Geschäftsbericht 2024

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Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

S3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften

Konzepte

 

Inhalt

 

Umfang

 

Verantwort­lichkeit auf höherer Ebene

 

Standards/
Initiativen von Dritten

 

Stakeholder-
Berück­sichtigung

 

Verfügbarkeit

Richtlinie zum Schutz der Menschen­rechte

 

Definiert unser Engagement für die Menschenrechte und den Schutz der Umwelt sowie die Maßnahmen, die wir zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und Umwelt (Human Rights & Environmental Due Diligence, HREDD) ergreifen.

 

Alle eigenen Standorte, Vorgelagert (Geschäfts­partner in der Liefer­kette, ein­schließlich Zulieferern, Lizenz­nehmer, Sub-Auftrag­nehmer)

 

Vorstand und CHRO

 

UN-Leit­prinzipien für Wirtschaft und Menschen­rechte: OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen; Inter­nationale Menschen­rechts­charta

 

In Absprache mit Stakeholdern entwickelt, um den Inhalt der Richtlinie und die wichtigsten Menschenrechtsfragen zu ermitteln

 

Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und direkt mit allen betroffenen Parteien geteilt; verfügbar für alle Mitarbeiter

Richtlinie zum Umgang mit Menschen­rechts­verteidigenden

 

adidas hat sich der Achtung der Rechte von Menschenrechtsverteidigern verschrieben und verfolgt seit langem eine Politik der Nichteinmischung in Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigern(HRDs), einschließlich Kampagnen im Zusammenhang mit unseren Aktivitäten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie diese Richtlinie befolgen, um sicherzustellen, dass die rechtmäßigen Handlungen und Freiheiten der Personalverantwortlichen nicht eingeschränkt werden. Diese Richtlinie befasst sich mit Fällen, in denen die HRD-Aktivitäten von Beschäftigten durch Zulieferer oder andere unterdrückt werden.

 

Vor­gelagert (Geschäfts­partner in der Liefer­kette, ein­schließlich Zu­lieferern, Lizenz­nehmer, Sub-Auftrag­nehmer)

 

VP Social and Environmental Affairs

 

UN-Sonder­bericht­erstatter zur Lage von HRDs

 

Umfassende Konsultation zur Entwicklung der Leitlinien

 

Verfügbar auf der Unternehmenswebsite

Arbeits­platz­standards

 

Vertraglich bindende Anforderungen für die Herstellerbetriebe unserer Zulieferer in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrechte und Umweltschutz.

 

Vor­gelagert (Geschäfts­partner in der Liefer­kette, einschließlich Zu­lieferern, Lizenz­nehmer, Sub-Auftrag­nehmer)

 

VP Social and Environmental Affairs

 

ILO Über­einkommen, Verhaltens­kodex des Welt­verbands der Sport­artikel­industrie (WFSGI)

 

Überarbeitungen erfolgten in direkter Absprache mit Arbeitsrechtsgruppen

 

Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und direkt mit Zulieferern geteilt

Umwelt­richtlinien: Abwasser­ableitung

 

Beschreibt die Erwartungen an das Wassermanagement sowie die Praktiken zur Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der Wasserableitung.

 

Vor­gelagert (Geschäfts­partner in der Liefer­kette, ein­schließlich Zulieferern, Lizenz­nehmer, Sub-Auftrag­nehmer)

 

SVP Sourcing and Product Operations

 

Berück­sichtigung von ZDHC-Ab­wasser­richt­linien und ZDHC MRSL

 

ZDHC

 

Verfügbar auf der Unternehmenswebsite

Leit­faden und Toolkit für gute Umwelt­praxis

 

Beschreibt Anforderungen und Best Practices der Branche, z. B. für das Wassermanagement.

 

Vorgelagert (Geschäfts­partner in der Liefer­kette, ein­schließlich Zulieferern, Lizenz­nehmer, Sub-Auftrag­nehmer)

 

SVP Sourcing and Product Operations

 

Referenz von Waterwise – einer britischen Organisation, die Referenzen zur Wasser­effizienz bereitstellt

 

Konsultation Dritter zur Entwicklung der Leitlinien

 

Verfügbar auf der Unternehmenswebsite

Richt­linien zu Be­schäftigungs­standards

 

Beschreibt die Sorgfaltspflichten der Zulieferer in Bezug auf die Menschenrechte und den Schutz vor Diskriminierung.

