41 » Informationen zum Deutschen Corporate Governance Kodex

INFORMATIONEN NACH § 161 AKTIENGESETZ (AKTG)

Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG im Dezember 2021 abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Website des Unternehmens abrufbar.