34 » Ertragsteuern
Die adidas AG und ihre deutschen Tochterunternehmen unterliegen der inländischen Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Der für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die Gewerbesteuer beträgt ca. 11,4 % des steuerpflichtigen Einkommens.
Bei den ausländischen Tochterunternehmen werden für die Berechnung der latenten Steuern die am Bilanzstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.
Latente Steueransprüche/-schulden
Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn:
- die Einheit einen Rechtsanspruch zur Saldierung kurzfristiger Steueransprüche mit kurzfristigen Steuerschulden hat; und
- die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, entweder in Bezug auf:
- die gleiche steuerpflichtige Einheit; oder
- verschiedene steuerpflichtige Einheiten, die beabsichtigen entweder die kurzfristigen Steuerschulden und -ansprüche auf Nettobasis zu regeln oder gleichzeitig die Steueransprüche zu realisieren und die Steuerschulden zu begleichen, in jeder künftigen Rechnungsperiode, in der wesentliche Beträge an latenten Steuerschulden oder -ansprüchen voraussichtlich beglichen oder realisiert werden.
Dementsprechend werden sie in der Konzernbilanz wie folgt ausgewiesen:
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31. Dez. 2024 |
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31. Dez. 2023 |
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Latente Steueransprüche |
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1.272 |
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1.358 |
Latente Steuerschulden |
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–133 |
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–147 |
Latente Steueransprüche, netto |
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1.139 |
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1.211 |
Die Entwicklung der latenten Steueransprüche netto stellt sich wie folgt dar:
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2024 |
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2023 |
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Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar |
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1.211 |
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1.082 |
||||||
Latenter Steueraufwand/-ertrag |
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–39 |
|
149 |
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Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Neubewertungen der leistungsorientierten Pensionszusagen, erfasst im sonstigen Ergebnis1 |
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3 |
|
3 |
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Veränderung der latenten Steuern, die sich auf die Veränderung des effektiven Teils des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten bezieht, erfasst im sonstigen Ergebnis2 |
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–39 |
|
1 |
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Währungsumrechnungseffekte |
|
3 |
|
–23 |
||||||
Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember |
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1.139 |
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1.211 |
||||||
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Die latenten Bruttosteueransprüche und -schulden des Unternehmens nach Wertberichtigung und vor entsprechender Verrechnung beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:
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31. Dez. 2024 |
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31. Dez. 2023 |
---|---|---|---|---|
Langfristige Vermögenswerte |
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441 |
|
480 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
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334 |
|
334 |
Schulden und Rückstellungen |
|
957 |
|
622 |
Kumulierte steuerliche Verlustvorträge |
|
195 |
|
260 |
Latente Steueransprüche |
|
1.927 |
|
1.696 |
Langfristige Vermögenswerte |
|
392 |
|
356 |
Kurzfristige Vermögenswerte |
|
126 |
|
17 |
Schulden und Rückstellungen |
|
270 |
|
113 |
Latente Steuerschulden |
|
788 |
|
485 |
Latente Steueransprüche, netto |
|
1.139 |
|
1.211 |
Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit werden neben der Ertragslage der Vergangenheit und den jeweiligen Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft auch geeignete steuerliche Strukturmaßnahmen berücksichtigt.
Die latenten Steueransprüche, deren Realisierung nicht wahrscheinlich ist, haben sich im Geschäftsjahr 2024 von 308 Mio. € auf 293 Mio. € verringert. Sie entfallen größtenteils auf steuerliche Verlustvorträge aus Veräußerungsverlusten in den USA, die 2027 verfallen und nur mit Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Die verbleibenden nicht aktivierten latenten Steueransprüche betreffen Tochterunternehmen in Ländern, in denen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die hiermit im Zusammenhang stehenden Steuervorteile realisiert werden.
Steueraufwand
Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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1. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2024 |
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1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023 |
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Laufender Steueraufwand |
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278 |
|
271 |
Latenter Steueraufwand/-ertrag |
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19 |
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–147 |
Ertragsteueraufwand |
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297 |
|
124 |
In dem latenten Steueraufwand ist ein Steuerertrag von 104 Mio. € enthalten (2023: Steueraufwand von 7 Mio. €), der auf das Entstehen bzw. die Auflösung temporärer Differenzen zurückzuführen ist.
