Geschäftsbericht 2025

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32 » Finanz­erträge/Finanz­aufwendungen

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzerträge in Mio. €

 

 

1. Jan. 2025 bis 31. Dez. 2025

 

1. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2024

Zinserträge aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

 

58

 

57

Zinserträge aus nichtfinanziellen Vermögenswerten

 

 

0

Sonstige

 

17

 

44

Finanzerträge

 

74

 

101

Finanzaufwendungen in Mio. €

 

 

1. Jan. 2025 bis 31. Dez. 2025

 

1. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2024

Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

 

214

 

196

Davon: Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten

 

109

 

99

Zinsaufwendungen aus sonstigen Rückstellungen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten

 

14

 

25

Wechselkursverluste, netto

 

78

 

93

Sonstige

 

5

 

2

Finanzaufwendungen

 

310

 

317

Zinserträge aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, setzen sich hauptsächlich aus Zinserträgen aus Bankguthaben zusammen, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet wurden.

Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, beinhalten hauptsächlich Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten sowie Zinsen auf Finanzverbindlichkeiten, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet wurden.

Zinsaufwendungen aus sonstigen Rückstellungen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem die Effekte aus der Bewertung zum Barwert bei sonstigen Rückstellungen und Zinsen auf nichtfinanzielle Verbindlichkeiten, wie z.B. Steuerschulden.

Zinserträge/Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten hauptsächlich Zinszahlungen aus Investmentfonds sowie Nettozinszahlungen aus Zinsderivaten, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind. Im Jahr 2025 wie auch im Vorjahr gab es keine Zinserträge/Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Unrealisierte Gewinne/Verluste aus der Bewertung solcher finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert werden in den sonstigen Finanzerträgen oder -aufwendungen ausgewiesen.

Dieser Anhang enthält weitere Informationen bezüglich Wertpapieren, Finanzverbindlichkeiten und Finanzinstrumenten. SIEHE ERLÄUTERUNG 13 SIEHE ERLÄUTERUNG 16 SIEHE ERLÄUTERUNG 28