Geschäftsbericht 2025

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An unsere Aktionärinnen und Aktionäre

Bericht des
Aufsichtsrats

Thomas Rabe, Aufsichtsratsvorsitzender (Foto)

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Jahr 2025 war ein weiteres erfolgreiches Jahr für adidas. Das Unternehmen konnte auf seiner positiven Dynamik weiter aufbauen und das Wachstum über alle Geschäftsbereiche hinweg beträchtlich ausweiten. Mit einem klaren Fokus auf gesundes Wachstum und Konsumentenbedürfnisse hat sich auch die Profitabilität weiter verbessert. Trotz anhaltender und erhöhter externer Unsicherheit, von der Investoren und Unternehmen gleichermaßen betroffen waren, konnten wir unsere Prognose für das Gesamtjahr im Laufe des Jahres anheben und haben erneut besser als erwartete Ergebnisse erzielt. Der Schlüssel zum Erfolg in diesem volatilen Umfeld ist die Befähigung unserer Teams in den Märkten. Dadurch sind sie in der Lage, lokal relevante Produkte und Aktivierungen zu entwickeln, agil zu handeln und schnell auf Trends zu reagieren. Weltweit haben wir die Beziehungen zu Einzelhandels- und Markenpartnern vertieft, unterstützt durch eine verbesserte Zusammenarbeit und ein vereinfachtes, effektiveres Betriebsmodell. Zusammengenommen bilden diese Erfolge ein starkes Fundament für nachhaltiges profitables Wachstum in den kommenden Jahren in einer strukturell attraktiven Branche.

Überwachung und Beratung im Dialog mit dem Vorstand

Im Berichtsjahr haben wir alle uns nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex (‚Kodex‘) und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wie in den Vorjahren sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Dabei haben wir den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie seine Geschäftsführung sorgfältig und kontinuierlich überwacht. In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, hat uns der Vorstand unmittelbar, frühzeitig und umfassend eingebunden.

Der Vorstand hat uns ausführlich und regelmäßig über alle relevanten Aspekte der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, der Geschäftsplanung (einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung), der Geschäftsentwicklung, der Finanzlage sowie der Rentabilität des Unternehmens schriftlich und mündlich informiert. In gleicher Weise wurden wir über Fragen der Rechnungslegungsprozesse, der Risikolage und der Wirksamkeit, Angemessenheit und Weiterentwicklungen der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme, der Compliance sowie über alle für das Unternehmen wichtigen Entscheidungen und Geschäftsvorgänge auf dem Laufenden gehalten. Ferner hat der Vorstand uns stets umgehend und umfassend über Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen berichtet. Im Berichtsjahr waren solche Abweichungen insbesondere auf die besser als erwartete Entwicklung des Geschäfts, die Unsicherheiten und Zusatzkosten durch US-Zölle sowie unvorteilhafte Währungseffekte zurückzuführen. Auch zur Vorbereitung unserer Sitzungen erhielten wir vom Vorstand regelmäßig umfassende schriftliche Berichte. Wir hatten somit stets die Möglichkeit, uns in den Ausschüssen und im Plenum mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen, bevor wir nach sorgfältiger Prüfung und ausführlicher Beratung Beschlüsse fassten. In den Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand zur Erörterung und zur Fragenbeantwortung zur Verfügung. Außerhalb der Sitzungen informierte uns der Vorstand zusätzlich in ausführlichen Monatsberichten über die aktuelle Geschäftslage. Die uns vom Vorstand mitgeteilten Informationen haben wir kritisch gewürdigt und hinterfragt.

Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse

Der Aufsichtsrat übte seine Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr vornehmlich im Rahmen von Plenarsitzungen aus. Mitglieder, die an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, nahmen durch die Abgabe einer schriftlichen Stimmbotenerklärung an den Beschlussfassungen teil. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse fanden im Berichtsjahr in Präsenz und virtueller Form statt. Mittels moderner Videoübertragungstechnologie wurde sichergestellt, dass innerhalb der virtuellen Sitzungen eine offene und sachangemessene Diskussion zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat möglich war.

