Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Um jegliche Form von Risiken oder negativen Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen in Bezug auf Datenschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken zu verhindern oder zu mindern, haben wir mehrere Konzepte eingeführt. Wir haben Mechanismen eingerichtet, die sicherstellen, dass alle unsere Konzepte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Konzepte zur Bewältigung des Risikos im Zusammenhang mit Datenschutz
Konzepte |
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Inhalt |
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Umfang |
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Verantwortlichkeit auf höherer Ebene |
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Standards/ |
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Stakeholder- |
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Verfügbarkeit |
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Globale Datenschutzrichtlinie |
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Darin werden die Ziele, Prinzipien und Rahmenbedingungen von adidas in Bezug auf den Datenschutz dargelegt. Sie legt auch die Erwartungen an Drittanbieter im Umgang mit personenbezogenen Daten für adidas fest. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Global Privacy Officer |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Globale Richtlinie zur Löschung von Daten |
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Stellt die Vorgehensweise von adidas bei der Löschung personenbezogener Daten im Rahmen der globalen Datenschutzrichtlinie vor und legt die Erwartungen an Drittanbieter im Umgang mit personenbezogenen Daten für adidas fest. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Global Privacy Officer |
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DIN 66398 Leitlinie zur Entwicklung eines Datenlöschkonzepts mit Ableitung von Löschfristen für personenbezogene Daten, europaweite Aufbewahrungsfristen |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Richtlinie über die Informationssicherheit |
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Definiert das Konzept von adidas zur Aufrechterhaltung eines moderaten Sicherheitsrisikos und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, indem die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Assets, einschließlich Informationen, Daten und Dienstleistungen, durch etablierte Standards und Praktiken gewährleistet wird. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Chief Information Officer (CIO) |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Richtlinie zur zulässigen Nutzung |
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Dokumentiert die erwartete Nutzung von Assets von adidas, erlaubten persönlichen Geräten, Daten von adidas und die Sicherheitsverantwortung von Nutzer*innen von adidas und Dritten im Rahmen ihrer Tätigkeit. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Chief Information Officer (CIO) |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Richtlinie über die Klassifizierung von Informationen |
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Behandelt den Schutz von Informations-Assets von adidas durch Beschäftigte oder Auftragnehmer durch die Klassifizierung von Informationen auf Grundlage von Sensibilität und Wert und die Anwendung geeigneter Sicherheitskontrollen für jede Stufe. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Chief Information Officer (CIO) |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Standard zur Zugriffskontrolle |
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Definiert die Anforderungen der Zugangskontrollen (gemäß NIST SP 800-53 Rev. 5) für Beschäftigte, Auftragnehmer oder Berater im Kontext von adidas. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Chief Information Officer (CIO) |
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National Institute of Standards and Technology (NIST SP 800-53 Rev. 5) |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für Beschäftigte auf unserem Global Tech Policies and Standards SharePoint |
adidas hat Konzepte, Standards und Entwürfe (wie Prozesse, Verfahren, Leitlinien und Handbücher) eingeführt, die für alle Unternehmenseinheiten von adidas weltweit gelten. Darin hat adidas ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) für die Entwicklung, die Einführung, den Betrieb und die weitere Verbesserung der Kompetenzen von adidas im Bereich Informationssicherheit definiert. Dieser risikobasierte Ansatz gewährleistet, dass die relevanten Sicherheitsziele erreicht werden. Das ISMS basiert auf den Prinzipien ‚Verwalten‘, ‚Identifizieren‘, ‚Schützen‘, ‚Erkennen‘, ‚Reagieren‘ und ‚Wiederherstellen‘ (in Übereinstimmung mit dem NIST SP 800-53 Framework), um eine Leistungsmessung und kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten.
