Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1 – Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Die Einhaltung von Gesetzen sowie internen und externen Vorschriften ist für uns unerlässlich. Der Vorstand gibt die Richtung vor, und alle Beschäftigten müssen in ihrer Tätigkeit für das Unternehmen ethisch korrekt handeln und Gesetze sowie interne und andere externe Bestimmungen einhalten. Unser Fair Play Code of Conduct (Fair-Play-Verhaltenskodex) legt hohe ethische Standards fest, zu deren Einhaltung wir uns verpflichtet haben. Unser ,adidas Fair Play‘ Verhaltenskodex zielt darauf ab, einen Großteil an potenziellen Problemen im Zusammenhang mit Compliance zu verhindern. Aus diesem Grund setzen wir spezielle Methoden ein, um eventuelle Probleme zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Dabei ist uns jedoch bewusst, dass selbst das beste Compliance-System nicht alle Verstöße verhindern kann.
Neben unserem Verhaltenskodex setzen wir unseren Ansatz zur Unternehmenskultur auf der Grundlage mehrerer Richtlinien und Konzepte um. Eine Auswahl der wichtigsten Richtlinien in Bezug auf die wesentlichen Themen wird im Folgenden beschrieben:
Konzepte |
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Inhalt |
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Umfang |
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Verantwortlichkeit auf höherer Ebene |
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Standards/ |
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Stakeholder- |
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Verfügbarkeit |
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Fair-Play-Verhaltenskodex |
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Der Verhaltenskodex legt fest, dass alle Beschäftigten und Geschäftspartner ethisch und im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften der Rechtsordnungen, in denen sie tätig sind, handeln müssen, und bietet Orientierungshilfen zu Themen wie Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Whistleblowing. |
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Eigene Standorte (alle Beschäftigten weltweit) |
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Vorstand |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen, Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG, Betriebsrat |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite; im Global Policy Manual für alle Beschäftigten einsehbar |
Compliance-Richtlinie |
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Definiert den globalen Ansatz von adidas in Bezug auf Bestechung und Korruption, Geschenke und Bewirtung, Betrug und Diebstahl, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Interessenkonflikte und Verzicht auf Vergeltung. Enthält Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen die Richtlinien, einschließlich des Fair Play Code of Conduct. |
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Eigene Standorte (alle Beschäftigten weltweit) |
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CCO |
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OECD-Grundsätze zur Corporate Governance, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, Compliance-Prüfungsstandard IDW PS 980, OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung von Bestechung und Managementsysteme zur Bekämpfung von Bestechung; UN-Konvention gegen Korruption; Geschäftsgrundsätze von Transparency International zur Bekämpfung der Bestechung |
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Interne Content-Expert*innen, Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG, Betriebsrat |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite |
Global Training Policy |
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Beschreibt den Schulungsansatz von adidas und die Erwartung, dass die Beschäftigten alle vorgeschriebenen Schulungen absolvieren. Überwachungsprozess: Nachverfolgung des Lernmanagementsystems (LMS). |
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Eigene Standorte (alle Beschäftigten mit regelmäßigem Zugang zum LMS weltweit) |
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Vorstandsmitglied verantwortlich für Global Human Resources, People and Culture |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen |
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Im Global Policy Manual für alle Beschäftigten einsehbar |
Responsible Sourcing & Purchasing Policy |
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Definiert den Ansatz von adidas für verantwortungsbewusste Beschaffungs- und Einkaufspraktiken. Es wird sichergestellt, dass Beschaffungs- und Einkaufsentscheidungen sowie andere unterstützende Prozesse die Erfüllung der adidas Arbeitsplatzstandards nicht behindern oder beeinträchtigen. |
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Eigene Standorte (Geschäftseinheiten, die sich weltweit mit der Beschaffung und dem Einkauf von Handelswaren befassen, über alle Marken und Produktkategorien hinweg) |
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SVP Sourcing and Product Operations, VP Social and Environmental Affairs |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen, Geschäftspartner von Drittanbietern und deren Beschäftigte in unserer mehrstufigen Beschaffungskette |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite |
Global Non-Trade Procurement Policy |
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Beschreibt die globalen Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der indirekten Beschaffung (GNTP) beim Einkauf indirekter/nicht handelsbezogener Waren oder Dienstleistungen oder bei der Zusammenarbeit mit externen Zulieferern im Rahmen von GNTP im Auftrag von adidas. |