 

Vor­gelagert (Geschäfts­partner in der Liefer­kette, ein­schließlich Zulieferern, Lizenz­nehmer, Sub-Auftrag­nehmer)

 

VP Social and Environmental Affairs

 

Die Richt­linien zu Be­schäftigungs­standards beziehen sich auf vielzählige inter­nationale Arbeits- und Menschen­rechts­über­ein­kommen

 

Konsultation Dritter zur Entwicklung der Leitlinien

 

Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und direkt mit Zulieferern geteilt

adidas hat zwar keine bestimmte Richtlinie in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Gemeinschaften, wie z. B. den Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen, doch wir sind uns der aktuellen weltweiten Umweltprobleme und ihrer Auswirkungen auf Menschen und Gemeinschaften bewusst. Das spiegelt sich in unserer Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte, unserer Richtlinie zum Umgang mit Menschenrechtsverteidigenden sowie in unseren Umweltrichtlinien wider. Die Richtlinien bilden die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen an unseren eigenen Standorten und denen unserer Geschäftspartner, um die Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu minimieren, einschließlich der Auswirkungen, die sich aus Klimawandel, Biodiversität, Wasser, Einsatz gefährlicher Chemikalien und Abfall ergeben.

Ebenso sind unsere Richtlinien in Bezug auf betroffene Gemeinschaften keine eigenständigen Richtlinien, sondern sind in einem umfassenderen Satz von Dokumenten enthalten, darunter unsere Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte, unsere Arbeitsplatzstandards und unsere Umweltrichtlinien. Unsere Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte und unsere Arbeitsplatzstandards stehen in vollem Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, was die Einbeziehung international anerkannter Menschen- und Arbeitsrechte gemäß diesen internationalen Instrumenten betrifft. Unser Ansatz steht auch im Einklang mit den Leitlinien der Vereinten Nationen und der ILO zu schutzbedürftigen Gruppen, einschließlich indigener Völker.

Unsere Haltung gegenüber HRDs ist in unserer Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte festgelegt: Wir erkennen HRDs an und verpflichten uns, negative Auswirkungen, die durch unsere Geschäftstätigkeit verursacht werden, zu beheben. Darüber hinaus verpflichtet sich adidas, die Arbeit von HRDs nicht zu behindern und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn Freiheiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von adidas bedroht sind, und gegebenenfalls seinen Einfluss bei den zuständigen Behörden geltend zu machen.

Die Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der UN-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte, der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sind in ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE detailliert beschrieben. Für betroffene Gemeinschaften ist unser wichtigster Überwachungsmechanismus das Beschwerdeverfahren für Dritte (siehe unten für eine detaillierte Beschreibung).

Die Verpflichtungen von adidas im Rahmen der Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte umfassen alle international anerkannten Menschenrechte, die in den oben aufgeführten Standards enthalten sind. Wo es potenziell zu negativen Auswirkungen auf schutzbedürftige Einzelpersonen oder Gruppen kommen kann, werden wir auch andere internationale Standards und Prinzipien berücksichtigen, die die Rechte dieser Einzelpersonen oder Gruppen näher ausführen, darunter indigene Völker, Frauen, nationale, ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Wanderarbeiter*innen und ihre Familien sowie HRDs. Dazu gehören beispielsweise das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

Achtung der Rechte indigener Völker

Obwohl es keine offizielle Richtlinie gibt, hat adidas eine klare Position zur Bekämpfung und Vermeidung von Auswirkungen auf indigene Völker – im Allgemeinen bezeichnet als Stammes- oder First-Nations-Völker, deren soziale, kulturelle und wirtschaftliche Bedingungen sie von anderen Teilen ihrer nationalen Gemeinschaft unterscheiden – veröffentlicht. Ihre Beziehung zu dem Land und den natürlichen Ressourcen, von denen sie abhängig sind, ist untrennbar mit ihrer Identität, ihrer Kultur, ihrem Lebensunterhalt und ihrem körperlichen und geistigen Wohlbefinden verbunden. Infolgedessen sind indigene Völker oft unverhältnismäßig stark von Klimawandel, Umweltzerstörung, Ressourcenverlust und Vertreibung betroffen und leiden unter einem hohen Maß an Armut und schlechtem Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung.

adidas verpflichtet sich, die Rechte indigener Völker gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker und der ILO-Konvention Nr. 169 (Indigene und Stammesvölker) zu respektieren. In der vorgelagerten Beschaffungskette haben wir zwar keine direkten Berührungspunkte mit dem Land und den Territorien indigener Völker oder betroffener Gemeinschaften, aber wir verlangen von unseren Zulieferern von Rohstoffen – wie Baumwolle und Naturkautschuk –, dass sie menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten einhalten und Standards befolgen, und gegebenenfalls Zertifizierungen erlangen, die die Rechte indigener Völker berücksichtigen. Darüber hinaus verlangen wir von unseren Fertigungspartnern, dass sie für alle Neuentwicklungen, die einen Landerwerb in der Nähe von Stammesgebieten oder an Orten, an denen Landrechte umstritten sind, erfordern, die freie, vorherige und informierte Zustimmung (free, prior and informed consent – FPIC) einholen. Unser Ansatz und unsere Erwartungen basieren auf dem von der International Finance Corporation (IFC) entwickelten Performance Standard 7 ‚Indigene Völker‘ und den damit verbundenen IFC-Leitlinien zum Landerwerb.

Indigene Völker können auch mit der Ausbeutung oder unrechtmäßigen Aneignung ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Rechte konfrontiert sein. adidas achtet bei Marketing und Produktdesign darauf, das Kulturgut indigener Völker zu respektieren, einschließlich ihrer Kunstwerke, Designs, Symbole und anderer kultureller, religiöser oder spiritueller Ausdrucksformen. Wir haben interne Schulungen durchgeführt, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes dieser Rechte zu schärfen.

Unser Stakeholder-Dialog/Wie wir mit Stakeholdern interagieren

Wir suchen den Dialog und Austausch mit Stakeholdern, die als legitime Vertreter*innen und/oder glaubwürdige Bevollmächtigte der betroffenen Gemeinschaften auftreten, auf die wir durch unsere Aktivitäten in der Beschaffungskette Auswirkungen haben können, und erkennen ihre Rolle bei der Bereitstellung von Informationen für unsere Due-Diligence-Prozesse und bei der Entwicklung wirksamer Abhilfemaßnahmen an. Wir kommunizieren regelmäßig und transparent über unsere Bemühungen, die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten, einschließlich der Berichterstattung über unsere Bemühungen in diesem Bereich im Einklang mit den einschlägigen nichtfinanziellen Berichterstattungsstandards und beteiligen uns an Fachforen, um Erfahrungen auszutauschen und Best Practices für unsere Branche zu entwickeln.

In erster Linie ist der jeweilige Zulieferer für die Beziehungen zu seiner lokalen Gemeinschaft und für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig. Wir arbeiten mit betroffenen Gemeinschaften und ihren legitimen Vertreter*innen und/oder glaubwürdigen Bevollmächtigten zusammen, sobald wir Informationen, einschließlich Beschwerden Dritter, über die tatsächlichen und potenziellen wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit erhalten, die sie betreffen könnten. Um ihre Bedürfnisse zu verstehen, kommunizieren wir auf vielfältige Weise in Foren, Diskussionen und anderen Formen der direkten Kommunikation. Einige dieser Dialoge bestehen langfristig und bauen auf jahrzehntelang gewachsenen organisatorischen Beziehungen auf, andere sind gezielt auf aktuelle Themen oder Trends ausgerichtet, die kritisches Feedback erfordern. Wir pflegen einen offenen Dialog mit lokalen und internationalen NGOs, Arbeitsrechts- und Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften, Investoren, Analysten sowie nationalen und internationalen Regierungsbehörden. Wir kommunizieren mit den Gemeinschaften je nach Bedarf auf Ad-hoc-Basis, was sowohl direkte Zusammenarbeit als auch die Teilnahme an Fachforen zum Austausch von Erfahrungen und zur Entwicklung von Best Practices für unsere Branche umfasst.

Die in erster Linie für die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinschaften und die Einbeziehung deren Bedürfnisse in unseren Gesamtansatz verantwortliche Funktion ist die Abteilung Social & Environmental Affairs (SEA), die über den General Counsel an den Vorstandsvorsitzenden berichtet.

adidas ergreift strenge Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht, um zu vermeiden, dass durch unsere eigenen Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen wird, und um solche Auswirkungen zu beheben, wenn sie auftreten. Wir sind auch bestrebt, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die direkt mit unseren Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen in Verbindung stehen, durch unsere Geschäftsbeziehungen zu verhindern oder abzumildern, selbst wenn adidas nicht direkt zu diesen Auswirkungen beigetragen hat. Wir nutzen unseren Einfluss und verstärken ihn gegebenenfalls, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus unseren Geschäftsbeziehungen ergeben, anzugehen.

