Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Sowohl das 2024 durchgeführte Verfahren als auch unsere Methodik zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) wurde 2025 bestätigt und basiert auf den Anforderungen von ESRS 1, Abschnitt 3, und den Anwendungsanforderungen von ESRS 1 AR 16. Die von ESRS AR 16 bereitgestellte Liste der Nachhaltigkeitsthemen bildete zusammen mit unseren bestehenden wesentlichen Themen die Grundlage für die Entwicklung einer umfassenden Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen. Diese Liste bildete auch die Grundlage für den Prozess der Ermittlung der wesentlichen IROs. Um festzustellen, ob ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich oder nicht wesentlich ist, wurde die Analyse sowohl aus der Perspektive der Wesentlichkeit der Auswirkungen als auch aus der Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit (doppelte Wesentlichkeit) durchgeführt. Informationen darüber, welche Daten und Annahmen zugrunde gelegt wurden, sind im Abschnitt ‚Daten und Annahmen‘ in diesem Kapitel ESRS 2 IRO-1 zu finden. Ein Nachhaltigkeitsthema gilt nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit als wesentlich, wenn es aus einer oder beiden Perspektiven wesentlich ist. Andere Kriterien wurden nicht angewendet.
Wesentlichkeit der Auswirkungen
Bei der Analyse der Wesentlichkeit unserer Auswirkungen haben wir uns in Bezug auf Auswirkungen, an denen adidas durch seine eigene Geschäftstätigkeit und resultierend aus seinen Geschäftsbeziehungen beteiligt ist, an das in den ESRS empfohlene Verfahren (siehe ESRS 1, Abschnitt 3.4) gehalten. Wir haben die Auswirkungen aller Nachhaltigkeitsthemen auf der Ebene der Unterthemen und, wo zutreffend, auf der Ebene der Unter-Unterthemen identifiziert, bewertet und beurteilt. Um jede Auswirkung zu bewerten, haben wir zunächst festgestellt, ob es sich um eine tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkung handelt und auf welcher Ebene der Wertschöpfungskette die Auswirkung aufgetreten ist. Basierend auf dieser ersten Bewertung wird die Wesentlichkeit tatsächlicher negativer Auswirkungen anhand des Schweregrads der Auswirkungen bewertet, während die Wesentlichkeit potenzieller negativer Auswirkungen anhand des Schweregrads und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen bewertet wird. Der Schweregrad wurde anhand der folgenden drei Parameter bewertet: Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen. Im Falle von potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte hatte die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit. Bei tatsächlichen positiven Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf dem Ausmaß und dem Umfang der Auswirkungen, während sie bei potenziellen positiven Auswirkungen auf dem Ausmaß, dem Umfang und der Wahrscheinlichkeit basiert. Schließlich haben wir alle oben erläuterten Aspekte berücksichtigt und eine Bewertung von 1, was eine geringfügige Auswirkung bedeutet, bis 5, was eine erhebliche Auswirkung auf die jeweilige Angelegenheit bedeutet, vorgenommen.
Finanzielle Wesentlichkeit
Zur Bewertung und Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit jedes identifizierten Risikos und jeder identifizierten Chance haben wir uns ebenfalls an das in den ESRS empfohlene Verfahren gehalten. Wir haben anhand einer Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem potenziellen Ausmaß der kurz-, mittel- oder langfristigen finanziellen Auswirkungen bewertet, ob ein Nachhaltigkeitsthema ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance für adidas darstellt oder darstellen könnte. Dies umfasste wesentliche Risiken oder Chancen, die sich auf unseren Nettogewinn und/oder unseren Cashflow und/oder auf unsere Reputation oder die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden auswirken. Wir haben die Methodik zur finanziellen Wesentlichkeit an unsere Methodik des Enterprise Risk Management (ERM) angepasst, um die Konsistenz in unserer Bewertung von Risiken zu internen Managementzwecken sowie in der Art und Weise, wie wir die Risiken in dieser Nachhaltigkeitserklärung und im Risiko- und Chancenbericht berichten, sicherzustellen. Generell werden unsere nachhaltigkeitsbezogenen Risiken mit derselben Priorität bewertet wie alle anderen geschäftsbezogenen Risiken. SiEhE Risiko- und chancenbericht
Schließlich haben wir alle in diesem Absatz erläuterten Aspekte berücksichtigt und eine Bewertung von 1, geringfügig, bis 5, signifikant, aus finanzieller Sicht vorgenommen. Die Wesentlichkeitsschwelle für die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit wurde auf 3 festgelegt, d.h., jedes Thema mit einer Bewertung von 3 oder höher gilt als wesentlich. Mit dem Schwellenwert von 3 wollen wir sicherstellen, dass wir in diesem Bericht nur Themen, die für unser Geschäftsmodell wesentlich sind, abdecken. Das wurde dadurch gewährleistet, dass wir die Aspekte, die nahe am Schwellenwert lagen, im Detail geprüft und die endgültige Liste mit internen Expert*innen und dem Management validiert haben.