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Eigene Standorte (alle Beschäftigten weltweit), nicht produktbezogene Zulieferer |
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SVP Global Non-Trade Procurement |
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n.a. |
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Interne Content-Expert*innen, nicht produktbezogene Zulieferer |
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Im Global Policy Manual für alle Beschäftigten einsehbar |
Arbeitsplatzstandards |
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Vertraglich bindende Anforderungen für die Herstellerbetriebe unserer Zulieferer in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Arbeitsrechte und Umweltschutz. |
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Vorgelagert (Geschäftspartner in der Beschaffungskette, einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer, (Sub-Unternehmer) |
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VP Social and Environmental Affairs |
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ILO-Übereinkommen, Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI) |
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Die Überarbeitungen wurden in direkter Absprache mit Arbeitsrechtsgruppen durchgeführt. |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und wird mit den Zulieferern direkt geteilt |
Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte |
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Definiert unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt sowie die Maßnahmen, die wir zur Erfüllung unserer Verantwortung im Rahmen der ‚Human Rights & Environmental Due Diligence (HREDD)‘ umsetzen. |
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Eigene Standorte (alle adidas Gesellschaften weltweit), vorgelagert (Geschäftspartner in der Beschaffungskette, einschließlich Zulieferer, Lizenznehmer, (Sub-Unternehmer) |
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Vorstand und CHRO |
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UN-Leitprinzipien, OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, Internationale Menschenrechtscharta, Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation |
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Entwicklung in Absprache mit Stakeholdern zur Ermittlung des Inhalts der Richtlinie und der wichtigsten Menschenrechtsfragen |
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Verfügbar auf der Unternehmenswebsite und wird mit den Zulieferern direkt geteilt; im Global Policy Manual für alle Beschäftigten einsehbar |
Compliance-Management-System (adidas Fair Play)
Unser Compliance-Management-System (CMS) ist sowohl mit dem Risiko- und Chancenmanagementsystem des Unternehmens als auch mit unseren internen Kontrollen verknüpft und wird vom adidas CCO überwacht. Als Teil unseres globalen ‚Fair Play‘-Konzepts bildet das CMS den organisatorischen Rahmen dafür, dass unsere internen Regelungen und Richtlinien unternehmensweit bekannt und unsere Geschäftspraktiken rechtskonform sind. Es verdeutlicht unser starkes Engagement für ein ethisches und faires Verhalten in unserer eigenen Organisation und setzt auch den Rahmen dafür, wie wir mit unserem Umfeld umgehen.
Unser zentrales Compliance-Team arbeitet eng mit den regionalen Compliance-Manager*innen und den zuständigen lokalen Compliance-Beauftragten zusammen, um regelmäßig und systematisch die wesentlichen Compliance-Risiken zu beurteilen.
Das adidas CMS basiert auf den OECD-Grundsätzen zur Corporate Governance und entspricht den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Es soll:
- qualitatives und nachhaltiges Wachstum durch gute Corporate Governance unterstützen,
- das Risiko finanzieller Verluste oder Schäden, die durch nicht regelkonformes Verhalten verursacht werden, reduzieren und mindern,
- den Wert und das Ansehen des Unternehmens und seiner Marke durch regelkonformes Verhalten schützen und weiter stärken,
- Initiativen für Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion durch die Bekämpfung von Belästigung und Diskriminierung unterstützen.
Der adidas Fair Play Code of Conduct ist auf unserer Website einsehbar und gibt Leitlinien für das Verhalten im Arbeitsalltag vor, die für alle Beschäftigten weltweit und in allen Geschäftsbereichen verpflichtend sind. ADIDAS-GROUP.COM/CORPORATE GOVERNANCE
Unser CMS basiert auf drei Säulen: Vorbeugen, Erkennen und Reagieren.
Vorbeugen
Das CMS wird regelmäßig von unserem Compliance-Team überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Es erfolgen Kommunikationsmaßnahmen zum Thema Compliance von Führungskräften, und die Compliance-Abteilung stellt im Rahmen des Onboarding-Prozesses sowie in einem regelmäßigen, wiederkehrenden Rhythmus für alle Corporate Beschäftigten weltweit verpflichtende Schulungen diesbezüglich bereit. Darüber hinaus bietet das Compliance-Team zusammen mit Partnern gezielte Compliance-Präsenz-Seminare an, welche auch für nicht Corporate Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Spezielle Schulungen decken auch Themen wie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung ab und stellen so sicher, dass risikobehaftete Funktionen bei leitenden Führungskräften sowie neu beförderten und rekrutierten leitenden Führungskräften auf der ganzen Welt abgedeckt werden, um die Richtungsvorgabe hinsichtlich Compliance durch das obere sowie mittlere Management weiter zu betonen und weiter zu verbessern.
Die Schulungen werden sowohl virtuell (als Selbstlernkurs für Corporate Mitarbeiter*innen) als auch in Präsenzform angeboten und vermitteln ein grundlegendes Verständnis für das Verhalten und den Umgang der Mitarbeiter*innen. Die Zahl der abgeschlossenen Schulungen werden erfasst und in der vierteljährlichen Sitzung des Prüfungsausschusses berichtet. Darüber hinaus bieten unsere regionalen Compliance-Manager*innen und lokalen Compliance-Beauftragten maßgeschneiderte Schulungen für bestimmte Funktionen an (z. B. Kartellrechtsschulungen für Marketing und Vertrieb).
Bei adidas verfolgen wir eine Null-Toleranz-Politik gegen Bestechung und Korruption. Jeder gemeldete Vorfall wird untersucht und entsprechende Konsequenzen werden gezogen. Wir haben festgestellt, dass die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Non-Trade-Procurement-Bereich (indirekter Einkauf), Markenpartnerschaften ein besonders erhöhtes Risiko für Korruption und Bestechung darstellen. Um diese Risiken zu mindern, haben wir zusätzliche Regeln für Markenpartnerschaften und die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen im Non-Trade-Procurement-Bereich (indirekter Einkauf) sowie ein robustes internes Kontrollsystem eingeführt.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten Schulungen zu unserem Verhaltenskodex und zu Compliance-Themen. Diese Schulungen umfassen:
- die allgemeinen Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß der Satzung und Geschäftsordnung der adidas AG (einschließlich der Pflichten der Ausschüsse des Aufsichtsrats und Geschäftsverteilungsplan für Vorstandsmitglieder),
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‚Marktmissbrauchsverordnung‘) und damit verbundene Pflichten wie Insidergeschäfte, Handelsverbotszeitraum und Offenlegung von Transaktionen von Führungskräften, und
- den allgemeinen Rechtsrahmen, einschließlich des deutschen Aktienrechts und des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Die Schulungen sind Teil ihres Onboarding-Prozesses. Während der Amtszeit werden bei Bedarf zusätzliche Schulungen angeboten.
Um Klarheit und Konsistenz in unseren Abläufen zu gewährleisten, stützen wir uns auch auf unser umfassendes Regelwerk, das verbindliche Standards für alle Mitarbeiter*innen enthält. Diese werden über die adidas Plattform des Richtlinienkatalogs (Global Policy Manual – GPM) zur Verfügung gestellt, das Mitarbeiter*innen helfen soll, folgendes zu finden, zu lesen und zu verstehen:
- den vom Unternehmen festgelegten Rahmen für Dos and Don’ts,
- die richtigen Ansprechpartner*innen in unserer Organisation für inhaltliche Fragen und
- die regelmäßige Kommunikation neuer Richtlinien und Aktualisierungen von Richtlinien.
Die Plattform des Richtlinienkatalogs enthält Informationen zu adidas Richtlinien, die als Pflichtlektüre eingestuft sind und für alle Mitarbeiter*innen von adidas gelten. Alle Mitarbeiter*innen müssen mit diesen Richtlinien vertraut sein. Wenn keine zusätzlichen Schulungen über die Plattform des Richtlinienkatalogs verfügbar sind, werden kurze Zusammenfassungen der Richtlinien bereitgestellt.
Darüber hinaus kommunizieren wir Aktualisierungen bestehender Richtlinien über unser Intranet, und jeder Richtlinienverantwortliche ist letztendlich dafür verantwortlich, die Kommunikation und Schulung seiner Richtlinien für die relevante Zielgruppe sicherzustellen. Zu dieser Kommunikation gehören regelmäßige E-Mails an die jeweilige Zielgruppe und möglicherweise spezielle Frage-und-Antwort-Sitzungen oder andere Formate, um sie mit den neuen Regeln vertraut zu machen.
Erkennen – Fair Play Whistleblowing-Verfahren
Um Transparenz zu fördern und höchste ethische Standards aufrechtzuerhalten, ermutigen wir unsere Beschäftigten, Geschäftspartner und Kunden, potenzielle Verstöße gegen Gesetze, ethische Grundsätze oder unseren Fair Play Code of Conduct unserer Compliance-Abteilung zu melden.
adidas hat Whistleblowing-Verfahren eingerichtet, die sowohl internen als auch externen Stakeholdern zugänglich sind, um sicherzustellen, dass potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Richtlinien rechtzeitig aufgedeckt werden. Beschäftigte können Compliance-Bedenken intern bei ihren Vorgesetzten, dem CCO, den regionalen Compliance-Manager*innen oder lokalen Compliance-Beauftragten, den zuständigen Personalmanager*innen oder, wenn vorhanden, beim Betriebsrat bzw. extern über eine unabhängige vertrauliche Fair-Play-Hotline oder das Webformular melden. Auf Wunsch kann die Kontaktaufnahme hier anonym erfolgen. Die Fair-Play-Hotline und das Webformular sind jederzeit weltweit in mehreren Sprachen verfügbar, bei Bedarf auch mit Dolmetscherdiensten. Um alle unsere Standorte weltweit zu erreichen, wird sowohl digital als auch mit Postern auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Der adidas Fair Play Code of Conduct sowie unsere Compliance-Richtlinie (siehe oben) und unsere Richtlinie gegen Belästigung und Diskriminierung1 legen fest, dass jeder Beschäftigte von adidas, der in gutem Glauben einen begründeten Verdacht bezüglich eines (potenziellen) Compliance-Verstoßes meldet, unabhängig von der Begründetheit des Verdachts vor Vergeltungsmaßnahmen jeglicher Art geschützt ist. Umgekehrt kann jeder Beschäftigte, der Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Kollegen oder eine Kollegin ergreift oder zu ergreifen versucht, der oder die in gutem Glauben einen vermuteten oder tatsächlichen Compliance-Verstoß oder ein sonstiges Anliegen gemeldet hat oder melden will, einschließlich der Ausübung von Druck oder Drohungen gegen den meldenden Beschäftigten, disziplinarisch belangt werden. Darüber hinaus können Disziplinarmaßnahmen gegen jeden Mitarbeitenden verhängt werden, der in böswilliger Absicht eine Meldung gemacht hat. Angemessene Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Vergeltungsmaßnahmen werden von Fall zu Fall entschieden. Dazu können unter anderem die Zusicherung von Vertraulichkeit auf der Grundlage des ‚Need-to-know‘-Prinzips, die Nutzung externer Besprechungsräume oder sicherer Kommunikationsmedien, der Umzug oder physische Schutz, die Einschaltung staatlicher Behörden und die Zusammenarbeit mit der Personalabteilung gehören, um Disziplinarmaßnahmen oder andere nachteilige Folgen für das Beschäftigungsverhältnis zu vermeiden.
Da die adidas AG ihren Hauptsitz in Deutschland hat, entsprechen die Fairplay-Whistleblower-Hotline und das Webformular dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/1937 umsetzt. Die Schulung zum Whistleblowing-System ist Teil der allgemeinen Einführungsschulung und wird durch verschiedene Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt.
Reagieren
Eine angemessene und zeitnahe Reaktion auf Compliance-Verstöße ist von zentraler Bedeutung. Der CCO leitet alle Ermittlungen in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Team regionaler Compliance-Manager*innen sowie einem globalen Netzwerk lokaler Compliance-Beauftragter. Weltweit erfassen, überwachen und berichten wir potenzielle Compliance-Verstöße. Von großer Bedeutung ist, dass die Erkenntnisse aus Ermittlungen zu Verstößen aus der Vergangenheit dazu genutzt werden, das CMS fortlaufend zu verbessern. Auf bestätigte Compliance-Verstöße reagieren wir, sofern erforderlich, zeitnah mit angemessenen und effektiven Sanktionsmechanismen, die von Verwarnungen bis hin zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses reichen können. In Zusammenarbeit mit der Employee Relations (ER) Abteilung, einem wichtigen Partner in vielen Compliance-Angelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Belästigung und Diskriminierung, setzen wir ein Case-Management-Tool ein, dass sowohl der Compliance-Abteilung als auch ER eine effektive Dokumentation und Bearbeitung von Compliance-Fällen sowie eine detailliertere Berichterstattung über bestimmte Entwicklungen ermöglicht. ESRS S1-17.103 S1-3 AR28FF S2-3.27 UND AR27 S3-3.27 UND AR18 S4-3.25
Der CCO berichtet dem Vorstand regelmäßig über den weiteren Ausbau des Compliance-Programms sowie über wesentliche Compliance-Fälle. Darüber hinaus berichtet der CCO auch regelmäßig an den Prüfungsausschuss.