Sitzungsform

 

 

Virtuelle Sitzungen

 

Physische Sitzungen

Aufsichtsratssitzung

 

3

 

5

Nominierungsausschuss

 

2

 

1

Präsidialausschuss

 

2

 

1

Prüfungsausschuss

 

1

 

3

Der externe Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (‚PwC‘), Frankfurt am Main, hat, soweit keine Vorstandsangelegenheiten bzw. inneren Angelegenheiten des Aufsichtsrats und des Vorstands behandelt wurden, insbesondere im Rahmen der Finanzberichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Ferner nahm PwC an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses teil.

Zwischen den Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Prüfungsausschussvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand im Austausch. Dabei wurde über Fragen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, der Geschäftsplanung und -entwicklung, der Risikolage und des Kontroll- und Risikomanagements sowie der Compliance beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. der Aufsichtsrat wurde darüber hinaus – soweit erforderlich, auch kurzfristig – über Ereignisse informiert, die für die Beurteilung der Lage, die Entwicklung sowie die Geschäftsleitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren. Über Diskussionen mit dem Vorstand außerhalb der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen haben der Aufsichtsratsvorsitzende bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende regelmäßig im Rahmen der Sitzungen berichtet.

Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch ohne die Mitglieder des Vorstands, insbesondere in Bezug auf die inneren Angelegenheiten des Aufsichtsrats sowie auf die Personal- und Vergütungsangelegenheiten des Vorstands. Der Prüfungsausschuss folgte der Empfehlung D.10 des Kodex und beriet sich regelmäßig in den Prüfungsausschusssitzungen mit dem Abschlussprüfer ohne den Vorstand.

Auch in diesem Berichtsjahr wurde eine konstant hohe Teilnahmequote des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse verzeichnet. Diese lag im Berichtsjahr bei den Aufsichtsratssitzungen bei ca. 97 % (2024: ca. 96 %) und damit über der angestrebten Mindestteilnahmequote von 75 %.

Individuelle Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

 

Anzahl der Sitzungen

 

Teilnahme

 

Teilnahmequote

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2025

 

 

 

 

 

 

Thomas Rabe, Vorsitzender

 

14

 

14

 

100 %

Nassef Sawiris, Stellvertretender Vorsitzender

 

13

 

13

 

100 %

Paul Francis Seline, Stellvertretender Vorsitzender

 

11

 

11

 

100 %

Birgit Biermann

 

11

 

10

 

91 %

Linda Evenhuis

 

11

 

11

 

100 %

Ian Gallienne

 

12

 

11

 

92 %

Jackie Joyner-Kersee

 

8

 

8

 

100 %

Christian Klein

 

12

 

9

 

75 %

Bastian Knobloch

 

8

 

8

 

100 %

Oliver Mintzlaff

 

14

 

14

 

100 %

Petar Mitrovic

 

8

 

8

 

100 %

Thomas Sapper

 

12

 

12

 

100 %

Harald Sikorski

 

8

 

8

 

100 %

Bodo Uebber

 

12

 

12

 

100 %

Jing Ulrich

 

8

 

8

 

100 %

Günter Weigl

 

12

 

12

 

