34 » Ertragsteuern

Die adidas AG und ihre deutschen Tochterunternehmen unterliegen der inländischen Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Der für die Geschäftsjahre 2021 und 2020 anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die Gewerbesteuer beträgt ca. 11,4 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Bei den ausländischen Tochterunternehmen werden für die Berechnung der latenten Steuern, die am Bilanzstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.

LATENTE STEUERANSPRÜCHE/-SCHULDEN

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn:

  • die Einheit einen Rechtsanspruch zur Saldierung kurzfristiger Steueransprüche mit kurzfristigen Steuerschulden hat; und
  • die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, entweder in Bezug auf:
    • die gleiche steuerpflichtige Einheit; oder
    • verschiedene steuerpflichtige Einheiten, die beabsichtigen entweder die kurzfristigen Steuerschulden und -ansprüche auf Nettobasis zu regeln, oder gleichzeitig die Steueransprüche zu realisieren und die Steuerschulden begleichen wollen, in jeder künftigen Rechnungsperiode, in der wesentliche Beträge an latenten Steuerschulden oder -ansprüchen voraussichtlich beglichen oder realisiert werden.

Dementsprechend werden sie in der Konzernbilanz wie folgt ausgewiesen:

Latente Steueransprüche/-schulden in Mio. €

 

 

31. Dez. 2021

 

31. Dez. 2020

Latente Steueransprüche

 

1.263

 

1.233

Latente Steuerschulden

 

–122

 

–241

Latente Steueransprüche, netto

 

1.141

 

992

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche netto stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der latenten Steueransprüche in Mio. €

 

 

2021

 

2020

Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar

 

992

 

813

Latente Steuererträge

 

–112

 

176

Umbuchung auf zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten1

 

278

 

Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Neubewertungen der leistungsorientierten Pensionszusagen, erfasst im sonstigen Ergebnis2

 

–13

 

7

Veränderung der latenten Steuern, die sich auf die Veränderung des effektiven Teils des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten bezieht, erfasst im sonstigen Ergebnis3

 

–26

 

24

Währungsumrechnungseffekte

 

22

 

–28

Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember

 

1.141

 

992

1

Siehe Erläuterung 03.

2

Siehe Erläuterung 23.

3

Siehe Erläuterung 28.

Die latenten Bruttosteueransprüche und -schulden des Unternehmens nach Wertberichtigung und vor entsprechender Verrechnung beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

Latente Steuern in Mio. €

 

 

31. Dez. 2021

 

31. Dez. 2020

Langfristige Vermögenswerte

 

460

 

512

Kurzfristige Vermögenswerte

 

235

 

345

Schulden und Rückstellungen

 

953

 

863

Kumulierte steuerliche Verlustvorträge

 

178

 

102

Latente Steueransprüche

 

1.826

 

1.822

Langfristige Vermögenswerte

 

527

 

735

Kurzfristige Vermögenswerte

 

114

 

75

Schulden und Rückstellungen

 

44

 

20

Latente Steuerschulden

 

685

 

830

Latente Steueransprüche, netto

 

1.141

 

992

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit werden neben der Ertragslage der Vergangenheit und den jeweiligen Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft auch geeignete steuerliche Strukturmaßnahmen berücksichtigt.

Die latenten Steueransprüche, deren Realisierung nicht wahrscheinlich ist, haben sich im Geschäftsjahr 2021 von 386 Mio. € auf 222 Mio. € vermindert. Sie entfallen größtenteils auf steuerliche Verlustvorträge und ungenutzte Steuergutschriften für Steuern der Steuergruppe USA, die ab 2029 schrittweise verfallen. Die verbleibenden nicht aktivierten latenten Steueransprüche betreffen Tochterunternehmen in Ländern, in denen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die hiermit im Zusammenhang stehenden Steuervorteile realisiert werden.

adidas berücksichtigt keine latenten Steuerschulden für nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Tochterunternehmen, falls diese Gewinne als voraussichtlich permanent investiert betrachtet werden. Sollten diese Gewinne, deren Wert nur aufwändig zu ermitteln ist, als Dividenden ausgeschüttet werden oder das Unternehmen seine Beteiligung an dem jeweiligen Tochterunternehmen veräußert, könnte eine zusätzliche Steuerschuld entstehen.

