Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften (z.B. Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen) werden durch Kernrichtlinien wie unsere Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte, unsere Richtlinie zum Umgang mit Menschenrechtsverteidigenden und unsere adidas Umweltrichtlinien, geregelt. Diese Regelwerke dienen als Leitfaden für Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, einschließlich jener im Zusammenhang mit Klimawandel, Biodiversität, Wasserverbrauch, gefährlichen Chemikalien und Abfall.
Unsere Richtlinien orientieren sich an internationalen Standards, darunter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit sowie die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. Darüber hinaus beziehen unsere Richtlinien Leitlinien zu schutzbedürftigen Gruppen wie indigenen Völkern, Frauen, Kindern und Wanderarbeiter*innen mit ein. adidas hat öffentlich seine Verpflichtung zur Achtung indigener Völker gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker sowie dem ILO-Übereinkommen Nr. 169 bekundet. Dies wird in unserer Richtlinie zur biologischen Vielfalt und zu Ökosystemen näher definiert, wonach die Rechte, der Lebensraum und die Kulturen indigener Völker zu respektieren sind und unsere Zulieferer verpflichtet sind, für neue Entwicklungen in der Nähe von Stammes- oder umstrittenen Gebieten eine freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung einzuholen. siehe esrs e4-2 – konzepte im Zusammenhang mit biologischer vielfalt und ökosysteme
Die Überwachung der Einhaltung dieser Standards ist in ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette detailliert beschrieben. Für betroffene Gemeinschaften ist unser vorrangiger Überwachungsmechanismus das Beschwerdeverfahren für Dritte. siehe esrs s2-3 – verfahren zur behebung negativer auswirkungen und kanäle, über die die arbeitskräfte in der wertschöpfungskette bedenken äußern können
Konzepte1 |
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Inhalt |
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Umfang |
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Verantwortlichkeit auf höherer Ebene |
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Standards/ |
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Stakeholderberücksichtigung |
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Verfügbarkeit |
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Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte |
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Definiert unsere Verpflichtung zu Menschenrechten und Umweltschutz sowie die Maßnahmen, die wir zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt (Human Rights & Environmental Due Diligence, HREDD) umsetzen |
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Alle eigenen Standorte, vorgelagert (einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer, Sub-Auftragnehmer) |
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Vorstand und CHRO |
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UN-Leitprinzipien, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, Internationale Menschenrechtscharta, Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation |
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Direkte Absprache mit Stakeholdern |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und direkt mit Zulieferern geteilt |
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Richtlinie zum Umgang mit Menschenrechtsverteidigenden |
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Befasst sich mit Fällen, in denen die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigenden durch Zulieferer oder andere unterdrückt werden |
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Vorgelagert (einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer, Sub-Auftragnehmer) |
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VP Social & Environmental Affairs |
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UN-Sonderberichterstatter zur Lage von HRDs |
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Direkte Absprache mit Zulieferern |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite |
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Arbeitsplatzstandards |
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Vertraglich bindende Anforderungen für die Herstellerbetriebe unserer Zulieferer in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrechte und Umweltschutz |
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Vorgelagert (einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer, Sub-Auftragnehmer) |
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VP Social & Environmental Affairs |
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ILO-Übereinkommen, Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI) |
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Direkte Absprache mit Zulieferern |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und direkt mit Zulieferern geteilt |
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adidas Umweltrichtlinien |
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Beschreibt Möglichkeiten, Umweltverschmutzung zu verhindern, Umweltauswirkungen zu managen und zu kontrollieren und die Erschöpfung nicht erneuerbarer Ressourcen zu vermeiden; einschließlich Wassermanagement |
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Vorgelagert (Tier-1- und Tier-2-Zulieferer) |
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SVP Product Development & Sourcing |
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ZDHC-Abwasserrichtlinien und ZDHC MRSL |
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ZDHC und adidas Zulieferer |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebseite |
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Richtlinien zu Beschäftigungsstandards |
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Beschreibt die Sorgfaltspflichten von Zulieferern in Bezug auf Menschenrechte und Schutz vor Diskriminierung |
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Vorgelagert (einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer, Sub-Auftragnehmer) |
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VP Social & Environmental Affairs |
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Verschiedene internationale Übereinkommen und Normen zu internationalen Arbeitsrechten und Menschenrechten |
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Direkte Absprache mit Stakeholdern |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebseite und direkt mit Zulieferern geteilt |
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S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen
adidas arbeitet mit Stakeholdern, die betroffene Gemeinschaften vertreten, zusammen, um unsere Sorgfaltspflicht zu erfüllen und wirksame Abhilfemaßnahmen zu unterstützen. Zulieferer sind in der Regel die ersten Ansprechpartner für lokale Anliegen, doch adidas wird einbezogen, wenn glaubwürdige Berichte oder Beschwerden Dritter auf potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen hinweisen.
