Arbeitsbedingungen in unserer Beschaffungskette

UMGANG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON COVID-19

Von Beginn der Coronavirus-Pandemie an hat adidas Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigten in der globalen Beschaffungskette des Unternehmens zu mindern. Zu diesen Maßnahmen gehörten Leitlinien zur Kontrolle von Infektionskrankheiten sowie zur Arbeitssicherheit und zur Verbesserung des Wohlergehens der Beschäftigten. Wir haben unsere standardmäßigen Produktionsbedingungen, darunter den Schutz der Arbeiterrechte, weiterhin aufrechterhalten und wichtigen Herstellern dabei geholfen, finanzielle Unterstützung durch Banken zu sichern, um die Covid-19-Krise zu überstehen.

Auch 2021 hat sich Covid-19 auf alle Bereiche der Gesellschaft ausgewirkt, unsere Hersteller eingeschlossen und insbesondere die Beschäftigten in wichtigen Beschaffungsländern in Asien: Die Regierungen von Kambodscha, Indonesien und Vietnam haben zu unterschiedlichen Zeitpunkten staatlich verordnete Lockdowns verhängt, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Den längsten Lockdown gab es in Vietnam, wo viele Geschäfte und Unternehmen auf Regierungsanordnung drei Monate lang geschlossen blieben. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Herstellern Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen in deren Produktionsstätten eingeführt und sie bei ihren Impfkampagnen unterstützt. So konnte ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten erreicht werden. In Vietnam haben wir bei der Lieferung von Covid-19-Tests geholfen und mit der vietnamesischen Regierung zusammengearbeitet, indem wir ihr Informationen und Hinweise zu ihren Richtlinien und Protokollen für eine sichere Wiederinbetriebnahme der Zulieferbetriebe nach Aufhebung des Lockdowns gegeben haben.

Durch die Gewährleistung der Geschäftskontinuität und einer funktionierenden Beschaffungskette konnten Arbeitsplätze erhalten werden, auch wenn dies bisweilen aufgrund von staatlich verordneten Lockdowns mit reduzierten Arbeitszeiten oder einer vorübergehenden Aussetzung der Arbeit einherging. Dabei haben wir uns fortlaufend dafür eingesetzt, dass alle rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Vergütung und Sozialleistungen für alle Beschäftigten eingehalten werden, die von den betrieblichen Veränderungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen waren. Außerdem haben wir die Arbeitsbedingungen in allen Produktionsstätten genau beobachtet. Wo Stellen abgebaut werden mussten, haben wir sichergestellt, dass freigestellte Arbeitskräfte ihre gesetzmäßigen Abfindungen und andere ihnen zustehende Leistungen vollständig erhalten haben. 2020 haben wir den ‚Call to Action‘ der Internationalen Arbeitsorganisation (,ILO‘) unterzeichnet, um den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Textilindustrie zu begegnen. Im Laufe des Jahres 2021 haben wir eng mit der ‚International Organisation of Employers‘ (Internationaler Arbeitgeberverband) und dem ‚Better-Work‘-Programm der ILO an den von der ILO initiierten ‚Call to Action‘-Plänen gearbeitet, wobei das Augenmerk insbesondere auf den sozialen Schutzmechanismen lag.

ARBEITSBEDINGUNGEN IN DER BESCHAFFUNGSKETTE – UNSER ANSATZ

Unser Engagement für faire Arbeitspraktiken und sichere Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten unserer globalen Beschaffungskette ist grundlegender Bestandteil unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte. Unsere aktiven Bemühungen richten sich nach den Arbeitsplatzstandards von adidas (,adidas Workplace Standards‘), unserem Verhaltenskodex für die Beschaffungskette, der im Einklang mit dem Verhaltenskodex für Arbeitsplätze der ‚Fair Labor Association‘ und den Grundsätzen für faire Arbeitsbedingungen und verantwortliche Materialbeschaffung steht. Die Arbeitsplatzstandards sind Teil der Herstellerrahmenverträge, die wir mit unseren Herstellern abschließen. Sie gewährleisten faire, sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sowie umweltgerechte Abläufe in den Produktionsbetrieben. Unsere Standards stehen im Einklang mit den Menschen- und Arbeitnehmerrechtskonventionen der ILO und der United Nations Organisation (,UNO‘) sowie dem Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (,WFSGI‘). Des Weiteren versuchen wir, unsere Reichweite durch die Übertragung von Verantwortung auf unsere Partner zu vergrößern, um potenzielle und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit möglichen Arbeitsrechtsverletzungen in den vor- und nachgelagerten Bereichen unserer Beschaffungskette zu erfassen und anzugehen. In den Richtlinien zu den Beschäftigungsstandards (,Guidelines on Employment Standards‘) nimmt adidas konkret Bezug auf die Kernarbeitsnormen der ‚ILO‘. Sämtliche Richtlinien und Implementierungsprozesse des Programms zu Arbeitnehmerrechten werden von den oberen Führungskräften der Bereiche Beschaffung sowie Soziales und Umwelt (‚Social and Environmental Affairs‘ – ,SEA‘) geprüft und genehmigt.

Unser Programm zur Einhaltung sozialer Standards wird ständig weiterentwickelt und basiert auf drei Kernkonzepten:

  • Leistung: 2021 begannen wir, von unserem ,C-KPI‘ – einer Kennzahl zur Beurteilung von Compliance, mit der Managementsysteme und Eigenverantwortung der Zulieferer bewertet werden – auf einen neuen ‚Impact KPI‘ (‚S-KPI‘) umzusteigen. Der S-KPI misst eine Reihe von sozialen Indikatoren wie Unfallraten, Zufriedenheit und Befähigung der Beschäftigten. Bis 2025 wollen wir erreichen, dass 70 % der Tier-1-Zulieferbetriebe mindestens eine Bewertung von ,4S‘ erreichen und 100 % der Tier-1-Zulieferbetriebe ein ,3S‘ oder besser.
  • Transparenz: Im Rahmen unserer umfassenderen Risikomanagementprozesse werden wir den Umfang und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt (‚Human Rights and Environment Due Diligence‘ – ,HREDD‘) erhöhen. Bis zum Jahr 2025 wollen wir ein System etablieren, mit dem wir in unserer kompletten Wertschöpfungskette besonders risikobehaftete Menschenrechtsfragen identifizieren und behandeln können. Durch die Durchführung von Due Diligence wollen wir potenzielle Verletzungen der Menschenrechte und negative Umweltauswirkungen identifizieren, vorbeugen oder mindern. Die Priorität liegt auf dem Adressieren der größten Auswirkungen. 2021 haben wir Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel zu erreichen, indem wir gemeinsam mit unserer Beschaffungsorganisation an einer besseren Erfassung der Subunternehmen unserer Tier-1-Hersteller gearbeitet haben. 2022 werden wir auf diesen Maßnahmen aufbauen, indem wir unseren wichtigsten Tier-1-Herstellern die Verantwortung für ihre eigenen Sorgfaltspflichten übertragen und deren Umsetzung über unser ‚S-KPI-Tool‘ verfolgen. Dazu gehört auch, dass sie Audits zur Einhaltung sozialer Standards in den Produktionsstätten ihrer Subunternehmer in Auftrag geben.
  • Fairness: Der Schwerpunkt dieses Konzepts liegt auf verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken, der Gleichstellung der Geschlechter sowie Lohngerechtigkeit, die eine faire Entlohnung der Arbeiter unterstützen. Bis 2025 wollen wir eine schrittweise Verbesserung der Vergütung, gemessen an Benchmarks für gerechte Entlohnung, für alle unsere strategischen Tier-1-Zulieferer1. Zudem streben wir das Erreichen von Geschlechtergleichstellung in Bezug auf Entlohnung der Arbeiter*innen und Vorgesetzten unserer strategischen Tier-1-Zulieferbetriebe an.2