100 %

Arbeit und Themen im Aufsichtsratsplenum

Im Berichtsjahr hielt das Aufsichtsratsplenum acht Sitzungen ab (2024: acht Sitzungen). Zudem wurden drei Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsratsplenum waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung, die Finanzlage des Unternehmens sowie die Geschäftsentwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche und Märkte, die uns der Vorstand detailliert erläuterte. Schwerpunkte im Berichtsjahr waren in Hinblick auf den Fokus auf nachhaltiges Umsatzwachstum und Steigerung des operativen Gewinns die Geschäftsentwicklung in den wesentlichen Märkten und Verkaufskanälen, die Entwicklung der Auftragslage und des Durchverkaufs unserer Produkte, das Vorgehen in Bezug auf die Unsicherheiten und Zusatzkosten im Zusammenhang mit den US-Zöllen, Währungseffekte sowie makroökonomische und geopolitische Risiken. Darüber hinaus beschäftigten wir uns intensiv mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Verfahren, Brand- und Produktthemen, aktuellen Marketingkampagnen sowie wesentlichen Partnerschaften von adidas. Auch ESG-bezogene Themen und deren Regulierung wurden im Aufsichtsrat regelmäßig behandelt. Weitere Schwerpunkte waren die Arbeit und Entwicklung der adidas Foundation, der Datenschutz und die Vorbereitung der Aufsichtsratswahl. Zudem informierte uns der Vorstand über den aktuellen Stand und die Entwicklungen der Human-Resources-Organisation, insbesondere über den neuen Ansatz für das Performance-Management. Außerdem wurde über die strategische Ausrichtung von adidas als globaler Marke mit lokalem Mindset und die damit verbundene Übertragung von mehr Verantwortung an die Märkte und Reduktion von Komplexität sowie zu Tarifthemen in Deutschland und die damit einhergehende Zusammenarbeit mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) beraten. In Hinblick auf Personalthemen im Vorstand stellten die allgemeine Nachfolgeplanung sowie die Überarbeitung des Vergütungssystems für den Vorstand Beratungsschwerpunkte dar.

Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Über die zustimmungsbedürftigen Geschäfte hat der Aufsichtsrat anlassbezogen beraten und den Beschlussgegenständen nach ausführlichen Prüfungen, teilweise nach entsprechender Vorbereitung durch die Ausschüsse, seine Zustimmung erteilt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat regelmäßig insbesondere über die Personal- und Vergütungsangelegenheiten des Vorstands sowie über Themen im Bereich der Corporate Governance beraten. ADIDAS-GROUP.COM/VERGUETUNG SIEHE ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

In der Februarsitzung standen die vorläufigen Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2024 und die Geschäftslage des Unternehmens im Mittelpunkt. Daneben legte der Vorstand die Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2025 vor. Nach eingehender Beratung erteilte der Aufsichtsrat der vorgelegten Budgetplanung seine Zustimmung. Ferner wurden die strategische Ausrichtung von adidas (‚Globale Marke mit lokalem Mindset‘ und Reduzierung der internen Komplexität), die Umsetzung in den verschiedenen Märkten sowie das Vorgehen in Hinblick auf die in diesem Zusammenhang wegfallenden Rollen und Stellen am Unternehmenssitz in Herzogenaurach diskutiert. Des Weiteren erläuterte uns der Vorstand den aktuellen Stand in Bezug auf die Durchsuchungen an deutschen adidas Standorten im Zusammenhang mit der Einhaltung von zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften bei der Einfuhr von Produkten nach Deutschland. Darüber hinaus haben wir den Dividendenvorschlag gemeinsam mit dem Vorstand erörtert. Einen weiteren Themenschwerpunkt der Sitzung bildete die Vorstandsvergütung. Hierbei setzten wir nach der Ermittlung der Zielerreichung sowie einer ausführlichen Erörterung der individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder die Höhe der den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2024 zu zahlenden variablen Vergütung fest. Es wurde außerdem nach einer internen Angemessenheitsprüfung die Angemessenheit der Vorstandsvergütung festgestellt und die Erklärung zur Unternehmensführung beschlossen.

