ESRS 2 Allgemeine Angaben
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Berichtet unter ESRS 2 SBM-2
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Unterthema |
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Wesentliche IROs |
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Einstufung |
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Zeithorizont |
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Wertschöpfungskette |
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Beschreibung |
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Wasserverschmutzung |
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Negative Auswirkung |
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Potenziell |
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Kurzfristig |
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Vorgelagert |
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In unserer Beschaffungskette gibt es potenziell negative Auswirkungen auf die Umwelt, die den Zugang von Gemeinschaften zu sauberem Wasser und zur Sanitärversorgung beeinträchtigen können. Vorgelagerte (Auswirkungen): Möglicher Mangel an (sauberem) Wasser in den Gemeinschaften, in denen unsere Zulieferer tätig sind (vor allem Tier 2-Zulieferer mit wasserintensiven Produktionsprozessen). |
Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidigende |
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Negative Auswirkung |
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Potenziell |
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Mittelfristig |
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Vorgelagert |
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Wir verfolgen seit langem den Grundsatz, uns nicht in die Aktivitäten von Menschenrechtsverteidigenden (HRDs) einzumischen, auch nicht in solche, die sich aktiv für Themen einsetzen, die mit unserer Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen könnten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie die gleiche Vorgehensweise verfolgen. Sie sollten die rechtmäßigen Aktivitäten von HRDs nicht behindern oder deren Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- oder Versammlungsfreiheit einschränken. Wir haben einen Ansatz entwickelt, um mögliche Fälle zu regeln, in denen Beschäftigte möglicherweise an Aktivitäten von HRDs beteiligt waren, die von Zulieferern oder anderen externen Parteien unterdrückt wurden. |
Das Geschäftsmodell von adidas basiert auf einer ausgelagerten globalen Beschaffungskette und erstreckt sich von strategischen Herstellern über Zulieferer für Komponenten und Material bis hin zu Zulieferern von Rohmaterialien wie Baumwolle, Leder und Naturkautschuk. Aufgrund der Art unserer Geschäftstätigkeit sind wir nicht direkt von den betroffenen Gemeinschaften abhängig und sehen uns daher keinen wesentlichen Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften in unserer Beschaffungskette ausgesetzt.
Wir sind über unsere Drittpartner, Vertragshersteller und Lizenznehmer mit der Beschäftigung von Hunderttausenden von Beschäftigten verbunden. Wir wissen, dass es in den Gemeinschaften, die in der Nähe unserer eigenen Betriebsstandorte leben oder arbeiten, zu potenziellen Auswirkungen kommen kann. Wir sind uns jedoch bewusst, dass die nachteiligsten Auswirkungen auf die Menschenrechte in den betroffenen Gemeinschaften am ehesten durch unsere Beziehungen zu vorgelagerten Zulieferern entstehen. adidas hat zwei Bereiche identifiziert, in denen es zu wesentlichen potenziellen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften kommen kann; diese beziehen sich auf den Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen sowie die Auswirkungen auf HRDs.
Potenzielle Auswirkungen auf den Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen
Obwohl dies sehr selten vorkommt, kann es in der vorgelagerten Beschaffungskette der Tier-1-Zulieferbetriebe zu potenziellen Auswirkungen auf den Zugang zu Wasser und Sanitäreinrichtungen kommen, da Betriebe mit einer großen Belegschaft Wasser für nicht produktionsbezogene Zwecke wie Kochen, Reinigung und Hygiene verbrauchen, das aus dem Grundwasser entnommen werden kann. Auch Tier-2-Zulieferer, die Leder gerben, Stoffe waschen und färben, verwenden wasserintensive Nassprozesse, die große Mengen an Wasser und Chemikalien verbrauchen und ein hohes Abwasseraufkommen erzeugen. Infolgedessen kann es zu potenziellen Umweltauswirkungen kommen, die sich auf die umliegenden Gemeinschaften auswirken könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Erschöpfung des Grundwasserspiegels, was den Zugang der Gemeinschaften zur Sanitärversorgung und zu sauberem Wasser einschränkt.
- Verschmutzung der umliegenden Gewässer und des Bodens durch Einleitung großer Abwassermengen.
- Erzeugung von gefährlichen Abfällen, z. B. chemische Abfälle und Schlamm aus behandeltem Abwasser.
