Arbeitsbedingungen in unserer Beschaffungskette

Umgang mit den Auswirkungen von Covid-19

Von Beginn der Coronavirus-Pandemie an hat adidas Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigten in der globalen Beschaffungskette des Unternehmens zu mindern. Zu diesen Maßnahmen gehörten Vorgaben zur Kontrolle von Infektionskrankheiten sowie zur Arbeitssicherheit und zur Arbeiterwohlfahrt. Das Unternehmen hat seine standardmäßigen Produktionsbedingungen, darunter den Schutz der Arbeiterrechte, beibehalten und wichtigen Zulieferbetrieben dabei geholfen, finanzielle Unterstützung durch Banken zu sichern, um die Covid-19-Krise zu überstehen. Durch die Gewährleistung der Geschäftskontinuität und eine funktionierende Beschaffungskette wurden Arbeiter vor einem Jobverlust bewahrt, und die überwiegende Mehrheit der Zulieferbetriebe konnte die Belegschaft halten, wenn auch mit reduzierten Arbeitszeiten aufgrund von Lockdowns oder Aussetzung der Arbeit. adidas hat sich dafür eingesetzt, fortlaufend sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Vergütung und Leistungen für alle Arbeitskräfte eingehalten werden, und hat die Arbeitsbedingungen in jedem einzelnen Betrieb nachverfolgt. Wo Produktionsbetriebe Stellen abbauen mussten, haben wir sichergestellt, dass freigestellte Arbeitskräfte ihre gesetzmäßigen Abfindungen und andere ihnen zustehende Leistungen vollständig erhalten haben.

Uns war bewusst, dass diese Maßnahmen alleine nicht ausreichen würden. Deshalb haben wir den ‚Call to Action‘ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet. Ziel der Initiative ist es, den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Textilindustrie zu begegnen. Die ILO hat eine globale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich dafür einsetzte, zum Schutz der Gesundheit, des Einkommens und der Arbeitsplätze von Arbeitskräften finanzielle Mittel zum Erhalt der Geschäftskontinuität zu sichern, die Bezahlung der Löhne sicherzustellen sowie einkommensunterstützende und arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen durchzuführen. Zu den Maßnahmen gehörte auch das Engagement für die Entwicklung und Erweiterung von Systemen zur sozialen Sicherheit für Arbeiter und Arbeitgeber in der Textilindustrie, entsprechend der Empfehlung ILO 202 der Internationalen Arbeitsorganisation.

Arbeits- und Menschenrechtsgruppen wie das ,Workers Rights Consortium‘ haben bewertet, wie adidas dem Ausbruch der Pandemie begegnet ist. Im ,Baptist World Aid Australia’s 2020 Covid Fashion Report‘, für den rund 100 Marken zu ihrem Vorgehen in der Covid-19-Krise befragt wurden, fanden die Maßnahmen von adidas Anerkennung.

Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette – unser Ansatz

Unser Engagement für faire Arbeitspraktiken und sichere Arbeitsbedingungen in den Fabriken unserer globalen Beschaffungskette ist grundlegender Bestandteil unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte. Grundlage unseres Handelns sind dabei unsere Arbeitsplatzstandards, ein Verhaltenskodex für Zulieferer. Die Arbeitsplatzstandards sind Teil der Herstellerrahmenverträge, die wir mit unseren Zulieferern abschließen. Sie gewährleisten gesundheitsverträgliche und sichere Arbeitsbedingungen sowie umweltgerechte Abläufe in den Produktionsbetrieben. Unsere Standards stehen im Einklang mit den Menschen- und Arbeitnehmerrechtskonventionen der ILO und der Vereinten Nationen sowie dem Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (WFSGI). Des Weiteren versuchen wir, unsere Reichweite durch die Übertragung von Verantwortung auf unsere Partner zu vergrößern, um potenzielle und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit möglichen Arbeitsrechtsverletzungen vor und nach der Herstellung unserer Produkte zu erfassen und anzugehen. In den Richtlinien zu den Beschäftigungsstandards (,Guidelines on Employment Standards‘) nimmt adidas konkret Bezug auf die Kernarbeitsnormen der ILO. Sämtliche Richtlinien und Implementierungsprozesse des Programms zu Arbeitnehmerrechten werden von den oberen Führungskräften der Bereiche Beschaffung sowie Soziales und Umwelt (Social and Environmental Affairs, SEA) geprüft und genehmigt.

