Geschäftsbericht 2024

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Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Unser Verfahren und unsere Methodik zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) basieren auf den Anforderungen von ESRS 1, Abschnitt 3, und den Anwendungsanforderungen von ESRS 1 AR 16. Die von ESRS AR 16 bereitgestellte Liste der Nachhaltigkeitsthemen bildete zusammen mit unseren bestehenden wesentlichen Themen die Grundlage für die Entwicklung einer umfassenden langen Liste potenziell wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen. Diese Liste bildete auch die Grundlage für den Prozess der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, risks and opportunities – IROs). Um festzustellen, ob ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich oder nicht wesentlich ist, wurde die Analyse sowohl aus der Perspektive der Wesentlichkeit der Auswirkungen als auch aus der Perspektive der finanziellen Wesentlichkeit (doppelte Wesentlichkeit) durchgeführt. Ein Nachhaltigkeitsthema gilt nach dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit als wesentlich, wenn es aus einer oder beiden Perspektiven wesentlich ist. Andere Kriterien wurden nicht angewendet.

Wesentlichkeit der Auswirkungen

Bei der Analyse der Wesentlichkeit unserer Auswirkungen haben wir uns an das in den ESRS empfohlene Verfahren (siehe ESRS 1, Abschnitt 3.4) gehalten. Wir haben die Auswirkungen aller Nachhaltigkeitsthemen auf der Ebene der Unterthemen und, wo zutreffend, auf der Ebene der Unter-Unterthemen identifiziert, bewertet und beurteilt. Um jede Auswirkung zu bewerten, haben wir zunächst festgestellt, ob es sich um eine tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkung handelt und auf welcher Ebene der Wertschöpfungskette die Auswirkung aufgetreten ist. Basierend auf dieser ersten Bewertung wird die Wesentlichkeit tatsächlicher negativer Auswirkungen anhand des Schweregrads der Auswirkungen bewertet, während die Wesentlichkeit potenzieller negativer Auswirkungen anhand des Schweregrads und der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen bewertet wird. Der Schweregrad wurde anhand der folgenden drei Parameter bewertet: Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen. Im Falle von potenziellen negativen Auswirkung auf die Menschenrechte hatte die Schwere der Auswirkung Vorrang vor ihrer Wahrscheinlichkeit. Bei tatsächlichen positiven Auswirkungen basiert die Wesentlichkeit auf dem Ausmaß und dem Umfang der Auswirkungen, während sie bei potenziellen positiven Auswirkungen auf dem Ausmaß, dem Umfang und der Wahrscheinlichkeit basiert. Schließlich haben wir alle oben erläuterten Aspekte berücksichtigt und eine Bewertung von 1, was eine geringfügige Auswirkung bedeutet, bis 5, was eine erhebliche Auswirkung auf die jeweilige Angelegenheit bedeutet, vorgenommen.

Finanzielle Wesentlichkeit

Zur Bewertung und Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit jedes identifizierten Risikos und jeder identifizierten Chance haben wir uns ebenfalls an das in den ESRS empfohlene Verfahren gehalten. Wir haben anhand einer Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem potenziellen Ausmaß der kurz-, mittel- oder langfristigen finanziellen Auswirkungen bewertet, ob ein Nachhaltigkeitsthema ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance für adidas darstellt oder darstellen könnte. Dies umfasste wesentliche Risiken oder Chancen, die sich auf unseren Nettogewinn und/oder unseren Cashflow und/oder auf unsere Reputation, die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden, rechtliche und gerichtliche Konsequenzen auswirken. Wir haben die Methodik zur finanziellen Wesentlichkeit an unsere Methodik des Enterprise Risk Management (ERM) angepasst, um die Konsistenz zwischen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung und unserem Risikomanagementbericht sicherzustellen.

Schließlich haben wir alle in diesem Absatz erläuterten Aspekte berücksichtigt und eine Bewertung von 1, geringfügig, bis 5, signifikant, aus finanzieller Sicht vorgenommen. Die Wesentlichkeitsschwelle für die Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit wurde auf drei festgelegt, d. h. jedes Thema mit einer Bewertung von drei oder höher gilt als wesentlich.

Unser Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit

Nach der Erstellung einer langen Liste von Nachhaltigkeitsthemen, die hauptsächlich auf ESRS 1, AR16 sowie auf einigen unternehmensspezifischen Themen als Ergebnis unserer vorherigen Wesentlichkeitsanalysen und vorherigen nichtfinanziellen Berichterstattung basiert, haben wir gemeinsam mit den verantwortlichen internen Inhaltsverantwortlichen und Expertenteams allgemein relevante Themen identifiziert, die potenziell berichtet werden könnten. Mit ihnen haben wir dann potenzielle und tatsächliche positive und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sowie Risiken und Chancen, die finanzielle Auswirkungen auf unser Unternehmen haben oder haben könnten, identifiziert, bewertet und priorisiert.