Der anzuwendende Steuersatz des Unternehmens ist 27,4 % (2023: 27,4 %), welcher der anzuwendende Steuersatz der adidas AG ist.
Der effektive Steuersatz des Unternehmens weicht von dem anzuwendenden Steuersatz in Höhe von 27,4 % wie folgt ab:
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1. Jan. 2024 bis 31. Dez. 2024 |
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1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023 |
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in Mio. € |
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in % |
|
in Mio. € |
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in % |
Erwarteter Ertragsteueraufwand |
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307 |
|
27,4 |
|
18 |
|
27,4 |
Steuersatzunterschiede |
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–114 |
|
–10,2 |
|
–5 |
|
–8,4 |
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge |
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23 |
|
2,0 |
|
61 |
|
92,4 |
Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen |
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–5 |
|
–0,4 |
|
–1 |
|
–2,1 |
Änderung von Steuersätzen |
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10 |
|
0,8 |
|
0 |
|
0,3 |
Sonstige, netto |
|
–2 |
|
–0,2 |
|
2 |
|
3,8 |
Quellensteueraufwand |
|
78 |
|
7,0 |
|
50 |
|
76,0 |
Ertragsteueraufwand |
|
297 |
|
26,5 |
|
124 |
|
189,2 |
Für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 26,5 %. Der effektive Steuersatz im Geschäftsjahr 2023 betrug 189,2 %.
Der Posten ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfrei Erträge‘ umfasst Steueraufwand/Steuererträge im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen und die Entwicklung der Rückstellungen für ungewisse Steuerpositionen sowie periodenfremde Steueraufwendungen/-erträge. Im Geschäftsjahr 2024 beläuft sich der Ertragsteueraufwand, der sich auf Vorjahre bezieht, auf 35 Mio. € (2023: Steuerertrag von 9 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2024 bezieht sich der Posten ‚Verlustvorträge für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigung‘ im Wesentlichen auf Wertberichtigungen in Argentinien (8 Mio. €) und die Auflösung von Wertberichtigungen in Hongkong (8 Mio. €) und Russland (6 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2023 bezogen sich die Veränderungen der Wertberichtigungen im Wesentlichen auf Russland, die USA und Argentinien.
Für das Geschäftsjahr 2024 beläuft sich der Gesamtsteuervorteil aus zuvor nicht aktivierten Steuerverlusten, Steuergutschriften oder temporären Differenzen aus Vorjahren, die zu einer Reduzierung des laufenden Steueraufwands führen auf unter 1 Mio. € (2023: 6 Mio. €).
Für das Geschäftsjahr 2024 spiegelt der Posten ‚Änderung von Steuersätzen‘ im Wesentlichen eine Steuersatzsenkung in der Schweiz wider. Für das Jahr 2023 ergaben sich keine Effekte, die 1 Mio. € übersteigen.
Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der OECD-Modellregeln der zweiten Säule (Globale Mindeststeuer). Des Weiteren wendet der Konzern die Ausnahme von IAS 12 auf den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit Ertragsteuern aus der zweiten Säule an. Im Konzern fallen aufgrund der Gesetzgebung zur zweiten Säule, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, zusätzliche Steuern an.
Nach dem Gesetz ist der Konzern verpflichtet, eine zusätzliche Steuer für die Differenz zwischen dem effektiven ‚Global Anti-Base Erosion (GloBE)‘-Steuersatz pro Land und dem Mindestsatz von 15 % zu zahlen. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen des Konzerns gilt ein effektiver Steuersatz von mehr als 15 %, wobei Tochterunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Hongkong wesentliche Ausnahmen bilden.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen spezifischer Anpassungen in der Gesetzgebung zur zweiten Säule erfasste der Konzern für das Jahr 2024 einen laufenden Ertragsteueraufwand von 4 Mio. €. Dieser wird in der Gewinn-und -Verlust-Rechnung in die Einkommenssteuer einbezogen.