Unser Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit
Nach der Erstellung einer langen Liste von Nachhaltigkeitsthemen, die hauptsächlich auf ESRS 1, AR 16 sowie auf einigen unternehmensspezifischen Themen als Ergebnis unserer vorherigen Wesentlichkeitsanalysen und vorherigen nichtfinanziellen Berichterstattung basiert, haben wir gemeinsam mit den verantwortlichen internen Inhaltsverantwortlichen und Expertenteams allgemein relevante Themen identifiziert, die potenziell berichtet werden könnten. Mit ihnen haben wir dann potenzielle und tatsächliche positive und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie Risiken und Chancen, die finanzielle Auswirkungen auf unser Unternehmen haben oder haben könnten, identifiziert, bewertet und priorisiert.
Ein Teil des Prozesses bestand darin, die betroffenen Stakeholder oder Nutzer von Informationen zu erfassen, um Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren und zu bewerten, und ihre Perspektiven und Ansichten zu integrieren. Obwohl externe Stakeholder nicht direkt einbezogen wurden, vertraten Teams von adidas die Ansichten und Interessen externer Stakeholder, um sicherzustellen, dass diese bei der Bewertung der Themen berücksichtigt wurden. So wurden beispielsweise betroffene Gemeinschaften und Beschäftigte in der Wertschöpfungskette durch das Social-and-Environmental-Affairs-Team vertreten, die Investorenperspektive durch das Investor-Relations-Team, die Mitarbeiterperspektive durch das Human-Resources-Team und die Konsumentenperspektive durch das Brand-Team. Darüber hinaus war das Risikomanagementteam des Unternehmens (Enterprise-Risk-Management-Team) an allen Diskussionen beteiligt, um die Vollständigkeit und Konformität der Bewertungs- und Beurteilungsmethoden sicherzustellen. Es ist wichtig, zu beachten, dass beide Prozesse – ERM (Enterprise Risk Management) und DMA (Double Materiality Assessment – doppelte Wesentlichkeitsanalyse) – miteinander verknüpft sind, sodass identifizierte wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte im ERM-Prozess und alle Risiken im DMA-Prozess berücksichtigt werden.
In einer Reihe von Workshops, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten mit internen Stakeholdern, darunter verantwortliche Expert*innen und Führungskräfte, durchgeführt wurden, haben wir Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt, bewertet und validiert. Dieser Prozess berücksichtigt die Bewertung – durchgeführt durch die Expert*innen in Zusammenarbeit mit der ERM-Abteilung – potenzieller Verbindungen zwischen unseren Auswirkungen und Abhängigkeiten und den Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Themen ergeben könnten. Weitere Informationen zu themenbezogenen Abhängigkeiten sind in den jeweiligen themenbezogenen Standards sowie im Risiko- und Chancenbericht zu finden. Der Erfolg unseres Geschäftsmodells hängt jedoch von natürlichen Ressourcen wie Baumwolle, Leder, Kautschuk sowie anderen Materialien wie recyceltem Polyester für die Herstellung unserer Produkte ab. Die Verfügbarkeit und die Kosten dieser Ressourcen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass unsere Konsument*innen unsere Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis erhalten, wann und wo sie es wünschen. Der Fertigungsprozess ist sehr energieintensiv und erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Handarbeit durch die Beschäftigten in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette. Ebenso hängt der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit von der Kreativität unserer eigenen Mitarbeitenden, der effektiven Zusammenarbeit mit Designern und Prominenten sowie unseren Marketing- und Sponsoringaktivitäten ab, um sicherzustellen, dass wir unseren Konsument*innen relevante Produkte anbieten. Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir all diese Abhängigkeiten von natürlichen, personellen und sozialen Ressourcen berücksichtigt, um die IROs zu bewerten.
