Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die klare, transparente und verständliche Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat betrachtet adidas als wesentliches Element guter Corporate Governance. Der vorliegende Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Aktiengesetz (‚AktG‘) erstellt und erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Struktur und Höhe der für die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats gewährten und geschuldeten Vergütungen in dem und für das Geschäftsjahr 2021.

VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Das aktuell für den Vorstand geltende Vergütungssystem haben die Aktionär*innen in der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt und gilt für alle ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossenen Vorstandsdienstverträge. Es findet ferner grundsätzlich Anwendung auf alle bereits zuvor abgeschlossenen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Das System zur Vergütung des Vorstands ist klar, leicht verständlich und verwendet transparente Leistungskriterien. Es erfüllt sämtliche Anforderungen des Aktiengesetzes und steht im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das aktuell geltende Vergütungssystem wird dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. adidas-group.com/s/verguetung

Dieser Vergütungsbericht wurde mit dem Ziel erstellt, eine konsistente Berichterstattung zu gewährleisten und den Zusammenhang der für ein Geschäftsjahr gezahlten Vergütung zur Zielerreichung der für dieses Geschäftsjahr festgesetzten Ziele ungeachtet des Auszahlungszeitpunktes klar und transparent im Sinne unseres ‚Pay-for-Performance‘-Ansatzes offenzulegen. Vor diesem Hintergrund wird über die Erreichung der für das Geschäftsjahr 2021 für die variable erfolgsabhängige Vergütung auf Basis des aktuell geltenden Vergütungssystems festgesetzten Ziele ausführlich und transparent berichtet. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird entsprechend des marktüblichen Vorgehens in Anlehnung an die Vergütungstabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 übersichtlich dargestellt.

Zu den Details der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021 und der Auszahlung der Vergütung SIEHE ABSCHNITT ‚VORSTANDSVERGÜTUNG 2021‘

Zu den Zielen der erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile des Geschäftsjahres 2022 SIEHE ABSCHNITT ‚AUSBLICK 2022‘.

VERGÜTUNGSSYSTEM

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensführung und -entwicklung zu schaffen. Dabei wird auf eine angemessene Zusammensetzung von festen erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten geachtet. Die variable erfolgsabhängige Vergütung wird auf Basis der Erreichung von anspruchsvollen, im Voraus vereinbarten Zielen bemessen; eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen oder Vergleichsparametern ist ausgeschlossen. Im Sinne eines konsequenten ‚Pay-for-Performance‘-Ansatzes sollen besondere Leistungen angemessen honoriert werden, während Zielverfehlungen zur Verringerung der variablen erfolgsabhängigen Vergütung führen sollen. Darüber hinaus stellt die Erreichung der für die mehrjährige variable erfolgsabhängige Vergütungskomponente maßgeblichen langfristigen Ziele einen höheren Anreiz dar als die Erreichung der für die Gewährung der einjährigen variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponente maßgeblichen Ziele.

Die Umsetzung der ab dem Geschäftsjahr 2021 geltenden Strategie ‚Own the Game‘ wird durch die Auswahl von geeigneten, unmittelbar aus der Strategie abgeleiteten Erfolgszielen in der variablen erfolgsabhängigen Vergütung gefördert. Vor diesem Hintergrund steht die variable erfolgsabhängige Vergütung in direktem Zusammenhang mit den extern kommunizierten operativen, finanziellen und strategischen kurz- bzw. langfristigen Zielen. Dadurch ist das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands unmittelbar darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensführung und –entwicklung zu schaffen, und steht im Einklang mit den Interessen der Aktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Konsument*innen und weiteren Stakeholdern. Um eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erreichen, hängt die langfristige variable Vergütung auch von der Entwicklung des Aktienkurses (Kapitalmarktperformance der adidas AG) ab. Damit wird eine gezielte Angleichung der Interessen der Aktionär*innen und des Vorstands erreicht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die hohe Durchgängigkeit des Vergütungssystems des Vorstands zum Vergütungssystem der Führungskräfte unterhalb des Vorstands. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Entscheidungsträger einheitliche Ziele verfolgen, um den nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolg zu gewährleisten.

