Geschäftsbericht 2025

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Fußballspieler im blauen Japan-Trikot von adidas lächelt im Stadion. (Foto)

Grundlagen für die Erstellung

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung

Diese Nachhaltigkeitserklärung gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von adidas im Geschäftsjahr 2025. Die Erklärung ist Teil unseres Geschäftsberichts, der als Online-Bericht und im PDF-Format auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht wird. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

Die Nachhaltigkeitserklärung wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (,PwC‘) einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Die Aufstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung auf konsolidierter Basis für den adidas Konzern erfolgt unter vollständiger Beachtung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB (zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung).

Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt und umfasst die adidas AG und alle ihre direkten und indirekten Tochterunternehmen. Als Tochterunternehmen gilt ein Unternehmen, wenn es von der adidas AG beherrscht wird. Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitserklärung entspricht somit dem für die Finanzberichterstattung. Weitere Informationen zum Konsolidierungskreis sind hier zu finden: siehe erläuterung 02

Die Nachhaltigkeitserklärung deckt die Wertschöpfungskette im Allgemeinen in folgendem Umfang ab: vorgelagerte, nachgelagerte und eigene Standorte. Sie deckt jedoch nicht alle möglichen Aktivitäten oder Akteure der Wertschöpfungskette ab, sondern nur dort, wo wesentliche Informationen vorliegen. Wir haben noch keine vollständige Transparenz, insbesondere in unserer mehrstufigen vorgelagerten Beschaffungskette, aber auch in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette. Wir arbeiten jedoch fortlaufend daran, die Transparenz zu erhöhen und entsprechende Aktualisierungen in den themenbezogenen Standards zu erläutern. adidas hat alle ESRS-Standards und (Unter-)Unterthemen mit Schwerpunkt auf den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) bewertet. Die Angaben wurden in Übereinstimmung mit den in ESRS 1 festgelegten Leitlinien erstellt.

Es wurden keine Informationen ausgelassen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen. Die Ausnahme von der Angabe von bevorstehenden Entwicklungen oder Angelegenheiten, die Gegenstand von Verhandlungen sind, findet keine Anwendung.

BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Zeithorizonte

Die von adidas verwendete allgemeine Definition der Zeithorizonte entspricht der ESRS-Definition in ESRS 1, Abschnitt 6.4. Dieselben Zeithorizonte werden in der adidas Risikomanagementmethodik verwendet:

  • kurzfristig: 1 Jahr (entspricht dem Berichtszeitraum unserer Jahresabschlüsse)

  • mittelfristig: 2 – 5 Jahre

  • langfristig: ≥ 6 Jahre

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Im Abschnitt ESRS E5-4 ,Ressourcenzuflüsse‘ wurde eine neue Übersicht über die in adidas Produkten und Verpackungen verwendeten Materialien erstellt. Im Jahr 2024 hatten wir zwei Tabellen, eine für den Materialzufluss für Produkte und eine für Verpackungen. Um den Lesenden ein klareres Bild zu vermitteln, haben wir beide Tabellen zu einer zusammengefasst und die verschiedenen Materialien in den Kategorien biologische und technische Materialien konsolidiert. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, haben wir die Vorjahresdaten entsprechend dargestellt. Der Gesamtmaterialzufluss in Tonnen entspricht der im Vorjahr veröffentlichten Zahl. Siehe ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Bemessungsgrundlage

Die Informationen zu Methodiken und, falls zutreffend, Berechnungsfaktoren, Schätzungen (einschließlich Schätzungen zur Wertschöpfungskette, Quellen, Mess- und Ergebnisunsicherheiten, geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit von Kennzahlen, Näherungswerte und Beurteilungen) sowie Annahmen und Einschränkungen sind in den themenbezogenen Standards mit den entsprechenden Kennzahlen und Referenzen aufgeführt. Die Validierung aller offengelegten Metriken durch eine andere externe Stelle als dem mit der Prüfung beauftragten Dienstleister ist, falls zutreffend, in den jeweiligen themenbezogenen Standards beschrieben.

Diese Nachhaltigkeitserklärung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Einschätzungen beruhen, die wir anhand der uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung vorliegenden Informationen getroffen haben. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Unsicherheiten, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen sich als unrichtig herausstellen oder die beschriebenen Risiken und Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich (sowohl positiv als auch negativ) von den in der Nachhaltigkeitserklärung genannten Ergebnissen und Entwicklungen abweichen.

Angaben mittels Verweis

Die unten aufgeführten ESRS-Angabepflichten werden durch Verweise in den Abschnitten An unsere Aktionärinnen und Aktionäre und Konzernlagebericht dieses Geschäftsberichts abgedeckt:

  • ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

  • ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenhang mit Strategie und Geschäftsmodell

  • ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die relevanten Abschnitte und jeweiligen Verweise werden durch Links und Fußnoten gekennzeichnet.

Angaben zu handelsrechtlichen Berichtspflichten

Diese Nachhaltigkeitserklärung, welche unter vollständiger Beachtung der ESRS erstellt wurde, erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB aufgestellte nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung und stellt somit die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für den adidas Konzern und die adidas AG dar.

Zur Erfüllung unserer handelsrechtlichen Berichtspflichten erklären wir Folgendes

Die vollständige Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk gem. §§ 315c Abs. 3 iVm. 289d HGB erfolgt aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch die Europäische Kommission angenommene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und unseres unternehmensweiten Risikomanagementsystems identifizieren und bewerten wir die Risiken und Chancen in einer einheitlichen Methodik, die unter anderem die Eintrittswahrscheinlichkeit, Zeithorizonte und Auswirkungen beinhaltet. Daraus ergeben sich die wesentlichen Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben könnten. SIEHE RISIKO- UND CHANCENBERICHT

Angabe aufgrund der EU-Taxonomie Verordnung

Zusätzlich erfüllt der adidas Konzern mit dieser Nachhaltigkeitserklärung die Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung). SIEHE EU-TAXONOMIE

Ergänzende Angaben zur nichtfinanziellen Erklärung der adidas AG nach § 289b HGB

Die adidas AG nutzt gemäß § 289b Abs. 2 HGB die Möglichkeit, bezüglich des Inhalts ihrer nichtfinanziellen Erklärung auf die gemäß ESRS aufgestellte Nachhaltigkeitserklärung des adidas Konzerns zu verweisen. Da diese sämtliche für die Stakeholder relevanten Informationen enthält, wurde für die nichtfinanzielle Erklärung der adidas AG kein Rahmenwerk angewendet. Die adidas AG ist Mutterunternehmen des adidas Konzerns und für alle unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich.