Grundlagen für die Erstellung
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Diese Nachhaltigkeitserklärung gibt einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von adidas im Geschäftsjahr 2024. Die Erklärung ist Teil unseres Geschäftsberichts, der als Online-Bericht und im PDF-Format auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht wird. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
Die Nachhaltigkeitserklärung wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (,PwC‘) einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Die Aufstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung auf konsolidierter Basis für den adidas Konzern erfolgt unter vollständiger Beachtung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB (zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung).
Die Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt und umfasst die adidas AG und alle ihre direkten und indirekten Tochterunternehmen. Als Tochterunternehmen gilt ein Unternehmen, wenn es von der adidas AG beherrscht wird. Der Konsolidierungskreis für die Nachhaltigkeitserklärung entspricht somit dem für die Finanzberichterstattung. Weitere Informationen zum Konsolidierungskreis finden sich im Geschäftsbericht im Konzernanhang 2 unter Konsolidierungsgrundsätze. SIEHE KONZERNANHANG 2
Die Nachhaltigkeitserklärung deckt die Wertschöpfungskette im Allgemeinen in folgendem Umfang ab: vorgelagerte, nachgelagerte und eigene Standorte. Sie deckt jedoch nicht alle möglichen Aktivitäten oder Akteure der Wertschöpfungskette ab, sondern nur dort, wo wesentliche Informationen vorliegen. Wir haben noch keine vollständige Transparenz, insbesondere in unserer mehrstufigen vorgelagerten Beschaffungskette, aber auch in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette. adidas hat alle ESRS-Standards und (Unter-)Unterthemen mit Schwerpunkt auf den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities – IROs) bewertet. Die Angaben wurden in Übereinstimmung mit den in ESRS 1 festgelegten Leitlinien erstellt.
Die Schutzklausel findet keine Anwendung; es wurden keine Informationen ausgelassen, die sich auf geistiges Eigentum, Knowhow oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen. Die Ausnahme von der Angabe von bevorstehenden Entwicklungen oder Angelegenheiten, die Gegenstand von Verhandlungen sind, findet keine Anwendung.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
Zeithorizonte
Die von adidas verwendete allgemeine Definition der Zeithorizonte entspricht der ESRS-Definition in ESRS 1, Abschnitt 6.4. Dieselben Zeithorizonte werden in der adidas Risikomanagementmethodik verwendet:
- kurzfristig: 1 Jahr (entspricht dem Berichtszeitraum unserer Jahresabschlüsse)
- mittelfristig: 2 – 5 Jahre
- langfristig: ≥ 6 Jahre
Bemessungsgrundlage
Die Informationen zu Methodiken und, falls zutreffend, Berechnungsfaktoren, Schätzungen (einschließlich Schätzungen zur Wertschöpfungskette, Quellen, Mess- und Ergebnisunsicherheiten, geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit von Kennzahlen, Näherungswerte und Beurteilungen) sowie Annahmen und Einschränkungen sind in den themenbezogenen Standards mit den entsprechenden Kennzahlen und Referenzen aufgeführt. Eine etwaige Validierung aller offengelegten Metriken durch eine andere als die für die Qualitätssicherung zuständige externe Stelle ist, falls zutreffend, in den jeweiligen thematischen Standards beschrieben.
Diese Nachhaltigkeitserklärung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Einschätzungen beruhen, die wir anhand der uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung vorliegenden Informationen getroffen haben. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Unsicherheiten, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen sich als unrichtig herausstellen oder die beschriebenen Risiken und Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich (sowohl positiv als auch negativ) von den in der Nachhaltigkeitserklärung genannten Ergebnissen und Entwicklungen abweichen.
In den vergangenen Jahren hat adidas die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards berichtet. Für die Nachhaltigkeitserklärung 2024 haben wir den ESG-Berichtsrahmen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung – ESG) auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umgestellt. Dies hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erheblich auf den Inhalt und die Struktur der Erklärung ausgewirkt. Zuvor berichtete Informationen und Daten wurden neu geordnet, erweitert oder durch neu erforderliche Informationen ersetzt. Fälle, bei denen Vergleichszahlen für einen oder mehrere frühere Zeiträume fehlen, sind darauf zurückzuführen, dass sie entweder nicht von den ESRS vorgeschrieben sind oder nicht praktikabel sind.
Angaben mittels Verweis
Die folgenden Informationen wurden mittels Verweis in diese Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen.
ESRS 2 SBM-1 – Beschreibung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Wertschöpfungskette wird durch Verweis in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. SIEHE UNSER UNTERNEHMEN
ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen: Unser Umsatz wird in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung in unserem Geschäftsbericht 2024 dargelegt. SIEHE GEWINN- UND-VERLUST-RECHNUNG
ESRS S1-6 – Merkmale unserer Beschäftigten: Verweis auf den Konzernlagebericht – Unser Finanzjahr KONZERNLAGEBERICHT – UNSER FINANZJAHR
ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle: Verweis auf den Risiko- und Chancenbericht SIEHE RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Angaben zu handelsrechtlichen Berichtspflichten
Diese Nachhaltigkeitserklärung, welche unter vollständiger Beachtung der ESRS erstellt wurde, erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 289b ff. HGB und 315b bis 315c HGB aufgestellte nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung und stellt somit die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für den adidas Konzern und die adidas AG dar.
Zur Erfüllung unserer handelsrechtlichen Berichtspflichten erklären wir folgendes
Die erstmalige und vollständige Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk gem. §§ 315c Abs. 3 iVm. 289d HGB erfolgt aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch die Europäische Kommission angenommene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.
Angaben aufgrund der EU-Taxonomie Verordnung
Zusätzlich erfüllt der adidas Konzern mit dieser Nachhaltigkeitserklärung den Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden EU-Taxonomie Verordnung). SIEHE EU-TAXONOMIE
Ergänzende Angaben zur nichtfinanziellen Erklärung der adidas AG nach § 289b HGB
Für die nichtfinanzielle Erklärung der adidas AG ist kein anerkanntes Rahmenwerk verwendet worden, weil für die Stakeholder die ESRS-Konzernerklärung maßgeblich relevant ist.
Die adidas AG ist Mutterunternehmen des adidas Konzerns und für alle unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich. Es kann daher bezüglich des Inhalts der nichtfinanziellen Erklärung für die adidas AG nach § 289b HGB auf die den Konzern betreffende Nachhaltigkeitserklärung verwiesen werden.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die ausschließlich für die adidas AG berichtspflichtig sind, bestehen nicht.