Der Aufsichtsrat hat sich bei der Gestaltung des Vergütungssystems insbesondere an den folgenden Leitlinien orientiert:

  • Förderung der Umsetzung der langfristigen Strategie einschließlich der Nachhaltigkeitsziele
  • Starke ‚Pay-for-Performance‘-Ausrichtung und langfristige Orientierung
  • Starke Ausrichtung an den Interessen der Aktionär*innen und weiterer Stakeholder
  • Intuitives, klar verständliches Vergütungssystem und transparenter Ausweis der Leistungskriterien
  • Hohe Durchgängigkeit zum Vergütungssystem der Führungskräfte
  • Konformität mit den anwendbaren regulatorischen Anforderungen (Aktiengesetz und Deutscher Corporate Governance Kodex)
  • Weiterentwicklung der marktüblichen Bestandteile eines Vergütungssystems für den Vorstand (z. B. Malus- und Clawback sowie Share Ownership Guidelines)

VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG, ÜBERPRÜFUNG UND UMSETZUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS

Gemäß § 87a Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat ein Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Auf Basis des Vergütungssystems setzt der Aufsichtsrat die konkrete Zielgesamtvergütung für die jeweiligen Vorstandsmitglieder fest. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat die Größe und die globale Ausrichtung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Die Vergütung soll im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein und damit Anreize bieten, qualifizierte Vorstände zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Ferner werden bei der Festsetzung die Komplexität und Bedeutung der Aufgaben, die Erfahrung (insbesondere bei Neubestellungen) und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds zum Unternehmenserfolg beachtet. Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Dazu zieht er sowohl einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich heran.

Horizontalvergleich (externer Vergleich)

Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung beachtet der Aufsichtsrat die Üblichkeit der Vergütung insbesondere unter Heranziehung des Vergütungsniveaus der Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX) und vergleichbarer Unternehmen aus Deutschland. Des Weiteren wird die Vorstandsvergütung von adidas mit der Vergütung ausgewählter nationaler und internationaler Unternehmen der Sportartikel- und Textilbranche zum Vergleich gebracht. Bei der Auswahl der Unternehmen berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Vergleichbarkeit der Marktstellung und Unternehmensgröße. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung im Horizontalvergleich erfolgt regelmäßig durch den Aufsichtsrat, um in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft die Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung zu gewährleisten. Bei der zuletzt im Berichtsjahr 2020 durchgeführten Angemessenheitsprüfung wurden neben den Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX) insbesondere folgende nationale und internationale Unternehmen zum Vergleich herangezogen: Nike, Under Armour, VF, Puma, Lululemon, Skechers, Anta, H&M sowie Inditex.

Vertikalvergleich (interner Vergleich)

Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung auch die unternehmensinterne Vergütungsstruktur und -höhe. Hierbei wird die Vorstandsvergütung jährlich in Relation zur Vergütung des oberen Führungskreises (leitende Angestellte) und der Belegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter*innen) in Deutschland gebracht und erwogen, auch in der zeitlichen Entwicklung.

Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Vergütung der Mitglieder des Vorstands, auch im Hinblick auf den durchgeführten Horizontal- und Vertikalvergleich, angemessen ist.

VERGÜTUNGSBESTANDTEILE: ÜBERBLICK UND STRUKTUR

Das Vergütungssystem für den Vorstand enthält mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 die in der folgenden Übersicht genannten Bestandteile.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit Wirkung zum 1. Januar 2021 (Grafik)

1 Zieldirektvergütung bestehend aus der Grundvergütung, dem jährlichen Performance-Bonus sowie dem aktienbasierten LTIP-Bonus (bei einer 100%igen Zielerreichung).

2 Die Zielvorgabe für den Vorstandsvorsitzenden beträgt 300 % und für die übrigen Vorstandsmitglieder 200 % der jährlichen Grundvergütung unter Berücksichtigung einer Aufbauphase von vier Jahren.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen (festen) und erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungsbestandteilen und setzt sich aus einer Grundvergütung, einem jährlichen Cash-Bonus (‚Performance-Bonus‘), einem aktienbasierten Langzeit-Bonus (Long-Term-Incentive-Plan – ‚LTIP-Bonus‘) sowie Nebenleistungen und Versorgungsleistungen zusammen.