Das Senior Management und dessen Expertenteams sind für die Überwachung und das Management unserer Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen verantwortlich:
Umwelt: Wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt treten hauptsächlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf. Wir haben Teams gebildet, die eng mit unseren Zulieferern zusammenarbeiten, um wesentlichen Auswirkungen zu steuern, wie z.B. Treibhausgasemissionen, Wasser, Biodiversität, Abfall und Chemikalieneinsatz.
Soziales: Wesentliche soziale Auswirkungen treten in jeder Phase der Wertschöpfungskette auf und betreffen die Beschäftigten unserer Hersteller, unsere eigenen Mitarbeitenden und unsere Konsument*innen. Wir haben Teams und Funktionen eingerichtet, die sich mit außerordentlich wesentlichen Auswirkungen befassen, z.B. das Social-and-Environmental-Affairs-Team, das zur Rechtsabteilung gehört und sich mit Menschenrechten und Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette befasst, die Personalabteilung, die sich mit Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit unserer eigenen Belegschaft befasst, sowie Marketing und Vertrieb, die sich mit Konsumenteninteressen befassen.
Unternehmensführung: Wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, wie z.B. Compliance und Unternehmenskultur, werden von der Rechtsabteilung, d.h. dem Compliance-Team und der Personalabteilung gesteuert.
Die leitenden Führungskräfte dieser Teams sowie Expert*innen für bestimmte wesentliche Themen waren eng in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse eingebunden und gaben auf der Grundlage ihrer Fachkenntnisse eine abschließende Beurteilung der Ergebnisse ab. Die beteiligten leitenden Führungskräfte stehen zudem in direktem Bezug zu anderen internen Entscheidungsprozessen bis hin zur Vorstandsebene.
Das Internal-Controls-Team war während des gesamten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Darüber hinaus haben die Teammitglieder bei der Erhebung und Veröffentlichung wesentlicher quantitativer Kennzahlen mit den Themenverantwortlichen für die Inhalte und Daten zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Datenqualität für die Kennzahlen erfüllt wurden. Weitere Informationen zu den internen Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sich im Kapitel zum allgemeinen Risikomanagementprozess sowie im Abschnitt GOV-5. Siehe Risiko- und Chancenbericht Siehe ESRS 2 – GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wertschöpfungskette
Eine ausführliche Definition der Wertschöpfungskette von adidas diente als Grundlage für unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Ermittlung von nachhaltigkeitsbezogenen Themen sowie Auswirkungen, Risiken und Chancen. Aufgrund unseres Geschäftsmodells, das auf ausgelagerten Fertigungs- und Produktionsprozessen mit unabhängigen Partnern beruht, haben wir die Wertschöpfungskette in drei verschiedene Teile unterteilt:
Vorgelagert: alle unsere Zulieferer, z.B. Fertigungspartner
Eigene Standorte: unsere eigenen Büros, Distributionszentren und Einzelhandelsgeschäfte
Nachgelagert: unsere Großhandelskunden und Endnutzer
Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Akteuren, Input- und Output-Faktoren sowie den Ergebnissen im Zusammenhang mit unserem Geschäftsmodell sind in unserer Geschäftsmodellgrafik im Abschnitt ‚Unser Unternehmen‘ des Lageberichts aufgeführt. Siehe übersicht über das geschäftsmodell
Daten und Annahmen
Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse deckte adidas alle seine Geschäftsaktivitäten weltweit ab und verwendete intern vorhandene Daten mit Fokus auf die eigenen Standorte sowie auf vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette (z.B. ERM-Risiko- und Chancenübersicht, Berechnungen der Treibhausgasemissionen, Daten zum Wasserverbrauch, Daten zum Chemikalieneinsatz, Bewertungen der Biodiversität, Daten zur Materialverwendung, Daten zur eigenen Belegschaft, Risikobewertungen der Zulieferer, Finanzdaten) sowie regelmäßig erhobene Daten zu Konsum, Einhaltung sozialer Standards, Zulieferern und Einblicke in das Verbraucherverhalten. Zusätzlich haben wir externe Daten einbezogen und uns dabei auf die neuesten wissenschaftlichen Studien, Benchmarks, Vorschriften und andere Berichterstattungsstandards wie GRI, SASB und das GHG-Protokoll konzentriert.
Überprüfung der Bewertung der Wesentlichkeit
Im Jahr 2025 haben wir die Ergebnisse unserer vorherigen doppelten Wesentlichkeitsanalyse (durchgeführt im Jahr 2024) weiter angewendet, da keine wesentlichen Änderungen in unserem Geschäftsmodell, den Erwartungen der Stakeholder oder dem allgemeinen Geschäftskontext festgestellt wurden. Diese Schlussfolgerung basiert auf den Erfahrungen aus unserem DMA-Prozess des Vorjahres, eingehenden Benchmarking-Analysen der Nachhaltigkeitsberichte anderer Unternehmen für 2024 gemäß ESRS und insbesondere auf Gesprächen mit unseren internen Expert*innen für jedes Nachhaltigkeitsthema zur Vorbereitung des Berichtsprozesses für 2025. Generell planen wir, die Bewertung alle zwei bis drei Jahre oder im Zusammenhang mit wesentlichen Änderungen, z.B. an unserem Geschäftsmodell und/oder den Erwartungen der Stakeholder, zu überarbeiten.
Themenbezogene Verfahren
Zusätzlich zu unserem allgemeinen Ansatz und unseren Verfahren zur Ermittlung und Bewertung unserer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) haben wir die folgenden themenbezogenen Prozesse durchgeführt, einschließlich Maßnahmen und Schritte der doppelten Wesentlichkeitsanalyse:
Standard |
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Beschreibung |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
E1 Klimawandel |
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Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen [//ESRS E1-20a IRO-1] |
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Um klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln und zu bewerten, verwenden wir unsere in den Geschäftsberichten der vergangenen Jahre ausgewiesenen Treibhausgasemissionen für Scope 1, 2 und 3. Basierend auf den berechneten Treibhausgasemissionen kommen wir zu dem Schluss, dass unsere Auswirkungen auf den Klimawandel ungleichmäßig über die Wertschöpfungskette verteilt sind, wobei die größten Auswirkungen in der vorgelagerten Beschaffungskette, insbesondere bei der Produktion und Verarbeitung von Rohstoffen, entstehen. Aufgrund der Art unseres Geschäftsmodells deckt unsere aktuelle Bewertung potenzielle zukünftige Quellen von Treibhausgasemissionen ab. |
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[//ESRS E1-20b IRO-1] |
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Unser Ansatz zur Ermittlung und Bewertung physischer Risiken wird in ESRS E1 Klimawandel beschrieben. |
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[//E1-20c IRO-1] |
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Unser Ansatz zur Ermittlung und Bewertung von Übergangsrisiken wird in ESRS E1 Klimawandel beschrieben. |
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E2 Umweltverschmutzung |
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[//E2-11a+b IRO-1] |
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Wir haben unsere Geschäftstätigkeiten überprüft, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu ermitteln und zu bewerten. Dabei haben wir uns auf unsere vorgelagerte Beschaffungskette konzentriert, aber auch unsere eigenen Standorte sowie nachgelagerte Aktivitäten berücksichtigt. Vorhandene Daten von unseren Produktionspartnern (einschließlich Standort, Verwendung besorgniserregender Stoffe und Qualität der Abwasserableitung) unterstützten die Bewertung. Im Hinblick auf Wasserverschmutzung führt adidas jährlich eine Bestandsaufnahme der Wasserrisiken in der Beschaffungskette durch, um Wasserrisiken an unseren Beschaffungsstandorten zu ermitteln. Mithilfe des WRI-Tools (Aqueduct) will adidas die physischen, reputativen und regulatorischen Risiken in unserer Beschaffungskette verstehen (der Umfang basierte auf der öffentlich einsehbaren Liste unserer Fabriken weltweit). Es wurden ein Basisjahr und Zukunftsszenarien analysiert (für 2030, 2050 und 2080). Die Analyse zeigt, dass ein relevanter Teil unserer Beschaffungskette derzeit in Gebieten mit Wasserknappheit tätig ist und auf wasserintensive Prozesse angewiesen ist, wodurch wir Risiken im Zusammenhang mit der Wasserentnahme ausgesetzt sind. Betroffene Gemeinschaften werden indirekt durch unsere Aktivitäten zur Einbindung von Stakeholdern berücksichtigt. |
