Geschäftsbericht 2025

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Lamine Yamal im roten Spanien-Trikot von adidas posiert im Stadion. (Foto)

11 » Geschäfts- oder Firmenwerte

Die folgende Tabelle stellt die Überleitung des Nettowerts der Geschäfts- oder Firmenwerte dar:

Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. €

 

 

31. Dez. 2025

 

31. Dez. 2024

Geschäfts- oder Firmenwerte, brutto

 

1.600

 

1.701

Abzüglich: kumulierte Wertminderungsaufwendungen

 

–397

 

–426

Geschäfts- oder Firmenwerte, netto

 

1.203

 

1.275

adidas überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Basis der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Diese entsprechen der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss adidas die voraussichtlichen zukünftigen Cashflows der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren, herangezogen. Die Planung reflektiert die langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelt insgesamt für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im hohen einstelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider. Darüber hinaus erwartet adidas mittelfristig eine Verbesserung der operativen Marge auf einen niedrigen zweistelligen Wert, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wird. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der zukünftigen Steuerzahlungen basiert auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Cashflows über diesen vierjährigen Zeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten zwischen 1,4 % und 3,3 % (2024: 1,4 %–3,0 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten; jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die angewendeten Diskontierungssätze spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider.

Als Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Nordamerika, China, Emerging Markets, Lateinamerika, Japan und Südkorea. Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 beläuft sich die Anzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf sieben (2024: sieben).

Im Rahmen der jährlichen Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte bestand für die Geschäftsjahre 2025 und 2024 kein Wertminderungsbedarf.

Die den jeweiligen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen angewendeten Diskontierungssätze gestalten sich wie folgt:

Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte

 

 

Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. €

 

Diskontierungssatz vor
Steuern

 

 

31. Dez. 2025

 

31. Dez. 2024

 

31. Dez. 2025

 

31. Dez. 2024

Europa

 

483

 

513

 

11,7 %

 

13,6 %

Nordamerika

 

77

 

79

 

12,0 %

 

12,8 %

China

 

283

 

303

 

12,2 %

 

13,4 %

Emerging Markets

 

271

 

287

 

16,4 %

 

17,3 %

Japan

 

33

 

35

 

13,6 %

 

13,6 %

Südkorea

 

55

 

58

 

12,3 %

 

13,2 %

Gesamt

 

1.203

 

1.275

 

 

 

 

Eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. drei Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 34 % würde zu keinem Wertminderungsbedarf führen.

Zukünftige Veränderungen der zu erwartenden Zahlungsströme und Diskontierungssätze können in der Zukunft zu Wertminderungen der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte führen.

Der größte Teil dieser Geschäfts- oder Firmenwerte wird in US-Dollar geführt. Der Effekt aus der Währungsumrechnung stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte, netto in Mio. €

 

 

Europa

 

Nord-
amerika

 

China

 

Emerging Markets

 

Japan

 

Südkorea

 

Gesamt

1. Januar 2025

 

513

 

79

 

303

 

287

 

35

 

58

 

1.275

Währungsumrechnungseffekte

 

–30

 

–2

 

–20

 

–16

 

–2

 

–2

 

–72

31. Dezember 2025

 

483

 

77

 

283

 

271

 

33

 

55

 

1.203