Maßnahmen zur Bereitstellung und/oder Ermöglichung von Abhilfe bei Auswirkungen auf die Menschenrechte

Unsere Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte unterstreicht die Bedeutung von Due-Diligence-Prozessen, um unseren Einfluss zu erhöhen und negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu bekämpfen. Wir sind verpflichtet, für die Behebung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben, zu sorgen oder daran mitzuwirken, und wir werden uns bemühen, bei der Minderung und Behebung nachteiliger Auswirkungen kooperieren wenn wir durch unsere Geschäftsbeziehungen mit diesen in Verbindung stehen.

Ergänzend zu unseren Due-Diligence-Prozessen bietet unser Beschwerdeverfahren für Dritte den Betroffenen einen angemessenen Zugang zu Abhilfemaßnahmen. Unser 2014 eingeführter externer Beschwerdemechanismus für Menschenrechts- und Umweltverstöße ist ein Kanal für die Meldung potenzieller oder tatsächlicher Menschenrechts- oder Umweltverstöße im Zusammenhang mit den Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen von adidas und steht jeder Einzelperson oder Organisation offen, die direkt von einem Problem betroffen ist, oder jeder Organisation, die direkt betroffene Einzelpersonen oder Gemeinschaften vertritt. Im Rahmen dieses Mechanismus veröffentlichen wir am Ende jedes Jahres auf unserer Unternehmenswebsite die Anzahl der von Dritten eingereichten Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeits- oder Menschenrechtsverletzungen sowie den Status dieser Beschwerden (d. h. ob sie untersucht werden, erfolgreich beigelegt wurden usw.). Im Berichtszeitraum wurden keine Fälle registriert, die betroffene Gemeinschaften in unseren eigenen Betrieben oder in unserer vorgelagerten Beschaffungskette betrafen. Die meisten Beschwerden kamen von Gewerkschaften sowie Arbeits- und Menschenrechtsgruppen und betrafen Beschäftigte in unserer Beschaffungskette.

Unabhängig davon verfolgen wir über einen Mechanismus zur Selbstberichterstattung von Zulieferern (Community Complaints Reporting Mechanism) auch Vorfälle, die sich auf die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in den Gemeinschaften auswirken können. Dies wird in S3-3 näher beschrieben.

S3-2 – Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen

Unser Ansatz in Bezug auf den Dialog mit Stakeholdern, einschließlich mit betroffenen Gemeinschaften und ihren legitimen Vertretern und/oder glaubwürdigen Stellvertretern, ist oben beschrieben (S3-1).

adidas nutzt den oben beschriebenen Stakeholder-Dialog, um Einblicke in die Perspektiven betroffener Gemeinschaften zu gewinnen. Dies gilt insbesondere für schutzbedürftige Gruppen, Minderheiten oder Einzelpersonen, die aufgrund ihrer Umstände anfällig gegenüber Ausbeutung oder dem Missbrauch ihrer Rechte sind und besonders von negativen Auswirkungen betroffen sein können. Aus diesem Grund haben wir spezielle Programme und Initiativen entwickelt, mit denen wir Themen wie Kinderarbeit, Wanderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel und Frauenrechte angehen wollen. Wir verfolgen in unserem Unternehmen und in unseren Geschäftsbeziehungen einen ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel, Frauenrechte zu wahren, geschlechtliche Gleichstellung zu gewährleisten und Schutz gegen jegliche Form von geschlechterspezifischer Diskriminierung zu gewähren. Wir wollen bei unseren Hauptzulieferern die Geschlechtersensibilität fördern und sicherstellen, dass alle Beschäftigten die gleichen Chancen, Rechte und Pflichten haben.

Unser Ansatz zur Minimierung der Auswirkungen auf indigene Völker, einschließlich unserer Anforderungen an Zulieferer von Rohstoffen und Fertigungspartner, ist im obigen Abschnitt (S3-1) beschrieben. adidas ist außerdem Gründungsmitglied von Better Cotton. Das Better Cotton Standard System beschreibt einen Ansatz für einen hohen Naturschutzwert (High Conservation Value – HCV) im Baumwollanbau. Das bedeutet, dass Better-Cotton-Farmer, bevor sie Land für den Baumwollanbau umwandeln können, eine ‚HCV‘-Bewertung durchführen müssen. Die Bewertung dient als Leitfaden für die Ermittlung von Felddaten, die Beratung mit lokalen Stakeholdern wie Gemeindevorstehern und indigenen Völkern und die Analyse vorhandener Informationen, um ‚HCVs‘ auf ihrem Land zu identifizieren. Sobald Farmer diese ‚HCVs‘ identifiziert haben, hilft ihnen Better Cotton, diese zu verwalten und zu schützen.