Ein Teil des Prozesses bestand darin, die betroffenen Stakeholder oder Nutzer von Informationen zu erfassen, um Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren und zu bewerten, und ihre Perspektiven und Ansichten zu integrieren. Obwohl externe Stakeholder nicht direkt einbezogen wurden, vertraten Teams von adidas die Ansichten und Interessen externer Stakeholder, um sicherzustellen, dass diese bei der Bewertung der Themen berücksichtigt wurden. So wurden beispielsweise betroffene Gemeinschaften und Beschäftigte in der Wertschöpfungskette durch das Social and Environmental Affairs Team vertreten, die Investorenperspektive durch das Investor Relations Team, die Mitarbeiterperspektive durch das Human Resources Team und die Konsumentenperspektive durch das Brand Team. Darüber hinaus war das Risikomanagementteam des Unternehmens (Enterprise Risk Management Team) an allen Diskussionen beteiligt, um die Vollständigkeit und Angleichung der Bewertungs- und Beurteilungsmethoden sicherzustellen.

In einer Reihe von Workshops, die über einen Zeitraum von mehreren Monaten mit internen Stakeholdern, darunter verantwortliche Experten und Führungskräfte, durchgeführt wurden, haben wir wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt, bewertet und überprüft. Dieser Prozess berücksichtigt die Zusammenhänge unserer Auswirkungen und Abhängigkeiten mit den Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Themen ergeben können. Weitere Informationen zu themenbezogenen Abhängigkeiten sind in den jeweiligen themenbezogenen Standards sowie im Risiko- und Chancenbericht zu finden. Der Erfolg unseres Geschäftsmodells hängt jedoch von natürlichen Ressourcen wie Baumwolle, Leder, Kautschuk sowie anderen Materialien wie recyceltem Polyester für die Herstellung unserer Produkte ab. Die Verfügbarkeit und die Kosten dieser Ressourcen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass unsere Kunden unsere Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis erhalten, wann und wo sie es wünschen. Der Fertigungsprozess ist sehr energieintensiv und erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Handarbeit durch die Beschäftigten in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette. Ebenso hängt der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit von der Kreativität unserer eigenen Mitarbeitenden, der effektiven Zusammenarbeit mit Designern und Prominenten sowie unseren Marketing- und Sponsoringaktivitäten ab, um sicherzustellen, dass wir unseren Konsumenten relevante Produkte anbieten. Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir all diese Abhängigkeiten von natürlichen, personellen und sozialen Ressourcen berücksichtigt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten.

Relevante Experten aus dem Unternehmen und Content-Owner nahmen aktiv an Workshops zum Prozess der Wesentlichkeitsbewertung teil, um eine gründliche Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen unserer Geschäftstätigkeiten zu gewährleisten. Senior Management und seine Expertenteams sind für die Überwachung und das Management unserer Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen verantwortlich:

  • Umwelt: Wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt treten hauptsächlich in der vorgelagerten Wertschöpfungskette auf. Wir haben Teams gebildet, die eng mit unseren Zulieferern und Herstellern zusammenarbeiten, um die wesentlichsten Auswirkungen zu steuern, wie z. B. Treibhausgasemissionen, Wasser, Biodiversität, Abfall und Chemikalieneinsatz.
  • Soziales: Wesentliche soziale Auswirkungen treten in jeder Phase der Wertschöpfungskette auf und betreffen die Beschäftigten unserer Hersteller, unsere eigenen Mitarbeitenden und unsere Konsumenten. Wir haben Teams und Funktionen eingerichtet, die sich mit wesentlichen Auswirkungen befassen, z. B. das SEA Team, das sich mit Menschenrechten und Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette befasst, die Personalabteilung, die sich mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit unserer eigenen Belegschaft befasst, sowie Marketing und Vertrieb, die sich mit Konsumenteninteressen befassen.
  • Unternehmensführung: Wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung, wie z. B. Compliance und Unternehmenskultur, werden von der Rechtsabteilung, d. h. dem Compliance Team und der Personalabteilung gesteuert.