In der Bilanzsitzung im März berichtete der Vorstand über die Finanzergebnisse für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie über die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2024. Vor der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, einschließlich der Ergebnisse der durch den Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 2 Satz 4 Aktiengesetz (AktG) beauftragten inhaltlichen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung berichtete der Wirtschaftsprüfer insbesondere zur Umsetzung der im Geschäftsjahr 2024 erstmals freiwillig angewendeten Corporate Sustainability Reporting Directive (‚CSRD‘) und der European Sustainability Reporting Standards (‚ESRS‘). Nach eingehender Prüfung der Abschlussunterlagen sowie auf Basis der Berichterstattung durch den Abschlussprüfer und den Prüfungsausschuss über die Ergebnisse der Prüfung billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für die adidas AG und den adidas Konzern. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. Der Vorstand erläuterte ebenfalls die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens sowie die Umsatz- und Gewinnprognose für 2025. adidas Brand- und Produktthemen, aktuelle Marketingkampagnen, wesentliche Partnerschaften, Compliance und die wesentlichen Rechtsstreitigkeiten von adidas sowie ESG und Nachhaltigkeitsthemen waren ebenfalls Gegenstand unserer Beratungen. Ferner billigten wir den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sowie die der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zu unterbreitenden Beschlussvorschläge, einschließlich des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024. Darüber hinaus berieten wir uns zu der im Jahr 2025 anstehenden Aufsichtsratswahl. Nach ausführlicher Diskussion wurde dem vom Nominierungsausschuss ausgearbeiteten Kandidatenvorschlag zur Aufsichtsratswahl an die Hauptversammlung 2025 zugestimmt. Einen weiteren Themenschwerpunkt der Sitzung bildete die Vorstandsvergütung. Nach entsprechender Vorbereitung durch den Präsidialausschuss und ausführlicher Diskussion haben wir die für das Geschäftsjahr 2025 maßgeblichen Kriterien und Ziele der variablen erfolgsabhängigen Vergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt und den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 verabschiedet. Schließlich beschlossen wir Anpassungen des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand sowie der Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses zur Erhöhung der Mitgliederanzahl des Prüfungsausschusses auf fünf Personen. In diesem Zusammenhang wurde Oliver Mintzlaff zum weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt.

Zudem wurde im März im Umlaufverfahren der Übernahme eines Aufsichtsratsmandats bei der maxingvest GmbH & Co. KGaA, Hamburg, durch Bjørn Gulden zugestimmt, der in diesem Zusammenhang sein Aufsichtsratsmandat bei der Tchibo GmbH niedergelegt hat.

In der Sitzung im Mai, die am Vorabend der Hauptversammlung stattfand, lagen die Schwerpunkte auf dem aktuellen Geschäftsverlauf sowie adidas Brand- und Produktthemen, aktuellen Marketingkampagnen und wesentlichen Partnerschaften. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf die strategische Ausrichtung (‚Globale Marke mit lokalem Mindset‘) eingegangen und ihre Umsetzung in den verschiedenen Märkten durch lokale Aktivitäten und Produkte vorgestellt. Zudem berieten wir ausführlich über die Finanzergebnisse des ersten Quartals 2025. Ein Beratungsschwerpunkt lag auch auf den Auswirkungen der US-Zölle, den damit verbundenen makroökonomischen Risiken und Unsicherheiten und seitens adidas getroffenen Maßnahmen. Einen weiteren Themenschwerpunkt bildete die Präsentation zur adidas Foundation. In diesem Zusammenhang diskutierten wir die Organisationsstruktur, die wichtigsten Meilensteine, die zu unterstützenden Projekte und die langfristigen Ziele und Ambitionen der adidas Foundation. Ferner wurde über die erwarteten Themenschwerpunkte und Fragen auf der Hauptversammlung berichtet. Schließlich beschlossen wir die Anpassung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand. Im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung besuchten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam die Produktausstellungen für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 sowie für die Saison Frühling/Sommer 2026.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat Thomas Rabe als Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Paul Francis Seline als ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Nassef Sawiris als weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Ferner erfolgte die Wahl der Ausschussmitglieder im Zusammenhang mit dem Wechsel des weiteren stellvertretenden Vorsitzenden.

Im Juni wurde im Umlaufverfahren die Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2024 gemäß § 161 AktG beschlossen.

In unserer Sitzung Ende Juli berieten wir insbesondere über die Finanzergebnisse für das zweite Quartal und für das erste Halbjahr 2025 sowie den Ausblick für das Geschäftsjahr 2025. In diesem Zusammenhang diskutierten wir mit dem Vorstand den aktuellen Stand der erwarteten Auswirkungen der US-Zölle. Des Weiteren erörterten wir die Wettbewerbssituation und erhielten wir einen Überblick über Brand- und Produktthemen, aktuelle Marketingkampagnen und wesentliche Partnerschaften. Dabei berichtete der Vorstand in Hinblick auf Marketing und ‚Brand Heat‘ insbesondere über die Erfolge bei der EURO 2025 der Frauen und ging im Detail auf die wichtigsten global relevanten Kategorien (Football, Running, Training, Basketball), neue Produkte in den Performance- und Lifestyle-Bereichen sowie die strategische Ausrichtung von adidas ein. Zudem berichtete der Prüfungsausschussvorsitzende zu den Diskussionen im Prüfungsausschuss zu ESG-Themen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Schließlich wurden dem Aufsichtsrat zum aktuellen Stand ausgewählter Rechtsstreitigkeiten und Verfahren berichtet und es wurden Weiterbildungsmöglichkeiten für die Aufsichtsratsmitglieder vorgestellt.