Konzepte zur Bewältigung unseres Risikos im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit
Konzepte |
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Inhalt |
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Umfang |
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Verantwortlichkeit auf höherer Ebene |
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Standards/ |
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Stakeholder- |
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Verfügbarkeit |
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Richtlinie von adidas über die Kontrolle und Überwachung gefährlicher Stoffe |
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Definiert klare Anforderungen, den Umgang mit und Prozessabläufe für die Information, Prüfung und Zertifizierung der Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf möglicherweise vorhandene kritische Gefahrstoffe in adidas Produkten und Materialien. |
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Nachgelagert (alle Materialien und Produkte; Änderungen oder Ausnahmen für z. B. spezielle Lizenznehmerprodukte, die keine Sportartikel sind, werden in den jeweiligen Handbüchern hervorgehoben) |
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SVP Sourcing and Product Operations, General Counsel |
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‚Restricted Substances List‘ von Apparel and Footwear International RSL Management, globale Vorschriften und wissenschaftliche Best Practices |
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Materialteams und Beschaffungsexpert*innen |
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Einsehbar auf der Unternehmenswebsite; verfügbar für Beschäftigte auf dem Sourcing & Product Operations SharePoint |
Konzepte zur Bewältigung der Auswirkungen unserer verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken
Konzepte |
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Inhalt |
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Umfang |
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Verantwortlichkeit auf höherer Ebene |
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Standards/ |
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Stakeholder- |
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Verfügbarkeit |
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Standardverfahren zur Standarddefinition nachhaltiger Inhaltsstoffe und Konzepte |
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Dieser Standard legt den Rahmen für nachhaltige Inhaltsstoffe und Konzepte für Produkte von adidas fest und beschreibt den Lebenszyklus sowie die Rollen und Verantwortungsbereiche. Er umfasst Vorlagen, Änderungsmanagement und Umgang mit Ausnahmen. Angaben zur Produktnachhaltigkeit müssen diesem Standard entsprechen und gemäß dem Standardverfahren zur Validierung nachhaltiger Produkte validiert werden. |
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Nachgelagert (alle Produkte der Marke adidas mit nachhaltigkeitsbezogenen Angaben weltweit) |
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SVP Sustainability and ESG |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Einsehbar auf dem Sustainability SharePoint |
Richtlinie zu nachhaltigen Produkten |
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Definiert die Begriffe im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit sowie den Regulierungsrahmen, in dem funktions- und abteilungsübergreifende Positionen, Verantwortungsbereiche und wichtige Meilensteine festgelegt sind. Legt den Rahmen fest, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben von adidas für alle Verbrauchergruppen zu belegen. |
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Nachgelagert (alle Produkte der Marke adidas mit nachhaltigkeitsbezogenen Angaben weltweit) |
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SVP Sustainability and ESG |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Einsehbar auf dem Sustainability SharePoint |
Richtlinie über Markenpartnerschaften |
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Informiert über wichtige Prozesse und Richtlinien in den Bereichen Sportmarketing, Culture Marketing und Produktkooperationen. |
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Nachgelagert (alle Markenpartnerschaften weltweit) |
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SVP Brand Partnerships |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Eskalationsprozess im Zusammenhang mit Markenpartnerschaften |
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Die Handlungen und das Image eines Markenpartners können die Marke fördern oder auch schädigen. Um subjektive Beurteilungen zu vermeiden, wird in diesem Dokument der Prozess zum Umgang mit kritischem Verhalten von Partnern beschrieben. |
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Nachgelagert (alle Markenpartnerschaften weltweit) |
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SVP Brand Partnerships |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Markenpartnerschaften |
Richtlinie im Zusammenhang mit Sportmarketing-Verträgen |
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Festlegung von Best Practices für die Ausarbeitung, Verhandlung, Genehmigung und Verwaltung von Sportmarketing-Verträgen, an denen eine der adidas Marken und Sportmarketing-Assets beteiligt sind. |
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Nachgelagert (alle Sportmarketing-Verträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts weltweit) |
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General Counsel |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte |
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Definiert unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt sowie die Maßnahmen, die wir ergreifen, um unserer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen (‚Human Rights & Environmental Due Diligence‘, HREDD) nachzukommen. |
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Eigene Standorte (alle Unternehmenseinheiten weltweit), vorgelagert (Zulieferer), nachgelagert (Geschäftspartner, Verbraucher*innen und Endnutzer*innen) |
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Vorstand und CHRO |
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Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UNGPs), OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Internationale Charta der Menschenrechte, Erklärung der IAO |
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In Absprache mit den Stakeholdern entwickelt, um den Inhalt der Richtlinie und die wichtigsten Menschenrechtsfragen einfließen zu lassen |
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Einsehbar auf der Unternehmenswebsite und direkt an die Zulieferer weitergegeben; verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
Fair-Play-Verhaltenskodex |
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Legt fest, dass alle Beschäftigten und unsere Geschäftspartner ethisch und in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Rechtssysteme, in denen sie geschäftlich tätig sind, handeln sollen, und gibt Hinweise zu Themen wie Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Whistleblowing. |
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Nachgelagert (alle Verbraucher*innen weltweit) |
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Vorstand |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen, Vorstand, Aufsichtsrat und Betriebsrat der adidas AG |
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Einsehbar auf der Unternehmenswebsite; verfügbar für alle Beschäftigten im weltweit geltenden Richtlinienkatalog (Global Policy Manual) |
adidas verpflichtet sich, die Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Wertschöpfungskette und für seine Verbraucher*innen zu achten und zu fördern. Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten für jeden Menschen, die auf Würde, Fairness, Gleichheit und Respekt basieren. Unsere Richtlinie befasst sich mit unserer Verpflichtung zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit unseren eigenen Standorten, Produkten und Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen sowie unseren Kunden weltweit.