VERANTWORTUNGSVOLLE BESCHAFFUNGSPRAKTIKEN

Zusätzlich zur regelmäßigen Überwachung unserer Beschaffungskette, um die Einhaltung der Arbeitsplatzstandards von adidas zu gewährleisten, haben wir uns 2021 die Zeit genommen, unsere eigenen Beschaffungspraktiken auf den Prüfstand zu stellen. Dadurch sollte im Einklang mit der Richtlinie für verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken (‚Responsible Sourcing Policy‘) von adidas gewährleistet werden, dass diese Praktiken die Fähigkeit unserer Hersteller, unsere Standards einzuhalten, nicht beeinträchtigen. Konkret haben wir 2021 die ‚Zehn Verpflichtungen für den Einkauf‘ von adidas veröffentlicht und sie in unsere Richtlinie für verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken aufgenommen. Dabei haben wir mehr als hundert Führungskräfte der Abteilung Global Operations im Hinblick auf diese Richtlinie sowie unsere Verpflichtungen für den Einkauf geschult. Als Partner des ‚Better Buying Institute‘ haben wir unseren ‚Better-Buying‘-Bericht 2021 eingehend analysiert und intern Gespräche aufgenommen, um unser Programm anhand des Feedbacks aus dem Bericht weiter zu verbessern. Schließlich haben wir gemeinsam mit dem ‚Better Buying Institute‘ die Entwicklung einer E-Learning-Schulung zu verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken begonnen, die 2022 für einen großen Teil der Beschäftigten von adidas eingeführt werden soll.

GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER

Wir möchten bei unseren wichtigsten Herstellern die Geschlechtersensibilität fördern und sicherstellen, dass alle Beschäftigten die gleichen Chancen, Rechte und Pflichten haben.

2021 haben wir für unsere Hersteller einen Leitfaden mit dem Titel ‚Gleichstellungsstrategie für Geschäftspartner‘ (‚Gender Strategy for Business Partners‘) entwickelt. Diesen werden wir 2022 offiziell einführen, um unsere Hersteller bei der Entwicklung und Umsetzung einer eigenen Gleichstellungsstrategie in ihren Betrieben zu unterstützen. Der Leitfaden nimmt nicht nur Bezug auf verschiedene Gesetze und Verordnungen zur Gleichstellung der Geschlechter und Nichtdiskriminierung, sondern zeigt auch sechs Handlungsschwerpunkte auf: ‚Respekt am Arbeitsplatz‘, ‚Entlohnung und Sozialleistungen‘, ‚Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung‘, ‚Mitspracherecht und Vertretung‘, ‚Entwicklung von Führungsqualitäten und Fähigkeiten‘ und ‚Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden‘. Zur Ergänzung unseres Leitfadens haben wir sechs Hersteller – zwei aus jeder Region – ausgewählt, die das Selbstbewertungstool des Internationalen Zentrums für Frauenforschung (,International Center for Research on Women‘ – ,ICRW‘) testen sollen. Dieses wollen wir 2022 und 2023 bei allen Zulieferern einführen. Das Selbstbewertungstool hilft den Zulieferern, die geschlechtsspezifischen Lücken in ihren betrieblichen Praktiken und Verfahren zu ermitteln und schafft so eine Grundlage für die Entwicklung einer eigenen Gleichstellungsstrategie mit entsprechenden Verbesserungsplänen. Nachdem sie eingereicht wurden, werden wir die Umsetzung aller Verbesserungspläne verfolgen, um uns davon zu überzeugen, dass die Lücken tatsächlich geschlossen und die Richtlinien und Verfahren aktualisiert werden, um die sechs Handlungsschwerpunkte anzugehen.

ANGEMESSENE VERGÜTUNG

2021 haben wir unsere Strategie für eine faire Entlohnung geprüft und aktualisiert. Dabei wurden fünf zentrale Faktoren ermittelt, die sich auf die Löhne auswirken: gesetzliche Bestimmungen, verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken, die Produktivität der Beschäftigten, staatliche Beteiligungen und die Arbeitsbeziehungen.

In Zukunft werden wir diesen fünf Faktoren Priorität einräumen, um in unserer gesamten Beschaffungskette eine positive Lohnentwicklung zu erreichen. Zur Unterstützung dieser Strategie haben wir die verstärkte Nachverfolgung von festgestellten Verstößen bei Löhnen und Sozialleistungen und den damit verbundenen Abhilfemaßnahmen zur Priorität erklärt. Im Juni 2021 waren 96 % der seit Anfang 2018 ermittelten Grenzfälle (‚Threshold Issues‘) bei Löhnen und Sozialleistungen nachweislich vollständig behoben. Angesichts der Komplexität mancher Feststellungen im Zusammenhang mit Löhnen und Sozialleistungen kann es viele Monate dauern, bis alle offenen Fragen vollständig geklärt sind. Um ein erneutes Auftreten zu vermeiden, betrachten wir Probleme erst dann als ‚abgeschlossen‘, wenn die vollständige und nachhaltige Behebung nachgewiesen wurde. Daher kann es länger dauern, bis diese Probleme in unseren Systemen zur Compliance-Datenverwaltung als ‚abgeschlossen‘ angezeigt werden. Des Weiteren haben wir Lohndaten von 50 % unserer wichtigsten Hersteller in Südostasien (Kambodscha, Indonesien und Vietnam) erfasst. So können wir die Lohnentwicklung anhand glaubwürdiger und öffentlich zugänglicher Lohnbenchmarks prüfen und bewerten. Die drei wichtigsten berücksichtigten Benchmarks sind die von der Weltbank veröffentlichte Armutsgrenze, die staatlich festgelegten Mindestlöhne und die von der ‚Global Living Wage Coalition‘ errechneten existenzsichernden Löhne.