Unser Programm zur Einhaltung sozialer Standards wird ständig weiterentwickelt und basiert auf drei Kernkonzepten:

  • Leistung: 2021 werden wir von unserem ,C-KPI‘ – einer Kennzahl zur Beurteilung von Compliance, mit der Managementsysteme und Eigenverantwortung der Zulieferer bewertet werden – auf neue soziale Indikatoren übergehen, die Ergebnisse wie reduzierte Unfallhäufigkeit, höhere Bindungsquoten oder verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit messen (S-KPI). Über unser neues S-KPI-Tool werden wir jährlich über die Arbeitsplatzbedingungen sowie die Wirksamkeit unserer Initiativen zur Befähigung der Mitarbeiter berichten. Die Ziele für 2025 werden im Jahr 2021 festgelegt.
  • Transparenz: Im Rahmen unserer umfassenderen Risikomanagementprozesse werden wir den Umfang und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Menschenrechte (Human Rights Due Diligence, HRDD) erhöhen. Unsere Ziele für 2025 sind die Erreichung einer 100%igen Abdeckung aller ‚risikobehafteten‘ Aktivitäten sowie die Sicherstellung, dass die HRDD-Compliance in der gesamten Organisation verankert ist. Als ‚risikobehaftet‘ betrachten wir die Aktivitäten, die in unserer jährlichen Bestandsaufnahme für Risiken von Menschenrechtsverletzungen als potenzielle Aktivitäten mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation identifiziert werden und vorbeugende Maßnahmen bzw. Abhilfe erfordern.
  • Fairness: Der Schwerpunkt liegt auf der Gleichstellung der Geschlechter, Lohngerechtigkeit und verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken, die eine faire Entlohnung der Arbeiter unterstützen. Unser Ziel besteht darin, in Bezug auf alle Benchmarks für faire Entlohnung fortlaufende Verbesserungen zu erzielen und bis 2025 bei jedem unserer strategischen Tier-1-Zulieferer die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern für Arbeiter und ihren Vorgesetzten zu erreichen.

Bewertung der Zulieferbetriebe

Wir bewerten regelmäßig, inwieweit Zulieferbetriebe faire, gesunde und umweltfreundliche Arbeitsbedingungen bieten. Dazu führen wir angekündigte und unangekündigte Audits mit unseren eigenen Mitarbeitern oder anerkannten externen Prüfern durch. Über ein Ratingsystem für die Einhaltung sozialer Standards (C-KPI) weisen wir dem Ergebnis ein Rating von ‚1‘ (schlechtester Wert) bis ‚5‘ (bestmöglicher Wert) zu. Entsprechend den Ergebnissen entscheiden unsere Beschaffungs- und SEA-Teams gemeinsam über das weitere Vorgehen, das von Schulungen bis hin zu Durchsetzungsmaßnahmen wie z. B. einer Verwarnung oder Beauftragung externer Berater zur Verbesserung des jeweiligen Programms reichen kann.

Werden bei den Audits Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards festgestellt, erhalten die betroffenen Betriebe eine Frist zur Behebung dieser Verstöße. Bei der Auswahl neuer Zulieferbetriebe wird ein ähnliches Bewertungssystem angewendet, und Aufträge werden nur nach vorheriger Zustimmung des SEA-Teams vergeben. Wir bieten mehrere Beschwerdekanäle an, über die Mitarbeiter oder Dritte Beschwerden über Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards und die Menschenrechte im Allgemeinen einreichen können. Jede Beschwerde von Seiten Dritter wird geprüft sowie untersucht und das Ergebnis wird auf unserer Unternehmenswebsite veröffentlicht. Die Bedingungen in den Produktionsstätten werden darüber hinaus im Rahmen unserer Kooperation mit der 1999 von adidas mitgegründeten Fair Labor Association (FLA) durch unabhängige Prüfer bewertet – ein Beispiel dafür, dass wir auf unabhängige und unangekündigte Inspektionen von Produktionsstätten und die Verifizierung unserer Programme durch externe Stellen setzen. Seitdem wurde unser Programm dreimal von der FLA akkreditiert.

Zum Ende 2020 hat adidas mit 520 unabhängigen Zulieferbetrieben1 zusammengearbeitet (2019: 631), die Produkte für unser Unternehmen in 49 Ländern hergestellt haben (2018: 52). Dieser Rückgang ist auf unser übergeordnetes Ziel der weiteren Konsolidierung unserer Beschaffungskette zurückzuführen. Im Jahr 2020 bezog sich dies vor allem auf Südkorea. Künftig wollen wir so mit weniger Produktionsstätten zusammenarbeiten, langfristige Partnerschaften eingehen und an diese Partner mehr Aufträge vergeben. 66 % der Produktionsstätten unserer Zulieferer (2019: 69 %) befinden sich in der Region Asien-Pazifik. Die Anzahl der Lizenznehmer, mit denen wir zusammenarbeiten, ist im Vergleich zu 2019 leicht auf 56 gesunken (2019: 62), die in 375 Produktionsstätten (2019: 372) in 37 Ländern (2019: 38) Produkte herstellten.

1 Unabhängige Zulieferbetriebe umfassen einzelne Tier-1-Betriebe (Produktionsstätten) von unseren Partnern der direkten Beschaffungskette, einschließlich deren Tier-1-Subunternehmen, jedoch ausschließlich eigener Produktionsstätten und solcher von Lizenznehmern. Zulieferbetriebe, die mit unseren Lizenznehmern zusammenarbeiten, werden separat ausgewiesen. Einige dieser Produktionsstätten können gleichzeitig sowohl direkt für adidas als auch für Lizenznehmer produzieren.