Seit seiner Einführung im Jahr 1997 stützt sich unser Menschenrechtsprogramm auf einen umfassenden Dialog mit den Stakeholdern, um die wichtigsten Probleme zu verstehen und zu lösen. Zu unserem aktiven Engagement gehört auch die Teilnahme an Fachforen, um Erfahrungen auszutauschen und Best Practices für unsere Branche zu entwickeln.
Unsere Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte steht im Einklang mit internationalen Instrumenten wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Berichtsjahr wurden in der nachgelagerten Wertschöpfungskette von adidas keine Verstöße gegen diese Prinzipien gemeldet, die Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen betrafen.
Weitere Informationen über die Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte von adidas sind in den Kapiteln S1 Eigene Belegschaft und S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu finden. ESRS S1 EIGENE BELEGSCHAFT ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Die Abteilung Brand Insights von adidas spielt eine entscheidende Rolle bei der Optimierung von Erkenntnissen über Märkte, Kategorien, Verbraucher*innen und Wettbewerber, da sie das Verbraucherverhalten beobachtet, untersucht und verfolgt. Diese Abteilung umfasst die folgenden Teams:
- Marketing & Consumer Insights konzentriert sich auf das Verständnis des allgemeinen Verbraucherverhaltens, die Wahrnehmung unserer Marke und die Markengesundheit,
- Category Insights dokumentiert Erkenntnisse auf Grundlage der spezifischen Anforderungen unserer Produktkategorien wie Fußball, Running usw., und
- Brand Insights ist verantwortlich für die Durchführung regelmäßiger Marktstudien zur Erhebung umfassender Verbraucherdaten, darunter Brand-Funnel-Studien oder maßgeschneiderte Verbraucherforschung mit führenden Agenturen in den jeweiligen Bereichen.
Um Erkenntnisse über Verbraucher*innen zu gewinnen, verwenden wir hauptsächlich drei Arten von Datenquellen:
- Quantitative (strukturierte) Daten aus Verbraucherumfragen, die von Drittanbietern (Agenturen, ‚Software as a Service‘-Anbieter (SaaS)) für uns erhoben werden. Wir arbeiten mit Agenturen in diesem Bereich zusammen, die jährlich eine Umfrage zur Markenwahrnehmung und Markengesundheit in verschiedenen Ländern durchführen – diese Daten werden kontinuierlich das ganze Jahr über erhoben (basierend auf einem strengen Stichprobenplan).
- Verhaltensdaten aus digitalen Datenquellen von Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen wie Instagram, TikTok, Google, die von unserer Zielgruppe genutzt werden – diese Daten werden über SaaS-Partner bezogen, die Plattformzugang und Rohdaten (Dashboards, Dateien, API-Zugang) bereitstellen. Diese Art von Daten ist jederzeit zugänglich.
- Qualitatives Verbraucherfeedback zu Produkten, Konzepten, Ideen, Looks und Styles aus Fokusgruppen, Workshops und Tiefeninterviews. Diese Daten werden je nach Bedarf auf Ad-hoc-Basis gesammelt.
Wir erheben Daten von Verbraucher*innen, die technische Sportprodukte, Markensportbekleidung und Streetwear kaufen, mit Schwerpunkt auf
- Gen Z,
- begeisterte Athlet*innen und ‚Key Opinion Leaders‘ in ihrem Fachgebiet, z. B. Outdoor-Athlet*innen für Gespräche über Trailrunningschuhe, Fitnesstrainer*innen für Gespräche über Fitnessbekleidung usw.
Dieser facettenreiche Ansatz hilft uns, vielfältige und glaubwürdige Perspektiven zu gewinnen, die unsere Entscheidungen und Aktivitäten beeinflussen, die darauf abzielen, die Auswirkungen unserer verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken auf unsere Verbraucher*innen zu steuern. Diese Aktivitäten werden von unserem Brand Insights & Planning Team geleitet, das dem SVP Brand Development unterstellt ist.
Darüber hinaus nutzt unsere Abteilung Brand Partnership Insights Online-Plattformen und Umfrageergebnisse, um zu verstehen, wie unsere Partner, z. B. Vereine, Athlet*innen und Prominente, von den Verbraucher*innen wahrgenommen werden. Wir setzen digitale Tools ein und arbeiten mit Agenturen zusammen, die Verbraucherumfragen durchführen und spezifische Daten sammeln. Auf diese Weise können wir verschiedene Aspekte unserer Partner messen, darunter Social Media Performance und Brand Fit. Zudem erstellen wir Ad-hoc-Berichte für bestimmte oder besondere Anlässe. Dieser umfassende Ansatz hilft uns dabei, die weitreichenderen Auswirkungen unserer Markenpartnerschaften auf die Wahrnehmung der Verbraucher*innen zu verstehen.
Alle Erkenntnisse in Bezug auf unsere Partner werden vom Brand Partnerships Operations, Insights and History Management Team verwaltet, das dem SVP Brand Partnership unterstellt ist.