Evaluierung unseres Stakeholder-Dialogs

Aufgrund der Größe der globalen Beschaffungskette arbeitet adidas nur gezielt mit lokalen Gemeinschaften zusammen, wenn Vorfälle Untersuchungen, direkte Zusammenarbeit und den Dialog mit lokalen Stakeholdern erfordern. Gegenwärtig verfügt adidas über keinen speziellen Prozess zur formellen Bewertung der Effektivität seines Dialogs mit den betroffenen Gemeinschaften. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Behebung aller identifizierten negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die über unseren Beschwerdemechanismus für Dritte und/oder im Stakeholder-Dialog mit glaubwürdigen Vertretern und/oder legitimen Vertretern betroffener Gemeinschaften gemeldet werden. Für erstere gibt es Prozesse, die wiederum die Lösung des Falls mit der betroffenen Partei validieren und somit gleichzeitig ein Mittel ist, die Wirksamkeit der Korrektur-/Abhilfemaßnahme zu bewerten. Unser Verfahren zur Behandlung von Vorfällen enthält Leitlinien für Fabriken zum Umgang mit Problemen im Zusammenhang mit negativen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften im Bereich Wasser/Sanitärversorgung und zur Nachverfolgung der Behandlung solcher Fälle, sobald sie auftreten.

S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Zu den Beschwerdekanälen von adidas gehört der oben beschriebene Beschwerdemechanismus für Dritte, der für betroffene Gemeinschaften der Hauptkanal ist, um Bedenken zu äußern. Darüber hinaus haben wir im Rahmen unseres Protokolls für die Meldung von schweren Vorfällen einen Beschwerdemechanismus für Gemeinschaften eingerichtet. Dieser ermöglicht Zulieferern Beschwerden von lokalen Gemeinschaften über die eigenen Fertigungsbetriebe an das SEA-Team zu melden, wie unten beschrieben.

Wir haben uns verpflichtet, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte der betroffenen Gemeinschaften, die in den Bereichen Wasser und Sanitäreinrichtungen und Menschenrechtsverteidigende (HRDs) auftreten können, zu beheben oder an ihrer Behebung mitzuwirken:

  • Wasser und Sanitäreinrichtungen: Beschwerden, die entweder direkt von lokalen Gemeinschaften oder über andere Quellen (lokale Regierung, Medienberichte, NGOs usw.) eingehen und sich auf Auswirkungen auf Gemeinschaften beziehen, die angeblich durch den Betrieb der Fabrik verursacht wurden oder damit in Zusammenhang stehen, sollten vom Zulieferer über den Beschwerdemechanismus für Gemeinschaften an das SEA-Team gemeldet werden. Im Rahmen dieses Prozesses muss ein Zulieferbetrieb alle Beschwerden kurz erläutern und unter anderem folgende Informationen bereitstellen:
    • Wer der Beschwerdeführende ist,
    • Wann und wie die Fabrik die Beschwerde erhalten hat,
    • Einzelheiten der Beschwerde,
    • Folgemaßnahmen, z. B. Pläne der Fabrik zur Beschwerdeuntersuchung.
  • Die Fabrik sollte während des Prozesses und erneut nach Abschluss der Folgemaßnahmen über den aktuellen Stand informieren:
    • Aktueller Stand zum Ergebnis der Untersuchung, ergriffene Maßnahmen und alle unterstützenden Dokumente.
    • Jegliche Kommunikation mit der lokalen Gemeinschaft und dem Beschwerdeführenden über die Maßnahmen, die zur Beilegung der Beschwerden ergriffen wurden, sowie über alle Maßnahmen, die zur Verhinderung von Wiederholungen ergriffen wurden.
  • Menschenrechtsverteidigende (HRDs): Wir werden für die Behebung nachteiliger Auswirkungen im Zusammenhang mit HRDs sorgen oder daran mitwirken, indem wir eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen, sofern relevant:
    • Wir ergreifen direkte Maßnahmen, wenn es eindeutige Beweise dafür gibt, dass einer unserer Geschäftspartner die Rechte von HRDs verletzt hat. In jedem Fall werden unsere Bemühungen und die Wahl unserer Maßnahmen von der Situation, wie sie sich darstellt, und dem Ausmaß des Einflusses, den wir ausüben können, um das festgestellte Verhalten zu ändern, bestimmt.
    • Wir streben eine konstruktive Zusammenarbeit mit Regierungen an – ob allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren –, wenn wir der Meinung sind, dass die Rechte und Freiheiten von Menschenrechtsverteidigenden, mit denen wir zusammenarbeiten, durch die Aktivitäten des Staates oder seiner Vertreter beeinträchtigt wurden.
  • In Fällen, in denen über unseren Beschwerdemechanismus durch Dritte negative Auswirkungen auf HRDs festgestellt werden, werden wir die in diesem Mechanismus festgelegten Schritte befolgen, um Folgemaßnahmen zu ergreifen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Diese Beschwerdekanäle und das Beschwerdeverfahren sind ein integraler Bestandteil unserer Due-Diligence-Maßnahmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen (Human Rights and Environmental Due Diligence – HREDD). adidas bewertet die Wirksamkeit der Prozesse jährlich und/oder bei Bedarf. Wir nutzen das Feedback von beschwerdeführenden Personen und anderen betroffenen Stakeholdern, um kontinuierliche Verbesserungen voranzutreiben. Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden und ihr Status (z. B. laufend, abgeschlossen) werden auf unserer Website veröffentlicht, ebenso wie eine Zusammenfassung und Analyse der jährlich bearbeiteten Fälle.

