Geschäftsbericht 2023

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34 » Ertragsteuern

Die adidas AG und ihre deutschen Tochterunternehmen unterliegen der inländischen Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Der für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die Gewerbesteuer beträgt ca. 11,4 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Bei den ausländischen Tochterunternehmen werden für die Berechnung der latenten Steuern die am Bilanzstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.

Latente Steueransprüche/-schulden

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn:

  • die Einheit einen Rechtsanspruch zur Saldierung kurzfristiger Steueransprüche mit kurzfristigen Steuerschulden hat; und
  • die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, entweder in Bezug auf:
    • die gleiche steuerpflichtige Einheit; oder
    • verschiedene steuerpflichtige Einheiten, die beabsichtigen entweder die kurzfristigen Steuerschulden und -ansprüche auf Nettobasis zu regeln, oder gleichzeitig die Steueransprüche zu realisieren und die Steuerschulden zu begleichen, in jeder künftigen Rechnungsperiode, in der wesentliche Beträge an latenten Steuerschulden oder -ansprüchen voraussichtlich beglichen oder realisiert werden.

Dementsprechend werden sie in der Konzernbilanz wie folgt ausgewiesen:

Latente Steueransprüche/-schulden in Mio. €

 

 

31. Dez. 2023

 

31. Dez. 2022

Latente Steueransprüche

 

1.358

 

1.216

Latente Steuerschulden

 

–147

 

–135

Latente Steueransprüche, netto

 

1.211

 

1.082

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche netto stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der latenten Steueransprüche in Mio. €

 

 

2023

 

2022

Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar

 

1.082

 

1.141

Latente Steuererträge

 

149

 

–76

Veränderung Konsolidierungskreis

 

 

23

Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Neubewertungen der leistungsorientierten Pensionszusagen, erfasst im sonstigen Ergebnis1

 

3

 

–44

Veränderung der latenten Steuern, die sich auf die Veränderung des effektiven Teils des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten bezieht, erfasst im sonstigen Ergebnis2

 

1

 

21

Währungsumrechnungseffekte

 

–23

 

17

Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember

 

1.211

 

1.082

1

Siehe Erläuterung 23.

2

Siehe Erläuterung 28.

Die latenten Bruttosteueransprüche und -schulden des Unternehmens nach Wertberichtigung und vor entsprechender Verrechnung beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

Latente Steuern in Mio. €

 

 

31. Dez. 2023

 

31. Dez. 2022

Langfristige Vermögenswerte

 

480

 

462

Kurzfristige Vermögenswerte

 

334

 

245

Schulden und Rückstellungen

 

622

 

852

Kumulierte steuerliche Verlustvorträge

 

260

 

126

Latente Steueransprüche

 

1.696

 

1.685

Langfristige Vermögenswerte

 

356

 

421

Kurzfristige Vermögenswerte

 

17

 

71

Schulden und Rückstellungen

 

113

 

111

Latente Steuerschulden

 

485

 

603

Latente Steueransprüche, netto

 

1.211

 

1.082

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit werden neben der Ertragslage der Vergangenheit und den jeweiligen Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft auch geeignete steuerliche Strukturmaßnahmen berücksichtigt.

Die latenten Steueransprüche, deren Realisierung nicht wahrscheinlich ist, haben sich im Geschäftsjahr 2023 von 406 Mio. € auf 308 Mio. € verringert. Sie entfallen größtenteils auf steuerliche Verlustvorträge aus Veräußerungsverlusten in den USA, die 2027 verfallen und nur mit Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Die verbleibenden nicht aktivierten latenten Steueransprüche betreffen Tochterunter­nehmen in Ländern, in denen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die hiermit im Zusammenhang stehenden Steuervorteile realisiert werden.

adidas berücksichtigt keine latenten Steuerschulden für nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Tochterunternehmen, falls diese Gewinne als voraussichtlich permanent investiert betrachtet werden. Sollten diese Gewinne, deren Wert nur aufwändig zu ermitteln ist, als Dividenden ausgeschüttet werden oder sollte das Unternehmen seine Beteiligung an dem jeweiligen Tochterunternehmen veräußern, könnte eine zusätzliche Steuerschuld entstehen.

Steueraufwand

Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Ertragsteueraufwand in Mio. €

 

 

1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023

 

1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2022

Laufender Steueraufwand

 

271

 

156

Latente Steuererträge

 

–147

 

–23

Ertragsteueraufwand

 

124

 

134

In den latenten Steuererträgen ist ein Steueraufwand von 7 Mio. € enthalten (2022: Steueraufwand von 6 Mio. €), der auf das Entstehen bzw. die Auflösung temporärer Differenzen zurückzuführen ist.