G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten
Das Management unserer Zulieferer ist für den Erfolg von adidas von entscheidender Bedeutung, da wir den Großteil der Fertigung unserer Produkte an unabhängige Fertigungspartner (direkte Zuliefererdienstleistungen) ausgelagert haben, die hauptsächlich in Asien ansässig sind. Darüber hinaus unterstützen indirekte Zuliefererdienstleistungen unsere Geschäftstätigkeit, sie sind aber nicht direkt an der Fertigung von Produkten beteiligt (z. B. Logistikdienstleistungen, Medien- und Marketingdienstleistungen, Bürobedarf, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verbraucherveranstaltungen, Ladenbaumaßnahmen etc.). Zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die bei allen unseren Zulieferern am höchsten bewertet wurden, gehören Menschenrechte und Umweltauswirkungen, die hauptsächlich in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette und in geringerem Maße in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette auftreten. SIEHE ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE SIEHE S3 BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN SIEHE ESRS E1 KLIMAWANDEL bis ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Aus diesem Grund umfasst unser System für die Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Umwelt (Human Rights and Environmental Due Diligence – HREDD) zusätzlich zu unseren Beschaffungsaktivitäten auch andere Funktionen innerhalb unseres Unternehmens wie Global Brands, Global Non-Trade Procurement und Human Resources. Unser HREDD-Rahmenwerk dient als Leitfaden für interne Risikobewertungs- und Managementprozesse in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, setzt unsere Verpflichtungen aus der Menschenrechtsrichtlinie in die Praxis um und erfüllt andere regulatorische Verpflichtungen, einschließlich des deutschen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Die Verantwortlichkeit für HREDD wird auf funktionaler Ebene zugewiesen, zusammen mit etablierten internen Risikobewertungs- und Berichterstattungsverfahren.
Die mit unseren HREDD-Systemen verbundenen Qualitätssicherungs- und Risikominderungsmaßnahmen unterstützen das Unternehmen bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen und verringern das Risiko von Strafen bei Nichteinhaltung relevanter Gesetze. Noch wichtiger ist, dass adidas damit folgende Verpflichtungen aus seiner Richtlinie zum Schutz der Menschenrechte erfüllt:
- Maßnahmen auf der Grundlage von Due-Diligence-Prozessen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass durch unsere eigenen Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht werden oder dazu beigetragen wird, und solche Auswirkungen anzugehen und zu beheben, wenn sie auftreten.
- zu versuchen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die durch unsere Geschäftstätigkeit, Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen entstehen, zu verhindern oder zu mindern, auch wenn adidas nicht zu diesen Auswirkungen beigetragen hat.
- unseren Einfluss geltend zu machen und diesen Einfluss bei Bedarf zu verstärken, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sich aus unseren Geschäftsbeziehungen ergeben, anzugehen.
Management der Beziehungen zu direkten Zulieferern
Unsere globale Beschaffungskette umfasst mehrere Gruppen – sogenannte Tiers – und umfasst viele unterschiedliche Geschäftspartner, darunter direkt beauftragte Zulieferer sowie indirekte Beziehungen über Zwischenhändler, Lizenznehmer und Agenten.
Wir stellen unseren Fertigungspartnern detaillierte Produktions- und Lieferspezifikationen zur Verfügung und sie verfügen über das Knowhow für eine kosteneffiziente Serienfertigung von Schuhen, Bekleidung, Ausrüstung und Zubehör.
Im Jahr 2024 haben wir mit 124 unabhängigen Herstellern (2023: 104) mit insgesamt 283 Produktionsstätten (2023: 237) zusammengearbeitet. Der Großteil (78 %) unserer unabhängigen Hersteller sitzt in Asien (2023: 78 %). Wir legen Wert auf langfristige Beziehungen: 68 % unserer unabhängigen Hersteller arbeiten seit mindestens zehn Jahren mit adidas zusammen, 37 % bereits seit mehr als 20 Jahren.