LEISTUNG DER PRODUKTIONSSTÄTTEN

Wir bewerten regelmäßig, inwieweit unsere Hersteller faire, gesunde und umweltfreundliche Arbeitsbedingungen bieten. Dazu führen wir angekündigte und unangekündigte Audits mit eigenen Beschäftigten oder anerkannten externen Prüfern durch.

Werden bei den Audits Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards festgestellt, erhalten die betroffenen Betriebe eine klare Frist zur Behebung dieser Verstöße. Bei der Auswahl neuer Produktionsstätten wird ein ähnliches Bewertungssystem angewendet, und Aufträge werden nur nach vorheriger Zustimmung des Teams für Soziales und Umwelt (‚Social and Environmental Affairs‘ – ,SEA‘) vergeben. Wir bieten mehrere Beschwerdekanäle an, über die Beschäftigte oder Dritte Beschwerden über Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards und die Menschenrechte im Allgemeinen einreichen können. Jede Beschwerde von Seiten Dritter, die wir über unsere Beschwerdekanäle erhalten, wird geprüft und untersucht. Das Ergebnis wird auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht. Die Bedingungen in den Produktionsstätten werden darüber hinaus im Rahmen unserer Kooperation mit der 1999 von adidas mitgegründeten ‚Fair Labor Association‘ (,FLA‘) durch unabhängige Prüfer bewertet – ein Beispiel dafür, dass wir auf unabhängige Inspektionen von Produktionsstätten und die Verifizierung unserer Programme durch externe Stellen setzen. Seitdem wurde unser Programm dreimal von der FLA akkreditiert.

Entsprechend den Ergebnissen unserer Bewertung entscheiden unsere Beschaffungs- und SEA-Teams gemeinsam über das weitere Vorgehen, das von Schulungen bis hin zu Durchsetzungsmaßnahmen wie z. B. einer Verwarnung oder Beauftragung externer Berater zur Verbesserung des jeweiligen Programms reichen kann.

Zum Ende 2021 hat adidas mit 509 unabhängigen Zulieferbetrieben3 zusammengearbeitet (2020: 520), die Produkte für unser Unternehmen in 46 Ländern hergestellt haben (2020: 49). Diese Zahlen spiegeln die Stabilität unserer Beschaffungskette und unserer Strategie wider, langfristige Partnerschaften mit unseren Herstellern aufzubauen. 67 % der Produktionsstätten unserer Hersteller (2020: 66 %) befinden sich in der Region Asien-Pazifik. Die Anzahl der Lizenznehmer, mit denen wir zusammenarbeiten, ist im Vergleich zu 2020 leicht gestiegen: 60 Lizenznehmer (2020: 56) haben in 418 Produktionsstätten (2020: 375) in 39 Ländern (2020: 37) Produkte gefertigt.

ONBOARDING

Im Jahr 2021 lag unser Hauptaugenmerk darauf, die Beziehungen zu unseren bestehenden Herstellern zu pflegen, anstatt neue Partnerschaften einzugehen. Gleichzeitig haben, zusätzlich zu den vier neu hinzugekommenen Lizenznehmern, mehrere bestehende Lizenznehmer ihre Beschaffungsketten erweitert. Folglich wurden 2021 in 142 Produktionsstätten Erstbewertungen durchgeführt – sowohl als erste Genehmigungsstufe für den Eintritt in unsere Beschaffungskette als auch in neu gebauten Betrieben an bereits bestehenden Standorten (2020: 112). Davon wurden 48 Produktionsstätten (2020: 31) entweder nach festgestellten Nulltoleranz-Verstößen (‚Zero-Tolerance‘) direkt abgelehnt oder erhielten nach Feststellung von einem oder mehreren Grenzfällen (‚Threshold Issues‘) den Status ‚abgelehnt mit zweiter Prüfung‘. Das bedeutet, dass diese Betriebe zwar abgelehnt wurden, aber die Möglichkeit bekamen, die Compliance-Verstöße innerhalb eines konkreten Zeitraums zu beheben. Die überwiegende Mehrheit (86 %) aller Erstbewertungen wurde in Asien durchgeführt (2020: 94 %), 42 % in China (2020: 50 %).

Insgesamt lag die Quote der neu besuchten Produktionsstätten, die direkt abgelehnt wurden, Ende 2021 bei 34 % und damit leicht über dem Wert des Vorjahres (2020: 28 %). Die gezielte Unterstützung der neu hinzugekommenen Produktionsstätten hat dazu beigetragen, dass der Anteil der ‚endgültigen Ablehnungen‘ 2021 bei unter 2 % lag. Die Beseitigung von Problemen in den Produktionsstätten noch vor dem Onboarding hilft den Beschäftigten insofern, als sich die Maßstäbe bezüglich besserer und rechtzeitiger Bezahlung, verbesserter Sozialleistungen, einer Reduzierung der Arbeitszeiten und einer rechtlichen Absicherung formaler Beschäftigungsverträge zu ihren Gunsten verschieben sowie wesentliche Verbesserungen bei den grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz erreicht werden. Hersteller, bei denen Grenzfälle festgestellt werden, erhalten normalerweise eine Frist von drei Monaten, um die Probleme vor einem zweiten Audit für die Endabnahme zu beheben.

Leistungsindikatoren der Beschaffungskette

 

 

2021

 

2020

 

 

 

 

 

Onboarding: Ablehnungen weltweit nach der Erstbewertung (,Initial Assessment’)1 aus Compliance-Gründen

 

 

 

 

Gesamtzahl der Ablehnungen nach Erstbewertung2

 

48

 

31

Anteil der Ablehnungen nach Erstbewertung

 

34 %

 

28 %

Gesamtzahl der endgültigen Ablehnungen

 

2

 

2

Anteil der endgültigen Ablehnungen3

 

1 %

 

2 %

 

 

 

 

 

Mitarbeiterzufriedenheit

 

 

 

 

Implementierung der ‚Workers Voice’-Plattform bei strategischen Herstellern4

 

99 %

 

98 %

Zufriedenheitsquote der Beschäftigten, die eine Beschwerde über ‚Workers Voice‘ eingereicht haben

 

71 %

 

58 %

 

 

 

 

 

Schulungen

 

 

 

 

Anzahl der Schulungseinheiten (Grundlagen, Leistung, Fortgeschritten)

 

149

 

61

 

 

 

 

 

Kontrollen

 

 

 

 

Gesamtzahl der Audits (Erstbewertung, Performance-Audits, Umweltbewertungen)5

 

1.176

 

921

 

 

 

 

 

Durchsetzung der Standards6

 

 

 

 

Anzahl der Verwarnungen (erste Verwarnung)

 

11

 

19

Anzahl der Verwarnungen (zweite Verwarnung)

 

2

 

3

Anzahl der Verwarnungen (dritte und letzte Verwarnung)

 

0

 

0

Anzahl der aus Compliance-Gründen beendeten Geschäftsbeziehungen

 

1

 

0

1

Vor der erstmaligen Auftragsplatzierung muss jede neue Produktionsstätte eine erste Bewertung (,Initial Assessment’) bestehen, um die Einhaltung der Arbeitsplatzbedingungen von adidas nachzuweisen. Die Daten umfassen sowohl Erstbewertungen als auch Folgebewertungen. Ab 2021 zählen auch Vor-Ort- und Desktop-Bewertungen dazu.