Onboarding

Im Jahr 2020 lag unser Hauptaugenmerk darauf, die Beziehungen zu unseren bestehenden Zulieferern zu pflegen, anstatt neue Partnerschaften einzugehen. Wir haben 112 Erstbewertungen durchgeführt – sowohl als erste Genehmigungsstufe für den Eintritt in unsere Beschaffungskette als auch in neu gebauten Betrieben an bereits bestehenden Standorten (2019: 143). Davon wurden 31 Produktionsstätten (2019: 49) entweder nach festgestellten Nulltoleranz-Verstößen (‚Zero-Tolerance‘) direkt abgelehnt oder erhielten nach Feststellung von einem oder mehreren Grenzfällen (‚Threshold Issues‘) den Status ‚Abgelehnt mit zweiter Prüfung‘. Das bedeutet, dass diese Betriebe zwar abgelehnt wurden, aber die Möglichkeit bekamen, die Compliance-Verstöße innerhalb eines konkreten Zeitraums zu beheben. Die überwiegende Mehrheit (94  %) aller Erstbewertungen wurde in Asien durchgeführt (2019: 84 %). 50 % davon fanden in China statt (2019: 38 %). 

Ablehnungen weltweit nach der Erstbewertung aus Compliance-Gründen

 

 

2020

 

2019

Gesamtzahl der Ablehnungen nach Erstbewertung1

 

31

 

49

Anteil der Ablehnungen nach Erstbewertung

 

28 %

 

34 %

Gesamtzahl der endgültigen Ablehnungen2

 

2

 

6

Anteil der endgültigen Ablehnungen

 

2 %

 

4 %

1

Produktionsstätten, die nach dem ersten Besuch ohne Chance auf einen zweiten Besuch direkt abgelehnt wurden, sowie Produktionsstätten, die nach der Erstbewertung abgelehnt wurden, aber die Chance auf einen zweiten Besuch erhielten.

2

Produktionsstätten, die nach dem ersten Besuch ohne Chance auf einen zweiten Besuch direkt abgelehnt wurden, sowie Produktionsstätten, die nach einem zweiten Besuch abgelehnt wurden.

Ende 2020 lag die Quote der neu besuchten Produktionsstätten, die direkt abgelehnt wurden, bei 28 % und damit leicht unter dem Wert des Vorjahres (2019: 34 %). Die Aufnahme von weniger Produktionsstätten und deren gezielte Unterstützung haben uns geholfen, 2020 auch die Rate der ‚endgültigen Ablehnungen‘ auf unter 2 % zu senken. Die Beseitigung von Problemen in den Produktionsstätten hilft den Beschäftigten insofern, als sich die Maßstäbe bezüglich besserer und rechtzeitiger Bezahlung, verbesserter Leistungen, einer Reduzierung der Arbeitszeiten und einer rechtlichen Absicherung formaler Beschäftigungsverträge zu ihren Gunsten verschieben sowie wesentliche Verbesserungen bei den grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz erreicht werden. Zulieferer, bei denen Grenzfälle festgestellt werden, erhalten normalerweise eine Frist von drei Monaten, um die Probleme vor einem zweiten Audit für die Endabnahme zu beheben.

Mitarbeiterengagement und -ermächtigung

Seit 2017 setzen wir in Bezug auf Beschwerdesysteme nicht mehr nur auf lokale Arbeitnehmer-Hotlines. Wir haben eine softwarebasierte ‚Workers Voice‘-Plattform geschaffen, ein für den jeweiligen Betrieb maßgeschneidertes Beschwerde-Tool für die Arbeiter. Den Einsatz dieses betrieblichen Beschwerde-mechanismus haben wir schrittweise erweitert, und im Jahr 2020 hatten bereits nahezu 450.000 Beschäftigte in 111 Produktionsstätten in zwölf Ländern Zugang zu diesem System. Zwei strategische Zulieferer mussten die Einführung der Plattform aufgrund der Coronavirus-Pandemie verschieben. Aus diesem Grund haben wir unser Ziel für 2020 nicht erreicht, die ‚Workers Voice‘-Plattform bei 100 % unserer strategischen Zulieferer implementiert zu haben.

Ein robuster Beschwerdemechanismus ist der Dreh- und Angelpunkt, an dem die Beschäftigten ihre Anliegen vorbringen können, damit Abhilfe erfolgt. Der Zugang zu einem digitalen Beschwerde-Tool erwies sich während der Coronavirus-Pandemie als besonders wertvoll, da 128 % mehr Beschwerden von Beschäftigten eingingen. Im Jahr 2020 wurden fast 46.000 Beschwerden über Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte eingereicht. Bei den drei meistgenannten Bedenken handelte es sich um die Themen Zusatzleistungen, allgemeine Betriebseinrichtungen und Kommunikation. 98 % dieser Beschwerden wurden von der Betriebsleitung erfolgreich gelöst.