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E3 Wasser- und Meeresressourcen |
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[//E3-8a+b IRO-1] |
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Das Verfahren, das Screening, die Methodik, die Annahmen, die Tools und die Beratung sind die gleichen wie in ESRS E2. |
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E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
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Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme [//E4-17a IRO-1] |
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Unser Ansatz zur Ermittlung und Bewertung von Risiken in Bezug auf die biologische Vielfalt wird in ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme beschrieben. |
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[//E4-17b IRO-1] |
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adidas hat die Abhängigkeiten von der Biodiversität in seiner vorgelagerten Wertschöpfungskette (der einzigen Wertschöpfungskettenebene, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Biodiversität aufweist) adressiert und sich dabei auf gebrauchte Materialien und wirtschaftliche Tätigkeiten konzentriert. Die Bewertung verknüpft die Bekleidungsindustrie mit Ökosystemleistungen und erläutert detailliert, wie Naturkapital diese Leistungen erbringt und von Umweltveränderungen betroffen ist. Anhand des Encore-Tools haben wir die Bedeutung von Naturkapital und die Auswirkungen von Umweltveränderungen unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Tätigkeiten und der für die Fertigung unserer Produkte erforderlichen Materialien bewertet. |
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[//E4-17c IRO-1] |
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Es wurden Übergangs- und physische Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt und bewertet, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen und Abhängigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette lag. Zu den Bewertungskriterien gehörten die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie Kostenauswirkungen und Umweltauswirkungen. Zu den ermittelten wesentlichen Risiken gehören erhöhte Betriebskosten aufgrund der Notwendigkeit von Rückverfolgbarkeitssystemen und der Beschaffung zertifizierter Rohstoffe, um Vorschriften wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldstrafen und eingeschränktem Marktzugang führen, insbesondere in der EU. Darüber hinaus kann ein Rückgang der biologischen Vielfalt die Verfügbarkeit und die Kosten von aus der Natur gewonnenen Materialien wie Baumwolle, Leder und Naturkautschuk aufgrund von Faktoren wie einem Rückgang der Bestäuber und Problemen mit der Gesundheit des Ökosystems beeinträchtigen. Auch die Verfügbarkeit von Wasser für Produktionsprozesse wie Färben und Gerben birgt erhebliche Risiken. |
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[//E4-17d IRO-1] |
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adidas ist sich der Bedeutung systemischer Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen bewusst, doch standen diese im aktuellen Bewertungsprozess nicht im Vordergrund, da es keine allgemein anerkannte Methodik gibt und eine Zusammenarbeit über verschiedene Bereiche hinweg sowie ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich sind. adidas plant, diese Lücke durch das Sammeln von Erkenntnissen über das Science Based Targets Network (SBTN) und andere Quellen zu schließen. |
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[//E4-17e IRO-1] |
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Wir haben uns noch nicht direkt oder formell mit betroffenen Gemeinschaften über die Nachhaltigkeitsbewertung gemeinsamer biologischer Ressourcen und Ökosysteme beraten. Betroffene Gemeinschaften wurden indirekt in unserem Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit berücksichtigt. Unsere internen Expert*innen stehen in regelmäßigem Kontakt mit externen Stakeholdern, deren Ansichten indirekt in unsere Entscheidungsfindung und Strategieentwicklung einfließen. |
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[//E4-19a, b IRO-1] |