2

Produktionsstätten, die nach dem ersten Besuch ohne Chance auf einen zweiten Besuch direkt abgelehnt wurden, sowie Produktionsstätten, die nach der Erstbewertung abgelehnt wurden, aber die Chance auf einen zweiten Besuch erhielten.

3

Produktionsstätten, die nach dem ersten Besuch ohne Chance auf einen zweiten Besuch direkt abgelehnt wurden, sowie Produktionsstätten, die nach einem zweiten Besuch abgelehnt wurden.

4

Strategische Hersteller sind für etwa 90 % unseres globalen Produktionsvolumens verantwortlich.

5

Die Gesamtzahl der Audits umfasst auch Audits, die in den Produktionsstätten der Lizenznehmer durchgeführt wurden. Performance-Audits in zugelassenen Produktionsstätten, die die Erstbewertung bestanden haben (ab 2021 einschließlich Vor-Ort- und Desktop-Bewertungen). Umweltbewertungen umfassen auch ZDHC-Abwassertests gemäß den ZDHC-Abwasserrichtlinien (,ZDHC Waste Water Guidelines’).

6

Einschließlich Verwarnungen, die von Lizenznehmern ausgesprochen wurden, aber ohne Verwarnungen an Zulieferbetriebe aufgrund der Nichtveröffentlichung von Subunternehmern, die entweder direkt durch die jeweilige Geschäftseinheit oder, im Falle einer Verletzung von Vertragsverpflichtungen gemäß einem Herstellungsvertrag, durch die adidas Rechtsabteilung ausgesprochen wurden. Eine dritte und letzte Verwarnung führt zu einer Empfehlung, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

MITARBEITERENGAGEMENT UND -ERMÄCHTIGUNG

Seit 2017 setzen wir in Bezug auf Beschwerdesysteme nicht mehr nur auf lokale Arbeitnehmer-Hotlines. Wir haben die softwarebasierte ‚Workers Voice‘-Plattform geschaffen, ein für die jeweilige Produktionsstätte maßgeschneidertes Beschwerde-Tool für die Beschäftigten. Den Einsatz dieses Beschwerdemechanismus haben wir schrittweise erweitert, und im Jahr 2021 hatten bereits mehr als 600.000 Beschäftigte in 123 Produktionsstätten in 18 Ländern Zugang zu diesem System. Dies entspricht einer Abdeckung von 99 % aller strategischen Hersteller.

Ein robuster Beschwerdemechanismus ist die Basis dafür, dass Beschäftigte ihre Anliegen vorbringen können und Abhilfe erfolgt. Der Zugang zu einem digitalen Beschwerde-Tool erwies sich während der Coronavirus-Pandemie als besonders wertvoll. Fast 52.000 Beschwerden im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitsrechten wurden 2021 bei den Facility-Management-Teams eingereicht (2020: rund 46.000). 99 % dieser Beschwerden konnten bis Ende 2021 beigelegt werden. Die meistgenannten Beschwerden bezogen sich auf die Themen allgemeine Betriebseinrichtungen, Sozialleistungen, Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit Covid-19 und Kommunikation.

Die über die ‚Workers Voice‘-Plattform eingegangenen Antworten werden von adidas mittels KPIs und Dashboard-Durchsichten, Bewertungen der Beschwerdezufriedenheit und Befragungen der Beschäftigten vor Ort nachverfolgt. Auf diese Weise können wir die Wirksamkeit der Beschwerdekanäle bewerten und wichtige Fälle in Echtzeit beobachten, um bei Bedarf rechtzeitig eingreifen zu können. Es hilft uns auch, die wichtigsten Herausforderungen und Arbeitsrechtsprobleme in einer Produktionsstätte zu verstehen und zu verfolgen, wie die Leitung der Produktionsstätte und ihre HR-Teams die Fälle lösen und ihre Ergebnisse kommunizieren. Unsere Bewertung trägt zur Gesamtbewertung der Produktionsstätte in Bezug auf die Einhaltung sozialer Standards (‚C-KPI‘/‚S-KPI‘) bei. adidas bietet fortlaufend Schulungen an, um die Fähigkeit der Teams in den Produktionsstätten zu verbessern, die Effektivität des Beschwerdemechanismus zu erhöhen. Bemerkenswerterweise ist die Beschwerdezufriedenheit, die die Zufriedenheit der Beschäftigten mit der Lösung von Beschwerden angibt, von 39 % in 2019 über 58 % in 2020 auf 71 % in 2021 gestiegen. Der Anstieg der Zufriedenheit steht teilweise im Zusammenhang mit einer deutlich verbesserten Reaktionszeit, d. h. die Zeit, die die Betriebsleitung zur Bearbeitung der Beschwerden von Beschäftigten benötigt hat. Diese verringerte sich von 49 Stunden in 2020 auf weniger als 16 Stunden in 2021, was auf Verbesserungen in der Kommunikation und Transparenz am Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Die Management-Teams in den Produktionsstätten standen über E-Newsletter und Rundschreiben in ständigem Kontakt mit den Beschäftigten, was sich positiv auf deren Engagement und die gesamte Unternehmenskultur ausgewirkt hat.

Ergänzend zu den verschiedenen Beschwerdekanälen haben wir das im Jahr 2020 gestartete Projekt ‚Worker Pulse‘ weiter ausgebaut. Dabei handelt es sich um eine digitalisierte Kurzumfrage, mit der wir die Wahrnehmung und das Bewusstsein der Beschäftigten für ihre Arbeitsrechte in bestimmten Bereichen wie Kommunikation, Belästigung und Missbrauch sowie Beschwerdesysteme erfassen. Es baut auf den Erkenntnissen auf, die wir aus einer 2016 durchgeführten Umfrage gewonnen haben. 2021 haben wir die digitalen Umfragen in 123 Produktionsstätten (2020: 63) in 16 Ländern (2020: 9) durchgeführt. Mehr als 66.000 Beschäftigte (2020: 22.000) haben teilgenommen. Die Umfrage wurde den Beschäftigten über eine Smartphone-App übermittelt.

