08 » Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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31. Dez. 2024 |
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31. Dez. 2023 |
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Abgrenzungsposten |
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290 |
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295 |
Recht auf Rückholung zurückgegebener Waren |
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303 |
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275 |
Steuererstattungsansprüche ohne Ertragsteuern |
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329 |
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373 |
Zollrechtliche Erstattungsansprüche |
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– |
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140 |
Vertragsvermögenswerte |
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12 |
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10 |
Übrige |
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68 |
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54 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, brutto |
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1.001 |
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1.147 |
Abzüglich: kumulierte Wertberichtigungen |
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–4 |
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–4 |
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte, netto |
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997 |
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1.143 |
Aufgrund einer Änderung der Annahme der Verfahrensdauer werden die zollrechtlichen Erstattungsansprüche im Jahr 2024 in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten gezeigt. Vorjahreswerte wurden aufgrund einer Umgliederung der zollrechtlichen Erstattungsansprüche zwischen sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und sonstige kurzfristige Vermögenswerte angepasst.
Die Abgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Promotion- und Dienstleistungsverträge. Die Reduzierung des Postens ‚Steuererstattungsansprüche ohne Ertragsteuern‘ resultiert hauptsächlich aus der Umsatzsteuer.