Unser Unternehmen setzt auf einen umfassenden Ansatz zur Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen. Dieser Prozess umfasst die Bewertung der Markenattraktivität, Verbrauchernachfrage und anderer relevanter Kennzahlen, um sicherzustellen, dass unsere Strategien mit den Erwartungen und Präferenzen der Verbraucher*innen übereinstimmen.
Im Bereich des Brand-Partnerschaftsmarketings folgen wir einem strukturierten jährlichen Planungsprozess zur Bestimmung unserer Entwicklungsstrategien mit all unseren Partnern. Dieser Prozess umfasst fundierte Entscheidungen über die Fortsetzung oder den Beginn von Partnerschaften auf Basis der Übereinstimmung eines potenziellen Partners mit unseren Markenwerten und -zielen. Darüber hinaus bewerten wir die Markenassoziation von Athlet*innen und Verbraucher*innen mit unserer Marke.
Die Ergebnisse unserer Bewertungen und unseres Austauschs werden dokumentiert und überprüft, um zukünftige Strategien und Entscheidungen zu unterstützen. Dieser iterative Prozess trägt dazu bei, dass unsere Zusammenarbeit mit Verbraucher*innen und Endnutzer*innen effektiv und an unseren Unternehmenszielen ausgerichtet bleibt.
S4-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Grundsätzlich können Verbraucher*innen über verschiedene zugängliche und reaktionsschnelle Kanäle Beschwerden zu allen Themen einreichen, die sie ansprechen möchten. Diese Kanäle umfassen:
- Kontakte auf den nationalen adidas Websites, wie auch in der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) aufgeführt
- Direkte Kommunikation mit unserem Kundenserviceteam
- Bestimmte adidas Websites, auf denen Fragen jeglicher Art gestellt werden können
- adidas Beschwerdemechanismus (der Kundenbeschwerdemechanismus adiComp verfolgt alle Verbraucherbeschwerden am Point of Sale)
- adidas Key Account Management (potenzielle Verbraucherbeschwerden zu Produkten von adidas, die an unsere Großhändler gerichtet sind, werden über das jeweilige Account Management weitergeleitet)
- Meldekanäle für Hinweisgeber SIEHE ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Unser Kundenserviceanbieter ist vertraglich verpflichtet, Verbraucherbeschwerden und -anfragen zu bearbeiten, wobei ein internes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von den Business-Stakeholdern überwacht wird, um die Einhaltung der Vorschriften und ihre Wirksamkeit sicherzustellen.
Unser Policy and Stakeholder Engagement Team ist für die Bearbeitung von Fällen verantwortlich, die von Nichtregierungsorganisationen wie lokalen oder bundesweiten Verbraucherzentralen vorgebracht werden. Das Team soll sicherstellen, dass wir effektiv mit den Stakeholdern zusammenarbeiten und ihre Bedenken umgehend prüfen.
Was unsere Geschäftsbeziehungen betrifft, so unterstützen wir die Verfügbarkeit von Beschwerde- und Feedbackkanälen, indem wir uns auf das Beziehungsmanagement und die Zugänglichkeit konzentrieren, insbesondere für Key Accounts und Online-Communitys. Dadurch wird sichergestellt, dass unsere Partner in der Lage sind, Verbraucherbeschwerden und -feedback effektiv zu bearbeiten.
Durch die Aufrechterhaltung offener Kommunikationskanäle und die kontinuierliche Verbesserung unserer Prozesse sind wir bestrebt, wirksame Abhilfemaßnahmen bereitzustellen und unser Engagement für verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken sowie die Zufriedenheit und Sicherheit der Verbraucher*innen aufrechtzuerhalten. Weitere Einzelheiten sind im Abschnitt über Maßnahmen für verantwortungsvolle Marketingpraktiken zu finden. SIEHE S4-4
Wir verfolgen und überwachen Probleme, die über verschiedene Systeme angesprochen und bearbeitet werden, um die Wirksamkeit unserer Kanäle sicherzustellen. Dazu gehören unser Kundenservice und der adidas Beschwerdemechanismus (adiComp), der 100 % der eingehenden Verbraucherbeschwerden und -lösungen verfolgt, erfasst und bearbeitet. Für Fälle im Zusammenhang mit Datenschutz verwenden wir ein automatisiertes Tool zur Beantragung individueller Rechte mit KPIs und regelmäßiger Berichterstattung, um dessen Wirksamkeit zu überwachen und zu bewerten. Der Kundenservice wird durch Kundenservicesysteme und -prozesse überwacht, während E-Mails an Global Privacy manuell vom Global Privacy Team bearbeitet werden. Unser Kundenservicedienstleister ist vertraglich verpflichtet, Verbraucherbeschwerden und -anfragen zu bearbeiten. Dabei wird ein interner Due-Diligence-Prozess von Stakeholdern des Unternehmens überwacht, um die Einhaltung der Vorschriften und die Wirksamkeit sicherzustellen.