Fragen der ,Worker Pulse'-Umfrage: durchschnittliche Antworten1

 

 

2021

 

2020

Wenn meine Freunde oder Verwandten nach einem neuen Arbeitsplatz suchen, würde ich ihnen diese Produktionsstätte empfehlen.

 

85 %

 

79 %

Wenn ich eine Beschwerde oder eine Anregung habe, bin ich bereit, diese vorzubringen.

 

84 %

 

78 %

Wenn ich eine Beschwerde oder eine Anregung vorbringe, nimmt das Management-Team diese meiner Meinung nach ernst.

 

82 %

 

77 %

Ich komme mit meinem Vorgesetzen bzw. meiner Vorgesetzten gut zurecht.

 

84 %

 

78 %

An meinem Arbeitsplatz gibt es keine Fälle von Missbrauch und Belästigung.

 

84 %

 

78 %

Ich weiß, wie ich mich zu verhalten habe, wenn ich Missbrauch oder Belästigung erlebe.

 

81 %

 

75 %

1

Die Prozentzahl bemisst die durchschnittliche Antwort auf einer fünfstufigen Likert-Skala, wobei 100 % ,starke Zustimmung’ und 0 % ,starker Widerspruch’ bedeutet.

Bei allen sechs Fragen der Umfrage konnte unter allen befragten Beschäftigten ein signifikanter Anstieg des Anteils positiver Antworten verzeichnet werden. Dieser Anstieg der allgemeinen Zufriedenheit der Beschäftigten ist auch ein Grund dafür, dass die durchschnittlichen C-KPI-Werte in den Produktionsstätten unserer Hersteller 2021 angestiegen sind. Es zeigt, dass sich die Arbeitsbedingungen in einer Produktionsstätte insgesamt verbessern lassen, wenn die Ansichten und Hinweise der Beschäftigten Gehör finden und das Management-Team entsprechend handelt. Die Hersteller sind verpflichtet, anhand des über ‚Worker Pulse‘ erhaltenen Feedbacks Pläne zur Arbeitsplatzverbesserung zu entwickeln und nachzuverfolgen.

Neben den von den Produktionsstätten organisierten Schulungen bieten wir seit 2016 auch maßgeschneiderte Fortbildungen im Rahmen des ,Women Leadership Program‘ an. Aufgrund der Beschränkungen durch Covid-19 konnte diese Schulung in 2021 nur in drei Ländern (China, Indonesien und den Philippinen) angestoßen werden.

Im Jahr 2021 haben wir außerdem unser smartphonebasiertes Projekt ‚Digitale Schulung‘ erweitert, das 2020 in 43 Produktionsstätten in Kambodscha, China, Indonesien und Vietnam eingeführt wurde. Das digitale Tool bewertet, inwieweit sich die Beschäftigten ihrer Arbeitsrechte sowie der Abhilfemaßnahmen z. B. hinsichtlich Belästigung und Missbrauch, Brandschutz und der Nutzung von Beschwerdekanälen bewusst sind. Die mehr als 62.000 Schulungsteilnehmende im Jahr 2021 (2020: 11.000) konnten nach der Schulung im Durchschnitt 92 von 100 Testfragen richtig beantworten.

BETRIEBSBEGEHUNGEN UND SCHULUNGEN IN DEN PRODUKTIONSSTÄTTEN

Auch 2021 war die Möglichkeit, unsere Hersteller zu besuchen, durch die Pandemie weiterhin eingeschränkt. In einigen Regionen war dies im Laufe des Jahres jedoch wieder möglich. Diese Gelegenheiten haben wir genutzt, um die Wirkung unserer Betriebsbegehungen und Schulungen zu maximieren. Durch die Kombination von Vor-Ort- und ‚remote‘- bzw. virtuellen Interaktionen während des Jahres, konnten wir 2021 373 individuelle Betriebsbegehungen (2020: 644) sowie 149 Schulungen für Hersteller, Lizenznehmer, Beschäftigte und Mitglieder der adidas Belegschaft durchführen (2020: 61). Die Schulungen haben ein breites Spektrum an Themen abgedeckt – von unseren Arbeitsplatzstandards, Richtlinien und ergänzenden Grundsätzen bis hin zu gezielten Schulungen zu spezifischen Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Umweltfragen. Die Anzahl der durchgeführten Schulungen spiegelt auch unsere gezielten Bemühungen in diesem Jahr wider, unsere Hersteller über die Projekte zur Mitarbeiterermächtigung und die Einführung unseres neuen ‚S-KPI‘-Tools zu informieren. Wo virtuelle Schulungen möglich waren, haben wir dieses Format weiter genutzt, um eine größere Zielgruppe anzusprechen. Insgesamt haben wir 5.321 Personen erreicht – ein deutlicher Anstieg gegenüber den 1.497 im Jahr 2020.

Wo dies machbar war, konnten wir auch mehrere, kürzere virtuelle Interaktionen durch längere und umfassendere Vor-Ort-Termine ersetzen. Zusätzlich zur fortlaufenden Nachverfolgung der Auswirkungen von Covid-19 auf den Betrieb unserer Hersteller haben wir diese Aktivitäten genutzt, um Maßnahmen zur Behebung von Verstößen gegen die Arbeitsplatzstandards, Pläne zur Verbesserung von Leistungsindikatoren, Untersuchungen von Beschwerden und Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit zu überwachen.

Auch 2021 haben wir mit unseren Lizenznehmern zusammengearbeitet, um die konsequente Umsetzung der adidas Arbeitsplatzstandards in den Betrieben ihrer Hersteller sicherzustellen. Wie in den vergangenen Jahren haben wir auch 2021 zusammen mit fünf anderen Marken einen gemeinsamen Lizenznehmergipfel (‚Licensee Summit‘) veranstaltet. Dieser bietet ein Forum für Diskussionen über die Herausforderungen der Nachhaltigkeit in der Beschaffungskette und den Austausch über vorbildliche Maßnahmen. Darüber hinaus haben wir unseren Lizenznehmern den Zugang zu den E-Learning-Materialien der Fair Labor Association (,FLA‘) ermöglicht. Sie bieten Schulungen zu Themen wie Menschenrechte, Zwangsarbeit, verantwortungsvolle Produktion und Mitarbeiterengagement. Außerdem hat unser Team nach wie vor in der Arbeitsgruppe ‚Verantwortungsvolle Lizenzierungsgrundsätze‘ (‚Responsible Licensing Principles‘) der FLA mitgewirkt. Diese ist mit der Entwicklung von Standards beauftragt, die die FLA zur Bewertung der Lizenzierungs- und Überwachungsaktivitäten ihrer Mitglieder heranziehen wird.