Die über die ‚Workers Voice‘-Plattform eingegangenen Antworten werden von adidas mittels KPIs und Dashboard-Durchsichten, Bewertungen der Beschwerdezufriedenheit und Befragungen der Beschäftigten vor Ort sorgfältig nachverfolgt. Auf diese Weise können wir die Wirksamkeit der Beschwerdekanäle bewerten und wichtige Fälle in Echtzeit beobachten, um bei Bedarf rechtzeitig eingreifen zu können. Es hilft uns auch, die wichtigsten Herausforderungen und Arbeitsrechtsprobleme in einer Produktionsstätte zu verstehen und zu verfolgen, wie die Leitung der Produktionsstätte und ihre HR-Teams die Fälle lösen und ihre Ergebnisse kommunizieren. Unsere Bewertung trägt zur Gesamtbewertung der Produktionsstätte in Bezug auf die Einhaltung sozialer Standards bei. Es bleibt festzustellen, dass die Zufriedenheitsrate, die den Beschäftigten die Möglichkeit gibt, zu bewerten, wie zufrieden sie mit der Bearbeitung von Beschwerden sind, kontinuierlich gestiegen ist, von 39 % im Jahr 2019 auf 58 % im Jahr 2020.

Etablierung von Beschwerdemechanismen

Ziel 2020

 

2020

 

2019

 

2018

‚Workers Voice’-Plattform bei 100 % der strategischen Zulieferbetriebe implementiert

 

98 %

 

98 %

 

97 %

Ergänzend zu den verschiedenen Beschwerdekanälen haben wir im Jahr 2020 das Projekt ‚Worker Pulse‘ eingeführt. Dabei handelt es sich um eine digitalisierte Kurzumfrage, mit der wir die Wahrnehmung und das Bewusstsein der Beschäftigten für ihre Arbeitsrechte in bestimmten Bereichen wie Kommunikation, Belästigung und Missbrauch sowie Beschwerdesysteme erfassen. Wir haben diese digitale Umfrage in 63 Produktionsstätten in neun Ländern durchgeführt, mehr als 22.000 Beschäftigte nahmen freiwillig daran teil. Die Umfrage wurde den Beschäftigten über eine Smartphone-App übermittelt.

78,6 % der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie ihren Arbeitsplatz Freunden und Verwandten als einen attraktiven Arbeitsplatz empfehlen würden. 77 % waren der Meinung, dass Beschwerden, die über die Beschwerdemechanismen vorgebracht werden, von der Betriebsleitung ernst genommen werden. Die Produktionsstätten sind verpflichtet, auf der Grundlage des über ‚Worker Pulse‘ erhaltenen Feedbacks Pläne zur Verbesserung des Arbeitsplatzes zu entwickeln und zu verfolgen.

‚Worker Pulse‘ baut auf unserer bestehenden Umfrage zur Mitarbeiterzufriedenheit auf, die erstmals 2016 gestartet wurde. Dabei handelt es sich um eine umfassende Umfrage mit etwa 60 Fragen, die den Zulieferern hilft, Einblicke in die Arbeitsplatzumgebung aus der Sicht der Arbeiter und Vorgesetzten zu gewinnen und die Bereiche zu identifizieren, die verbessert werden müssen. So werden die Arbeiter z. B. um ihr Feedback zur Effektivität und Leistung der betrieblichen Beschwerdemechanismen gebeten, was wiederum dazu beiträgt, Wege zur Verbesserung und weiteren Verfeinerung dieser Systeme zu finden.

Neben den von den Produktionsstätten organisierten Schulungen bieten wir seit 2016 auch maß-geschneiderte Fortbildungen im Rahmen des ,Women Leadership Program‘ (WLP) an. Bis Ende 2019 haben bereits mehr als 1.300 Beschäftigte an diesem Programm teilgenommen. Es umfasst Schulungen und Trainingseinheiten zum Austausch von Fähigkeiten sowie das ‚Women Supervisor Forum‘ (WSF), das weiblichen Aufsichtspersonen die Möglichkeit geben soll, ihre Kenntnisse zu vertiefen, Best Practices kennenzulernen oder zu verschiedenen Themen Unterstützung Informationen und Anleitung zu erhalten, um ihre Kompetenzen als Aufsichtsperson zu erweitern. Aufgrund der globalen Pandemie waren die Möglichkeiten für persönliche Schulungen in den Produktionsstätten allerdings stark eingeschränkt. Infolgedessen konnten im Jahr 2020 nur 195 Aufsichtspersonen am WLP-Schulungsprogramm teilnehmen, und der erweiterte Rollout des WSF musste unterbrochen werden.

Im Jahr 2020 haben wir auch erfolgreich unser smartphonebasiertes Projekt ‚Digitale Schulung‘ gestartet, das an 43 Produktionsstätten in Kambodscha, China, Indonesien und Vietnam eingeführt wurde. Das digitale Tool bewertet, inwieweit sich die Beschäftigten ihrer Arbeitsrechte sowie der Abhilfemaßnahmen hinsichtlich z. B. Belästigung und Missbrauch, Brandschutz und der Nutzung von Beschwerdekanälen bewusst sind. Von den 11.000 Schulungsteilnehmern im Jahr 2020 erreichten 83 % bei der Beantwortung der Testfragen nach der Schulung eine Erfolgsquote von 75 %.

