
ESRS G1
Unternehmensführung
Eine angemessene Unternehmensführung ist für adidas von entscheidender Bedeutung. Wir setzen hohe ethische Standards, zu deren Einhaltung wir uns verpflichten. Da wir nicht selbst produzieren, ist das Zulieferer- Management ein grundlegender Aspekt unseres Erfolgs. Unser System zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltrisiken hilft uns, unsere gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Kennzahlen und Maßnahmen
adidas verfügt über eine Reihe von Standardprozessen, -systemen und -praktiken, um sicherzustellen, dass die Geschäftsaktivitäten in Übereinstimmung mit internen Richtlinien sowie externen gesetzlichen Anforderungen geführt werden.
Compliance-Management-System (Fair Play)
Bildet den organisatorischen Rahmen dafür, dass unsere internen Regelungen und Leitfäden
unternehmensweit bekannt und unsere
Geschäftspraktiken rechtskonform sind.
Prävention und Erkennung von Korruption und Bestechung
Im Einklang mit dem Fair-Play-Verhaltenskodex und der Compliance-Richtlinie verbietet
adidas jede Form von Korruption und
Bestechung, unabhängig von der Identität
oder Position der beteiligten Parteien: adidas
beteiligt sich nicht an Bestechung, Korruption
oder Aktivitäten, die als solche wahrgenommen
werden könnten, und wird dies
auch in Zukunft nicht tun.
Management der Beziehungen zu unseren Zulieferern
Unser HREDD-Rahmenwerk dient als Leitfaden für interne Risikobewertungs- und
Risikomanagementprozesse in
Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien
für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den
OECD-Leitsätzen für multinationale
Unternehmen. Mit verschiedenen Tools zur
Bewertung von Zulieferern und unseren
Verfahren zur Auswahl von Zulieferern sehen
wir uns gut dafür gerüstet, die richtigen
Partner für unseren Unternehmenserfolg
auszuwählen und negative Auswirkungen auf
Menschenrechte und Umwelt zu managen.
Zahlungspraktiken
60 Tage
Standard-Zahlungsziel
94 %1
Pünktliche Zahlung
1 Von den 54 % unserer Zulieferer, auf die die Standardzahlungsfrist von 60 Tagen zutrifft.
0
laufende Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs