11 » Geschäfts- oder Firmenwerte
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung des Nettowerts der Geschäfts- oder Firmenwerte dar:
|
|
31. Dez. 2025 |
|
31. Dez. 2024 |
|---|---|---|---|---|
Geschäfts- oder Firmenwerte, brutto |
|
1.600 |
|
1.701 |
Abzüglich: kumulierte Wertminderungsaufwendungen |
|
–397 |
|
–426 |
Geschäfts- oder Firmenwerte, netto |
|
1.203 |
|
1.275 |
adidas überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Basis der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Diese entsprechen der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss adidas die voraussichtlichen zukünftigen Cashflows der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren, herangezogen. Die Planung reflektiert die langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelt insgesamt für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im hohen einstelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider. Darüber hinaus erwartet adidas mittelfristig eine Verbesserung der operativen Marge auf einen niedrigen zweistelligen Wert, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wird. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der zukünftigen Steuerzahlungen basiert auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Cashflows über diesen vierjährigen Zeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten zwischen 1,4 % und 3,3 % (2024: 1,4 %–3,0 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.
Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten; jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die angewendeten Diskontierungssätze spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider.
Als Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Nordamerika, China, Emerging Markets, Lateinamerika, Japan und Südkorea. Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 beläuft sich die Anzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf sieben (2024: sieben).
Im Rahmen der jährlichen Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte bestand für die Geschäftsjahre 2025 und 2024 kein Wertminderungsbedarf.
Die den jeweiligen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen angewendeten Diskontierungssätze gestalten sich wie folgt:
|
|
Geschäfts- oder Firmenwerte |
|
Diskontierungssatz vor |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
31. Dez. 2025 |
|
31. Dez. 2024 |
|
31. Dez. 2025 |
|
31. Dez. 2024 |
Europa |
|
483 |
|
513 |
|
11,7 % |
|
13,6 % |
Nordamerika |
|
77 |
|
79 |
|
12,0 % |
|
12,8 % |
China |
|
283 |
|
303 |
|
12,2 % |
|
13,4 % |
Emerging Markets |
|
271 |
|
287 |
|
16,4 % |
|
17,3 % |
Japan |
|
33 |
|
35 |
|
13,6 % |
|
13,6 % |
Südkorea |
|
55 |
|
58 |
|
12,3 % |
|
13,2 % |
Gesamt |
|
1.203 |
|
1.275 |
|
|
|
|
Eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. drei Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 34 % würde zu keinem Wertminderungsbedarf führen.
Zukünftige Veränderungen der zu erwartenden Zahlungsströme und Diskontierungssätze können in der Zukunft zu Wertminderungen der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Der größte Teil dieser Geschäfts- oder Firmenwerte wird in US-Dollar geführt. Der Effekt aus der Währungsumrechnung stellt sich wie folgt dar:
|
|
Europa |
|
Nord- |
|
China |
|
Emerging Markets |
|
Japan |
|
Südkorea |
|
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1. Januar 2025 |
|
513 |
|
79 |
|
303 |
|
287 |
|
35 |
|
58 |
|
1.275 |
Währungsumrechnungseffekte |
|
–30 |
|
–2 |
|
–20 |
|
–16 |
|
–2 |
|
–2 |
|
–72 |
31. Dezember 2025 |
|
483 |
|
77 |
|
283 |
|
271 |
|
33 |
|
55 |
|
1.203 |