adidas nutzt den oben beschriebenen Stakeholder-Dialog, um Einblicke in die Perspektiven betroffener Gemeinschaften zu gewinnen. Dazu gehören insbesondere schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Wanderarbeiter*innen, indigene Völker und andere Minderheiten oder Personen, deren Lebensumstände sie für Ausbeutung oder die Verletzung ihrer Rechte anfällig machen und die besonders von negativen Auswirkungen betroffen sein können.
Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die mit der Identifizierung und Bewältigung aller potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, einschließlich indigener Völker, entlang unserer gesamten vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden sind. Diese Herausforderungen ergeben sich in erster Linie daraus, dass sich diese Auswirkungen auf die oberen Ebenen unserer Beschaffungskette konzentrieren – auf dem Level der Rohstoffe oder Waren –, wo unsere Sichtbarkeit und unser direktes Einwirken begrenzt sind. Um diesen Herausforderungen zu begegnen wollen wir unsere Sorgfaltspflichten und den Stakeholder-Dialog verstärken, um eine umfassendere Abdeckung und ein effektiveres Management von Risiken im Zusammenhang mit Gemeinschaften zu gewährleisten.
S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen
Wir haben Prozesse eingerichtet, um Abhilfemaßnahmen zu ermöglichen und negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften auszugleichen. Dafür haben wir spezielle Beschwerdekanäle für Probleme im Zusammenhang mit Wasser und Sanitärversorgung sowie Menschenrechtsverteidigenden eingerichtet, die in unsere Sorgfaltspflichtprüfung im Bereich Menschenrechte und Umwelt (Human Rights and Environmental Due Diligence – HREDD) integriert sind.
Bei Problemen im Zusammenhang mit Wasser und Sanitärversorgung müssen Zulieferer Beschwerden von Gemeinschaften über unseren Beschwerdemechanismus melden. Dabei müssen Angaben zur beschwerdeführenden Person, zum Zeitpunkt des Eingangs und zur Art der Beschwerde gemacht werden. Darüber hinaus müssen Zulieferer die Ergebnisse der Untersuchungen, Korrekturmaßnahmen und Präventivmaßnahmen offenlegen, einschließlich der Kommunikation mit den Stakeholdern.
Im Falle von Menschenrechtsverteidigenden handeln wir direkt, wenn Partner Rechte verletzen. Wir arbeiten konstruktiv mit Regierungen zusammen, wenn staatliche Maßnahmen Menschenrechtsverteidigende behindern, und gehen Probleme an, die über unser Beschwerdeverfahren für Dritte gemeldet werden. Wir verpflichten uns, auf alle eingegangenen Beschwerden zu 100 % zu reagieren und bei Verstößen gegen unsere Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte oder gegen unsere Arbeitsplatzstandards zeitnah Abhilfe zu schaffen. Alle Fälle werden nachverfolgt, die Ergebnisse jährlich veröffentlicht und die Prozesse anhand des Feedbacks der Stakeholder auf ihre Wirksamkeit überprüft. Eine Richtlinie zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen schützt beschwerdeführende Personen.
Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können
Wir bieten betroffenen Gemeinschaften sowie externen Stakeholdern mehrere Kanäle, über die sie ihre Bedenken äußern können:
Beschwerdemechanismus für Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt: Ermöglicht es Dritten – darunter Einzelpersonen und Organisationen – Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden zu melden. Wir veröffentlichen jährlich Aktualisierungen zu Fällen und Ergebnissen auf unserer Unternehmenswebsite.
Selbstmeldung durch Zulieferer: Gemäß unserem Protokoll zur Meldung schwerwiegender Vorfälle müssen Zulieferer Beschwerden betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Wasser und Sanitärversorgung, Untersuchungspläne und Folgemaßnahmen an unser SEA-Team melden.
Diese Beschwerdekanäle sind Teil unseres Systems zur Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt (HREDD). Wir überwachen Art, Typ und Häufigkeit der eingegangenen Beschwerden, um das Vertrauen und das Bewusstsein der betroffenen Gemeinschaften – oder ihrer legitimen Vertreter und glaubwürdigen Bevollmächtigten – in diese Prozesse zu messen. Wir überprüfen jährlich die Wirksamkeit dieser Kanäle, indem wir den Umfang, die Art und die Häufigkeit der über diese Kanäle eingegangenen Beschwerden überprüfen, und berücksichtigen das Feedback der Stakeholder für Verbesserungen. Alle Personen, die eine Beschwerde einreichen, sind durch unsere Verpflichtung zur Nichtvergeltung geschützt.
S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
adidas ist bestrebt, wesentliche negative Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu verhindern, indem das Unternehmen die Einhaltung von Umweltstandards durch seine Zulieferer durchsetzt, in den seltenen Fällen, in denen dies in unserer Beschaffungskette vorkommt, eine freiwillige und in Kenntnis der Sachlage erteilte vorherige Zustimmung für landbezogene Entwicklungen verlangt und eine vorgelagerte Sorgfaltspflichtprüfung hinsichtlich der Menschenrechte bei Rohstoffen durchführt. Diese Maßnahmen haben das Ziel, Verstöße gegen internationale Standards wie die UN-Leitprinzipien, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation oder die OECD-Leitlinien zu verhindern. Im Berichtsjahr wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt. Vereinzelte Vorfälle in der Beschaffungskette – wie die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen mit Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften – wurden untersucht und behoben.
Die während des Berichtszeitraums ergriffenen Maßnahmen wurden vom SEA-Team geleitet, einem Expertenteam innerhalb von Global Legal, das die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Achtung der Menschenrechte und Umwelt überwacht und die Einhaltung der Arbeitsplatzstandards in der Beschaffungskette sicherstellt. Das 37-köpfige Team ist weltweit tätig und beschäftigt Mitarbeitende in den wichtigsten Beschaffungsländern sowie in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Alle befassen sich in Vollzeit mit Sorgfaltspflichten und Compliance. Das SEA-Team arbeitet eng mit der Abteilung Sourcing Sustainability zusammen, deren Schwerpunkt auf der Behebung von Umweltauswirkungen und der Verfolgung der Leistung von Zulieferern anhand veröffentlichter Ziele liegt.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser und Sanitäreinrichtungen
Unsere Maßnahmen zur Behebung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Wasser- und die Sanitärversorgung der Gemeinschaften sind in unserem Due-Diligence-Prozess im Bereich Menschenrechte und Umwelt (HREDD) verankert. Über unseren Beschwerdemechanismus für Gemeinschaften bearbeiten wir von Zulieferern gemeldete Fälle, um wirksame Abhilfe- und Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus verpflichten wir unsere Zulieferer zur Einhaltung strenger Umweltstandards in Bezug auf Luftemissionen, Abwasserableitung, Abfallentsorgung und Wasserverbrauch, um Risiken für Gemeinschaften und Ökosysteme zu minimieren. Diese Verpflichtungen für Zulieferer sind in unseren Arbeitsplatzstandards verankert und werden durch einen Beschwerdemechanismus für betroffene Gemeinschaften, Audits und die Nachverfolgung von Vorfällen überwacht. Bei systemischen Problemen arbeiten wir mit Brancheninitiativen und lokalen Stakeholdern zusammen, um umfassendere Veränderungen voranzutreiben.