Betriebsbegehungen und Schulungen

Im Jahr 2020 war die Möglichkeit, Audits vor Ort durchzuführen durch die Pandemie ebenso eingeschränkt wie die Möglichkeit zur Durchführung von Standortbegehungen und Schulungen bei unseren Zulieferern. Daher haben wir die Anzahl der Remote- oder virtuellen Begehungen im Laufe des Jahres von 426 im Jahr 2019 auf 644 im Jahr 2020 erhöht. Neben der kontinuierlichen Verfolgung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Betriebsabläufe der Zulieferer umfassten diese Begehungen auch die Überwachung von Abhilfemaßnahmen, KPI-Verbesserungspläne, Untersuchungen von Beschwerden und Umfragen zur Mitarbeiterzufriedenheit sowie unsere regulären Schulungsprogramme für Zulieferer, sofern dies praktisch möglich war. Einige unserer Programme konnten allerdings nicht auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden, da es keine Präsenz-Schulungsworkshops gab. Insgesamt haben wir im Rahmen unserer Grundlagen-, Leistungs- und Nachhaltigkeitsschulungen 61 Schulungen und Workshops für Zulieferer, Lizenznehmer, Arbeiter und adidas Mitarbeiter durchgeführt (2019: 123). Wo virtuelle Schulungen abgehalten werden konnten, waren wir in der Lage, ein größeres Publikum von insgesamt 1.497 Personen zu erreichen. Dies entspricht einem nur leichten Rückgang gegenüber der Zahl von 1.697 im Jahr 2019.

Anzahl der Schulungen nach Regionen und Art1

Region

 

Art und Anzahl der Trainings

 

 

Grundlagen2

 

Perfor­mance3

 

Nachhal­tigkeit4

 

Gesamt

 

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

Asien

 

13

 

33

 

18

 

16

 

12

 

17

 

43

 

66

Amerika

 

12

 

37

 

2

 

3

 

1

 

7

 

15

 

47

EMEA

 

 

9

 

2

 

 

1

 

1

 

3

 

10

Gesamt

 

25

 

79

 

22

 

19

 

14

 

25

 

61

 

123

In %

 

41

 

64

 

36

 

15

 

23

 

20

 

100

 

100

1

Schulungen für das Fabrikmanagement, Arbeiter, Lizenznehmer, Agenten und adidas Mitarbeiter.

2

Grundlagenschulungen umfassen die Arbeitsplatzstandards und eine SEA-Einführung, FFC-Training sowie Training zu SEA-Richtlinien und Standardverfahrensanweisungen.

3

Performance-Schulungen umfassen spezifische Arbeits-, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltthemen.

4

Nachhaltigkeitsschulungen umfassen Managementsysteme und KPI-Verbesserungen sowie interne Monitoringprogramme der Zulieferer.

Als Teil der Risikobewertung und Schulung zur Zwangsarbeit für Tier-2-Rohstofflieferanten, die ausländische Wanderarbeitskräfte beschäftigen, haben wir mit vielen Lieferanten, die unter dem Dach unserer Partnerschaft für verantwortungsvolle Rekrutierung mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erfasst sind, virtuell zusammengearbeitet. Dies reichte von Desktop-Reviews bis hin zu Online-Zuliefererschulungen zur Sorgfaltspflicht von Personalverantwortlichen per E-Campus-Grundkurs der IOM zum Thema ethische Rekrutierung.

Im Rahmen unserer Bemühungen, den Einsatz erneuerbarer Energien in unserer Beschaffungskette auszubauen, führten wir eine umfassende Schulung zum Thema ‚Durchführung von Machbarkeitsstudien zu und Installation von Photovoltaik-Dachanlagen‘ (‚Rooftop Solar Guideline‘) durch, die in vier Sprachen übersetzt wurde. Die Schulung bot einen umfassenden Überblick für Zulieferer, um ihnen so den Übergang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern, Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren und schließlich die Verpflichtung zur Einhaltung der UNFCCC-Ziele zu unterstützen. Ziele der Schulung waren unter anderem Einheitlichkeit in der gesamten Beschaffungskette von adidas, die Bereitstellung einer Anleitung für die Auswahl eines Herstellers oder die Durchführung von Machbarkeitsstudien. Sie umfasste zwei Hauptbereiche: die Machbarkeitsstudie und den Installationsprozess.

Ebenfalls im Jahr 2020 hat adidas das adidas Chemical Management Training (aCM) gestartet und 15 Schulungen in China und Taiwan mit 141 Teilnehmern durchgeführt. Mit dieser ,Chemical Management Academy‘ verfolgen wir die folgenden Ziele:

  • Sicherstellung der erforderlichen Kompetenz und Verantwortung der Einrichtungen vor Ort, um den Betrieb managen zu können
  • Vermittlung der notwendigen Kenntnisse dafür, dass die Betriebe langfristig ein Chemikalienmanagementsystem im Produktionsprozess umsetzen können
  • Austausch über Best Practices bzw. verfügbare Technologien unter Branchenkollegen

Kontrollen

Wir kontrollieren unsere Zulieferer regelmäßig in Bezug auf unsere Arbeitsplatzstandards. Im Jahr 2020 mussten wir jedoch unseren Kontrollansatz wegen der Corona-Lockdowns und der Reisebeschränkungen entsprechend ändern. Soweit möglich haben wir unsere regulären Standortbewertungen, einschließlich Abwassertests, fortgeführt und gleichzeitig den Einsatz von Remote-‚Desktop-Bewertungen‘ erprobt. Von den insgesamt 921 im Jahr 2020 durchgeführten Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung sozialer Standards und Umweltbewertungen (2019: 1.191) wurden 128 virtuell durchgeführt. Trotz der Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie haben wir 256 Prüfungen gemäß der ZDHC-Abwasserrichtlinie erfolgreich abgeschlossen (2019: 234), die auch in unseren Umweltbewertungen berücksichtigt werden.

Im Jahr 2020 wurden 88 Audits in Eigenverantwortung und Audits in Kooperation durchgeführt (2019: 102). Erreicht eine Produktionsstätte eine Compliance-Bewertung von 4C oder höher, ist sie berechtigt, Audits selbst durchzuführen und angemessene Pläne zur Behebung von Missständen zu erarbeiten (Audit in Eigenverantwortung). Diese überprüfen wir regelmäßig. Audits in Zusammenarbeit werden mit anderen Marken oder im Rahmen gemeinsamer Maßnahmen zur Behebung von Missständen durchgeführt. Die Anzahl der Audits in Produktionsstätten, die Waren für Lizenznehmer herstellen, sank leicht von 317 im Jahr 2019 auf 278 im Jahr 2020.

Durch unsere Audits können wir die Leistung unserer Zulieferer im Sozial- und Umweltbereich anhand unserer Leistungsindikatoren C-KPI und E-KPI bewerten. Aufgrund der zunehmenden Fokussierung auf zusätzliche Beratungs- und Ermächtigungsprojekte, die über unsere regulären Audit-Routinen hinausgehen, ist die Anzahl der von unseren internen Teams durchgeführten Audits 2020 auf 251 zurückgegangen (2019: 299). Ebenso sank die Anzahl der von externen Prüfern durchgeführten Audits bis Ende 2020 auf 612 (2019: 658).

  • Audit-Abdeckung: Insgesamt wurden im Jahr 2020 48 % (2019: 49 %) aller direkten und für Lizenznehmer arbeitenden Produktionsstätten geprüft. Standorte mit erhöhtem Risiko in Asien, der bedeutendsten Beschaffungsregion von adidas, wurden 2020 umfassend überwacht. Dort belief sich die Audit-Abdeckung auf annähernd 64 % (2019: 75 %). Grundsätzlich werden Produktionsstätten in Ländern mit hohem Risiko zu 100 % in unseren Audits erfasst. Das bedeutet, dass sie einmal pro Jahr überprüft werden (es sei denn, sie führen Audits in Eigenverantwortung durch; in diesem Fall werden sie alle zwei Jahre überprüft). In Produktionsstätten in Ländern mit geringem Risiko (d. h. Länder mit konsequenter Durchsetzung von Seiten der Regierung und starken Aufsichtssystemen, z. B. Deutschland) werden hingegen keine Audits durchgeführt.
  • Audit-Ergebnisse: Im Jahr 2020 erreichten 91 % unserer strategischen Produktionsstätten eine Bewertung von 4C oder besser, während es bei den Produktionsstätten, die in Eigenverantwortung Audits durchführen, 54 % waren. Damit wurde unser Ziel für 2020 überschritten, nach dem 80 % unserer strategischen Zulieferer eine Bewertung von 4C oder besser erreichen sollten. Dies zeigt, dass unsere strategischen Zulieferer ihre Compliance-Leistung trotz des Widrigkeiten im Zusammenhang mit Covid-19 weiter verbessert haben. Zudem wurden 12 % unserer strategischen Produktionsstätten mit 5C bewertet, was ein Zeichen dafür ist, dass sie ausgereifte Compliance-Systeme und Praktiken in Bezug auf Sozialstandards etabliert haben.
Anzahl der Audits nach Regionen und Art

Region

 

Erst­bewertung1

 

Perfor­mance­-Audit2

 

Umwelt­bewertung3

 

Gesamt

 

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

Asien

 

120

 

159

 

311

 

511

 

420

 

384

 

851

 

1.054

Amerika

 

5

 

20

 

12

 

38

 

18

 

19

 

35

 

77

EMEA

 

2

 

10

 

20

 

35

 

13

 

15

 

35

 

60

Gesamt4

 

127

 

189

 

343

 

584

 

451

 

418

 

921

 

1.191

1

Vor der erstmaligen Auftragsplatzierung muss jede neue Fabrik eine erste Bewertung bestehen, um die Einhaltung der Arbeitsplatzbedingungen nachzuweisen. Die Daten beinhalten sowohl Erstbewertungen als auch Folgebewertungen.