Von der Zieldirektvergütung (Gesamtjahresvergütung ohne Nebenleistungen und Versorgungsleistungen) entfallen unter Zugrundelegung einer 100%igen Zielerreichung

  • 30 % auf die Grundvergütung,
  • 25 % auf den Performance-Bonus und
  • 45 % auf den LTIP-Bonus.

GESAMTJAHRESVERGÜTUNG UND MAXIMALVERGÜTUNG

Aus der Grundvergütung, den in der Höhe (Cap) begrenzten variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, den Nebenleistungen sowie der Versorgungsleistung lässt sich eine rechnerische maximale Gesamtjahresvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ableiten. Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Nebenleistungen1 und Versorgungsleistung) liegt bei ca. 41 % der Zielgesamtjahresvergütung. Unter Zugrundelegung einer 100%igen Zielerreichung beträgt der Anteil des Performance-Bonus an der Zielgesamtjahresvergütung ca. 21 % und der des LTIP-Bonus ca. 38 %.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen absoluten Euro-Wert für die jährliche Maximalvergütung festgelegt. Diese beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 11.500.000 € und für das jeweilige ordentliche Vorstandsmitglied 5.150.000 € pro Geschäftsjahr. Die Maximalvergütung schließt sämtliche festen und variablen Vergütungskomponenten mit ein.

Zusammensetzung von Zieldirektvergütung und Zielgesamtjahresvergütung

Zusammensetzung von Zieldirektvergütung und Zielgesamtjahresvergütung (Grafik)

FESTE ERFOLGSUNABHÄNGIGE KOMPONENTEN

Die feste erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und der Versorgungsleistung.

Grundvergütung

Die Grundvergütung besteht aus einem fest vereinbarten Jahresgrundgehalt, das sich an dem Verantwortungsbereich und der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie an den Marktverhältnissen orientiert. Sie sichert für die Vorstandsmitglieder ein angemessenes Einkommen und vermeidet damit das Eingehen von unangemessenen Risiken für das Unternehmen. Die Grundvergütung wird grundsätzlich in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt und bleibt im Regelfall während der Laufzeit des Dienstvertrags unverändert. Die Grundvergütung macht 30 % der Zieldirektvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus.

Nebenleistungen

Die regelmäßig gewährten Nebenleistungen für die Mitglieder des Vorstands dienen der Übernahme von Kosten und dem Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die mit der Vorstandstätigkeit direkt in Verbindung stehen oder diese fördern. Sie umfassen im Wesentlichen die Kosten für bzw. den geldwerten Vorteil von Sachbezügen, wie z. B. Prämien oder Zuschüsse zu marktüblichen Versicherungen, die Bereitstellung eines Dienstwagens oder die Zahlung einer Fahrzeugpauschale, die Kosten für eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die Erstattung berufsbedingter Umzugskosten, erforderliche Sicherheitseinrichtungen und -dienste sowie die Kosten für einen von adidas ausgewählten Steuerberater.

Versorgungsleistung

Die Versorgungsleistung dient der Bereitstellung von Beiträgen zum Aufbau einer adäquaten privaten Altersversorgung. Dabei wird auf die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung für Neueintritte in den Vorstand ab dem 1. Januar 2021 verzichtet. Neu bestellte Vorstandsmitglieder erhalten stattdessen ein sogenanntes Versorgungsentgelt als pauschalen, zweckgebundenen Betrag in angemessener Höhe, der den Vorstandsmitgliedern jährlich direkt ausgezahlt wird. Das Versorgungsentgelt beträgt maximal 50 % der jeweiligen individuellen Grundvergütung.

Die dem Vorstand derzeit angehörenden Mitglieder haben beitragsorientierte Pensionszusagen. Im Rahmen der Pensionszusagen wird dem virtuellen Versorgungskonto des jeweiligen Vorstandsmitglieds jährlich ein Betrag in Höhe eines vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatzes, bezogen auf die individuelle jährliche Grundvergütung, gutgeschrieben. Der Prozentsatz wird vom Aufsichtsrat regelmäßig auf seine Angemessenheit geprüft. Der zuletzt vom Aufsichtsrat festgelegte Prozentsatz beträgt 50 %. Das zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres auf dem virtuellen Versorgungskonto vorhandene Versorgungsguthaben wird mit 3 % p. a. fest verzinst, längstens bis zur erstmaligen Fälligkeit einer Versorgungsleistung. Die Ansprüche auf die Versorgungsleistungen sind sofort unverfallbar. Die Ansprüche auf Versorgungsleistungen umfassen die Altersversorgung ab Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. auf Antrag eine vorgezogene Altersversorgung ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung.

VARIABLE ERFOLGSABHÄNGIGE KOMPONENTEN

Die variable erfolgsabhängige Vergütung soll für den Vorstand die richtigen Anreize setzen, im Sinne der Unternehmensstrategie, der Aktionär*innen und weiterer Stakeholder zu handeln und damit eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensführung und -entwicklung zu gewährleisten. Die variable erfolgsabhängige Vergütung bemisst sich insbesondere anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von adidas und berücksichtigt die Leistungen der Vorstandsmitglieder. Dabei verfolgt der Aufsichtsrat einen konsequenten ‚Pay-for-Performance‘-Ansatz. Bei der Auswahl der Leistungskriterien achtet der Aufsichtsrat darauf, dass diese transparent und klar messbar sind und unmittelbar die Umsetzung der Strategie, auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, fördern. Vor diesem Hintergrund steht die variable erfolgsabhängige Vergütung in direktem Zusammenhang mit den extern kommunizierten operativen, finanziellen und strategischen kurz- bzw. langfristigen Zielen. Damit wird die Vergütung des Vorstands direkt mit den Interessen der Aktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Konsument*innen und weiteren Stakeholdern in Einklang gebracht.

Die variable erfolgsabhängige Vergütung besteht aus dem Performance-Bonus und dem aktienbasierten LTIP-Bonus.

Performance-Bonus

Der Performance-Bonus vergütet als jährliche variable erfolgsabhängige Komponente die Leistungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr im Einklang mit der kurzfristigen Unternehmensentwicklung. Er incentiviert den operativen Erfolg mit profitablem Wachstum innerhalb der gesetzten strategischen Rahmenparameter. Zu Beginn des Geschäftsjahres bestimmt der Aufsichtsrat die jeweils gewichteten Performance-Kriterien. Der Zielbetrag des Performance-Bonus entspricht bei einer 100%igen Zielerreichung 25 % der Zieldirektvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Kriterien, Gewichtung sowie Cap

Die Höhe des Performance-Bonus wird anhand der Erreichung von grundsätzlich vier gewichteten Kriterien errechnet. Zwei dieser Kriterien sind für alle Vorstandsmitglieder einheitlich und insgesamt mit 60 % gewichtet (‚gemeinsame Kriterien‘). Der Aufsichtsrat hat im Einklang mit der Ausrichtung der Strategie auf nachhaltiges Wachstum und Profitabilität für die zwei gemeinsamen Kriterien die folgenden finanziellen Leistungskriterien als Regelfall festgelegt:

  • Währungsneutraler Umsatzanstieg (Gewichtung: 30 %)
  • Anstieg der operativen Marge (Gewichtung: 30 %)

Beide Leistungskriterien stehen im direkten Zusammenhang mit der extern kommunizierten Jahresprognose und leiten sich gleichzeitig direkt von den ebenfalls extern kommunizierten langfristigen Wachstumszielen von adidas ab.

Die anderen beiden Kriterien werden für das jeweilige Vorstandsmitglied individuell festgelegt und insgesamt mit 40 % gewichtet (‚individuelle Kriterien‘). Diese individuellen Kriterien ermöglichen eine weitere Differenzierung in Abhängigkeit von den konkreten operativen und strategischen Herausforderungen jedes einzelnen Vorstandsressorts. Bei den zwei individuellen Kriterien können sowohl finanzielle Leistungskriterien als auch nichtfinanzielle Leistungskriterien Anwendung finden. Diese stehen in unmittelbarem Bezug zu der Unternehmensstrategie und deren finanziellen Zielen nachhaltiges Wachstum, Profitabilität und Cashflow-Generierung, die auf der strategischen Fokussierung auf Glaubwürdigkeit, Konsumentenerlebnis und Nachhaltigkeit basieren. Weiterhin stehen diese Kriterien in unmittelbarem Bezug zu den definierten Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der Strategie: den Mitarbeiter*innen des Unternehmens, einer innovativen Denkweise in allen Unternehmensbereichen und einer auf Schnelligkeit und Flexibilität basierenden Digitalisierung in der gesamten Wertschöpfungskette.