Im Jahr 2025 wurden mehrere Tier-1-Zulieferer in Indonesien von den lokalen Behörden aufgefordert, ihre Abfallentsorgungspraktiken zu überprüfen, insbesondere in Hinblick auf mögliches offenes Abladen von Abfällen oder illegale Verbrennung, nachdem durch eine lokale NGO community-bezogene Bedenken geäußert worden waren. Während der größte Teil der Produktionsabfälle ordnungsgemäß recycelt oder mitverwertet wurde, waren einige Restabfälle aufgrund lokaler Beschränkungen für die Nutzung von Deponien ordnungswidrig entsorgt worden. Behebende Maßnahmen umfassten die Säuberung der betroffenen Gebiete, eine strengere Überwachung der Abfallentsorger und die Kontaktaufnahme mit lokalen Umweltbehörden, um zulässige Entsorgungsmethoden für nicht recycelbare Abfallstoffe festzulegen.
Darüber hinaus wurde im Oktober 2025 in lokalen Medien der Vorwurf erhoben, dass in einer Produktionsstätte in Indonesien unsachgemäß mit gefährlichen Abfällen umgegangen worden sei. Nach einer behördlichen Inspektion erwies sich der Vorwurf als unbegründet; die Behörden bestätigten, dass die Produktionsstätte über geeignete Verfahren und Dokumentation für die Lagerung und Entsorgung gefährlicher Abfälle verfügte.
Zudem haben wir eine Beschwerde einer Gemeinschaft weiterverfolgt, die im Jahr 2024 über das Protokoll für schwerwiegende Vorfälle gemeldet wurde und einen Tier-2-Zulieferbetrieb in Indonesien betraf. In der Beschwerde wurde behauptet, die Aktivitäten dieses Zulieferbetriebs hätten zu lokalen Überschwemmungen beigetragen, die sich negativ auf die umliegende Gemeinschaft ausgewirkt hätten.
Als Reaktion darauf forderte adidas den Zulieferbetrieb auf, seine Regenwasserableitungssysteme zu verbessern, um künftige Überschwemmungen zu verhindern. Der Zulieferer führte die Sanierungsmaßnahmen durch, die von einer unabhängigen dritten Partei überprüft wurden. Darüber hinaus stellte die lokale Regierung nach einer Vor-Ort-Inspektion eine Bestätigungserklärung aus. Auf der Grundlage dieser überprüften Ergebnisse wurde der Fall abgeschlossen und die beschwerdeführende Person über die Lösung informiert.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverteidigenden
Unsere Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverteidigenden sind fallbezogen und nutzen unseren Einfluss, Veränderungen voranzutreiben. Dazu gehört auch die direkte Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien – wie z.B. Arbeitnehmerorganisationen, NGOs und Behörden. Dabei halten wir uns an internationale Menschenrechtsstandards und lokale Gesetze. Über unseren Beschwerdemechanismus für Dritte sowie über andere Überwachungsprozesse überwachen wir potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechtsverteidigenden. Im Jahr 2025 haben wir keine Verstöße gegen Rechte von Menschenrechtsverteidigenden festgestellt und wurden auch nicht auf solche aufmerksam gemacht. Daher waren keine spezifischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang erforderlich.
Überprüfung der Wirksamkeit unserer Maßnahmen
Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Behebung aller identifizierten negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die über unseren Beschwerdemechanismus für Dritte und/oder im Stakeholder-Dialog mit glaubwürdigen Vertretern und/oder legitimen Vertretern betroffener Gemeinschaften gemeldet werden. Für erstere gibt es Prozesse zur Validierung der jeweiligen Falllösung mit der betroffenen Partei; gleichzeitig kann so die Effektivität der Korrektur-/Abhilfemaßnahme beurteilt werden. Unser Verfahren zur Behandlung von Vorfällen enthält Leitlinien für Fabriken zum Umgang mit Problemen im Zusammenhang mit negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften im Bereich Wasser und Sanitärversorgung sowie zur Nachverfolgung des Umgangs mit solchen Fällen.