STEUERAUFWAND

Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Ertragsteueraufwand in Mio. €

 

 

1. Jan. 2021 bis
31. Dez. 2021

 

1. Jan. 2020 bis
31. Dez. 2020

Laufender Steueraufwand

 

377

 

319

Latente Steuererträge

 

–17

 

–202

Ertragsteueraufwand

 

360

 

117

In den latenten Steuererträgen ist ein Steuerertrag von 5 Mio. € enthalten (2020: 140 Mio. €), der auf das Entstehen bzw. die Auflösung temporärer Differenzen zurückzuführen ist.

Der anzuwendende Steuersatz des Unternehmens ist 27,4 % (2020: 27,4 %), welcher der anzuwendende Steuersatz der adidas AG ist.

Der effektive Steuersatz des Unternehmens weicht von dem anzuwendenden Steuersatz in Höhe von 27,4 % wie folgt ab:

Überleitung des Steuersatzes

 

 

1. Jan. 2021 bis 31. Dez. 2021

 

1. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2020

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

Erwarteter Ertragsteueraufwand

 

507

 

27,4

 

158

 

27,4

Steuersatzunterschiede

 

–155

 

–8,4

 

–44

 

–7,6

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

–7

 

–0,4

 

11

 

2,0

Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen

 

–38

 

–2,0

 

–52

 

–8,9

Änderung von Steuersätzen

 

2

 

0,1

 

3

 

0,5

Sonstige, netto

 

–4

 

–0,2

 

3

 

0,5

Quellensteueraufwand

 

55

 

3,0

 

37

 

6,3

Ertragsteueraufwand

 

360

 

19,4

 

117

 

20,2

Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 19,4 %. Der effektive Steuersatz im Geschäftsjahr 2020 betrug 20,2 %.

Der Posten ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen‘ umfasst sowohl Steueraufwand/Steuererträge wie auch Aufwand/Erträge im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen, die Entwicklung der Rückstellungen für ungewisse Steuerpositionen (auch infolge der Anwendung einer Verjährungsfrist oder eines Gesetzes mit ähnlicher Auswirkung, das für frühere Jahre gilt) sowie periodenfremden Steueraufwand. Im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich der Ertragsteuerertrag, der sich auf Vorjahre bezieht, auf 57 Mio. € (2020: Steuerertrag von 63 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2021 beinhaltet der Posten ,Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten und Veränderungen der Wertberichtigungen‘ im Wesentlichen die Auflösung von Wertberichtigungen in den USA, Argentinien und Brasilien (54 Mio. €) und eine Erhöhung der Wertberichtigung in Hongkong (14 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2020 bezogen sich die Veränderungen der Wertberichtigungen im Wesentlichen auf die USA, Argentinien und den Libanon.

Für das Geschäftsjahr 2021 beläuft sich der Gesamtsteuervorteil aus zuvor nicht aktivierten Steuerverlusten, Steuergutschriften oder temporären Differenzen aus Vorjahren, die zu einer Reduzierung des laufenden Steueraufwands genutzt worden sind, auf 15 Mio. €. Dieser Betrag entfällt größtenteils auf Argentinien und Kanada (2020: 5 Mio. €).

Der Posten ‚Änderung von Steuersätzen‘ spiegelt im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen die Steuersatzreduzierungen in Argentinien, Frankreich und Schweiz wider. Im Geschäftsjahr 2020 bezog sich die Änderung von Steuersätzen im Wesentlichen auf die Auflösung der bisher gültigen Steuersatzreduzierung in Großbritannien und den Rückgang des Steuersatzes in Frankreich.