Seit 2018 arbeiten wir mit der Internationalen Organisation für Migration (,IOM‘) zusammen, um faire Rekrutierungsverfahren für ausländische Wanderarbeitskräfte zu fördern, die von unseren Tier-2-Materialherstellern beschäftigt werden. 2021 mündete die Kooperation mit der IOM in einer Reihe virtueller Schulungen, die bei Rekrutierungsagenturen in Indonesien, Thailand und Vietnam sowie auf den Philippinen durchgeführt wurden – den Hauptherkunftsländern der in Taiwan tätigen Wanderarbeitskräfte. Taiwan stellt ein Schwerpunktland in unserem Programm dar. Die Online-Schulungen boten einen Überblick über die internationalen Standards und Vorschriften in Bezug auf Rekrutierungsgebühren und vermittelten den Teilnehmern die Nulltoleranz-Politik (‚Zero Tolerance‘) von adidas hinsichtlich Menschenhandel und Zwangsarbeit. Darüber hinaus boten die Schulungen den Rekrutierungsagenturen einen Rahmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass sie die notwendige Sorgfaltspflicht einhalten und sowohl die Standards von adidas als auch die internationalen Standards erfüllen.

KONTROLLEN

Wir prüfen regelmäßig, ob unsere Hersteller unseren Arbeitsplatzstandards gerecht werden. 2021 haben wir zusätzlich zu unseren eigenen Audits die Anwendung von Bewertungen im Rahmen des ‚Social and Labour Convergence Program‘ (,SLCP‘) verstärkt. Als Unterzeichner des SLCP teilen wir die Vision von einer Zusammenarbeit innerhalb der Industrie und unterstützen die Bemühungen, eine robuste Methodik zur effizienten Erfassung, Überprüfung und Verteilung der Compliance-Daten von Produktionsstätten zu entwickeln. Anhand des ‚Converged Assessment Framework‘ des SLCP können Hersteller ihre verifizierten Bewertungen mit Einkäufern teilen und so zur Reduzierung doppelter Audit-Aktivitäten beitragen und die Zusammenarbeit zwischen Stakeholdern erleichtern. 2021 haben wir 142 SLCP-Bewertungen akzeptiert, sodass wir keine eigenen Leistungsaudits durchführen mussten. Mit zunehmender Verbreitung in der Branche und der Verbesserung seiner Methodik wird sich das SLCP als Bewertungsinstrument für die Industrie stetig weiterentwickeln. Wir freuen uns, zu dieser Verbreitung beitragen zu können, und werden das Tool auch 2022 in verschiedenen Zuliefererumgebungen testen. Im Rahmen unserer fortlaufenden Evaluierung werden wir dem SLCP das gewonnenen Feedback weiterleiten und mit gleichgesinnten Industriepartnern zusammenarbeiten, um effektive und wirkungsvolle Industrielösungen zu finden.

Da unsere Vor-Ort-Bewertungen 2021 aufgrund der Covid-19-Pandemie in einigen Teilen der Welt nach wie vor nur eingeschränkt möglich waren, musste unser Überwachungsansatz flexibel bleiben und Lockdowns und Reisebeschränkungen berücksichtigen. Wo es uns möglich war, haben wir die regelmäßigen Vor-Ort-Bewertungen beibehalten, gleichzeitig aber auch die 2020 erstmals durchgeführten ‚Remote-Desktop‘-Bewertungen fortgesetzt.

Anzahl der Audits nach Regionen und Art

Region

 

Erst­bewertung1

 

Perfor­mance­-Audit2

 

Umwelt­bewertung3

 

Gesamt

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

Asien

 

145

 

120

 

387

 

311

 

511

 

420

 

1.043

 

851

Amerika

 

15

 

5

 

33

 

12

 

15

 

18

 

63

 

35

EMEA

 

8

 

2

 

40

 

20

 

22

 

13

 

70

 

35

Gesamt4

 

168

 

127

 

460

 

343

 

548

 

451

 

1.176

 

921

1

Vor erstmaliger Beauftragung muss jede neue Fabrik eine Erstbewertung bestehen, bei der sie die Einhaltung der Arbeitsplatzbedingungen von adidas nachweist. Die gezeigten Daten beinhalten sowohl Erstbewertungen als auch Folgebewertungen und ab 2021 auch Vor-Ort- und Desktop-Bewertungen.

2

Audits in zugelassenen Zulieferbetrieben, die die Erstbewertung bestanden haben (ab 2021 einschließlich Vor-Ort- und Desktop-Bewertungen).

3

Umfasst Umweltbewertungen und Abwassertest-Bewertungen gemäß den ,ZDHC-Wastewater-Guidelines’.

4

Umfasst Audits in Fabriken von Lizenznehmern.

Insgesamt wurden 2021 770 Audits (Erstbewertungen, Performance-Audits und SLCPs) zur Einhaltung sozialer Standards durchgeführt (2020: 624), davon 67 auf virtuellem Weg. Von den 405 vor Ort durchgeführten Leistungsaudits fanden 78 % unangekündigt statt, d. h. die Produktionsstätte wurde im Vorfeld nicht über den genauen Bewertungstermin informiert. Unser Team hat sich weiterhin darauf konzentriert, nicht nur die Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards unserer Hersteller zu bewerten, sondern auch deren Einhaltung von Umweltvorschriften. Darum haben wir 2021 ein neues Umweltmanagement-Team (Environmental Assurance-Team) gegründet und eine spezielle Reihe von Nulltoleranz- und Grenzwerten für die Energie-, Wasser- und Abfallbilanz von Produktionsstätten sowie für Umweltmanagementsysteme (z. B. Chemikalien-, Umwelt- und Abwasser-Management) eingeführt. Auch bestehende Hersteller werden anhand dieser Umweltstandards bewertet. 2021 wurden 204 Standorte in 19 Ländern nach diesen Umweltstandards beurteilt und bewertet, darunter 181 unserer wichtigsten Tier-1- und Tier-2-Hersteller sowie ausgewählte Tier-3-Zulieferer.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 wurden 78 Audits in Eigenverantwortung und Audits in Kooperation durchgeführt (2020: 88). Erreicht eine Produktionsstätte im Rahmen des C-KPI-Programms eine Compliance-Bewertung von ‚4C‘ oder höher, ist sie berechtigt, Audits selbst durchzuführen und angemessene Pläne zur Behebung von Missständen zu erarbeiten (Audit in Eigenverantwortung). Diese überprüfen wir regelmäßig. Audits in Zusammenarbeit werden mit anderen Marken oder im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen zur Behebung von Missständen durchgeführt. Die Anzahl der Audits in Produktionsstätten, die Waren für Lizenznehmer herstellen, stieg leicht von 278 im Jahr 2020 auf 395 im Jahr 2021. Dies spiegelt das erweiterte Zulieferernetz einiger unserer Lizenzpartner sowie die gemeinsame Verwendung von SLCP-Bewertungen wider.

