Geschäftsbericht 2025

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Kennzahlen und Ziele

G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung

Im Berichtszeitraum gab es keine Verurteilungen und keine Bußgelder wegen Verstößen gegen die Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze.

Unsere Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Korruptions- und Bestechungsvorwürfen oder -vorfällen werden kontinuierlich überprüft, einschließlich unseres Beschaffungsprozesses.

Die Daten zu Geldbußen, Strafen oder Verurteilungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie zu Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzug wurden erhobenen und von den lokalen Compliance-Beauftragten der einzelnen Geschäftseinheiten bestätigt.

G1-6 – Zahlungspraktiken

adidas schätzt die Beziehung zu allen seinen Zulieferern und strebt einen ausgewogenen Ansatz an, um die Marktbedingungen in Bezug auf die Zahlungsbedingungen für alle seine Zulieferer zu erfüllen. Daher sind wir derzeit noch nicht in der Lage, kleine und mittlere Zulieferer in unseren Systemen zu identifizieren. Im Jahr 2025 haben wir unsere Bemühungen fortgesetzt, eine Lösung zu erarbeiten. Bis wir dies gelöst haben, und um dennoch die ESRS-Anforderungen zu erfüllen, veröffentlichen wir die Zahlungsbedingungen, die für mehr als die Hälfte unserer Zulieferer gelten und damit auch einen wesentlichen Anteil an kleinen und mittleren Zulieferern abdecken sollten:

Die Standardzahlungsfrist von adidas beträgt 60 Tage ab Rechnungsdatum, was auf 54 % (2024: 51 %) unserer Lieferanten zutrifft. Diese 54 % werden im Durchschnitt innerhalb von 65 Tagen (2024: 68 Tagen) bezahlt, und 94 % (2024: 92 %) der Zahlungen an diese Lieferanten werden pünktlich bearbeitet.

Bei keinem unserer Zulieferer gab es im Jahr 2025 Fälle von Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs.