11 » Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- oder Firmenwerte beziehen sich hauptsächlich auf den Erwerb des Geschäfts von Reebok und Runtastic sowie auf den Erwerb von Tochterunternehmen, hauptsächlich in den USA, Australien, Neuseeland, den Niederlanden, Dänemark und Italien.

Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. €

 

 

31. Dez. 2021

 

31. Dez. 2020

Geschäfts- oder Firmenwerte, brutto

 

1.630

 

1.584

Abzüglich: kumulierte Wertminderungsaufwendungen

 

–402

 

–376

Geschäfts- oder Firmenwerte, netto

 

1.228

 

1.208

Der größte Teil dieser Geschäfts- oder Firmenwerte, der hauptsächlich auf den Erwerb des Geschäfts von Reebok 2006 zurückzuführen ist, wird in US-Dollar geführt. Der Effekt aus der Währungsumrechnung beträgt für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 48 Mio. € bzw. –49 Mio. €.

adidas überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Basis der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Diese entsprechen der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss adidas die voraussichtlichen künftigen Cashflows der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren, herangezogen, welche auf der neuen Strategie ,Own the Game‘ basiert. Die Planung reflektiert die langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelt insgesamt für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im mittleren einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider. Darüber hinaus erwartet adidas eine Verbesserung der operativen Marge auf einen Wert von 12 % bis 14 % für den Konzern und für die einzelnen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf einen Wert zwischen 11 % und 17 % bis 2025, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wird. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der zukünftigen Steuerzahlungen basiert auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Cashflows über diesen vierjährigen Zeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 1,7 % (2020: 1,7 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten, jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die angewandten Diskontierungssätze sind Nachsteuersätze und spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider.

Als Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), Nordamerika, China, Asien-Pazifik und Lateinamerika. Zum Ende des Geschäftsjahres 2021 beläuft sich die Gesamtzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf fünf (2020: neun).

In Anlehnung an die Berichtsstruktur des Unternehmens für Managementzwecke nach Märkten, reduzierte sich die Anzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 1. Januar 2021 auf sechs. Im ersten Quartal 2021 reduzierte sich diese weiter auf fünf, da die zahlungsmittelgenerierende Einheit Nordamerika Reebok als Veräußerungsgruppe klassifiziert und unter ‚Vermögenswerte/Verbindlichkeiten klassifiziert als zur Veräußerung gehalten‘ ausgewiesen wurde.

Aufgrund der Veränderungen in der Segmentberichterstattung sind die Geschäfts- oder Firmenwerte neuen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im ersten Quartal 2021 wie folgt zugeordnet worden:

Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte

 

 

Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. €

 

 

31. Dez. 2020

 

Aggregation EMEA

 

(Re-) Allokation Asien-Pazifik

 

(Re-) Allokation adidas Golf

 

1. Jan. 2021

Europa

 

593

 

–593

 

 

 

 

 

n.a.

Emerging Markets

 

76

 

–76

 

 

 

 

 

n.a.

EMEA

 

 

669

 

 

 

25

 

694

Nordamerika

 

n.a.

 

 

 

 

 

77

 

77

China

 

n.a.

 

 

 

269

 

10

 

280

Asien-Pazifik

 

361

 

 

 

–269

 

66

 

157

adidas Golf

 

178

 

 

 

 

–178

 

n.a.

Gesamt

 

1.208

 

 

 

 

1.208

Aufgrund der Änderung in der Zusammensetzung der Geschäftssegmente des Konzerns und der damit verbundenen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im ersten Quartal 2021 überprüft, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert waren. Die zugrunde liegenden Werttreiber sowie Annahmen zu Zwecken des Werthaltigkeitstests änderten sich dem Grunde nach gegenüber den Werthaltigkeitstests für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nicht. In diesem Zusammenhang bestand kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Aufgrund der Klassifizierung von Reebok als aufgegebener Geschäftsbereich und zur Veräußerung gehalten ist der der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), Nordamerika, China und Asien-Pazifik zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert zwischen den entsprechenden adidas und Reebok zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt auf Grundlage der relativen Werte (Zeitwerte) aufgeteilt und neu zugeordnet worden:

Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte, netto in Mio. €

 

 

EMEA

 

Nord­amerika

 

China

 

Asien-Pazifik

 

Gesamt

1. Januar 2021

 

694

 

77

 

280

 

157

 

1.208

Reebok Veräußerungsgruppe

 

–24

 

 

–3

 

–1

 

–27

Währungsumrechnungseffekte

 

30

 

 

13

 

5

 

48

31. Dezember 2021

 

700

 

77

 

290

 

161

 

1.228

Im ersten Quartal 2021 sind die auf die Reebok Veräußerungsgruppe neu zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte aufgrund konkreter Verkaufsabsichten zunächst gemäß IAS 36 ‚Wertminderung von Vermögenswerten‘ bewertet und anschließend in die ‚Vermögenswerte/Verbindlichkeiten klassifiziert als zur Veräußerung gehalten‘ umgegliedert worden.

Die den jeweiligen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen angewendeten Diskontierungssätze gestalten sich wie folgt:

Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte

 

 

Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. €

 

Diskontierungs­satz nach Steuern

 

 

31. Dez. 2021

 

1. Jan. 2021

 

31. Dez. 2021

 

1. Jan. 2021

EMEA

 

700

 

694

 

8,2%

 

8,8%

Nordamerika

 

77

 

77

 

7,3%

 

7,2%

China

 

290

 

280

 

7,9%

 

8,1%

Asien-Pazifik

 

161

 

157

 

7,9%

 

8,3%

Gesamt

 

1.228

 

1.208

 

 

 

 

Eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. 16 Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 76 % würde zu keinem Wertminderungsbedarf führen.

Künftige Veränderungen der zu erwartenden Zahlungsströme und Diskontierungssätze können in der Zukunft zu Wertminderungen der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte führen.