12 » Markenrechte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die Markenrechte und sonstigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Markenrechte und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Mio. €

 

 

Markenrechte

 

Sonstige immaterielle Vermögens­werte

 

 

 

 

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten

 

 

 

 

1. Januar 2020

 

1.412

 

1.086

Zugänge

 

 

64

Abgänge

 

 

–22

Umbuchungen

 

 

1

Zugang Konsolidierungskreis

 

 

3

Währungsumrechnungseffekte

 

–117

 

–26

31. Dezember 2020/1. Januar 2021

 

1.295

 

1.107

Zugänge

 

 

173

Abgänge

 

 

–73

Umbuchungen

 

 

1

Umbuchungen auf zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

 

–1.368

 

–8

Währungsumrechnungseffekte

 

105

 

23

31. Dezember 2021

 

32

 

1.223

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen

 

 

 

 

1. Januar 2020

 

553

 

781

Abschreibungen

 

0

 

104

Wertminderungsaufwendungen

 

41

 

Abgänge

 

 

–12

Währungsumrechnungseffekte

 

–48

 

–18

31. Dezember 2020/1. Januar 2021

 

545

 

856

Abschreibungen

 

0

 

96

Abgänge

 

 

–73

Umbuchungen auf zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

 

–536

 

–8

Währungsumrechnungseffekte

 

7

 

16

31. Dezember 2021

 

16

 

887

 

 

 

 

 

Nettowerte

 

 

 

 

1. Januar 2020

 

859

 

305

31. Dezember 2020/1. Januar 2021

 

750

 

252

31. Dezember 2021

 

16

 

336

Zum 31. Dezember 2021 besitzen die Markenrechte, die größtenteils aus der Akquisition der runtastic GmbH im Jahr 2015 resultieren, eine unbegrenzte Nutzungsdauer. Dies beruht auf der Einschätzung einer dauerhaften Nutzung des erworbenen Markenrechts Runtastic.

Markenrechte in Mio. €

 

 

31. Dez. 2021

 

31. Dez. 2020

Reebok

 

 

1.263

Sonstige

 

32

 

32

Markenrechte, brutto

 

32

 

1.295

Abzüglich: kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen

 

–16

 

–545

Markenrechte, netto

 

16

 

750

adidas überprüft mindestens einmal jährlich unter Verwendung des Nutzungswertkonzepts auf Ebene der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, ob die Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer wertgemindert sind.

Aufgrund der Änderung in der Zusammensetzung der Geschäftssegmente des Konzerns und der damit verbundenen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im ersten Quartal 2021 überprüft, ob das Reebok Markenrecht wertgemindert war. Als Reebok Märkte sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb der Marke Reebok verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), Nordamerika, China, Asien-Pazifik, und Lateinamerika. Die Gesamtzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Reebok Geschäftseinheiten belief sich auf fünf (2020: sechs). Die zugrunde liegenden Werttreiber sowie Annahmen zu Zwecken des Werthaltigkeitstests änderten sich dem Grunde nach gegenüber den Werthaltigkeitstests für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 nicht. In diesem Zusammenhang bestand kein Wertminderungsbedarf des Markenrechts.

Aufgrund der Klassifizierung von Reebok als aufgegebener Geschäftsbereich und als zur Veräußerung gehalten wurde das Markenrecht Reebok zunächst gemäß IAS 36 ‚Wertminderung von Vermögenswerten‘ bewertet und anschließend in die ‚Vermögenswerte/Verbindlichkeiten klassifiziert als zur Veräußerung gehalten‘ umgegliedert.

Der Wertminderungstest des Markenrechts Reebok wurde bis zur Umgeliederung des Markenrechts in ‚als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte‘ auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Reebok Einheiten der jeweiligen Märkte durchgeführt. Dies erforderte eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen das Markenrecht Reebok als gemeinschaftlich genutzter Vermögenswert (‚Corporate Asset‘) anteilig auf Basis geplanter Umsätze der jeweiligen Reebok Märkte zugeordnet wurde. Der erzielbare Betrag der jeweiligen Reebok Märkte wurde anhand des Nutzungswerts auf Basis des Barwerts der voraussichtlichen künftigen Cashflows ermittelt.

Bei dieser Berechnung wurde die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren, herangezogen. Die Planung basierte auf den langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelte insgesamt für die Reebok Märkte ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im mittleren einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Reebok Märkten wider. Darüber hinaus erwartete adidas eine Verbesserung der operativen Marge, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wurde. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basierte im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der künftigen Steuerzahlungen basierte auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Reebok Märkte. Cashflows über den Detailplanungszeitraum der jeweiligen Reebok Märkte hinaus wurden mit stetigen Wachstumsraten von 1,7 % (2020: 1,7 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten überstiegen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds in den einzelnen Märkten, in denen Reebok tätig war.

Die Diskontierungszinssätze basierten auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten, jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber in den jeweiligen Reebok Märkten. Die angewandten Diskontierungssätze waren Nachsteuersätze und spiegelten das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Reebok Märkte wider. Die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen der zahlungsmittelgenerierenden Reebok Geschäftseinheiten angewandten Diskontierungszinssätze für den Wertminderungstest im ersten Quartal 2021 lagen in einer Bandbreite von 7,2 % bis 11,8 % (2020: 7,2 % bis 11,8 %).

Im Zusammenhang mit dem Wertminderungstest im ersten Quartal 2021 hätte eine Anpassung des Diskontierungssatzes um ca. 0,2 Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um ca. 9 % zu keinem Wertminderungsbedarf geführt.

Dieser Anhang enthält weitere Informationen zu den gesamten Abschreibungen, Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen. Siehe Erläuterung 31