Aufgrund der zunehmenden Fokussierung auf zusätzliche Beratungs- und Ermächtigungsprojekte, die über unsere regulären Audit-Routinen hinausgehen, ist die Anzahl der von unseren internen Teams durchgeführten Audits 2021 auf 233 zurückgegangen (2020: 251), während 741 Bewertungen von externen Prüfern durchgeführt wurden (2020: 569)4.

  • Audit-Abdeckung: Insgesamt wurden im Jahr 2021 54 % (2020: 49 %) aller direkten und für Lizenznehmer arbeitenden Produktionsstätten geprüft. Standorte mit erhöhtem Risiko in Asien, der bedeutendsten Beschaffungsregion von adidas, wurden 2021 umfassend überwacht. Dort belief sich die Audit-Abdeckung auf 70 % (2020: 64 %). Grundsätzlich werden Produktionsstätten in Ländern mit hohem Risiko zu 100 % in unseren Audits erfasst. Das bedeutet, dass sie einmal pro Jahr überprüft werden (es sei denn, sie führen Audits in Eigenverantwortung durch; in diesem Fall werden sie alle zwei Jahre überprüft). In Produktionsstätten in Ländern mit geringem Risiko (d. h. Länder mit konsequenter Durchsetzung von Seiten der Regierung und starken Aufsichtssystemen, z. B. Deutschland) werden hingegen keine Audits durchgeführt.
  • Audit-Ergebnisse: Im Jahr 2021 haben 97 % unserer wichtigsten Produktionsstätten eine Bewertung von ‚4C‘ oder besser erzielt (auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5, wobei 5 die beste Bewertung darstellt). Diese Bewertungen zeigen, dass unsere wichtigsten Hersteller ihre Compliance-Leistung trotz der Widrigkeiten im Zusammenhang mit Covid-19 weiter verbessert haben. Zudem wurden 22 % der Produktionsstätten unserer Hersteller mit ‚5C‘ bewertet, was ein Zeichen dafür ist, dass sie ausgereifte Compliance-Systeme und Praktiken in Bezug auf Sozialstandards etabliert haben. Ende 2021 haben wir unser C-KPI-Bewertungssystems für die Einhaltung sozialer Standards bei der Bewertung unserer wichtigsten Hersteller eingestellt. Im letzten Anwendungsjahr und trotz der Pandemie waren die C-KPI-Werte im Jahr 2021 höher als im Jahr 2020. Wir sind überzeugt, dass unsere Arbeit an den Projekten zur Mitarbeiterermächtigung und die enge Zusammenarbeit mit unseren Herstellern bei der Vorbereitung auf das neue wirkungsorientierte ‚S-KPI-Tool‘, das 2022 eingeführt werden soll, dazu beigetragen haben, dass sich die C-KPI-Ergebnisse in diesem letzten Jahr verbessert haben.

Social-Compliance-Leistung strategischer Zulieferbetriebe nach C-KPI-Rating in %

Social-Compliance-Leistung strategischer Zulieferbetriebe nach C-KPI-Rating (Balkendiagramm)

2022 wollen wir unsere Praktiken und die Abdeckung unserer Sorgfaltspflicht stärken und neue Anforderungen einführen, um zu gewährleisten, dass alle wichtigen Tier-1-Hersteller die Verantwortung für die Durchführung jährlicher Audits zur Einhaltung sozialer Standards in den Produktionsstätten ihrer Subunternehmen übernehmen und dabei von adidas bevollmächtigte externe Prüfer einsetzen.

Von unseren Hauptlizenznehmern erreichten 100 % eine Lizenznehmer-Compliance-Bewertung (‚Licensee Compliance Rating‘ – ,LCR‘) von mindestens 4 (auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5, wobei 5 die beste Bewertung darstellt) und von diesen 29 % eine Bewertung von 5. Dieser Bewertungsmechanismus spiegelt den unserer ‚C-KPIs‘ für Hersteller wider und zeigt, dass diese Lizenznehmer starke Governance- und Beschaffungskettenmanagement-Systeme sowie Einkaufspraktiken und Compliance-Anforderungen erfolgreich in ihre Geschäftspraktiken integrieren. Die Lizenznehmer werden außerdem nach dem Vorhandensein von Richtlinien und Systemen zum Stakeholder-Engagement sowie nach dem Umfang der öffentlichen Berichterstattung und Kommunikation bewertet.

FESTGESTELLTE VERSTÖSSE IN AKTIVEN PRODUKTIONSSTÄTTEN

Die Produktionsstätten unserer Hersteller werden in Bezug auf die Anzahl kritischer Compliance-Verstöße bewertet. Grenzfälle sind ernsthafte, aber behebbare Verstöße, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch entsprechende Abhilfemaßnahmen behoben werden können. Verstöße der Kategorie Nulltoleranz sind dagegen z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder lebensbedrohliche Zustände im Bereich Gesundheit, Arbeitsschutz und Umwelt. Sie ziehen eine sofortige Verwarnung nach sich und können zum Ausschluss eines Zulieferers führen. Im Laufe eines jeden Jahres verfolgen wir kontinuierlich die Feststellung von Verstößen, die durch Leistungsaudits der Hersteller, Audits in Zusammenarbeit, Audits in Eigenverantwortung und, seit 2020, Bewertungen des ,Social & Labor Convergence Program‘ (,SLCP‘) festgestellt werden. Wir gehen sämtlichen Compliance-Verstößen nach und erwarten von unseren Herstellern, dass offene Probleme innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Die im Jahr 2021 ermittelten Verstöße entsprechen weitestgehend den 2020 gemeldeten.

  • Compliance-Verstöße im Bereich Arbeitsrecht: Unser Team deckt nicht nur Compliance-Verstöße gegen unsere Arbeitsplatzstandards auf, sondern beschäftigt sich auch mit Einsatz und Effektivität der HR-Management-Systeme der Produktionsstätten. Dabei analysiert das Team Lücken in Richtlinien und Verfahren in Bezug auf spezielle Risikobereiche wie z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit oder Diskriminierung. Aus diesem Grund weisen die dargestellten Prozentzahlen auf systemische Mängel aktiver Produktionsstätten hin und weniger auf bestätigte, konkrete Verstöße.

Mängel im Bereich Arbeitsrecht, die 2021 bei Audits festgestellt wurden

Top 10 arbeitsrechtliche Mängel, die bei Audits im Jahr 2020 festgestellt wurden (Kreisdiagramm)

1 ‚Sonstige‘ umfasst beispielsweise Überstunden/Urlaubsgeld und andere Leistungen/Zuschläge.

2 ‚Kein standardisiertes Ablagesystem‘ bedeutet, dass ein Produktionsbetrieb keine relevanten Informationen/Dokumente und Unterlagen aufbewahrt, durch die sich eine Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen nachvollziehen lässt.