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Informationen zu Standorten in oder in der Nähe von Gebieten, die für die biologische Vielfalt von Bedeutung sind, werden im themenbezogenen Standard E4 offengelegt. Da die potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt als gering eingestuft wurden, werden keine Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für notwendig erachtet. |
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E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen [E5-11a, b IRO-1] |
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Die im Rahmen des Screening-Prozesses zur Prüfung der Vermögenswerte und Aktivitäten verwendeten Methoden, Annahmen und Tools entsprechen denen, die für ESRS E4 angewendet werden. Die Einbeziehung von Stakeholdern in Bezug auf E5 erfolgte in Übereinstimmung mit unserem allgemeinen Ansatz und Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit1. |
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G1 Unternehmensführung |
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Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen [//G1-6 IRO-1] |
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Das Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung folgte demselben Verfahren und denselben Kriterien, die im Abschnitt ‚Unser Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit‘ beschrieben sind. Wir haben speziell die folgenden Kriterien zusätzlich einbezogen:
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IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Wir haben die offenzulegenden wesentlichen Informationen auf der Grundlage der von uns als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Leitlinien von ESRS 1, Abschnitt 3.2, festgelegt. Die angeführten Informationen spiegeln den gesamten Umfang dieser Anforderungen wider. Die Bewertung der Wesentlichkeit der Informationen führte nicht zum Ausschluss einer Angabepflicht. Die vollständige Liste der ESRS-Angabepflichten in diesem Geschäftsbericht finden sich hier: Siehe ESRS Index
Im Allgemeinen haben wir die ESRS-Angabe- und Anwendungsanforderungen befolgt, einschließlich der Mindestangabepflichten (MDRs) für Richtlinien, Maßnahmen und Ressourcen sowie der Kennzahlen und Ziele für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Aufgrund des übergreifenden Charakters einiger MDR-bezogener Daten werden allgemeine Informationen nachfolgend aufgeführt und gelten für alle themenbezogenen Standards. Ausführliche Informationen zu allen bestehenden Konzepten, Maßnahmen und Zielen sind im entsprechenden themenbezogenen Standard zu finden.
Mindestangabepflichten – Richtlinien
Richtlinien spielen eine entscheidende Rolle beim Management tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen und Risiken, da sie einen strukturierten Rahmen für Entscheidungen und die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht bieten. adidas verfügt über Richtlinien für die meisten seiner wesentlichen IROs, die von den jeweiligen Teams entsprechend ihrem Ziel und Umfang umgesetzt und überwacht werden und in der Regel alle Aktivitäten und Standorte abdecken, an denen adidas tätig ist. Die adidas Richtlinie zum Folgenmanagement (,adidas Consequences Policy’) legt einen vierstufigen Prozess für den Umgang mit potenzieller Nichteinhaltung von Richtlinien fest. Der Prozess stellt sicher, dass alle beteiligten Parteien – der bzw. die Beschäftigte, das Untersuchungsteam und das Unternehmen als Ganzes – darauf vertrauen können, dass die daraus resultierenden Konsequenzen fair, unparteiisch und einheitlich sind.
Die vier Stufen der Richtlinie zum Folgenmanagement umfassen: Feststellung der Art und Schwere des Richtlinienverstoßes; Berücksichtigung mildernder und erschwerender Faktoren; Überprüfung früherer ähnlicher Fälle; und Festlegung angemessener Konsequenzen. Die Richtlinie gilt für alle Beschäftigten von adidas und alle wesentlichen Angelegenheiten.
Mindestangabepflichten – Maßnahmen und Ressourcen
Das Management der identifizierten wesentlichen IROs wird durch Maßnahmen unterstützt, die in jedem themenbezogenen Standard beschrieben werden. Diese Maßnahmen sind fortlaufend, sofern nicht anders angegeben.