In der Aufsichtsratssitzung im Oktober lag der Schwerpunkt auf der Erörterung der aktuellen Geschäftslage, insbesondere in Hinblick auf die Auswirkungen der US-Zölle, die Auftragsentwicklung und die vorläufigen Finanzergebnisse für das dritte Quartal. Des Weiteren präsentierte uns der Vorstand die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen, Tarifthemen und die von adidas intern vorgenommenen Lohnanpassungen in Deutschland. Ferner erläuterte er die Veränderungen des operativen Modells in Hinblick auf die strategische Ausrichtung und den damit verbundenen weiteren Abbau von zuvor identifizierten Rollen und Stellen sowie den neuen Ansatz für das Performance-Management bei adidas. Zudem erhielten wir einen Überblick über die aktuellen adidas Brand- und Produktthemen, Marketingkampagnen und wesentlichen Partnerschaften, insbesondere in Hinblick auf die wichtigsten global relevanten Kategorien (Football, Running, Training, Basketball). Ferner diskutierten wir über die strategische Relevanz von KI und mögliche verschiedene Anwendungsfelder für den Einsatz von KI im Unternehmen. Abschließend bereiteten wir die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats (Effizienzprüfung) sowie seiner Ausschüsse vor.

In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung Anfang November diskutierten der Vorstand und der Aufsichtsrat über Äußerungen seitens der IGBCE.

In der Dezembersitzung standen die vom Vorstand vorgelegte vorläufige Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2026 sowie wesentliche Marketing- und Sponsorenverträge im Mittelpunkt. Zur finalen Budgetplanung, die uns Anfang 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, erteilten wir nach eingehender Beratung unsere Zustimmung. Außerdem berichtete der Vorstand umfassend zur aktuellen Geschäftslage und zum Ausblick für das Berichtsjahr, auch in Hinblick auf die Auswirkungen der US-Zölle sowie makroökonomische und geopolitische Risiken. Weitere Themenschwerpunkte bildeten die Berichte des Vorstands zu adidas Brand- und Produktthemen, aktuellen Marketingkampagnen und wesentlichen Partnerschaften. Ferner berieten wir über die Einschätzung der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder, beschlossen die Entsprechenserklärung zum Kodex und überprüften die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (einschließlich Kompetenzprofil). Darüber hinaus befassten wir uns mit der Erfüllung der gesetzlichen Geschlechterquote im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1, 3, 4 AktG und die Anteilseignervertreter*innen beschlossen in Hinblick auf die Aufsichtsratswahl der Anteilseignervertreter*innen im Rahmen der Hauptversammlung 2026 gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG, dass die Erfüllung des Mindestanteils von 30 % Frauen und Männern im Aufsichtsrat getrennt erfolgt. Außerdem wurde der Aufsichtsrat umfassend über die insbesondere im Präsidialausschuss und Nominierungsausschuss diskutierte Nachfolgeplanung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie zu möglichen Anpassungen des Vergütungssystems für den Vorstand informiert. Ferner diskutierten wir die Ergebnisse der Selbstbeurteilung (Effizienzprüfung) unserer Tätigkeit. Aus den Ergebnissen der Selbstbeurteilung wurden punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Aufsichtsratsarbeit abgeleitet. Insgesamt belegten die Ergebnisse die hohe Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Ferner hat der Aufsichtsrat zu einem zustimmungspflichtigen Geschäft beraten und im Umlaufverfahren zugestimmt. Im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung besuchten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam einen Workshop zu Innovation bei adidas und Produktausstellungen.