Beispiele der hieraus abgeleiteten möglichen individuellen Kriterien sind:

  • Umsatzsteigerung in Geschäftsbereichen/Vertriebskanälen
  • Produktentwicklung und Innovation
  • Erfolg strategischer Projekte
  • Markenbeliebtheit (Brand Heat)
  • Effizienzsteigerung
  • Konsumentenzufriedenheit
  • Diversität, Gleichstellung und Inklusion
  • Nachhaltigkeit
  • Geschäftsentwicklung
  • Gewinnung von Marktanteilen
  • Gewinnung von Mitgliedern
  • Kostenmanagement
  • Cashflow-Generierung
  • Mitarbeiterzufriedenheit
  • Digitalisierung
  • Nachfolgeplanung

Der Gesamtzielerreichungsgrad (Summe aller Zielerreichungsgrade) im Rahmen des Performance-Bonus ist auf maximal 150 % des individuellen Performance-Bonus-Zielbetrags begrenzt. Alle Kriterien sind so gestaltet, dass die jeweilige Zielerreichung auch jeweils null betragen kann. Bei einem Gesamtzielerreichungsgrad von 50 % oder weniger steht dem Vorstandsmitglied kein Performance-Bonus zu. Infolgedessen kann der Performance-Bonus daher bei deutlichen Zielverfehlungen vollständig entfallen.

Ermittlung der Zielerreichung und des Bonusbetrags

Nach Ablauf des Geschäftsjahres überprüft der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die konkrete Zielerreichung, die auf einem Vergleich der vorgegebenen Zielwerte mit den im Berichtsjahr erreichten Werten beruht (‚Soll/Ist-Vergleich‘). Liegt die tatsächliche Zielerreichung zwischen den im Voraus definierten Schwellenwerten, wird der Zielerreichungsgrad gleitend ermittelt. Aus der Summe dieser Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der Gewichtung (‚Gesamtzielerreichungsgrad‘) ermittelt der Aufsichtsrat den Faktor, mit dem der Performance-Bonus-Zielbetrag multipliziert wird. Daraus ergibt sich der individuelle Auszahlungsbetrag des Performance-Bonus (‚Performance-Bonus-Betrag‘). Die Auszahlung des Performance-Bonus-Betrags ist jeweils nach Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig.

Ermittlung der Zielerreichung sowie des Bonusbetrags im Rahmen des Performance-Bonus

Ermittlung der Zielerreichung sowie des Bonusbetrags im Rahmen des Performance-Bonus (Grafik)

1 Vergleich der zu Beginn des Geschäftsjahres vorgegebenen Zielwerte mit den im Geschäftsjahr erreichten Werten.

2 Der individuelle Zielbetrag bei einer 100%igen Zielerreichung wird gemäß der geltenden Vergütungsstruktur für die einzelnen Vorstandsmitglieder ermittelt. Der Gesamtzielerreichungsgrad stellt die Summe aller Zielerreichungsgrade dar.

Long-Term-Incentive-Plan 2021/2025 (‚LTIP 2021/2025‘)

Der LTIP 2021/2025 verfolgt das Ziel, die langfristige erfolgsabhängige variable Vergütung des Vorstands an der Wertentwicklung des Unternehmens und damit an den Interessen der Aktionär*innen auszurichten. Vor diesem Hintergrund ist der LTIP 2021/2025 aktienbasiert. Er setzt sich aus fünf jährlichen Tranchen (2021 bis 2025) zusammen, die jeweils eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Jede der fünf jährlichen LTIP-Tranchen setzt sich aus einem Performance-Jahr und einer nachfolgenden vierjährigen Halteperiode zusammen.

LTIP 2021/2025: Jährliche LTIP-Tranchen

LTIP 2018/2020: jährliche LTIP-Tranchen (Grafik)

1 Performance-Jahr: Festsetzung des LTIP-Zielbetrags bei einer 100%igen Zielerreichung.

2 Ermittlung der Zielerreichungsgrade, Auszahlung des LTIP-Auszahlungsbetrags nach Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Performance-Jahr und Investition in adidas AG Aktien. Beginn der Halteperiode.