Wir haben eine Strategie zur Förderung der Wassereffizienz und zum Einsatz von Mechanismen zur Vermeidung von Wasserverschmutzung durch Chemikalien, Abwässer und gefährliche Abfälle verabschiedet, um potenzielle Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften zu minimieren. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass unsere Richtlinien klare Anforderungen zur Einhaltung von Umweltgenehmigungen und zur regelmäßigen Überwachung der Wassergewinnung, Abwasserbehandlung und -entsorgung, des Umgangs mit gefährlichen Chemikalien und der Abfallbehandlung stellen. Zudem führen wir Überwachungs-, Sanierungs- und Durchsetzungsmaßnahmen bei unseren Zulieferern durch.
Weitere Informationen über Umweltverschmutzung und Chemikalienmanagement finden Sie unter ESRS E2 UMWELTVERSCHMUTZUNG.
Potenzielle Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidigende
Im Zusammenhang mit unseren eigenen Geschäftstätigkeiten und den Aktivitäten in unserer Beschaffungskette betrachten wir Gewerkschaftsorganisatoren, Umweltschutzverbände, Menschenrechtsaktivist*innen und Arbeitsrecht-Advokat*innen als Menschenrechtsverteidigende (Human Rights Defenders – HRDs). Sie können jeden Geschlechts sein, jeder Altersgruppe angehören, aus allen Teilen der Welt kommen, unterschiedliche Hintergründe haben und verschiedene Interessen verfolgen. In unserer Beschaffungskette liegt das größte Potenzial für negative Auswirkungen auf HRDs in unserer direkt vorgelagerten Beschaffungskette, in der HRDs, wie z. B. Gewerkschafter*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen, von ihrem Arbeitgeber (Tier-1-Zulieferbetrieb) möglicherweise ungerechtfertigt entlassen oder anderweitig diskriminiert worden sind. Zu den negativen Auswirkungen auf HRDs gehören Fälle, in denen diese bedroht, eingeschüchtert oder gewalttätig angegriffen werden oder Vergeltungsmaßnahmen bzw. Repressalien ausgesetzt sind, von Akteuren, mit denen wir entweder durch unsere eigene Geschäftstätigkeit oder durch unsere Geschäftsbeziehungen in Verbindung stehen.
In den letzten fünf Jahren haben wir uns für die Wiedereinstellung und/oder finanzielle Entschädigung von mehr als einem Dutzend Gewerkschaftsführenden und -organisatoren eingesetzt, die wir als HRDs betrachten und bei denen wir festgestellt haben, dass sie unter Verletzung unserer Arbeitsplatzstandards ungerechtfertigt entlassen, diskriminiert oder eingeschüchtert worden waren. Diese Fälle wurden durch unsere eigenen Überwachungstätigkeiten, durch Untersuchungen, die durch Beschwerden von Beschäftigten ausgelöst wurden, oder durch Beschwerden von externen Interessengruppen oder Gewerkschaften aufgedeckt. Die Wiedereinstellung von Beschäftigten erfolgte in Zulieferbetrieben in Kambodscha, El Salvador, Indonesien und der Türkei. Wir haben auch aktiv dazu beigetragen, dass Interessengruppen in Kontexten, in denen sie von staatlichen Restriktionen betroffen waren, frei agieren konnten.
Wir haben einen konsistenten Ansatz zur Bewältigung potenzieller oder tatsächlicher negativer Auswirkungen auf HRDs verfolgt, der keine Anpassung unserer Geschäftsstrategie erforderte. Weitere Einzelheiten zu diesem Ansatz finden Sie in unserer Richtlinie zum Umgang mit Menschrechtsverteidigenden.
Betroffene Gemeinschaften in unserer Beschaffungskette
Wir haben alle betroffenen Gemeinschaften einbezogen und berücksichtigt, die durch unsere Geschäftstätigkeit oder die Geschäftsaktivitäten in unserer Beschaffungskette betroffen sein könnten. Bedingt durch die Tätigkeit und den Standort unserer eigenen Betriebe (z. B. unsere Verwaltungsbüros, Einzelhandelsgeschäfte, Distributionszentren usw.) sind die potenziellen Auswirkungen auf die in der Nähe dieser Standorte lebenden oder arbeitenden Gemeinschaften allerdings begrenzt. Die Arten von Gemeinschaften, die durch unsere eigenen Standorte oder aufgrund unserer Geschäftsbeziehungen in unserer vorgelagerten Beschaffungskette am ehesten betroffen sind, sind die folgenden:
- HRDs: Menschenrechtsverteidigende (HRDs) können an und für sich als betroffene Gemeinschaft betrachtet werden (siehe oben für die Gruppen, die wir als HRDs betrachten). Darüber hinaus erkennen wir an, dass Sportler*innen und Spieler*innen manchmal die Rolle von HRDs übernehmen können.