Der anzuwendende Steuersatz des Unternehmens ist 27,4 % (2022: 27,4 %), welcher der anzuwendende Steuersatz der adidas AG ist.

Der effektive Steuersatz des Unternehmens weicht von dem anzuwendenden Steuersatz in Höhe von 27,4 % wie folgt ab:

Überleitung des Steuersatzes

 

 

1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023

 

1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2022

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

Erwarteter Ertragsteueraufwand

 

18

 

27,4

 

106

 

27,4

Steuersatzunterschiede

 

–5

 

–8,4

 

–59

 

–15,1

Nicht abzugsfähige Aufwendungen und steuerfreie Erträge

 

61

 

92,4

 

–160

 

–41,2

Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen

 

–1

 

–2,1

 

251

 

64,6

Änderung von Steuersätzen

 

0

 

0,3

 

–7

 

–1,7

Sonstige, netto

 

2

 

3,8

 

–3

 

–0,6

Quellensteueraufwand

 

50

 

76,0

 

5

 

1,2

Ertragsteueraufwand

 

124

 

189,2

 

134

 

34,5

Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 189,2 %. Der effektive Steuersatz im Geschäftsjahr 2022 betrug 34,5 %.

Der Posten ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen‘ umfasst Steueraufwand/Steuererträge im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen, die Entwicklung der Rückstellungen für ungewisse Steuerpositionen sowie periodenfremde Steueraufwendungen/-erträge. Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich der Ertragsteuerertrag, der sich auf Vorjahre bezieht, auf 9 Mio. € (2022: Steuerertrag von 118 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2023 bezieht sich der Posten ‚Verlustvorträge für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten‘ im Wesentlichen auf Russland (12 Mio. €) und ‚Veränderungen der Wertberichtigungen‘ im Wesentlichen auf die USA und Argentinien (13 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2022 bezogen sich die Veränderungen der Wertberichtigungen im Wesentlichen auf die USA, Argentinien und Brasilien.

Für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich der Gesamtsteuervorteil aus zuvor nicht aktivierten Steuerverlusten, Steuergutschriften oder temporären Differenzen aus Vorjahren, die zu einer Reduzierung des laufenden Steueraufwands genutzt worden sind, auf 6 Mio. €. Dieser Betrag entfällt größtenteils auf Argentinien und den Libanon (2022: 5 Mio. €).

Der Posten ‚Änderung von Steuersätzen‘ enthält im Geschäftsjahr 2023 keine Steuersatzänderungen, die 1 Mio. € übersteigen. Im Geschäftsjahr 2022 bezog sich die Änderung von Steuersätzen im Wesentlichen auf die Steuersatzerhöhung in der Schweiz.

Der Konzern fällt in den Geltungsbereich der OECD-Modellregeln der zweiten Säule (Globale Mindeststeuer). In Deutschland, dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wurde die zweite Säule erlassen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Da die Rechtsvorschriften für die zweite Säule zum Bilanzstichtag noch nicht in Kraft getreten sind, besteht für den Konzern kein diesbezügliches laufendes Steuerrisiko. Der Konzern wendet die Ausnahme auf den Ansatz und die Angabe von Informationen über latente Steueransprüche und -schulden im Zusammenhang mit Ertragsteuern aus der zweiten Säule an, wie in den im Mai 2023 veröffentlichten Änderungen an IAS 12 vorgesehen.

Nach dem Gesetz ist der Konzern verpflichtet, eine zusätzliche Steuer für die Differenz zwischen ihrem effektiven Global Anti-Base Erosion (GloBE)- Steuersatz pro Land und dem Mindestsatz von 15 % zu zahlen. Für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen des Konzerns gilt ein effektiver Steuersatz von mehr als 15 %, wobei Tochterunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hongkong und der Schweiz wesentliche Ausnahmen bilden.

Der Konzern ist dabei, die Änderungen durch die Säule-II-Gesetzgebung für den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zu bewerten. Basierend auf vergangenen Geschäftsjahren sowie dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 ergeben die Bewertungen eine voraussichtliche zusätzliche Belastung im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Der Konzern ist möglicherweise nicht der Zahlung von Einkommensteuern aus der zweiten Säule in Bezug auf die überwiegende Mehrzahl der Länder ausgesetzt. Dies ist auf die Auswirkungen spezifischer Anpassungen zurückzuführen, die in den Rechtsvorschriften der zweiten Säule vorgesehen sind und zu anderen effektiven Steuersätzen führen als denen, die gemäß IAS 12.86 zu berechnen sind.

Aufgrund der Komplexität bei der Anwendung der Rechtsvorschriften und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen der erlassenen oder materiell erlassenen Rechtsvorschriften noch nicht angemessen abschätzbar.