Die leitenden Führungskräfte dieser Teams sowie Experten für bestimmte wesentliche Themen waren eng in die Wesentlichkeitsanalyse eingebunden und gaben auf der Grundlage ihrer Fachkenntnisse eine abschließende Beurteilung der Ergebnisse ab. Die beteiligten leitenden Führungskräfte stehen zudem in direktem Bezug zu anderen internen Entscheidungsprozessen bis hin zur Vorstandsebene. Im Allgemeinen werden unsere Nachhaltigkeitsrisiken mit derselben Priorität bewertet wie alle anderen Geschäftsrisiken.

Das Internal Controls Team war während des gesamten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden. Darüber hinaus haben die Teammitglieder bei der Erhebung und Veröffentlichung wesentlicher quantitativer Kennzahlen mit den Content-Ownern der Inhalte und Daten zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Datenqualität für die Kennzahlen erfüllt wurden. Weitere Informationen zu den internen Kontrollen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sich im allgemeinen Risikomanagementprozess sowie im Abschnitt GOV-5.

Nach mehreren Workshops wurde die abschließende Bewertung der Wesentlichkeit in Zusammenarbeit mit Expertenteams auf der Grundlage der oben beschriebenen Bewertungskriterien und Schwellenwerte durchgeführt. Im gesamten Prozess der Bewertung der doppelten Wesentlichkeit haben wir alle unsere Geschäftsaktivitäten, Geschäftsbeziehungen oder geografischen Regionen berücksichtigt. Wesentliche unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsthemen wurden nicht identifiziert.

Wertschöpfungskette

Eine ausführliche Definition der Wertschöpfungskette von adidas diente als Grundlage für unsere doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Ermittlung von nachhaltigkeitsbezogenen Themen sowie Auswirkungen, Risiken und Chancen. Aufgrund unseres Geschäftsmodells, das auf ausgelagerten Fertigungs- und Produktionsprozessen mit unabhängigen Partnern beruht, haben wir die Wertschöpfungskette in drei verschiedene Teile unterteilt:

  • Vorgelagert: alle unsere Zulieferer, z. B. Fertigungspartner
  • Eigene Standorte: unsere eigenen Büros, Distributionszentren und Einzelhandelsgeschäfte
  • Nachgelagert: unsere Großhandelskunden und Endnutzer

Daten und Annahmen

Zur Bewertung der Wesentlichkeit verwendete adidas vorhandene interne Umweltdaten (z. B. Berechnungen der Treibhausgasemissionen, Daten zum Wasserverbrauch, Bewertungen der Biodiversität, Daten zur eigenen Belegschaft, Finanzdaten) sowie regelmäßig erhobene Daten zu Konsum, Einhaltung sozialer Standards, Lieferanten und Verbrauchererkenntnissen. Zusätzlich haben wir externe Daten einbezogen und uns dabei auf die neuesten wissenschaftlichen Studien, Benchmarks, Vorschriften und andere Berichterstattungsstandards wie GRI, SASB und das GHG-Protokoll konzentriert.

Überprüfung der Bewertung der Wesentlichkeit

Das Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit wurde im Berichtszeitraum erstmals in diesem Umfang und mit der oben beschriebenen Methodik durchgeführt. Es ist vorgesehen, die Bewertung jährlich auf der Grundlage zusätzlicher oder neuer Erkenntnisse des jeweiligen Jahres zu überprüfen.

Themenbezogene Verfahren

Zusätzlich zu unserem allgemeinen Ansatz und unseren Verfahren zur Ermittlung und Bewertung unserer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir die folgenden themenbezogenen Prozesse durchgeführt, einschließlich Maßnahmen und Schritte der doppelten Wesentlichkeitsbewertung:

IRO-1 – Themenbezogene Verfahren

Standard

 

Beschreibung

E1 Klimawandel

 

 

Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen [//ESRS E1-20a IRO-1]

 

Um klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln und zu bewerten, verwenden wir unsere in den Geschäftsberichten der vergangenen Jahre ausgewiesenen Treibhausgasemissionen für Scope 1, Scope 2 und Scope 3. Mit unserem eigens entwickelten Tool können wir unsere Treibhausgasbilanz entlang der gesamten Wertschöpfungskette quantifizieren, überwachen und transparent machen. Hinsichtlich der Scope 3-Emissionen haben wir in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um mehr Primärdaten von unseren Zulieferern zu erheben. Dadurch konnten wir genauere Erkenntnisse über Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und die Auswirkungen unserer Dekarbonisierungsinitiativen gewinnen. Dieses Tool ist unsere Hauptgrundlage für das Verständnis und die Berichterstattung über unsere Auswirkungen in Bezug auf Treibhausgasemissionen. Basierend auf den berechneten Treibhausgasemissionen kommen wir zu dem Schluss, dass unsere Auswirkungen auf den Klimawandel ungleichmäßig über die Wertschöpfungskette verteilt sind, wobei die größten Auswirkungen in der vorgelagerten Beschaffungskette, insbesondere bei der Produktion und Verarbeitung von Rohstoffen, entstehen. Aufgrund der Art unseres Geschäftsmodells deckt unsere aktuelle Bewertung potenzielle zukünftige Quellen von Treibhausgasemissionen ab.