Wir haben verschiedene Kanäle eingerichtet, um sicherzustellen, dass unsere Verbraucher*innen uns einfach erreichen können und unsere verschiedenen Kanäle kennen. Sie können sich jederzeit an unsere Store-Mitarbeiter*innen wenden, unsere Online- und Social-Media-Kanäle kontaktieren oder die Fair-Play-Hotline (weitere Informationen zur Fair-Play-Hotline sind unter S1 Eigene Belegschaft zu finden) für jegliche Art von Anfragen nutzen. Dass unsere Kunden*innen diese Kanäle aktiv nutzen und sich für Unterstützung direkt an uns wenden, spiegelt ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen wider. Informationen darüber, wie wir Einzelpersonen vor Vergeltungsmaßnahmen schützen, wenn sie unsere Verfahren nutzen, sind unter G1 Unternehmensführung zu finden. Die Informationen über Mitarbeitende, die eine Beschwerde eingereicht haben, gelten auch für Verbraucher*innen und Endnutzer*innen. SIEHE ESRS S1 EIGENE BELEGSCHAFT SIEHE ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Ansätze zum Management des Risikos im Zusammenhang mit Datenschutz
Um das Risiko zu minimieren, haben wir robuste Datenschutzmanagementsysteme in unsere Geschäftspraktiken integriert. Dazu gehören regelmäßige Audits, Mitarbeiterschulungen und die Einführung von Sicherheitstechnologien zum Schutz von Verbraucherdaten. Durch die Priorisierung des Datenschutzes erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern bauen auch das Vertrauen der Verbraucher*innen auf, das für unseren langfristigen Erfolg unerlässlich ist.
Darüber hinaus werden Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz in der Risiko- und Chancenbewertung von adidas umfassend berücksichtigt, die einen standardisierten Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Handhabung aller relevanten Risiken festlegt. Um solche Risiken zu bewältigen, ermitteln wir die erforderlichen Maßnahmen, indem wir für alle Projekte, bei denen Verbraucherdaten verarbeitet werden, spezielle Folgenabschätzungen durchführen – zusätzlich zu unserer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 EU-DSGVO. Zudem konsultieren wir geltende lokale rechtliche Anforderungen und behördliche Leitlinien, falls diese Anforderungen von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abweichen. Weitere Einzelheiten sind im Risiko- und Chancenbericht zu finden. SIEHE RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Auf Grundlage der Ergebnisse unserer Bewertungen ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen zur Risikominimierung. Wenn wir feststellen, dass die Risiken weiterhin hoch sind und nicht minimiert werden können, fahren wir mit der Verarbeitung nicht fort, um ein minimales Risiko zu gewährleisten. Zur Risikominimierung führen wir die oben erwähnten Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und bemühen uns um die Umsetzung der erforderlichen Compliance-Maßnahmen.
Wir verfügen über restriktive System- und Datenzugriffskontrollen, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeitenden und Zulieferer ausschließlich nach dem Need-to-know-Prinzip auf unsere Systeme und Daten zugreifen. Darüber hinaus verfügen wir über interne Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Zulieferern, um etwaige negative Auswirkungen auf Verbraucher*innen zu minimieren, die sich aus unseren Lieferketten für die Datenverarbeitung ergeben könnten. Wir führen regelmäßig Stichproben durch, um festzustellen, ob die bestehenden Maßnahmen weiterhin ausreichend sind, insbesondere wenn sich das Risiko verändert und sich dadurch die Auswirkungen auf Einzelpersonen erhöhen könnten.
Unsere Maßnahmen zur Informationssicherheit (InfoSec) umfassen die sogenannte InfoSec-Initiative sowie weitere Projekte, die nachfolgend beschrieben werden. Einige dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt bzw. befinden sich in Arbeit, andere sind noch in Planung.