Aufgrund der Natur unseres Geschäftsmodells treten die meisten ökologischen und sozialen Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten in unserer vorgelagerten Beschaffungskette auf. Folglich fallen OpEx- und CapEx-Aufwendungen im Zusammenhang mit ESG-Themen hauptsächlich dort an, z.B. für unsere unabhängigen Hersteller, die daraufhin gegebenenfalls ihre Verkaufspreise für uns erhöhen. In diesem Zusammenhang werden OpEx- und CapEx-Aufwendungen mit Bezug zum Management von ESG-Themen für unsere eigenen Standorte aufgrund von Signifikanz nicht offengelegt. Dies steht im Einklang mit unseren Angaben zur EU-Taxonomie in dieser Nachhaltigkeitserklärung. Eine Übersicht über die Teams, die für das Management der verschiedenen ESG-Themen in der Wertschöpfungskette verantwortlich sind, sind in jedem themenbezogenen Standard zu finden. Siehe EU-Taxonomie
Mindestangabepflichten – Kennzahlen und Ziele
Kennzahlen und Ziele sind ebenfalls ein integraler Bestandteil unseres Ansatzes zum Management unserer wesentlichen IROs. Sofern nicht anders angegeben, werden unsere Kennzahlen nicht von einer anderen als dem mit der Prüfung beauftragten Dienstleister validiert. Was unsere Ziele angeht, so wird der Zielsetzungsprozess von den zuständigen internen Teams geleitet, die nicht nur die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, sondern auch bewährte Branchenpraktiken, interne Benchmarks und andere zuverlässige Datenquellen heranziehen. Sie zielen gemeinsam darauf ab, die spezifischen IROs zu adressieren, und tragen somit global zur übergreifenden ESG-Agenda bei (lokale Aspekte werden in den themenbezogenen Standards beschrieben, sofern relevant). Darüber hinaus werden in Fällen, in denen bestimmte Stakeholder an der Zielsetzung beteiligt waren, diese in den jeweiligen themenbezogenen Standards ausdrücklich erwähnt.
Bei Nachhaltigkeitsthemen, für die derzeit keine Ziele festgelegt sind, verfolgen wir dennoch die Wirksamkeit unserer Richtlinien und/oder Maßnahmen durch umfassende Prozesse zur Beurteilung des Fortschritts. Das Fehlen von Zielen ist u.a. auf die Art des Themas (z.B. rein compliance-bezogen) oder das Fehlen anerkannter Methoden, einschließlich Industriestandards, zur Bewertung und Steuerung des Themas (z.B. Mikroplastik) zurückzuführen. Wo relevant, wird eine Ambition festgelegt und ebenfalls überwacht. Ziele und Ambitionen werden in den einzelnen themenbezogenen Standards ausführlich erläutert. Für Ziele, bei denen das Basisjahr angegeben wird, wird die Leistung jährlich gemessen.
Insgesamt verfolgen und bewerten wir die Wirksamkeit von Maßnahmen, Programmen und Zielen systematisch mithilfe verschiedener Mechanismen, die von der regelmäßigen Überwachung der geltenden Leistungskennzahlen über Projektmanagementpraktiken bis hin zu Überprüfungen nach Abschluss der Maßnahmen reichen. Für den Fall, dass tatsächliche Auswirkungen Abhilfemaßnahmen für die von diesen Auswirkungen Betroffenen erfordern, wird auf die entsprechenden Maßnahmen in den entsprechenden themenbezogenen Standards verwiesen.
In Fällen, in denen wir von den in ESRS 1 Anhang C – Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten (und Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416) beschriebenen Ausnahmen Gebrauch gemacht haben, werden diese ausdrücklich angegeben. Dennoch sind wir bestrebt, alle Berichtspflichten sorgfältig zu erfüllen und die erforderlichen Zusammenhänge und Informationen bereitzustellen.
ESRS-Angabepflicht |
|
Information |
|---|---|---|
ESRS 2 Allgemeine Angaben |
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SBM-3 |
|
ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe e (erwartete finanzielle Effekte) |
E1 Klimawandel |
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E1-9 |
|
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen |
E2 Umweltverschmutzung |
||
E2-6 |
|
Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
E3 Wasser- und Meeresressourcen |
||
E3-5 |
|
Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
||
E4-6 |
|
Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
||
E5-6 |
|
Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens |
||
S1-7 |
|
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens |
S1-11 |
|
Soziale Absicherung |
S1-12 |
|
Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen |
S1-13 |
|
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
S1-15 |
|
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften nach ESRS 2 Anlage B
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Datenpunkte, die sich aus anderen in ESRS 2 Anlage B dieses Standards aufgeführten EU-Rechtsvorschriften ergeben.