[//ESRS E1-20b IRO-1]

 

Für unsere Klimaszenario-/Risikoanalyse haben wir ein Klimamodellierungs-Tool verwendet, mit dem sich verschiedene Klimaszenarien modellieren lassen. Wir haben drei Klimaszenarien verwendet, die ein Szenario mit niedrigen, mittleren und hohen Emissionen abdecken.1 Auf dieser Grundlage haben wir unsere Anfälligkeit in jedem Szenario und die damit verbundene Vulnerabilität für ausgewählte Klimarisiken – Wind, Überschwemmung, Lawine, Erdrutsch, Temperatur, Flächenbrand, Schneefall, Erdbeben und Bodenverflüssigung – anhand spezifischer Klimaindikatoren, z. B. Windböengeschwindigkeit, Schneestürme oder durchschnittliche Windgeschwindigkeit, bewertet. Das Tool hat es uns ermöglicht, eine identische digitale Darstellung unseres Geschäftsmodells zu erstellen (mit Schwerpunkt auf dem betrieblichen Fußabdruck, den wichtigsten eigenen Vermögenswerten, den wichtigsten beschafften Materialien, den strategischen Zulieferern und Informationen zur Beschaffungskette, einschließlich bestimmter Vertriebswege), um gezielte Informationen über unsere Anfälligkeit zu erhalten. Daher bildete eine detaillierte Analyse unserer Anfälligkeit gegenüber physischen Risiken auf der Ebene der Vermögenswerte die Grundlage für die Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabedingten physischen Risiken in den drei verschiedenen untersuchten Zeiträumen (2030, 2040 und 2050).

[//E1-20c IRO-1]

 

Um klimabedingte Übergangsrisiken und -chancen entlang unserer Wertschöpfungskette zu ermitteln und bewerten, wie z. B. eine verstärkte Anpassung an entsprechende regulatorische Vorgaben und veränderte Konsumentenpräferenzen etc., verwendet das Klimamodellierungs-Tool die ‚Shared Socioeconomic Pathways (SSP)‘-Szenarien aus dem neuesten AR6-Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) (AR6-Bericht, 2023) und den sechs Szenarien, die in der dritten Version des Network for Greening the Financial System (NGFS) untersucht wurden, um maßgeschneiderte Übergangsindikatoren zu berechnen. Die analysierten Szenarien beinhalten ein Szenario mit niedrigen Emissionen (RCP2.6-SSP126), das mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C vereinbart ist. Bei der Bewertung wurden dieselben Zeiträume wie bei den physischen Risiken (2030, 2040, 2050) zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Szenarioanalyse, die in die Resilienzanalyse (unter Berücksichtigung unseres Geschäftsmodells, Betriebsmodells und unserer eigenen Vermögenswerte) einflossen, sind in ESRS E1 SBM-3 Climate Change zu finden.2

E2 Umweltverschmutzung

 

 

[//E2-11a+b IRO-1]

 

Wir haben unsere Geschäftstätigkeiten überprüft, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu ermitteln und zu bewerten. Dabei haben wir uns auf unsere vorgelagerte Beschaffungskette konzentriert, aber auch unsere eigenen Standorte sowie nachgelagerte Aktivitäten berücksichtigt. Zu diesem Zweck haben wir vorhandene Daten genutzt, die von unseren Produktionspartnern erhoben wurden, z. B. über die Verwendung bedenklicher Stoffe und die Qualität der Abwassereinleitung.3 Im Hinblick auf Wasserverschmutzung führt adidas jährlich eine Bestandsaufnahme der Wasserrisiken in der Beschaffungskette durch, um Wasserrisiken an unseren Beschaffungsstandorten zu ermitteln. Mithilfe von Tools des World Resources Institute (WRI) (Aqueduct) versucht adidas, die physischen, reputativen und regulatorischen Risiken im Zusammenhang mit Wasser zu verstehen und die Anfälligkeit für Wasserrisiken an mehreren Standorten in unserer Beschaffungskette zu bewerten. Der Umfang dieser Analyse war die Liste unserer weltweiten Fabriken, die auf unserer Website öffentlich zugänglich ist. Für alle zuvor genannten Risiken wurden ein Basisjahr und Zukunftsszenarien unter Berücksichtigung verschiedener Zeithorizonte analysiert: 2030, 2050 und 2080. Die Analyse zeigt, dass ein relevanter Teil unserer Beschaffungskette derzeit in Gebieten mit Wasserknappheit tätig ist und bei der Fertigung unserer Produkte Prozesse mit hohem Wasserverbrauch durchführt. Diese Kombination setzt uns Risiken im Zusammenhang mit der Wasserentnahme aus, da die Zulieferer für ihren Betrieb in hohem Maße von der Verfügbarkeit von Wasser abhängig sind. Betroffene Gemeinschaften werden indirekt durch unsere Aktivitäten zur Einbindung von Stakeholdern berücksichtigt. Die eindeutige Quantifizierung der Umweltauswirkungen von Mikroplastik ist eine Herausforderung für die gesamte Branche, da es in der Textilindustrie keine umfassende Methodik zur Messung der Freisetzung von Mikroplastik und zur Bewertung der Auswirkungen dieser Freisetzungen gibt. Polyester – und zu einem großen Teil recycelter Polyester – macht den größten Teil der Materialien aus, die wir in unseren Produkten verwenden.