  • Compliance-Verstöße im Bereich Gesundheit und Sicherheit: Brandschutz sowie Elektro- und Maschinensicherheit sind kritische Themen für bestehende Produktionsstätten und machten 30 % der im Jahr 2021 festgestellten Verstöße aus. Außerdem entfielen 7 % der festgestellten Compliance-Verstöße auf die Lagerung und Verwendung von Chemikalien, darunter auch der Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Weitere 8 % entfielen auf Managementsysteme und -richtlinien. Dabei handelt es sich vor allem um die Nichteinhaltung unserer Arbeitsplatzstandards sowie um die Nichterfüllung unserer Erwartungen hinsichtlich wirksamer Arbeitsschutzsysteme. Auch die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Sicherheitsfachkräfte spielen dabei eine Rolle.

Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die 2021 bei Audits festgestellt wurden

Top 10 Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die in den Fabrikaudits im Jahr 2020 festgestellt wurden (Kreisdiagramm)

1 ‚Sonstige‘ umfasst beispielsweise Materiallagerung, Ordnung und Sauberkeit oder den Umgang mit Abfällen.

BEHEBUNG VON VERSTÖSSEN GEGEN ARBEITSPLATZSTANDARDS

Wir gehen sämtlichen Compliance-Verstößen nach und erwarten von unseren Herstellern, dass offene Probleme innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Zur Veranschaulichung unserer Bemühungen, die Behebung von Verstößen zu unterstützen: 95 % der Grenzwerte, die bei unseren Überwachungsbewertungen festgestellt wurden, sind im Zeitraum von 2018 bis Juni 2021 nachweislich vollständig behoben worden. Ein kleiner Prozentsatz der in diesem Zeitraum festgestellten Probleme bleibt offen. Die meisten davon wurden bei den Bewertungen im Jahr 2020 und in der ersten Hälfte des Jahres 2021 festgestellt. Obwohl die eigentlichen Probleme in vielen Fällen bereits gelöst sind, kennzeichnen wir diese in unseren Systemen erst dann als ‚abgeschlossen‘, wenn wir den Nachweis für die Behebung erbracht und festgestellt haben, dass die ergriffenen Korrekturmaßnahmen nachhaltig und ausreichend sind, um ein erneutes Auftreten zu verhindern.

UNABHÄNGIGE FLA-PRÜFUNGEN

Die Fair Labor Association (‚FLA‘) konnte trotz der anhaltenden Herausforderungen durch Covid-19 die Überwachung im Jahr 2021 wieder aufnehmen, indem sie eine Vielzahl von Überwachungsmodellen (z. B. persönlich, virtuell oder eine Mischform aus persönlich und virtuell) eingesetzt hat. Dies hat dazu geführt, dass adidas 2021 im Rahmen der ‚Sustainable Compliance Initiative‘ (,SCI‘) der FLA vier Bewertungen erhalten hat. Neben der Überwachung der Produktionsstätten hat sich die FLA auf die Verbesserung der virtuellen Überwachungsmethodik, die Herausgabe spezifischer länder- und themenspezifischer Leitlinien, die Erfassung der Beschaffungskette und Beschwerdemechanismen, die Unterstützung der angeschlossenen Unternehmen bei ihrer Strategie für eine faire Entlohnung, die Einführung eines neuen E-Learning-Programms für die Hersteller der angeschlossenen Unternehmen, die Überarbeitung des Beschwerdemechanismus für Drittparteien, die Entwicklung von verantwortungsvollen Richtlinien zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen und die Fortsetzung der Arbeit zur Messung und Abmilderung der Auswirkungen von Covid-19 auf die Beschaffungskette der Industrie konzentriert.

DURCHSETZUNG DER STANDARDS

Verwarnungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen zur Durchsetzung der Standards. Sie werden ausgesprochen, wenn wir bei den Produktionsstätten unserer Zulieferer anhaltende schwerwiegende Verstöße gegen die Standards feststellen, die Maßnahmen seitens der Produktionsstätten unserer Hersteller erfordern. Wir arbeiten eng mit unseren Herstellern zusammen, um sie dabei zu unterstützen, ihre Leistung zu verbessern. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kündigen wir jedoch unsere Geschäftsbeziehung mit den entsprechenden Produktionsstätten.

  • Verwarnungen: Im Jahr 2021 hat unsere enge Zusammenarbeit mit den Produktionsstätten unserer Hersteller dazu beigetragen, dass die Zahl der aktiven Verwarnungen auf 13 (2020: 22) in sechs Ländern reduziert werden konnte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der aktiven Erstverwarnungen deutlich von 19 im Jahr 2020 auf 11 im Jahr 2021 gesunken; auch die Gesamtzahl der Zweitverwarnungen lag 2021 bei nur 2 (2020: 3). Produktionsstätten, die eine zweite Verwarnung erhalten, sind nur noch einen Schritt von der Benachrichtigung über die mögliche Kündigung des Herstellerrahmenvertrags entfernt und werden durch unser Team noch genauer überwacht. Im Jahr 2021 wurden keine dritten Verwarnungen (die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen) an unsere Hersteller ausgesprochen (2020: 0).
  • Kündigungen: Im Jahr 2021 gab es eine Kündigung von Zuliefererverträgen aus Gründen mangelnder Einhaltung sozialer Standards (2020: 0).

1 Zu den Benchmarks für angemessene Vergütung gehören Branchenlöhne, Mindestlöhne und existenzsichernde Löhne. Diese Benchmarks werden durch ein ,Fair Compensation Tool‘ der Fair Labor Association festgelegt und nachverfolgt. Das Tool, das in der Branche auf breite Zustimmung stößt, wird schrittweise bei strategischen Tier-1-Zulieferpartnern eingeführt.

2 Die Messung der Lohngleichheit für Fließbandarbeitskräfte und deren unmittelbare Vorgesetzte (d. h. Fließbandleiter) ist Teil einer umfassenderen Einführung der Gleichstellungsstrategie bei den relevanten strategischen Tier-1-Partnern, die Selbstbewertungen durchführen, um geschlechtsspezifische Unterschiede in den betrieblichen Praktiken und Verfahren zu ermitteln und anschließend zu beseitigen.

3 Unabhängige Zulieferbetriebe umfassen einzelne Tier-1-Betriebe von unseren Herstellern der direkten Beschaffungskette, einschließlich deren Tier-1-Subunternehmen, jedoch ausschließlich eigener Produktionsstätten und solcher von Lizenznehmern. Zulieferbetriebe, die mit unseren Lizenznehmern zusammenarbeiten, werden separat ausgewiesen. Einige dieser Produktionsstätten können gleichzeitig sowohl direkt für adidas als auch für Lizenznehmer produzieren.

4 Bezieht sich auf Audits für Soziales und Umwelt, ausschließlich Abwassertest-Bewertungen gemäß den ZDHC-Wastewater-Guidelines‘.

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