Arbeit und Themen in den Ausschüssen

Zur effizienten Wahrnehmung unserer Aufgaben haben wir insgesamt fünf ständige Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse und Themen für die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums vor. Darüber hinaus haben wir im gesetzlich zulässigen Rahmen bestimmte Beschlusszuständigkeiten des Aufsichtsrats in geeigneten Fällen auf einzelne Ausschüsse übertragen. Den Vorsitz in allen ständigen Ausschüssen führt – mit Ausnahme des Prüfungsausschusses – der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über ihre Arbeit sowie über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen.

Das Präsidium tagte im Berichtsjahr nicht.

Der Präsidialausschuss hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab (2024: fünf Sitzungen). Der Schwerpunkt der Arbeit des Präsidialausschusses lag auf der Vorbereitung der Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums zu Personal- und Vergütungsangelegenheiten des Vorstands. In Hinblick auf die Vorstandsvergütung erarbeitete der Präsidialausschuss vor allem Beschlussvorschläge über die Zielvorgaben, die Zielerreichung und die Höhe der variablen erfolgsabhängigen Vergütung und prüfte vorbereitend die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus beschäftigte sich der Präsidialausschuss mit der Nachfolgeplanung des Vorstands, dem Vergütungsbericht für das Berichtsjahr, mit der Überarbeitung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie den daraus resultierenden Anpassungen der Vorstandsdienstverträge. Ferner diskutierte der Präsidialausschuss das Feedback aus den Roadshows mit Investoren zu Vergütungs- und Governance-Themen sowie die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Der Prüfungsausschuss hielt im Berichtsjahr vier Sitzungen ab (2024: vier Sitzungen). Der Finanzvorstand und der Abschlussprüfer nahmen an allen Sitzungen teil und berichteten dem Ausschuss ausführlich. Der Prüfungsausschuss folgte der Empfehlung des Kodex und beriet sich regelmäßig im Rahmen der Prüfungsausschusssitzung mit dem Abschlussprüfer ohne den Vorstand.

Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses auch die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 mit dem zusammengefassten Lagebericht, einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für die adidas AG und den Konzern, sowie der Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns. Nach ausführlicher Erörterung der Prüfungsberichte durch den Abschlussprüfer beschloss der Prüfungsausschuss, dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 zu empfehlen. Zudem bereitete der Prüfungsausschuss die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung vor.

Der Prüfungsausschuss befasste sich im Berichtsjahr intensiv mit den Weiterentwicklungen und der Überwachung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, des internen Kontrollsystems sowie des Compliance-Management-Systems. Gegenstand ausführlicher Beratungen waren außerdem die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer sowie die Festlegung des Prüfungshonorars und der Prüfungsschwerpunkte. Ferner beauftragte der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer mit der inhaltlichen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung, welche in Übereinstimmung mit den ESRS erstellt wurde, mit einer begrenzten Prüfungssicherheit (‚Limited Assurance‘). Der Prüfungsausschuss überwachte auch die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers, auch unter Berücksichtigung der durch den Abschlussprüfer erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In Hinblick auf die Überprüfung der Qualität der Abschlussprüfung stellte der Prüfungsausschuss unter anderem auf Grundlage einer internen Qualitätsprüfung fest, dass keine Hinweise auf eine nicht ausreichende Qualität der Abschlussprüfung 2024 vorlagen. Schließlich erörterte der Prüfungsausschuss die Quartalsfinanzergebnisse und den Halbjahresfinanzbericht. Darüber hinaus setzte sich der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr ausführlich mit dem Revisionsplan und dem Risikomanagementbericht auseinander. In jeder Ausschusssitzung wurde dem Prüfungsausschuss zudem über die Feststellungen und Entwicklungen der Internen Revision sowie über die aktuellen Vorgänge im Bereich von Compliance berichtet.

Darüber hinaus wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses unter anderem zu Datenschutz und Informationssicherheit, sowie zu ESG, Nachhaltigkeitsthemen und der Nachhaltigkeitsberichtserstattung bei adidas beraten. Global Business Services, die wesentlichen Prüfungsfeststellungen der Internen Revision und die S4/HANA-Implementierung bei adidas waren ebenfalls Teil der Diskussionen im Prüfungsausschuss. Zudem wurden die Steuerstrategie sowie die Prüfungsanforderungen des Aufsichtsrats in Hinblick auf den Ertragsteuerinformationsbericht diskutiert. Ferner hat der Prüfungsausschuss im Februar aufgrund der nicht erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (‚CSRD‘) im Umlaufverfahren die Auftragserteilung zur Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2024 mit einer begrenzten Prüfungssicherheit (‚Limited Assurance‘) beschlossen.