E3 Wasser- und Meeresressourcen

 

 

[//E3-8a+b IRO-1]

 

Das Verfahren, das Screening, die Methodik, die Annahmen, die Tools und die Beratung sind die gleichen wie in ESRS E2 Umweltverschmutzung.4

E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

 

 

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme [//E4-17a IRO-1]

 

In den Jahren 2023/2024 wurden drei umfassende Analysen durchgeführt, deren Ergebnisse als Grundlage für die Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt dienten:
– Die Analyse der Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die Biodiversität, die 2023/2024 mit ENCORE nature (einem speziellen Tool für Biodiversitätsbewertungen) durchgeführt wurde. Diese Analyse basierte auf der Art der Aktivitäten in unserer Wertschöpfungskette und verwendete spezifische ISIC-Codes, die derartige Aktivitäten kennzeichnen, insbesondere unter Berücksichtigung der Verarbeitung natürlicher und synthetischer Materialien in den Produkten von adidas.
– Die Analyse der Risiken für die Biodiversität wurde in unsere Klimarisikoanalyse integriert und konzentriert sich hauptsächlich auf das Risiko der zukünftigen Beschaffung wichtiger, aus der Natur gewonnener Materialien wie Baumwolle, Leder und Kautschuk sowie auf die Auswirkungen des Klimawandels auf die Verfügbarkeit dieser Materialien.
– Bei der Bewertung der Auswirkungen auf die lokale Biodiversität wurde die Nähe der Standorte unserer Hauptzulieferer und unserer eigenen Standorte zu Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität mithilfe des Tools zur integrierten Bewertung der Biodiversität (Integrated Biodiversity Assessment Tool – IBAT) von BirdLife International berücksichtigt.
Alle Analysen ergaben, dass die Abhängigkeiten von Biodiversität sowie die Auswirkungen und Risiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette von adidas stärker ausgeprägt sind.5 Daher wurden die Auswirkungen auf die Biodiversität an unseren eigenen Standorten und in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als nicht wesentlich eingestuft.

[//E4-17b IRO-1]

 

adidas hat die Abhängigkeiten von der Biodiversität in seiner vorgelagerten Wertschöpfungskette (der einzigen Wertschöpfungskettenebene, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Biodiversität aufweist) adressiert und sich dabei auf Leder, Naturkautschuk und Holz konzentriert. Wir haben Ökosystemleistungen geprüft, Literaturrecherchen durchgeführt und Experteninterviews geführt. Die Bewertung verknüpft die Bekleidungsindustrie mit Ökosystemleistungen und erläutert detailliert, wie Naturkapital diese Leistungen erbringt und von Umweltveränderungen betroffen ist. In Factsheets und Übersichtstabellen wurden die wichtigsten Vermögenswerte und Einflussfaktoren hervorgehoben. Gemeinsam mit der Natural Capital Finance Alliance haben wir einen Rahmen für die Bewertung der Bedeutung von Naturkapital und der Auswirkungen von Umweltveränderungen entwickelt.