| Angabepflicht | Datenpunkt | Rechtsvorschrift | Wesentlichkeit/ Anwendbarkeit/ Offenlegung | |||||
|
21 (d) |
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen |
SFDR/BRR |
Verpflichtend |
|||||
|
21 (e) |
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind |
BRR |
Verpflichtend |
|||||
|
30 |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
SFDR |
Verpflichtend |
|||||
|
40 (d) (i) |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen |
SFDR/P3/BRR |
n.a. |
|||||
|
40 (d) (ii) |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien |
SFDR/BRR |
n.a. |
|||||
|
40 (d) (iii) |
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen |
SFDR/BRR |
n.a. |
|||||
|
40 (d) (iv) |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak |
BRR |
n.a. |
|||||
|
14 |
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 |
EUCL |
Wesentlich |
|||||
|
16 (g) |
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind |
P3/BRR |
n.a. |
|||||
|
34 |
THG-Emissionsreduktionsziele |
SFDR/P3/BRR |
Wesentlich |
|||||
|
38 |
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
37 |
Energieverbrauch und Energiemix |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
40-43 |
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
44 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
SFDR/P3/BRR |
Wesentlich |
|||||
|
53-55 |
Intensität der THG Bruttoemissionen |
SFDR/P3/BRR |
Wesentlich |
|||||
|
56 |
Entnahme von Treibhausgasen und CO2e-Zertifikate |
EUCL |
Wesentlich |
|||||
|
ESRS E1-9 |
66 |
Risikoposition des Referenzwert Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken |
BRR |
Phase-In; nicht offengelegt |
||||
|
66 (a); 66 (c) |
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko; Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden |
P3 |
Phase-In; nicht offengelegt |
|||||
|
67 (c) |
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen |
P3 |
Phase-In; nicht offengelegt |
|||||
|
69 |
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen |
BRR |
Phase-In; nicht offengelegt |
|||||
|
ESRS E2-4 |
28 |
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs und - verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird |
SFDR |
Unwesentlich |
||||
|
9 |
Wasser- und Meeresressourcen |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
13 |
Spezielles Konzept |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
14 |
Nachhaltige Ozeane und Meere |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
ESRS E3-4 |
28 (c) |
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers |
SFDR |
Unwesentlich |
||||
|
29 |
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
16 (a) (i) |
Aktivitäten, die sich negativ auf Gebiete auswirken, die für die biologische Vielfalt von Bedeutung sind |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
16 (b) |
Bodendegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
16 (c) |
Bedrohte Arten |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
24 (b) |
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
24 (c) |
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
24 (d) |
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
37 (d) |
Nicht recycelte Abfälle |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
39 |
Gefährliche und radioaktive Abfälle |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
14 (f) |
Risiko von Zwangsarbeit |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
14 (g) |
Risiko von Kinderarbeit |
SFDR |
Unwesentlich |
|||||
|
20 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik |
SFDR |
Wesentlich |
|||||
|
21 |
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden |
SFDR |
Wesentlich |
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22 |
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels |
SFDR |
Unwesentlich |
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23 |
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen |
SFDR |
Wesentlich |
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32 (c) |
Bearbeitung von Beschwerden |
SFDR |
Wesentlich |
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88 (b) and (c) |
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle |
SFDR/BRR |
Wesentlich |
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88 (e) |
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage |
SFDR |
Wesentlich |
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97 (a) |
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle |
SFDR/BRR |
Wesentlich |
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97 (b) |
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane |
SFDR |
Wesentlich |
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103 (a) |
Fälle von Diskriminierung |
SFDR |
Wesentlich |
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104 (a) |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD Leitlinien |
SFDR/BRR |
Unwesentlich |
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11 (b) |
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette |
SFDR |
Wesentlich |
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17 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik |
SFDR |
Wesentlich |
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18 |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
SFDR |
Wesentlich |
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19 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD Leitlinien |
SFDR/BRR |
Wesentlich |
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19 |
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden |
BRR |
Wesentlich |
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36 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette |
SFDR |
Wesentlich |
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16 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte |
SFDR |
Wesentlich |
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17 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien |
SFDR/BRR |
Wesentlich |
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36 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
SFDR |
Wesentlich |
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16 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern |
SFDR |
Wesentlich |
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17 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien |
SFDR/BRR |
Wesentlich |
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35 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten |
SFDR |
Unwesentlich |
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10 (b) |
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption |
SFDR |
Wesentlich |
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10 (d) |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) |
SFDR |
Wesentlich |
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24 (a) |
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften |
SFDR/BRR |
Wesentlich |
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|
24 (b) |
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung |
SFDR |
Wesentlich |
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