Geschäftsbericht 2024

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Das Bild zeigt eine Gruppe von Menschen, hauptsächlich Kinder, die anscheinend an einer Aktivität teilnehmen oder sie beobachten. In der Mitte steht eine erwachsene weibliche Figur - möglicherweise ihr Trainer -, die der Gruppe Anweisungen zu geben oder sie zu motivieren scheint, wie ihre Gesten und erhobenen Hände zeigen.

39 » Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Gemäß den Definitionen des IAS 24 ,Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personenʻ sind der Aufsichtsrat und der Vorstand der adidas AG als nahestehende Personen identifiziert worden. Die Mitglieder dieser Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane erhalten im Wesentlichen Bezüge im Rahmen ihrer Funktion als Personen in Schlüsselpositionen. Dieser Konzernabschluss enthält weitere Informationen über die Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand der adidas AG. SIEHE ERLÄUTERUNG 40

Darüber hinaus bestand im Geschäftsjahr eine Markenbotschaftervereinbarung zwischen adidas und dem Aufsichtsratsmitglied Jackie Joyner-Kersee. Für ihre Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung erhielt Jackie Joyner-Kersee im Jahr 2024 eine feste Vergütung von insgesamt 0,2 Mio. € (2023: 0,2 Mio. €). Zum Abschlussstichtag bestanden in diesem Zusammenhang keine ausstehenden Salden.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie deren enge Familienmitglieder können frei Aktien der Gesellschaft am Markt erwerben oder verkaufen. Die von diesem Personenkreis gehaltenen Aktien sind regulär dividendenberechtigt, sodass die von der Hauptversammlung 2024 beschlossene Dividende pro gehaltene Aktie im Jahr 2024 an diese Personen ausbezahlt wurde. Den Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat steht darüber hinaus die Teilnahme am Mitarbeiteraktienprogramm der adidas AG offen. Der Erwerb der Aktien erfolgt mit einem Rabatt von 15 % zu denselben Konditionen wie für andere Arbeitnehmende. Teilnehmende, die ihre selbst erworbenen Aktien für mindestens ein Jahr halten, erhalten anschließend für je sechs selbst erworbene Aktien eine Aktie ohne Zuzahlung, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch adidas Mitarbeitende sind. SIEHE ERLÄUTERUNG 26

Die Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat erhalten zusätzlich zu ihren Bezügen für die Aufsichtsratstätigkeit Gehälter im Rahmen ihrer regulären Arbeitsverträge. Diese sind nicht durch ihre Aufsichtsratstätigkeit beeinflusst.

Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss der adidas AG einbezogenen Tochterunternehmen ist dem Konzernanhang des Konzernabschlusses als Anlage I beigefügt. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Erläuterung nicht dargestellt. SIEHE ANTEILSBESITZ

Darüber hinaus ist der adidas Pension Trust e.V. als nahestehende Person anzusehen. Basierend auf einem Contractual Trust Arrangement verwaltet der adidas Pension Trust e.V. im Rahmen einer Verwaltungstreuhand das Planvermögen zur Ausfinanzierung und Insolvenzsicherung eines Teils der Versorgungsverpflichtungen der adidas AG. Mitglieder des Vereins können Arbeitnehmende, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der adidas AG sein. Die adidas AG besitzt das Recht, sich Pensionszahlungen für das entsprechende Geschäftsjahr vom adidas Pension Trust e.V. unter bestimmten vertraglich vereinbarten Bedingungen erstatten zu lassen. Zum 31. Dezember 2024 verwaltete der adidas Pension Trust e.V. treuhänderisch ein Planvermögen für die adidas AG von 392,5 Mio. € (2023: 368,2 Mio. €). Im Jahr 2024 hat die adidas AG Mietzahlungen in Höhe von 7,0 Mio. € (2023: 7,0 Mio. €) an den adidas Pension Trust e.V. geleistet. Zum 31. Dezember 2024 bestanden offene Verbindlichkeiten gegenüber dem adidas Pension Trust e.V. in Höhe von 0,6 Mio. € (2023: 0,7 Mio. €). Es bestanden zum 31. Dezember 2024 keine wesentlichen offenen Forderungen gegenüber dem adidas Pension Trust e.V. (2023: 0 Mio. €). SIEHE ERLÄUTERUNG 23

Die im Jahr 2023 gegründete gemeinnützige adidas Stiftung, Herzogenaurach, zusammen mit dem von ihr gehaltenen Tochterunternehmen (zusammen ‚die Stiftung‘), ist ebenfalls als nahestehendes Unternehmen der adidas AG anzusehen.

Im Jahr 2023 hat die adidas AG einen Schenkungsvertrag mit der Stiftung abgeschlossen. Die adidas AG hat sich im Rahmen dieses Vertrages dazu verpflichtet, mittels zweckgebundener Spende der Stiftung über mehrere Jahre einen Betrag von insgesamt 115,3 Mio. € zuzuführen. Dieser Betrag war zum 31. Dezember 2023 in voller Höhe ausstehend und entsprechend als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Im März 2024 wurde dieser Vertrag auf der Grundlage einer gegenseitigen Vereinbarung mit der Stiftung überarbeitet, wobei der zugesagte Gesamtbetrag um 9,2 Mio. € reduziert wurde, da dieser Betrag an eine andere Stiftung zur Bekämpfung des Antisemitismus gespendet wurde. Des Weiteren besteht ein Dienstleistungsvertrag über die zeitlich befristete Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch die adidas AG im Jahr 2024, wofür eine Vergütung von rund 0,3 Mio. € vereinbart wurde. Die adidas AG hat auf die Forderungen gegenüber der Stiftung verzichtet.

Im Jahr 2024 hat die adidas AG 16,9 Mio. €, basierend auf dem Abruf der Stiftung gemäß dem Schenkungsvertrag, auf die Stiftung übertragen (2023: die adidas AG hat der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks ein Grundstockvermögen sowie sonstige Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. € zugewendet).

Im Oktober 2024 hat die adidas AG einen weiteren Schenkungsvertrag mit der Stiftung abgeschlossen. Die adidas AG hat sich dazu verpflichtet, mittels zweckgebundener Spende der Stiftung über zehn Jahre einen Betrag von insgesamt 106,0 Mio. € zuzuführen. Dieser Betrag war zum 31. Dezember 2024 in voller Höhe ausstehend und entsprechend als sonstige Verbindlichkeit erfasst. Zum 31. Dezember 2024 bestanden offene abgezinste Verbindlichkeiten gegenüber der Stiftung in Höhe von 183,2 Mio. € (Nominalwert: 195,2 Mio. €).