2

Audits in zugelassenen Zulieferbetrieben, die die Erstbewertung bestanden haben.

3

Umfasst Umweltbewertungen, SAC-HIGG-Datenverifizierungen und Abwasserbewertungen gemäß den ZDHC-Wastewater-Guidelines.

4

Umfasst Audits in Fabriken von Lizenznehmern.

Beschaffungskette: Fortschritt hinsichtlich 2020-Zielen

Ziele 2020

 

 

 

2020

 

2019

 

2018

Strategische Tier-1-Zulieferbetriebe1

 

80 % erreichen mindestens 4C-Rating

 

91 %

 

68 %

 

62 %

 

10 % erreichen 5C-Rating

 

12 %

 

12 %

 

7 %

Strategische Lizenznehmer

 

80 % erreichen 80 % oder mehr in Score-Card-Reports

 

82 %

 

86 %

 

80 %

 

10 % erreichen führende Stellung in Bezug auf Nachhaltigkeit

 

14 %

 

14 %

 

20 %

1

Strategische Fabriken sind für etwa 90 % unseres globalen Produktionsvolumens verantwortlich.

Von unseren strategischen Lizenznehmer-Produktionsstätten haben 82 % effektive Governance- und Beschaffungskettenmanagement-Systeme sowie Einkaufspraktiken und Produktsicherheitsanforderungen erfolgreich in ihre Geschäftspraktiken integriert. 14 % haben die Bewertung ‚Sustainability Leadership‘ erreicht, was signalisiert, dass sie neben hohen Bewertungen in anderen Bereichen auch über 80 % im Nachhaltigkeitsteil ihrer ‚Annual Report Card‘ erreicht haben. Diese misst das Vorhanden-sein und die Implementierung von Richtlinien, Stakeholder-Engagement sowie öffentliche Bericht-erstattung und Kommunikation.

Social-Compliance-Leistung strategischer Zulieferbetriebe nach C-KPI-Rating

Social-Compliance-Leistung strategischer Zulieferbetriebe nach C-KPI-Rating (Balkendiagramm)

Festgestellte Verstöße in aktiven Produktionsstätten

Die Produktionsstätten unserer Zulieferer werden in Bezug auf die Anzahl kritischer Compliance-Verstöße bewertet. Grenzfälle sind ernsthafte, aber behebbare Verstöße, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch entsprechende Abhilfemaßnahmen behoben werden können. Verstöße der Kategorie Nulltoleranz sind dagegen z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder lebensbedrohliche Zustände im Bereich Gesundheit, Arbeitsschutz und Umwelt. Sie ziehen eine sofortige Verwarnung nach sich und können zum Ausschluss eines Zulieferers führen. Im Laufe eines jeden Jahres verfolgen wir kontinuierlich die Feststellung von Verstößen, die durch Leistungsaudits der Zulieferer, Audits in Zusammenarbeit, Audits in Eigenverantwortung und, seit 2020, Bewertungen des ,Social & Labor Convergence Program‘ (SLCP) festgestellt werden. Wir gehen sämtlichen Compliance-Verstößen nach und erwarten von unseren Zulieferern, dass offene Probleme innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Wie nachstehend erläutert, entsprechen die im Jahr 2020 ermittelten Verstöße weitestgehend den 2019 gemeldeten.

  • Compliance-Verstöße im Bereich Arbeitsrecht: Unser Team deckt nicht nur Compliance-Verstöße gegen unsere Arbeitsplatzstandards auf, sondern beschäftigt sich auch mit Einsatz und Effektivität der HR-Management-Systeme der Produktionsstätten. Dabei analysiert das Team Lücken in Richtlinien und Verfahren in Bezug auf spezielle Risikobereiche wie z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit oder Diskriminierung. Aus diesem Grund weisen die dargestellten Prozentzahlen auf systemische Mängel aktiver Produktionsstätten hin und weniger auf bestätigte, konkrete Verstöße.

Top Ten der Mängel im Bereich Arbeitsrecht, die 2020 bei Audits festgestellt wurden

Top 10 arbeitsrechtliche Mängel, die bei Audits im Jahr 2019 festgestellt wurden (Kreisdiagramm)

1 ‚Sonstige’ umfasst beispielsweise Koalitionsfreiheit.

2 ‚Kein standardisiertes Ablagesystem’ bedeutet, dass ein Produktionsbetrieb keine relevanten Informationen/Dokumente und Unterlagen aufbewahrt, durch die sich eine Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen nachvollziehen lässt.