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Gesamt |
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Schuhe |
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Bekleidung |
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Accessoires und Ausrüstung |
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Anzahl unabhängige Hersteller1 |
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124 |
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30 |
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67 |
|
36 |
||||
Zusammenarbeit < 10 Jahre |
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32 % |
|
40 % |
|
28 % |
|
28 % |
||||
Zusammenarbeit 10 – 20 Jahre |
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31 % |
|
23 % |
|
34 % |
|
31 % |
||||
Zusammenarbeit > 20 Jahre |
|
37 % |
|
37 % |
|
37 % |
|
42 % |
||||
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Wir haben die Richtlinie für verantwortungsbewusste Beschaffungspraktiken und den Einkauf (Responsible Sourcing & Purchasing Policy) eingeführt, die unseren Ansatz für verantwortungsvolle Beschaffungs- und Einkaufspraktiken in ‚10 Versprechen‘ festlegt, die wir unseren Zulieferern gegenüber eingehen. Eine wichtige Verpflichtung betrifft faire Zahlungsbedingungen, einschließlich der pünktlichen Zahlung innerhalb vereinbarter Fristen. Zu den weiteren Verpflichtungen gehört der Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Partnern in der Beschaffungskette, die unsere Werte und unsere Verpflichtungen teilen, z. B. zu den adidas Arbeitsplatzstandards. Diese ‚10 Versprechen‘ sind mit der externen und unabhängigen Non-Profit-Organisation Better Buying Institute verknüpft, die die Einkaufspraktiken der teilnehmenden Marken bewertet und darüber berichtet. Seit 2019 sind wir Mitglied dieser Organisation und diese Mitgliedschaft ermöglicht es uns, anonymes und offenes Feedback von unseren Fertigungspartnern einzuholen, um unsere Einkaufspraktiken zu verbessern.
Management der Beziehungen zu indirekten (Non-Trade-)Zulieferern
Im Jahr 2024 haben wir unser HREDD-System weiter im gesamten Unternehmen verankert, um Menschenrechtsverletzungen mit hohem Risiko zu identifizieren und zu handhaben. Dazu gehörte die Weiterentwicklung interner Risikomanagementverfahren im Bereich der indirekten Zuliefererdienstleistungen, soweit sie Zulieferer von Waren und Dienstleistungen für adidas betreffen, die nicht direkt in die Herstellung der eigentlichen Produkte des Unternehmens einfließen. Das beinhaltete auch die Ausweitung des Einsatzes des EcoVadis-Tools zur Bewertung der Nachhaltigkeitsmanagementsysteme indirekter Zulieferer – sowohl in der vor- als auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette – und, falls erforderlich, die Einbindung priorisierter Partner in Pläne zur Leistungsverbesserung.
adidas verfügt über eine globale Richtlinie für die Beschaffung indirekter Waren und Dienstleistungen (Global Non-Trade Procurement – GNTP), die die Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten für die Beschaffung von indirekten/nicht handelsbezogenen Waren oder Dienstleistungen oder die Zusammenarbeit mit Drittanbietern im Rahmen der globalen Beschaffung indirekter Waren und Dienstleistungen im Auftrag von adidas festlegt und standardisiert. Ziel ist es, den Budgeteinsatz zu optimieren, effiziente Beschaffungsprozesse sicherzustellen, die Transparenz zu erhöhen, rechtliche Risiken zu minimieren und die Leistung der Zulieferer zu verbessern. Um Dienstleistungen für adidas erbringen zu können, müssen Zulieferer ihre Daten in unserem zentralen Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)System registrieren lassen, bevor Einkäufe oder Rechnungszahlungen abgewickelt werden können. Die standardisierten GNTP-Prozesse und -Richtlinie von adidas schaffen somit faire und gleiche Chancen sowie ein stabiles Geschäftsumfeld für alle mit GNTP verbundenen Drittanbieter, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer begrenzten finanziellen Flexibilität auf vertragliche Zahlungen angewiesen sind.
Soziale und ökologische Kriterien bei der Lieferantenauswahl
Mit unserem HREDD-System, verschiedenen Tools zur Zuliefererbewertung wie dem EcoVadis Sustainability Assessment Tool, dem Exiger Legal Compliance Tool und unseren handelsbezogenen Verfahren zur Zuliefererauswahl sind wir unserer Meinung nach gut gerüstet, um sicherzustellen, dass wir die richtigen Partner für unseren Unternehmenserfolg auswählen und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt bewältigen. Gleichzeitig werden diese Tools auch eingesetzt, um zu gewährleisten, dass bestehende Zulieferer Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Wenn Zulieferer die Standards nicht einhalten und/oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, in der Regel drei Monate, auf kritische Beurteilungsergebnisse reagieren, behält sich adidas das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Zulieferer zu beenden.