Inwieweit betroffene Gemeinschaften diese Strukturen oder Prozesse kennen und ihnen vertrauen, hängt in hohem Maße von unserem Dialog mit Stakeholdern ab, wie z. B. den glaubwürdigen Stellvertretern oder legitimen Vertretern der betroffenen Gemeinschaften. Gegenwärtig verfügt adidas über keinen strukturierten Ansatz zur Ermittlung dieser Faktoren. Wir haben jedoch eine Richtlinie zum Schutz von beschwerdeführenden Personen vor Vergeltungsmaßnahmen, die in dem oben beschriebenen Beschwerdeverfahren für Dritte enthalten ist.

S3-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasser und Sanitäreinrichtungen

Unsere Maßnahmen zur Reaktion auf eine bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkung auf betroffene Gemeinschaften in Bezug auf Wasser und sanitäre Einrichtungen basieren auf den Ergebnissen der Untersuchungen von Fällen, die von unseren Zulieferern über den unten beschriebenen Beschwerdemechanismus für Gemeinschaften gemeldet wurden. Das Leitprinzip bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Reaktion auf negative Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinschaften ist es, die Zufriedenheit der Beschwerdeführer*innen mit den Ergebnissen der ergriffenen Maßnahmen sicherzustellen und eine nachhaltige Abhilfe durch vorbeugende Maßnahmen zu erreichen, um Wiederholungen von Vorfällen zu vermeiden.

  • Im Jahr 2023 haben wir das Protokoll zur Berichterstattung über schwerwiegende Vorfälle in Zulieferbetrieben überarbeitet und einen neuen Mechanismus zur Meldung von Beschwerden aus den Gemeinschaften eingeführt, über den die Zulieferer alle Beschwerden aus den lokalen Gemeinschaften melden müssen. Dies gilt für alle Tier-1-Zulieferer, Tier 1-Subunternehmer und strategischen Tier-2-Zulieferer, die unter das adidas Programm zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards fallen. Der Mechanismus soll Transparenz schaffen, wenn bei Zulieferern Bedenken hinsichtlich negativer Auswirkungen auf den Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen in den Gemeinschaften geäußert werden und wie der Zulieferer das Problem behandelt, weiterverfolgt und abschließt, wenn es überprüft wurde. Für die Bearbeitung des Falles ist der Zulieferer zuständig, der die Beziehung zu der betreffenden lokalen Gemeinschaft unterhält.
  • Wir überwachen auch die Einhaltung grundlegender Umweltanforderungen an Zulieferstandorten, die gesetzliche Standards für Luftemissionen, Abwassereinleitungen, Abfallentsorgung und Wasserentnahme umfassen, um negative Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft und die Umwelt zu verhindern. Alle Maßnahmen sind fortlaufend.