  • Compliance-Verstöße im Bereich Gesundheit und Sicherheit: Brandschutz sowie Elektro- und Maschinensicherheit sind kritische Themen für bestehende Produktionsstätten und machten 32 % der im Jahr 2020 festgestellten Verstöße aus. Außerdem entfielen 10 % der festgestellten Compliance-Verstöße auf die Lagerung und Verwendung von Chemikalien, darunter auch der Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Weitere 8 % entfielen auf Managementsysteme und -richtlinien. Dabei handelt es sich vor allem um die Nichteinhaltung unserer Arbeitsplatzstandards sowie um die Nichterfüllung unserer Erwartungen hinsichtlich wirksamer Arbeitsschutzsysteme. Auch die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Sicherheitsfachkräfte spielen dabei eine Rolle.

Top Ten der Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die 2020 bei Audits festgestellt wurden

Top 10 Mängel im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die 2020 bei Audits festgestellt wurden (Kreisdiagramm)

1 ‚Sonstige‘ bezieht sich beispielsweise auf Ordnung und Sauberkeit, Berufsrisiken sowie Ergonomie.

Unabhängige FLA-Prüfungen

Aufgrund der Restriktionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie waren unangekündigte und unabhängige Bewertungen durch die Fair Labor Association (FLA) enorm eingeschränkt. Es wurde eine Sustainable-Compliance-(SCI)-Beurteilung für adidas für das Jahr 2020 gegeben. Dennoch fokussierte die FLA ihre Bemühungen auf:

  • die Unterstützung für Gesellschaften des Unternehmens bei der Bewältigung der Covid-19-bezogenen Risiken durch die Bereitstellung von Anleitung im Umgang mit Covid-19-bedingten Risiken in Bezug auf den Arbeitsplatz sowie auf Gesundheit und Arbeitssicherheit;
  • die fortlaufende Kompetenzerweiterung hinsichtlich der Themen verantwortungsvolle Rekrutierung und Zwangsarbeit;
  • das Bereitstellen von Anleitung bei der Vorbeugung von Zwangsarbeit; Stellungnahme zum Thema Beschaffung in Xinjiang;
  • eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung der FLA-Compliance-Benchmarks.

Durchsetzung der Standards

Verwarnungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen zur Durchsetzung der Standards. Sie werden ausgesprochen, wenn wir bei den Produktionsstätten unserer Zulieferer anhaltende schwerwiegende Verstöße gegen die Standards feststellen, die Maßnahmen seitens der Produktionsstätten erfordern. Wir arbeiten eng mit unseren Zulieferern zusammen, um sie dabei zu unterstützen, ihre Leistung zu verbessern. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kündigen wir jedoch unsere Geschäftsbeziehung mit den entsprechenden Produktionsstätten.

  • Verwarnungen: Im Jahr 2020 hat unsere enge Zusammenarbeit mit den Produktionsstätten unserer Zulieferer dazu beigetragen, dass die Zahl der aktiven Verwarnungen auf 22 (2019: 41) in zehn Ländern reduziert werden konnte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der aktiven Erstverwarnungen deutlich von 34 im Jahr 2019 auf 19 im Jahr 2020 gesunken; auch die Gesamtzahl der Zweitverwarnungen ging 2020 zurück und lag bei nur 3 (2019: 6). Produktionsstätten, die eine zweite Verwarnung erhalten, sind nur noch einen Schritt von der Benachrichtigung über die mögliche Kündigung des Herstellerrahmenvertrags entfernt und werden durch unser SEA-Team noch genauer überwacht. Im Jahr 2020 wurden keine dritten Verwarnungen (die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen) an unsere Zulieferer ausgesprochen (2019: 1).
  • Beendigung von Geschäftsbeziehungen: Im Jahr 2020 gab es keine Kündigungen von Zuliefererverträgen aus Gründen mangelnder sozialer oder Umweltschutz-Compliance (2019: 2).

Anzahl von Verwarnungen nach Regionen1

Region

 

Erste Verwarnung

 

Zweite Verwarnung

 

Dritte und letzte Verwarnung

 

Gesamtzahl der Verwarnungen

 

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

 

2020

 

2019

Asien

 

16

 

27

 

2

 

5

 

 

1

 

18

 

33

Amerika

 

2

 

4

 

 

 

 

 

2

 

4

EMEA

 

1

 

3

 

1

 

1

 

 

 

2

 

4

Gesamt

 

19

 

34

 

3

 

6

 

 

1

 

22

 

41

1

Einschließlich Verwarnungen, die von Lizenznehmern und Agenten ausgesprochen wurden, aber ohne Verwarnungen an Fabriken aufgrund der Nichtveröffentlichung von Subunternehmern, die entweder direkt durch die jeweilige Geschäftseinheit oder, im Falle einer Verletzung von Vertragsverpflichtungen gemäß einem Herstellungsvertrag, durch die adidas Rechtsabteilung ausgesprochen wurden. Eine dritte und letzte Verwarnung führt zu einer Empfehlung, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Anzahl der aus Compliance-Gründen beendeten Geschäftsbeziehungen

Region

 

2020

 

2019

Asien

 

0

 

2

Amerika

 

0

 

0

EMEA

 

0

 

0

Weltweit

 

0

 

2

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