InfoSec-Initiativen:
- Verschärfung der Sicherheitskontrollen rund um die zentralen Secure File Transfer Protocol Services (FTPS) – in Planung
- Security Configuration Management für kritische technische Komponenten – in Planung
- Sicherheitsbewertung für Verbraucherzentralen – umgesetzt
- Sicherheitsbewertung für lokale E‑Commerce-Anbieter – umgesetzt
Weitere Projekte:
- Container Vulnerability Scanning und Compliance-Stufe-1 2023 – in Arbeit
- Rollout der Office-Daten-Aufbewahrung zur Verwaltung von Daten in SharePoint – umgesetzt
- Programm für Cloud-Sicherheit – in Arbeit
- Sicherheitsarchitektur – umgesetzt
- Implementierung von Kontrollen für 23 Blueprints – in Arbeit
Wenn dem Cyber Security Incident Response Team eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemeldet wird, wird sie entweder als Verletzung der Vertraulichkeit (unbefugter Zugriff, Verwendung oder Offenlegung vertraulicher Informationen), als Verletzung der Integrität (unbefugte Änderung – vorsätzlich oder unbeabsichtigt – von Informationen) oder als Verletzung der Verfügbarkeit (versehentlicher Verlust des Zugriffs auf oder Zerstörung von Informationen) eingestuft. Anschließend wird analysiert, ob die Verletzung möglicherweise negative Auswirkungen auf Einzelpersonen wie Verbraucher*innen haben wird. Wird eine mögliche Beeinträchtigung festgestellt, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, um die betroffenen Stakeholder einzubeziehen und die Verletzung den Behörden zu melden. Wir legen Korrekturmaßnahmen fest, um wesentliche Kompromisse oder Schwachstellen anzugehen. Diese Maßnahmen werden zur Beseitigung der Probleme von den jeweiligen Stakeholdern, z. B. den Business- oder Technikteams, ausgeführt. Zum erfolgreichen Abschluss und zur Validierung werden Folgemaßnahmen durchgeführt und Erkenntnisse daraus gewonnen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Auch wenn sich menschliches Versagen nicht gänzlich vermeiden lässt, ergreifen wir Maßnahmen, um durch solche Fehler verursachte Verletzungen personenbezogener Daten zu verhindern. Wir setzen unseren Fair-Play-Verhaltenskodex konsequent durch und schulen unsere Mitarbeitenden kontinuierlich. Zudem führen wir Qualitätskontrollen bei unseren Zulieferern durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden und Vertreter*innen von adidas die personenbezogenen Daten der Verbraucher*innen ordnungsgemäß verarbeiten. Darüber hinaus verbessern wir kontinuierlich unsere Datenerfassungs- und -speicherungsprozesse, um Datenqualität zu gewährleisten und eine betrügerische Verwendung personenbezogener Daten zu verhindern. Um technische Fehler zu minimieren, überwachen und kontrollieren wir unsere Systeme mithilfe globaler und lokaler Tests unserer Informationssicherheitskontrollen, die von unserem Information Security Team durchgeführt werden. Diese Tests validieren die Wirksamkeit unserer Sicherheitskontrollen. Zudem werden regelmäßig Schwachstellenanalysen, Penetrationstests, Protokollüberwachung, Bedrohungsanalysen und Beratungen zur Sicherheitsarchitektur durchgeführt.
Unser organisatorischer Data Protection Officer (DPO) berichtet dem Vorstand und den relevanten Stakeholdern regelmäßig über die Ergebnisse. Das Privacy Team liefert zudem Beiträge an das Internal Audit Team, das die Umsetzung des Datenschutzes und die entsprechenden Auswirkungen auf die Verbraucher*innen überprüft und kontrolliert.
Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder sonstigen Vorfälle im Zusammenhang mit den Datenschutzrechten der Verbraucher*innen und/oder Endnutzer*innen gemeldet.
Ansätze zum Management des Risikos im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit
Wir verfügen über unternehmensweite Konzepte für Produktsicherheit, um unser Risiko im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit zu minimieren. Sie gewährleisten eine einheitliche Anwendung physischer und chemischer Produktsicherheits- und Konformitätsstandards. Fachexpert*innen aus unseren Abteilungen Legal und Sourcing waren im Rahmen eines funktionsübergreifenden Ansatzes an der Erstellung der entsprechenden Standards und Konzepte beteiligt, um sicherzustellen, dass alle denkbaren Aspekte eines Produkts abgedeckt sind. Dies umfasst auch spätere Aktualisierungen sowie Schulungen. Die Einhaltung unserer Konzepte wird von unserer Sourcing-Organisation überwacht und durchgesetzt.
Zu diesen Konzepten gehört das im Jahr 1998 von uns eingeführte Regelwerk für Gefahrstoffe (A-01). Diese Richtlinie entspricht strengsten einschlägigen lokalen Bestimmungen und umfasst Best-Practice-Standards wie von Verbraucherschutzorganisationen empfohlen. Sie wird auf Grundlage unseres ständigen Austausches mit wissenschaftlichen Organisationen mindestens einmal im Jahr aktualisiert und intern sowie extern veröffentlicht und ist für alle Geschäftspartner verbindlich. Externe Einrichtungen sowie unsere eigenen Qualitätslabore kontrollieren fortlaufend Materialproben, um sicherzustellen, dass sie unsere Anforderungen erfüllen. Alle Materialien, die unseren Standards und Spezifikationen nicht entsprechen, lehnen wir ab. Infolge unserer anhaltenden Bemühungen gab es im Jahr 2024 keine Produktrückrufe aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen (ausgenommen Lizenzprodukte).