Für diese Maßnahmen eingesetzte Ressourcen: Das SEA-Team ist für die Überwachung und das Management des Beschwerdemechanismus für Gemeinschaften verantwortlich und arbeitet bei der Bearbeitung und Lösung von Einzelfällen eng mit den Zulieferern zusammen. Das SEA-Team arbeitet auch mit Sourcing Sustainability zusammen, um die Koordination der Umsetzung des Umwelt-Compliance-Programms und die Durchführung jährlicher Umweltbewertungen auf Zulieferebene zu steuern. In bestimmten Fällen, in denen zusätzliches Fachwissen erforderlich ist, wird das SEA-Team unabhängige Untersuchungen durch Dritte in Auftrag geben, um die Umweltauswirkungen zu bewerten und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder andere Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.

Maßnahmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverteidigenden

Unsere Maßnahmen und Bemühungen, auf negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverteidigenden zu reagieren, richten sich nach dem jeweiligen Fall oder der jeweiligen Situation und danach, inwieweit wir Einfluss nehmen können, um das festgestellte Verhalten zu ändern. Um herauszufinden, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, kommunizieren wir direkt mit den betroffenen Parteien, wie z. B. lokalen Arbeitnehmerorganisationen, lokalen Nichtregierungsorganisationen, Regierungen und Behörden, und arbeiten mit ihnen zusammen, um das Problem zu lösen. Dabei orientieren wir uns stets an internationalen Menschenrechtsstandards und lokalen Arbeitsgesetzen und streben danach, wirksame und nachhaltige Lösungen zu finden, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.

Wir verfolgen und überwachen regelmäßig potenzielle Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidigende, um sicherzustellen, dass sie in unseren Betrieben oder in unserer Beschaffungskette nicht auftreten. Eine Möglichkeit, solche Auswirkungen zu überwachen, ist unser Beschwerdemechanismus für Dritte.

Für diese Maßnahmen eingesetzte Ressourcen: Das SEA-Team ist verantwortlich für das Gesamtmanagement aller Beschwerden, die über unseren Beschwerdemechanismus für Dritte eingehen, einschließlich aller wesentlichen Auswirkungen auf HRDs.

Wie wir mit potenziellen negativen Auswirkungen umgehen

adidas ist der Ansicht, dass schwerwiegende Menschenrechtsprobleme und -vorfälle im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften transparent berichtet werden sollten.

Unser Ansatz zur Bekämpfung negativer Auswirkungen auf die Wasser- und Sanitärversorgung in Gemeinschaften ist eng mit unserem Programm zur Einhaltung von Standards in der Beschaffungskette verknüpft. Wenn wir solche negativen Auswirkungen über den neuen Beschwerdemechanismus für Gemeinschaften feststellen, erwarten wir von unseren Zulieferern, dass sie uns bei der Lösung dieser Probleme unterstützen.

Bei negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasser und Sanitärversorgung stellen wir sicher, dass Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, indem wir eng mit unseren Zulieferern zusammenarbeiten, die über den oben beschriebenen Mechanismus die erste Anlaufstelle für Beschwerden aus den Gemeinschaften sind.

Im Berichtszeitraum wurde im Rahmen der wesentlichen Themen Wasser und Sanitärversorgung im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften ein relevanter Fall festgestellt, und wir haben Maßnahmen ergriffen, um die festgestellten negativen Auswirkungen anzugehen und die Abhilfe zu unterstützen.

Im Jahr 2024 erhielten wir über das Protokoll für die Meldung schwerwiegender Vorfällen bei Zulieferern in Indonesien eine Beschwerde aus der lokalen Gemeinschaft, die sich auf die Auswirkungen eines Betriebs eines Tier-2-Zulieferers auf die örtliche Gemeinschaft bezog. In der Beschwerde ging es um den Vorwurf, dass der Betrieb Überschwemmungen verursachte, die sich nachteilig auf die Gemeinschaft auswirkten. Der Betrieb wurde von adidas aufgefordert, seine Regenwasserabflusssysteme zu modernisieren, um zukünftige Überschwemmungen zu vermeiden. Darüber hinaus verlangte adidas im Dezember 2024 von dem Betrieb, eine unabhängige Untersuchung durch einen Dritten in Auftrag zu geben, um zu bestätigen, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Regenwasserabflusssysteme wirksam sind, und um zu überprüfen, ob der Betrieb alle relevanten lokalen Umweltvorschriften und Genehmigungen einhält.