[//E4-17c IRO-1]

 

Es wurden Übergangs- und physische Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ermittelt und bewertet, wobei der Schwerpunkt auf den Auswirkungen und Abhängigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette lag. Zu den Bewertungskriterien gehörten die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie Kostenauswirkungen und Umweltauswirkungen.6 Zu den ermittelten wesentlichen Risiken gehören erhöhte Betriebskosten aufgrund der Notwendigkeit von Rückverfolgbarkeitssystemen und der Beschaffung zertifizierter Rohstoffe, um Vorschriften wie die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung und die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 einzuhalten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Geldstrafen und eingeschränktem Marktzugang führen, insbesondere in der EU. Darüber hinaus kann ein Rückgang der biologischen Vielfalt die Verfügbarkeit und die Kosten von aus der Natur gewonnenen Materialien wie Baumwolle, Leder und Naturkautschuk aufgrund von Faktoren wie einem Rückgang der Bestäuber und Problemen mit der Gesundheit des Ökosystems beeinträchtigen. Auch die Verfügbarkeit von Wasser für Produktionsprozesse wie Färben und Gerben birgt erhebliche Risiken.

[//E4-17d IRO-1]

 

adidas ist sich der Bedeutung systemischer Risiken im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen bewusst, doch standen diese im aktuellen Bewertungsprozess nicht im Vordergrund, da es keine allgemein anerkannte Methodik gibt und eine Zusammenarbeit über verschiedene Bereiche hinweg sowie ein erheblicher Zeitaufwand erforderlich sind. Wir bereiten uns jedoch darauf vor, sie in Zukunft zu berücksichtigen. adidas plant, diese Lücke durch das Sammeln von Erkenntnissen über das Science Based Targets Network (SBTN) und andere Quellen zu schließen. Gegenwärtig liegt der Schwerpunkt auf unmittelbaren Risiken, wie z. B. der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Kostenauswirkungen und Umweltauswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Mit zunehmendem Verständnis für systemische Risiken beabsichtigen wir, diese Überlegungen in unser Rahmenwerk für das Risikomanagement zu integrieren.

[//E4-17e IRO-1]

 

Wir haben uns noch nicht direkt oder formell mit betroffenen Gemeinschaften über die Nachhaltigkeitsbewertung gemeinsamer biologischer Ressourcen und Ökosysteme beraten. Betroffene Gemeinschaften wurden indirekt in unserem Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit berücksichtigt. Unsere internen Experten stehen in regelmäßigem Kontakt mit externen Stakeholdern, deren Ansichten indirekt in unsere Entscheidungsfindung und Strategieentwicklung einfließen.

[//E4-19b IRO-1]

 

Standorte in oder in der Nähe von Gebieten, die für die biologische Vielfalt von Bedeutung sind, werden im thematischen Standard E4 offengelegt. Da die potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt als gering eingestuft wurden, werden keine Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für notwendig erachtet.

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

 

 

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen [E5-11a, b IRO-1]

 

adidas hat seine Vermögenswerte und Aktivitäten einer strengen Prüfung unterzogen, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen in allen Geschäftsbereichen und in der gesamten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Die im Rahmen des Screening-Prozesses zur Prüfung der Vermögenswerte und Aktivitäten verwendeten Methoden, Annahmen und Tools entsprechen denen, die für ESRS E4 angewendet werden. Die Einbeziehung von Stakeholdern in Bezug auf E5 erfolgte in Übereinstimmung mit unserem allgemeinen Ansatz und Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit.7

G1 Unternehmensführung

 

 

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen [//G1-6 IRO-1]

 

Das Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik folgte demselben Verfahren und denselben Kriterien, die im Abschnitt ‚Verfahren unserer doppelten Wesentlichkeitsbewertung‘ beschrieben sind. Wie gefordert, haben wir jedoch speziell die geforderten Kriterien zum Thema ESRS G1 einbezogen:
– Standort: Wir bewerten Auswirkungen, Risiken und Chancen auf der Grundlage der geografischen Regionen, in denen wir tätig sind, und berücksichtigen dabei lokale Vorschriften, Marktbedingungen und gesellschaftspolitische Faktoren.
– Aktivität: Wir bewerten spezifische Geschäftsaktivitäten wie Fertigung, Marketing und Vertrieb, um potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln, die für jede Funktion spezifisch sind.
– Sektor: Wir analysieren sektorspezifische Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Trends, der Wettbewerbslandschaft und sektorspezifischer Vorschriften.
– Transaktionsstruktur: Wir berücksichtigen die Art und Struktur von Transaktionen, einschließlich Partnerschaften und anderer Geschäftsvereinbarungen, um die damit verbundenen Risiken und Chancen zu ermitteln.
Das Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen ist eine unternehmensweite Aufgabe, bei der wichtige Erkenntnisse von Mitgliedern des Vorstands sowie von globalen und lokalen Geschäftseinheiten und Funktionen genutzt werden.8

1

Siehe ESRS E1 Klimawandel SBM-3.