In den letzten Jahren haben wir wesentlich zur ‚Restricted Substances List‘ des Branchennetzwerks ‚AFIRM‘ (Apparel and Footwear International RSL Management) beigetragen. Mit der zunehmenden Akzeptanz dieser Liste als Best Practice in der Branche und der steigenden Anzahl von AFIRM-Mitgliedern wurden 2024 mehrere Tools weiterentwickelt. Dazu zählen ein einheitliches Anforderungsformular für Tests, ein Fragebogen zur Bewertung von Drittlaboren und die Bereitstellung von Online-Schulungsvideos in zusätzlichen Sprachen für Zulieferer. Zudem wurde ein Leitfaden zum PFAS-Ausstieg veröffentlicht, der durch ein Online-Webinar für Zulieferer unterstützt wird. All diese Tools werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stehen auch anderen Unternehmen der Textil- und Sportartikelindustrie sowie deren Zulieferern zur Verfügung. Wir haben zudem weiter an verschiedenen bedeutenden öffentlichen, von der Europäischen Kommission (z. B. Europäische Chemikalienagentur) initiierten Stakeholder-Konsultationsverfahren teilgenommen und waren an US-bundesstaatlichen Gesetzesinitiativen beteiligt. Ziel ist es, die Behörden über die Auswirkungen und Chancen der Gesetzesentwürfe zu informieren. Um auf die zunehmende Anzahl von Gesetzen in den USA zu reagieren, z. B. das kürzlich erlassene Gesetz der US-Umweltschutzbehörde (EPA) für PFAS, haben wir unseren Statusaustausch mit US-Einzelhändlern und unseren Kontakt zu strategischen Zulieferern verstärkt, wodurch auch unsere Nachverfolgungsfunktionen rückwirkend verbessert wurden.
Einhaltung von Produktqualitäts- und Sicherheitsstandards
Die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und Standards für Produktqualität und -sicherheit ist unerlässlich. Als Unternehmen sind wir verpflichtet, das Risiko möglicher Produktmängel zu begrenzen, die zu Verletzungen bei Verbraucher*innen führen können. Die Nichteinhaltung kann zu freiwilligen oder verpflichtenden Produktrückrufen und Warenrückgaben sowie zu Strafen, Bußgeldern, Klagen wegen Personenschäden oder Rufschädigung führen. Die zunehmenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere in Regionen wie der EU, stellen zusätzliche Herausforderungen dar. Dazu gehören Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Chemikalien, Einfuhrbestimmungen und strenge nachhaltigkeitsbezogene Angaben.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, haben wir mehrere Initiativen umgesetzt, darunter:
- Kontinuierliche Überwachung und Lobbyarbeit durch unsere Legal, Social and Environmental Affairs und Government Affairs Teams
- Stärkung unseres Netzwerks für Produktsicherheit (PS) zur Überwachung und Verfolgung der Aktivitäten zur Einhaltung der PS-Vorschriften in den Geschäftsbereichen
- Sicherheitsrichtlinien und -verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf Geschäftseinheiten, die produktsicherheitsrelevante Produkte vermarkten
- Ein internes Portal im Intranet, das Anleitung und Informationen zu Rückrufen hinsichtlich der Produktsicherheit und zu Prozessen für ein effizientes Rückrufmanagement bereitstellt
- Erstellung von Risikoprofilen für bestimmte Beschaffungseinheiten/-unternehmen durch das Product Safety and Compliance Team
Darüber hinaus haben wir einen Rahmen zur Einhaltung von Vorschriften eingeführt, der auch Aktualisierungen unserer Datenbank für die Produktkonformität umfasst, in der obligatorische Produktdokumentation wie Konformitätsbescheinigungen (COC) gespeichert ist. Dieser proaktive Ansatz gewährleistet, dass wir umgehend auf behördliche Anfragen reagieren und den Marktzugang für unsere Produkte aufrechterhalten können.
Weitere Informationen sind im Abschnitt über unsere Konzepte und Maßnahmen zu finden. Indem wir uns mit diesen wesentlichen Risiken auseinandersetzen, stellen wir sicher, dass unser Geschäftsmodell widerstandsfähig bleibt und auf die sich entwickelnde Landschaft der Erwartungen der Verbraucher*innen und gesetzlichen Anforderungen reagieren kann. Unser Engagement für Produktqualität und -sicherheit ist darauf ausgerichtet, diese Risiken zu minimieren. SIEHE S4-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf Auswirkungen der verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken
Wie in diesem Kapitel dargelegt, sind unsere Vermarktungspraktiken ein wesentlicher Bestandteil unseres Engagements für verantwortungsvolles Marketing. Im Rahmen unseres Partnerschaftsmarketings bemühen wir uns sicherzustellen, dass unsere Kooperationen und Partnerschaften unsere Markenwerte widerspiegeln und das Vertrauen der Verbraucher*innen erhalten. Um dies zu erreichen, prüfen wir potenzielle Partner gründlich. Wir ergreifen angemessene und proaktive Maßnahmen, um unsere Marke zu schützen, was letztlich – falls erforderlich – auch zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen führen kann.