- Potenziell von den Auswirkungen auf Wasser/Sanitäreinrichtungen betroffene Gemeinschaften:
- Lokale Gemeinschaften, die in der Nähe unserer eigenen Einzelhandelsgeschäfte und Distributionszentren leben oder arbeiten.
- Lokale Gemeinschaften, die in der Nähe von Fabriken, Anlagen oder sonstigen physischen Einrichtungen unserer Geschäftspartner in der vorgelagerten Beschaffungskette (z. B. Tier-1-Zulieferbetriebe, Tier-2-Zulieferer usw.) leben oder arbeiten.
- Lokale Gemeinschaften, die von den Betrieben der Einrichtungen der Zulieferer betroffen sind, als Hauptbereich potenzieller Auswirkungen; diese wären am stärksten von den negativen Auswirkungen betroffen, und in geringerem Maße auch diejenigen, die von den Tätigkeiten von Logistik- oder Vertriebsunternehmen betroffen sind, die für den Transport der adidas Produkte zum Markt verantwortlich sind.
Wir haben nur begrenzte Sichtbarkeit und Einflussmöglichkeiten auf die Endpunkte unserer Wertschöpfungskette (z. B. Rohstoffgewinnung, Abfallbewirtschaftungs-/Recyclingeinrichtungen) und nur begrenzte direkte Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, einschließlich indigener Völker. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es an diesen beiden Endpunkten potenzielle Auswirkungen auf Gemeinschaften im Zusammenhang mit Wasser/Sanitäreinrichtungen geben kann, die den Zugang der Gemeinschaften zu Wasser sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Verfügbarkeit einschränken können: Wassernutzung für Rohstoffe, einschließlich Baumwolle und Vieh (Leder); Wassernutzung in Prozessen im Zusammenhang mit dem Recycling von Materialien, einschließlich recyceltem Polyester; und andere damit verbundene Auswirkungen, die durch unser vorgelagertes Due-Diligence-System noch nicht identifiziert wurden. Wir sind uns auch bewusst, dass es potenziell negative Auswirkungen auf HRDs am weit vorgelagerten Endpunkt der Wertschöpfungskette (z. B. bei der Rohstoffgewinnung) geben kann, wenn es um HRDs geht, die sich für lokale Lebensgrundlagen oder Landrechte einsetzen, und um ihre Fähigkeit, dies ohne Einmischung von Produzenten oder anderen Interessenträgern (Stakeholdern) zu tun, wozu auch gefährdete Gruppen wie indigene Völker gehören.
Alle wesentlichen negativen Auswirkungen sind in der Regel Einzelfälle. Dazu gehören beispielsweise vereinzelte Vorfälle in unserer Beschaffungskette, bei denen wir festgestellt haben, dass HRDs unter Verletzung unserer Arbeitsplatzstandards ungerechtfertigt entlassen, diskriminiert oder eingeschüchtert wurden. Negative tatsächliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Wasser und Sanitäreinrichtungen waren ebenfalls Einzelfälle, wie z. B. Berichte lokaler Gemeinschaften über unsachgemäße Abfallentsorgung in der Nähe von Zulieferbetrieben. Solche Berichte werden untersucht, und die Betriebe müssen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Unser Dialog mit Stakeholdern hilft uns, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, inwieweit betroffene Gemeinschaften einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein könnten. Um den Dialog mit den betroffenen Gemeinschaften zu fördern, pflegen wir einen aktiven, offenen und kontinuierlichen Dialog mit lokalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Arbeitsrechts- und Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften, Investoren, Analysten, nationalen und internationalen Regierungsbehörden und Wissenschaftlern. Auf diese Weise erhalten wir Einblicke in die lokalen Gegebenheiten, um die wichtigsten Auswirkungen, die unsere vorgelagerten Geschäftstätigkeiten haben können, zu identifizieren und anzugehen. Die Stakeholder von adidas sind eine vielfältige Gruppe, was sich in einer Vielzahl von Arten des Engagements niederschlägt, von denen einige kontinuierlich über viele Jahre hinweg bestehen, während andere sich auf bestimmte Ziele konzentrieren, die auf aktuellen Themen oder Trends basieren, die kritisches Feedback erfordern.