40 » Sonstige Angaben

MITARBEITER

Die Mitarbeiterzahlen stellen sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:

Mitarbeiter

 

 

Fortgeführte Aktivitäten

 

Fortgeführte und nicht
fortgeführte Akivitäten

 

 

1. Jan. 2021 bis
31. Dez. 2021

 

1. Jan. 2020 bis
31. Dez. 2020

 

1. Jan. 2021 bis
31. Dez. 2021

 

1. Jan. 2020 bis
31. Dez. 2020

Einzelhandel

 

32.678

 

32.978

 

34.929

 

35.422

Vertrieb

 

3.359

 

3.524

 

3.489

 

3.652

Logistik

 

8.558

 

8.318

 

8.585

 

8.343

Marketing

 

4.481

 

5.369

 

5.133

 

6.147

Zentrale Verwaltung

 

4.917

 

5.183

 

5.035

 

5.310

Produktion

 

479

 

564

 

479

 

564

Forschung und Entwicklung

 

954

 

874

 

1.050

 

983

Informationstechnologie

 

3.535

 

1.465

 

3.630

 

1.470

Gesamt

 

58.959

 

58.275

 

62.329

 

61.891

HONORAR FÜR DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS DES KONZERNABSCHLUSSES

Das als Aufwand erfasste Honorar für Abschlussprüfungen umfasst die Aufwendungen der adidas AG, Herzogenaurach, sowie aller deutschen Tochterunternehmen der adidas AG. Das Honorar der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Abschlussprüfungsleistungen beträgt im Geschäftsjahr 2021 1,6 Mio. € (2020: 1,8 Mio. €); davon entfallen auf das Vorjahr 0,3 Mio. € (2020: 0,3 Mio. €).

Für Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer wurden 0,1 Mio. € (2020: 0,1 Mio. €), für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers wurden 0,3 Mio. € (2020: 0,2 Mio. €) und für sonstige Leistungen des Abschlussprüfers wurden 0,3 Mio. € (2020: 0,1 Mio. €) aufgewendet.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beziehen sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der adidas AG sowie die Prüfung des Jahresabschlusses ihres Tochterunternehmens, der adidas CDC Immobilieninvest GmbH.

Andere Bestätigungsleistungen betreffen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Bestätigungsleistungen, wie die Prüfung der historischen Finanzinformationen der Reebok-Geschäftsaktivitäten für die Geschäftsjahre 2019 und 2020, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung, die European-Market-Infrastructure-Regulation(EMIR)-Prüfungen nach § 20 WpHG, Prüfungen gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen.

Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei Transferpreissachverhalten.

Die sonstigen Leistungen betreffen insbesondere eine Statusüberprüfung hinsichtlich der Ermittlung eines nicht finanziellen KPI.

BEZÜGE VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND DER ADIDAS AG

Aufsichtsrat

Die gemäß Satzung der adidas AG an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende feste jährliche Vergütung belief sich auf insgesamt 2,2 Mio. € (2020: 2,2 Mio. €). Zusätzlich erhielten die Aufsichtsräte Sitzungsgelder in Gesamthöhe von 0,03 Mio. € (2020: 0,03 Mio. €). Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2021 keine Kredite oder Vorschusszahlungen von der Gesellschaft.

Vorstand

Die Gesamtbezüge (aufwandsbasiert) der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2021 27,3 Mio. € (2020: 8,3 Mio. €); davon entfielen auf kurzfristig fällige Leistungen 13,1 Mio. € (2020: 6,8 Mio. €) und auf anteilsbasierte Vergütung 14,2 Mio. € (2020: 1,5 Mio. €). Der Aufwand für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstzeitaufwand der Pensionszusage für Vorstandsmitglieder) betrug im Geschäftsjahr 2021 3,5 Mio. € (2020: 3,3 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2021 erhielten frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene Zahlungen, inklusive Pensionszahlungen, in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. € (2020: 4,4 Mio. €). Aufwendungen aus Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind im Geschäftsjahr 2021 nicht angefallen (2020: 6,3 Mio. €).

Für Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 93,9 Mio. € (2020: 98,3 Mio. €).

Derzeitige Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2021 keine Kredite oder Vorschusszahlungen.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und Vorstands nach §314 (1) i.V.m. §315e HGB

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2021 13,1 Mio. € (im Vorjahr 5,8 Mio. €). Zusätzlich wurde dem Vorstand ein LTIP Bonus in Gesamthöhe von 14,2 Mio. € (im Vorjahr: 0 €) gewährt, der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren ist. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode. Diese Halteperiode endet mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das Jahr der Leistungserbringung (‚Performance-Jahr‘) folgt. Erst nach Ablauf der Halteperiode gilt der LTIP-Auszahlungsbetrag als erdient und die Vorstandsmitglieder können über die Aktien frei verfügen. Der für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehaltene Betrag ist dagegen bereits im Zeitpunkt der Auszahlung nach Feststellung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vollständig erdient. Die Steigerung der Gesamtbezüge im Vergleich zum Vorjahr beruht im Wesentlichen darauf, dass die Mitglieder des Vorstands im April 2020 als Maßnahme des Liquiditätsmanagements vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie auf den für das Geschäftsjahr 2020 zu gewährenden Performance-Bonus sowie LTIP-Bonus verzichtet haben. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den Mitgliedern des Vorstands stattdessen erstmalig eine Sondervergütung in Gesamthöhe von 1,5 Mio. € gewährt, die nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Mitgliedern des Vorstands in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert wurde.

Frühere Vorstandsmitglieder bzw. ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2021 Bezüge in Höhe von insgesamt 4,3 Mio. € (im Vorjahr 10,6 Mio. €).

Für die bis zum 31. Dezember 2005 ausgeschiedenen früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden Pensionsrückstellungen gebildet, die zum 31. Dezember 2021 vor Saldierung mit dem Vermögen des „adidas Pension Trust e. V.“ insgesamt 43,0 Mio. € (2020: 45,8 Mio. €) betrugen. Für sechs frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem 31. Dezember 2005 ausgeschieden sind, bestehen Pensionsverpflichtungen, die über einen Pensionsfonds bzw. über einen Pensionsfonds in Kombination mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse abgedeckt sind. Hieraus ergeben sich mittelbare Verpflichtungen in Höhe von 47,0 Mio. € (im Vorjahr 48,5 Mio. €), für die aufgrund der Finanzierung über den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse keine Rückstellungen gebildet wurden. Für zwei frühere Mitglieder des Vorstands, die zum oder nach dem 31. Dezember 2019 ausgeschieden sind, bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3,9 Mio €.

UNTERNEHMEN, DIE VON DER BEFREIUNG GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGB GEBRAUCH MACHEN

Das Tochterunternehmen adidas CDC Immobilieninvest GmbH, Herzogenaurach, macht von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.