Der Nominierungsausschuss hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab (2024: zwei Sitzungen). Der Schwerpunkt der Sitzungen sowie von Beratungen außerhalb der Ausschusssitzungen lag insbesondere auf der Vorbereitung der Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner*innen, an die Hauptversammlungen 2025 sowie 2026. Nach sorgfältiger Erörterung und unter Berücksichtigung des vom Aufsichtsrat definierten Kompetenz- und Diversitätsprofils sowie der Qualifikationsmatrix für die Mitglieder des Aufsichtsrats, der gesetzlichen Anforderungen an Eignung und Unabhängigkeit von Kandidat*innen, der anwendbaren Empfehlungen des Kodex sowie von Investorenerwartungen und Feedback wurden schließlich konkrete Kandidatenvorschläge erarbeitet.

Ferner beriet der Nominierungsausschuss zur generellen Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat, insbesondere in Hinblick auf die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden, und setzte sich in diesem Zusammenhang auch mit den Investorenforderungen auseinander. Damit einhergehend überprüfte er auch die Ziele des Aufsichtsrats zu seiner Zusammensetzung, das Kompetenz- und Diversitätsprofil des Aufsichtsrats sowie die Unabhängigkeit und zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Nominierungsausschuss ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass allen Mitgliedern des Aufsichtsrats grundsätzlich genügend Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht. Abschließend bereitete der Nominierungsausschuss Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat vor.

Wie in den Vorjahren musste der nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bildende Vermittlungsausschuss im Berichtsjahr nicht einberufen werden.

Wahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2025 endete die Amtszeit von Thomas Rabe. Thomas Rabe wurde für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2026 von den Aktionär*innen in den Aufsichtsrat und im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Ferner hat Ian Gallienne sein Amt als weiterer stellvertretender Vorsitzender mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niedergelegt. Die Wahl des Vorsitzenden und seiner zwei Stellvertreter sowie die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgten im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats. Paul Francis Seline wurde zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Nassef Sawiris zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Zudem wurde Oliver Mintzlaff im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 4. März 2025 zum weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. Im Übrigen wurden keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses vorgenommen. SIEHE AUFSICHTSRAT

Hinsichtlich der Besetzung mit Frauen und Männern hält der Aufsichtsrat die gesetzlichen Mindestanteile gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG ein. Die Anteilseignervertreter*innen hatten im Vorfeld der Beschlussfassung über die Wahlvorschläge gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG beschlossen, dass die Erfüllung des Mindestanteils von 30 % Frauen und Männern im Aufsichtsrat getrennt erfolgt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Um neu eingetretenen Aufsichtsratsmitgliedern oder Aufsichtsratsmitgliedern, die innerhalb des Aufsichtsrats neue Aufgaben übernommen haben, die Wahrnehmung ihres Mandats zu erleichtern, bietet das Unternehmen eine Einführung in die Aufsichtsratstätigkeit bzw. in die neuen Aufgabenbereiche bei der adidas AG an. In diesem Zusammenhang werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben relevanten Unternehmens- bzw. Themenbereiche detailliert vorgestellt. Oliver Mintzlaff, neues Mitglied des Prüfungsausschusses, nahm im Berichtsjahr an umfangreichen Einführungsveranstaltungen unter anderem in den Bereichen Rechnungslegungsprozesse, interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, Compliance sowie ESG teil. Ferner informierte die Gesellschaft den Aufsichtsrat regelmäßig über aktuelle Gesetzesänderungen, insbesondere auch in Hinblick auf die zunehmende Regulierung von ESG-Themen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sowie externe Weiterbildungsmöglichkeiten und stellte einschlägige Fachliteratur zur Verfügung.