Unser Ansatz zur Bekämpfung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit HRDs ist in unserer Richtlinie zum Umgang mit Menschenrechtsverteidigenden dargelegt. Häufig sind ein branchenweites Vorgehen und eine Zusammenarbeit mit relevanten Parteien – darunter internationale Gewerkschaften, Interessengruppen und NGOs sowie andere externe Stakeholder – erforderlich, um wesentliche negative Auswirkungen auf HRDs zu bekämpfen. Wir verpflichten uns auch zu einem konstruktiven Dialog mit Regierungen, wenn wir der Meinung sind, dass die Rechte und Freiheiten von HRDs durch die Aktivitäten des Staates oder seiner Vertreter beeinträchtigt wurden. Dies kann zum Beispiel in Fällen zutreffen, in denen glaubwürdige Berichte vorliegen, dass ein HRD von der Polizei oder Regierungsbeamten bedroht, eingeschüchtert oder inhaftiert wurde.

Wir haben Maßnahmen ergriffen, um Interessengruppen, die wir als Menschenrechtsverteidigende betrachten, dabei zu unterstützen, in Kontexten, in denen Regierungen solche Gruppen ins Auge gefasst haben, frei zu agieren. Als Reaktion auf die Maßnahmen der kambodschanischen Regierung zur Einschränkung der lokalen Arbeits- und Menschenrechtsorganisation CENTRAL hat adidas gemeinsam mit 18 anderen Bekleidungs- und Schuhunternehmen, die Produkte aus Kambodscha beziehen, im September 2024 eine GEMEINSAME ERKLÄRUNG veröffentlicht, in der die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen CENTRAL und die Achtung der Zivilgesellschaft und der Meinungsfreiheit gefordert werden.

Um negative Auswirkungen im Zusammenhang mit HRDs zu beheben, befolgen wir das Verfahren, das in unserem Beschwerdemechanismus für Dritte beschrieben ist – Fälle von negativen Auswirkungen auf HRDs werden über diesen Kanal entgegengenommen. In anderen Fällen, in denen bei Audits zur Einhaltung sozialer Standards negative Auswirkungen auf HRDs festgestellt werden, halten wir uns an die in S2 beschriebenen Verfahren in Bezug auf Korrekturmaßnahmen bei Verstößen gegen Sozialaudits.

Unser Ansatz in Bezug auf Wasser/Sanitärversorgung ist eng mit der Einhaltung der Umweltstandards durch die Zulieferer verbunden, die durch das Umweltmanagementprogramm (Environmental Assurance Program) des SEA-Teams überwacht wird. In Bezug auf HRDs versuchen wir, die Verursachung oder Mitwirkung an wesentlichen negativen Auswirkungen zu vermeiden, indem wir die Einhaltung unserer Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte und unserer Arbeitsplatzstandards durch die Zulieferer überwachen. Diese Richtlinien legen die Erwartungen an eine faire und gleichberechtigte Behandlung aller Mitarbeitenden fest, einschließlich derer, die als HRDs gelten.

Wir haben für das Management wesentlicher Auswirkungen angemessene Personalressourcen zugewiesen. Das SEA-Team – ein Expertenteam innerhalb von Global Legal – überwacht die Sorgfaltspflicht bezüglich Achtung der Menschenrechte und der Umwelt für adidas und kümmert sich um die Einhaltung der Arbeitsplatzstandards in der Beschaffungskette. Das 37-köpfige Team ist global aufgestellt und beschäftigt Mitarbeitende in einem Dutzend Ländern, hauptsächlich in unseren wichtigsten Beschaffungsländern sowie in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Jedes SEA-Teammitglied widmet sich der Sorgfaltspflicht und der Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in Vollzeit (100 %).

Das SEA-Team arbeitet eng mit den Kollegen der Abteilung Sourcing Sustainability zusammen, deren Aufgabe es ist, Umweltauswirkungen zu beheben und die Umweltleistung unserer wichtigsten Zulieferer anhand veröffentlichter Ziele zu messen. ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG

Der Umgang von adidas mit den identifizierten potenziell wesentlichen Auswirkungen auf den Zugang zu Wasser und Sanitäreinrichtungen (im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten der Gemeinschaften) und den Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger (im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten von Gemeinschaften) wird in den obigen Abschnitten ausführlich erläutert.