Mathieu Sidokpohou 0,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2025.

Die gemäß der Satzung der adidas AG an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende jährliche Gesamtvergütung belief sich inklusive Sitzungsgeldern auf insgesamt 3,0 Mio. € (2024: 2,9 Mio. €).

Frühere Vorstandsmitglieder bzw. ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2025 Bezüge in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. € (2024: 17,3 Mio. €).

Für die bis zum 31. Dezember 2005 ausgeschiedenen früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden Pensionsrückstellungen gebildet, die zum 31. Dezember 2025 vor Saldierung mit dem Vermögen des adidas Pension Trust e.V. insgesamt 43,7 Mio. € (2024: 46,1 Mio. €) betrugen. Für frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem 31. Dezember 2005 ausgeschieden sind, bestehen Pensionsverpflichtungen, die über einen Pensionsfonds bzw. über einen Pensionsfonds in Kombination mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse abgedeckt sind. Hieraus ergeben sich mittelbare Verpflichtungen in Höhe von 36,2 Mio. € (2024: 39,1 Mio. €), für die aufgrund der Finanzierung über den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse keine Rückstellungen gebildet wurden. Für zwei frühere Mitglieder des Vorstands, die zum oder nach dem 31. Dezember 2019 ausgeschieden sind, bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3,5 Mio. € (2024: 3,6 Mio. €).

Unternehmen, die von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen

Das Tochterunternehmen adidas CDC Immobilieninvest GmbH, Herzogenaurach, macht von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.