Veränderungen im Vorstand

Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen im Vorstand. SIEHE VORSTAND

Corporate Governance

Die Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Regelungen im Unternehmen, insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen des Kodex, werden vom Aufsichtsrat regelmäßig verfolgt. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse haben sich in ihren Sitzungen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Kodex in Bezug auf die Corporate Governance beschäftigt. Weitere detaillierte Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen enthält die Erklärung zur Unternehmensführung. SIEHE ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG nach umfassender Beratung im Dezember 2025 beschlossen und auf unserer Website dauerhaft zugänglich gemacht. ADIDAS-GROUP.COM/CORPORATE-GOVERNANCE-DE

Im Berichtsjahr sind weder bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats noch den Mitgliedern des Vorstands Interessenkonflikte aufgetreten. Es besteht eine Markenbotschaftervereinbarung zwischen adidas und dem Aufsichtsratsmitglied Jackie Joyner-Kersee, was nach Einschätzung des Aufsichtsrats jedoch zu keinem Interessenkonflikt in Anbetracht ihrer Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats führt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einem Geschäft mit einem Unternehmen zugestimmt, in dem ein Aufsichtsratsmitglied in leitender Position tätig ist. Das betroffene Aufsichtsratsmitglied hat weder an der entsprechenden Beratung noch an der Abstimmung zum Sachverhalt teilgenommen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Die Hauptversammlung 2025 hat PwC auf Vorschlag des Aufsichtsrats, der der Empfehlung des Prüfungsausschusses entsprach, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 bestellt. PwC hatte zuvor gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss bestätigt, dass keine Umstände beständen, die die Unabhängigkeit von PwC als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an der Unabhängigkeit von PwC begründen könnten. Dabei hat PwC auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht oder für das folgende Jahr vertraglich vereinbart worden seien.

PwC hat den vom Vorstand gemäß § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) auf der Grundlage der IFRS-Rechnungslegungsstandards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss 2025 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt auch für den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2025 der adidas AG und den zusammengefassten Lagebericht für die adidas AG und den adidas Konzern. Ferner hat PwC im Auftrag des Aufsichtsrats die nichtfinanzielle Erklärung geprüft. Die Abschlussunterlagen, den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Jahres- und Konzernabschlussprüfers hat der Vorstand allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet.

Die Abschlussunterlagen wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 2. März 2026 und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 3. März 2026, in welcher der Vorstand die Abschlüsse umfassend erläuterte, in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend geprüft, insbesondere in Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, unter anderem hinsichtlich der festgelegten Prüfungsschwerpunkte sowie besonders wichtiger Prüfungssachverhalte, und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er teilte keine wesentlichen Schwachstellen hinsichtlich der auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme mit. Vor der Beschlussfassung berichtete der Abschlussprüfer ferner über die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss beauftragten inhaltlichen Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung mit begrenzter Prüfungssicherheit (‚Limited Assurance‘). Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025 intensiv und stimmte diesem zu.

Nach unseren eigenen Prüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat stimmte daher in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse, einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2025. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt. PwC ist seit dem Geschäftsjahr 2023 als Jahres- und Konzernabschlussprüfer der adidas AG tätig. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen die Abschlüsse Rainer Kroker und Christian Landau, beide seit dem Geschäftsjahr 2023 verantwortliche Prüfungspartner.

Dank

Im Namen des gesamten Aufsichtsrats danke ich dem amtierenden Vorstand sowie allen weltweit tätigen Mitarbeiter*innen des Unternehmens für ihren großen persönlichen Einsatz sowie für ihr fortwährendes Engagement. Zudem möchte ich mich für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat bedanken.

Für den Aufsichtsrat

THOMAS RABE

AUFSICHTSRATSVORSITZENDER

März 2026

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Lifestyle-Kategorie
In der Kategorie ‚Lifestyle‘ fassen wir alle Produkte aus den Bereichen Schuhe und Bekleidung sowie Accessoires zusammen, die vom Sport inspiriert sind und aus Stilgründen getragen werden. adidas Originals steht im Zentrum der Kategorie ‚Lifestyle‘ – die Marke ist vom Sport inspiriert und wird auf der Straße getragen.