04 » Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel setzen sich aus Bankguthaben, Kassenbeständen und kurzfristigen Einlagen zusammen.
Kurzfristige Einlagen werden nur dann als flüssige Mittel erfasst, wenn sie unmittelbar in einen festgelegten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.
Auf Basis der Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf für flüssige Mittel identifiziert, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind.
Die flüssigen Mittel enthalten zum 31. Dezember 2024 Bankguthaben und Kassenbestände in Höhe von 959 Mio. € (2023: 596 Mio. €) sowie kurzfristige Einlagen in Form von Geldmarktfonds in Höhe von 1.496 Mio. € (2023: 835 Mio. €). Im Gesamtbetrag der flüssigen Mittel sind zum 31. Dezember 2024 bzw. 2023 325 Mio. € bzw. 211 Mio. € enthalten, die von Tochtergesellschaften gehalten werden, die Devisenkontrollen (z. B. Russland, Argentinien) oder anderen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Teilbeträge der flüssigen Mittel stehen nicht jederzeit zur allgemeinen Verwendung durch die adidas AG oder anderen Tochtergesellschaften zur Verfügung.
Dieser Anhang enthält weitere Informationen zu flüssigen Mitteln. SIEHE ERLÄUTERUNG 28