Wir sind bestrebt, negative Auswirkungen auf Verbraucher*innen durch unsere Vermarktungspraktiken von Anfang an zu vermeiden. Sollte es trotz unserer Präventivmaßnahmen zu negativen Auswirkungen kommen, versuchen wir umgehend, die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln, um die Auswirkungen unserer Vermarktungspraktiken anzugehen, insbesondere in den Bereichen diskriminierendes Marketing und umweltbezogene Angaben (zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen im Bereich des Brand-Partnerschaftsmarketings siehe S4-2). Um diesen Auswirkungen sowohl vorzubeugen als auch auf sie zu reagieren, arbeiten wir offen mit unseren Stakeholdern zusammen. Wir bieten unseren Verbraucher*innen mehrere Möglichkeiten, Beschwerden einzureichen oder Probleme anzusprechen, darunter unser Kundenserviceteam, spezielle adidas Websites oder das adidas Beschwerdesystem. SIEHE S4-2
Darüber hinaus pflegen wir über unser Government Affairs Team Beziehungen zu gesetzgebenden Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), um die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Standards zu gewährleisten. Unsere sorgfältigen Überwachungsverfahren ermöglichen es uns, neue Anforderungen so schnell wie möglich in unseren Betrieb zu integrieren, oft, bevor sie gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wir verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit umweltbezogenen Angaben. Wenn trotz unserer Maßnahmen und der Erfüllung der Sorgfaltspflicht eine umweltbezogene Angabe nicht unseren strengen Standards entspricht oder ein Produkt aus Sicht der Verbraucher*innen als mehrdeutig empfunden wird, ergreift adidas Korrekturmaßnahmen, indem wir die Angabe entfernen oder anpassen, z. B. durch Überarbeitung der Produktbeschreibungen auf E‑Commerce-Plattformen zur Gewährleistung von Genauigkeit und Transparenz.
Im Zusammenhang mit diskriminierendem Marketing setzen wir verschiedene Maßnahmen ein, um negative Auswirkungen unserer verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken und insbesondere des Brand-Partnerschaftsmarketings zu verhindern und zu mindern. Diese Maßnahmen umfassen:
- Soziale Medien: Wir überwachen kontinuierlich die sozialen Medien, um die Verbraucherstimmung zu verfolgen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.
- Stimmungsanalyse: Durch die Analyse der Verbraucherstimmung gewinnen wir Erkenntnisse darüber, wie unsere Marke und unsere Partner wahrgenommen werden, damit wir bei negativen Wahrnehmungen umgehend reagieren können.
- Eskalationsprozess im Zusammenhang mit Partnerschaften: Wir haben einen Eskalationsprozess im Zusammenhang mit Partnerschaften etabliert, um alle Probleme, die mit unseren Marketingpartnern auftreten, zu verwalten und zu lösen und sicherzustellen, dass alle negativen Auswirkungen schnell behoben werden.
Wenn es trotz unserer Präventivmaßnahmen zu negativen Auswirkungen des Brand-Partnerschaftsmarketings kommt, passen wir unsere Vorgehensweise bei der Bereitstellung oder Ermöglichung von Abhilfemaßnahmen an die spezifischen Umstände des jeweiligen Falls an. Wir haben zwar kein allgemeines Verfahren, aber wir bewerten jede Situation individuell, um die am besten geeigneten Aktionen und Maßnahmen zu bestimmen. Wir verpflichten uns, umgehend und effektiv zu handeln, sobald ein Fall auftritt, und sicherzustellen, dass wir unsere wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen auf eine Weise angehen, die den besonderen Umständen jeder Situation gerecht wird. In Fällen, in denen es beispielsweise um hochrangige Partnerschaften geht, bewerten wir die spezifischen Auswirkungen und ergreifen schnell Maßnahmen, um alle auftretenden Probleme anzugehen. Dies kann direkte Gespräche mit den Partnern, öffentliche Erklärungen oder andere Abhilfemaßnahmen beinhalten, um die Auswirkungen abzuschwächen und unsere Markenintegrität zu wahren.
Eine detaillierte Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen und des Managements der wesentlichen Auswirkungen wird seit vielen Jahren in unserem Nachhaltigkeitsbericht dargelegt und ist auch auf unserer Unternehmenswebsite verfügbar. Zudem werden die beteiligten Abteilungen und Teams, die die wesentlichen IROs in Bezug auf Verbraucher*innen und Endnutzer*innen verwalten, im Abschnitt S4-2 genannt. SIEHE S4-2