Unser Verhaltenskodex für Zulieferer – die adidas Arbeitsplatzstandards – ist ein Regelwerk vertraglich bindender Anforderungen an die Produktionsbetriebe unserer Zulieferer in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Sie gelten gegebenenfalls auch für unsere indirekten Zulieferer. Die Arbeitsplatzstandards basieren auf internationalem Recht und den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und folgen dem Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI).
Unterstützende Leitlinien machen die Arbeitsplatzstandards verständlich und bieten unseren Zulieferern zusätzliche Orientierungshilfen, um effektive Lösungen für Probleme am Arbeitsplatz zu finden, einschließlich wesentlicher Risiken und Auswirkungen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Leitlinien bieten praktische Anleitungen zur Umsetzung der Arbeitsplatzstandards, z. B. in einer Fabrik. Zusammen mit den Leitlinien zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sind die Leitlinien zu den Arbeitsplatzstandards nach wie vor unser wichtigster Leitfaden für unsere Geschäftspartner, wenn es darum geht, Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzpraktiken zu lösen.
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Gemäß unserem Code of Conduct und unserer Compliance-Richtlinie verbietet adidas strengstens jegliche Form von Korruption und Bestechung, unabhängig von der Identität oder Position der beteiligten Parteien: adidas beteiligt sich nicht an Bestechung oder Korruption oder Aktivitäten, die als solche wahrgenommen werden könnten, und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter*innen von jeglicher Bestechung oder Korruption, sei es direkt oder indirekt über Vermittler, Abstand nehmen müssen.
Diese Verpflichtung wird durch unseren Fair Play Code of Conduct und die damit verbundene Einführungsschulung, die alle Mitarbeiter*innen absolvieren müssen, bekräftigt. Demzufolge werden 100 % der Corporate Mitarbeiter*innen, zu denen auch die gefährdeten Funktionen gehören, durch die Einführungsschulung zum Fair Play Code of Conduct abgedeckt (Abschlussquote für neue Mitarbeiter*innen im Jahr 2024: 97 %). Zusätzlich bieten wir umfassende Schulungsmodule weltweit sowie spezielle Schulungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption an, die von regionalen Compliance-Manager*innen und lokalen Compliance-Beauftragten durchgeführt werden. Weitere Informationen zu Schulungen sind unter G1-1 zu finden. G1-1
Da die Bekämpfung von Korruption und Bestechung integraler Bestandteil unseres CMS zur Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption und Bestechung ist, gelten die etablierten Verfahren (basierend auf den drei Säulen Vorbeugen, Erkennen, Reagieren) auch für Korruptions- und Bestechungsfälle. Detaillierte Informationen zu unserem CMS sind auch unter G1-1 zu finden. G1-1
Wir führen Trendanalysen durch, um sicherzustellen, dass wir aus Vorfällen lernen, die notwendigen Maßnahmen ergreifen und unsere internen Prozesse stärken, um eine Wiederholung zu vermeiden. Auch unsere Schulungsprogramme aktualisieren wir kontinuierlich, um den gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
Wir befähigen unser Compliance Team, alle Fälle zu bearbeiten, einschließlich Vorwürfen gegen leitende Führungskräfte. Die Untersuchungen werden mit einem Höchstmaß an Professionalität und Unabhängigkeit durchgeführt, wobei bei Bedarf auch externe Ressourcen hinzugezogen werden.
Das Compliance Team ist der Durchführung fairer Untersuchungen mit unparteiischen Ermittlern verpflichtet und stellt sicher, dass alle Beteiligten mit Respekt behandelt werden. Potenzielle Konflikte werden unverzüglich behandelt. Unser CMS enthält zudem integrierte Kontrollen, um den Zugang aller Beteiligten, einschließlich der Mitglieder des Compliance-Teams, zu beschränken.
Das Compliance Team meldet alle Fälle von Korruption und Bestechung je nach Sachlage dem COO, dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss.
1 Hier öffentlich zugänglich: ADIDAS-GROUP.COM/s/nachhaltigkeit