2

Siehe ESRS E1 Klimawandel SBM-3.

3

Siehe ESRS E2 Umweltverschmutzung E2-1.

4

Siehe ESRS E2 Umweltverschmutzung E2-1.

5

Siehe ESRS E4 Ökosysteme und Kreislaufwirtschaft SBM-3.

6

Siehe ESRS E4 Ökosysteme und Kreislaufwirtschaft E4-1.

7

Siehe ESRS 2 ‚Unser Verfahren zur Bewertung der doppelten Wesentlichkeit‘.

8

Siehe Risiko- und Chancenbericht.

IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Erläuterung der Bewertung der Wesentlichkeit und der Angabepflichten

Um die Wesentlichkeit eines IRO und damit eines Nachhaltigkeitsthemas zu bewerten, haben wir ein Bewertungssystem verwendet, das sowohl die Auswirkung und die finanzielle Wesentlichkeit bewertet, wie im Abschnitt IRO-1 ausführlich erläutert. Wenn ein IRO, einschließlich seines Nachhaltigkeitsthemas, als unwesentlich eingestuft wird, bedeutet dies, dass die Auswirkung und die finanzielle Wesentlichkeit mit einer Punktzahl von zwei oder niedriger bewertet wurden und daher nicht den Schwellenwert von drei erreichten, um wesentlich zu sein.

Anschließend haben wir die offenzulegenden wesentlichen Informationen auf der Grundlage der von uns als wesentlich bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie der Leitlinien von ESRS 1, Abschnitt 3.2, festgelegt. Im Allgemeinen haben wir die ESRS-Offenlegungs- und Anwendungsanforderungen befolgt, einschließlich der Mindestoffenlegungsanforderungen (MDRs) für Richtlinien, Maßnahmen und Ressourcen sowie der Kennzahlen und Ziele für die Nachhaltigkeitsthemen, die als Ergebnis unserer DMA entweder für die Auswirkungen oder für die finanzielle Wesentlichkeit eine Bewertung von drei oder höher erhalten haben.

Ausführliche Informationen zu allen bestehenden Konzepten, Maßnahmen und Zielen finden Sie im entsprechenden Themenstandard. Bei Nachhaltigkeitsaspekten, für die derzeit keine Ziele festgelegt sind, verfolgen wir die Wirksamkeit unserer Konzepte und/oder Maßnahmen durch umfassende Prozesse, die den Fortschritt bewerten. Wenn es ein definiertes Anforderungsniveau oder einen Referenzzeitraum gibt, ist dies im jeweiligen themenbezogener Standard angegeben.

Falls eine tatsächliche Auswirkung die Bereitstellung von Abhilfemaßnahmen für diejenigen, die durch diese Auswirkungen geschädigt wurden, erforderlich macht, wird auf entsprechende Maßnahmen in den themenbezogenen Standards verwiesen.

In Fällen, in denen wir von den in ESRS 1 Anhang C: Liste der schrittweise eingeführten Offenlegungsanforderungen beschriebenen Ausnahmen Gebrauch gemacht haben, werden diese ausdrücklich angegeben. Dennoch sind wir bestrebt, alle Berichtspflichten sorgfältig zu erfüllen und die erforderlichen Zusammenhänge und Informationen bereitzustellen.

Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten

ESRS-Angabepflicht

 

Information

ESRS 2 Allgemeine Angaben

SBM-3

 

ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe e (erwartete finanzielle Effekte)

E1 Klimawandel

E1-9

 

Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

E2 Umweltverschmutzung

E2-6

 

Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

E3 Wasser- und Meeresressourcen

E3-5

 

Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme

E4-6

 

Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen

E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

E5-6

 

Erwartete finanzielle Effekte durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

S1 Arbeitskräfte des Unternehmens

S1-7

 

Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

S1-11

 

Soziale Absicherung

S1-12

 

Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen

S1-13

 

Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

S1-15

 

Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsvorschriften nach ESRS 2 Anlage B

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über alle Datenpunkte, die sich aus anderen in ESRS 2 Anlage B dieses Standards aufgeführten EU-Rechtsvorschriften ergeben.

Angabepflicht Datenpunkt Rechtsvorschrift Wesentlichkeit/ Anwendbarkeit/ Offenlegung

ESRS 2, GOV-1

21 (d)

Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen

SFDR/BRR

Verpflichtend

21 (e)

Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind

BRR

Verpflichtend

ESRS 2, GOV-4

30

Erklärung zur Sorgfaltspflicht

SFDR

Verpflichtend

ESRS 2, SBM-1

40 (d) (i)

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen

SFDR/P3/BRR

n.a.

