15 » Sonstige langfristige Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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31. Dez. 2024 |
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31. Dez. 2023 |
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Abgrenzungsposten |
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112 |
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47 |
Zollrechtliche Erstattungsansprüche |
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176 |
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– |
Übrige |
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3 |
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2 |
Sonstige langfristige Vermögenswerte |
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291 |
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49 |
Aufgrund einer Änderung der Annahme der Verfahrensdauer werden die zollrechtlichen Erstattungsansprüche in 2024 in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten gezeigt.
Die Abgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für langfristige Promotion-Verträge. SIEHE ERLÄUTERUNG 38