40 (d) (ii)

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien

SFDR/BRR

n.a.

40 (d) (iii)

Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen

SFDR/BRR

n.a.

40 (d) (iv)

Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak

BRR

n.a.

ESRS E1-1

14

Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050

EUCL

Wesentlich

16 (g)

Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind

P3/BRR

n.a.

ESRS E1-4

34

THG-Emissionsreduktionsziele

SFDR/P3/BRR

Wesentlich

ESRS E1-5

38

Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)

SFDR

Wesentlich

37

Energieverbrauch und Energiemix

SFDR

Wesentlich

40-43

Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren

SFDR

Wesentlich

ESRS E1-6

44

THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

SFDR/P3/BRR

Wesentlich

53-55

Intensität der THG Bruttoemissionen

SFDR/P3/BRR

Wesentlich

ESRS E1-7

56

Entnahme von Treibhausgasen und CO2e-Zertifikate

EUCL

Unwesentlich, aber offengelegt

ESRS E1-9

66

Risikoposition des Referenzwert Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken

BRR

Phase-In; nicht offengelegt

66 (a); 66 (c)

Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko; Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden

P3

Phase-In; nicht offengelegt

67 (c)

Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen

P3

Phase-In; nicht offengelegt

69

Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen

BRR

Phase-In; nicht offengelegt

ESRS E2-4

28

Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs und - verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird

SFDR

Unwesentlich

ESRS E3-1

9

Wasser- und Meeresressourcen

SFDR

Wesentlich

13

Spezielles Konzept

SFDR

Unwesentlich

14

Nachhaltige Ozeane und Meere

SFDR

Unwesentlich

ESRS E3-4

28 (c)

Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers

SFDR

Unwesentlich

29

Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten

SFDR

Unwesentlich

ESRS E4, SBM-3 (ESRS 2)

16 (a) (i)

Aktivitäten, die sich negativ auf Gebiete auswirken, die für die biologische Vielfalt von Bedeutung sind

SFDR

Wesentlich

16 (b)

Bodendegradation, Wüstenbildung oder Bodenversiegelung

SFDR

Wesentlich

16 (c)

Bedrohte Arten

SFDR

Wesentlich

ESRS E4-2

24 (b)

Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft

SFDR

Wesentlich

24 (c)

Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere

SFDR

Wesentlich

24 (d)

Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung

SFDR

Wesentlich

ESRS E5-5

37 (d)

Nicht recycelte Abfälle

SFDR

Unwesentlich

39

Gefährliche und radioaktive Abfälle

SFDR

Unwesentlich

ESRS S1, SBM-3 (ESRS 2)

14 (f)

Risiko von Zwangsarbeit

SFDR

Unwesentlich

14 (g)

Risiko von Kinderarbeit

SFDR

Unwesentlich

ESRS S1-1

20

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

SFDR

Wesentlich

21

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

SFDR

Wesentlich

22

Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels

SFDR

Unwesentlich, aber offengelegt

23

Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen

SFDR

Wesentlich

ESRS S1-3

32 (c)

Bearbeitung von Beschwerden

SFDR

Wesentlich

ESRS S1-14

88 (b) and (c)

Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle

SFDR/BRR

Wesentlich

88 (e)

Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage

SFDR

Wesentlich

ESRS S1-16

97 (a)

Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

SFDR/BRR

Wesentlich

97 (b)

Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane

SFDR

Wesentlich

ESRS S1-17

103 (a)

Fälle von Diskriminierung

SFDR

Wesentlich

104 (a)

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD Leitlinien

SFDR/BRR

Unwesentlich

ESRS S2, SBM-3 (ESRS 2)

11 (b)

Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette

SFDR

Wesentlich

ESRS S2-1

17

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik

SFDR

Wesentlich

18

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

SFDR

Wesentlich

19

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD Leitlinien

SFDR/BRR

Wesentlich

19

Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden

BRR

Wesentlich

ESRS S2-4

36

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

SFDR

Wesentlich

ESRS S3-1

16

Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte

SFDR

Wesentlich

17

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien

SFDR/BRR

Wesentlich

ESRS S3-4

36

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

SFDR

Wesentlich

ESRS S4-1

16

Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern

SFDR

Wesentlich

17

Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien

SFDR/BRR

Wesentlich

ESRS S4-4

35

Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten

SFDR

Unwesentlich, aber offengelegt

ESRS G1-1

10 (b)

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

SFDR

Wesentlich

10 (d)

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers)

SFDR

Wesentlich

ESRS G1-4

24 (a)

Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften

SFDR/BRR

Wesentlich

24 (b)

Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

SFDR

Wesentlich