3 Halteperiode.

4 Halteperiode.

5 Ende der Halteperiode mit Wirkung zum 31.12.

Der LTIP-Zielbetrag für die jeweilige LTIP-Tranche entspricht bei einer 100%igen Zielerreichung 45 % der Zieldirektvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Höhe des LTIP-Bonus wird anhand der Erreichung von zwei für alle Vorstandsmitglieder einheitlichen Kriterien errechnet, die sich direkt aus der langfristigen Strategie von adidas ableiten.

Kriterien, Gewichtung sowie Cap

Der Aufsichtsrat hat für den LTIP 2021/2025 für jedes der fünf Performance-Jahre (2021 bis 2025) als Performance-Kriterien im Hinblick auf die strategischen Ziele die folgenden finanziellen bzw. ESG-bezogenen Leistungskriterien als Regelfall festgelegt:

  • Finanzielles Kriterium: Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr (Gewichtung: 80 %)
  • ESG-Kriterium: Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot (Gewichtung: 20 %)

Damit wird zum einen das strategische Ziel reflektiert, den Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen nachhaltig zu steigern und die Grundlage für eine attraktive Rendite für unsere Aktionär*innen zu schaffen. Zum anderen wird der für adidas wesentliche strategische Fokus, den Wandel im Bereich Nachhaltigkeit weiter voranzubringen und von wirkungsvollen Einzelinitiativen zu einem skalierten sowie umfassenden Nachhaltigkeitsprogramm überzugehen, in die Vorstandsvergütung integriert. Die Zielwerte der jährlichen LTIP-Tranchen werden direkt aus den extern veröffentlichten langfristigen Wachstumszielen für den Gewinn des Unternehmens sowie dem Nachhaltigkeitsziel für den Anteil von nachhaltigen Artikeln am Angebot abgeleitet.

Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr

Die Finanzziele der Strategie bis zum Jahr 2025 werden auf der Basis der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2021 ausgerichtet. Dabei wird angestrebt, den Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen bis 2025 um durchschnittlich 16 % bis 18 % pro Jahr zu steigern. Für den LTIP 2021/2025 bedeutet dies konkret, dass für das Performance-Jahr 2021 basierend auf der extern kommunizierten Jahresprognose ein Zielwert für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr von 831 Mio. € (100%ige Zielerreichung) festgelegt wurde. Auf Basis des tatsächlichen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 durch den Aufsichtsrat, entsprechend dem angestrebten Wachstumsziel zur Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen um durchschnittlich 16 % bis 18 % pro Jahr bis 2025, für jedes der Performance-Jahre des Vierjahreszeitraums 2022 bis 2025 ein Zielwertkorridor für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen festgelegt. Bei der Festlegung des Zielwertkorridors wurde eine Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen von durchschnittlich 17 % pro Jahr (Mittelpunkt des Wachstumsziels von durchschnittlich 16 % bis 18 % pro Jahr bis 2025) zugrundegelegt. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1,3 Mrd. € über den Vierjahreszeitraum und damit 325 Mio. € pro Jahr. Ferner wurde eine Spreizung von ±100 Mio. € um den Mittelpunkt gesetzt, um den Gegebenheiten des jeweiligen Geschäftsjahres Rechnung tragen zu können. Entsprechend ergibt sich ein Zielwertkorridor von +225 Mio. € bis +425 Mio. € pro Jahr für den Vierjahreszeitraum 2022 bis 2025.

Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 hat der Aufsichtsrat damit die folgenden Zielwertkorridore für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen festgelegt:

LTIP 2021/2025: Finanzielles Kriterium

Performance-Jahr

 

Steigerung des Gewinns aus
fortgeführten Geschäftsbereichen

2021 (gegenüber 2020)

 

+831 Mio. €

2022 (gegenüber 2021)

 

+225 Mio. € bis +425 Mio. €

2023 (gegenüber 2022)

 

+225 Mio. € bis +425 Mio. €

2024 (gegenüber 2023)

 

+225 Mio. € bis +425 Mio. €

2025 (gegenüber 2024)

 

+225 Mio. € bis +425 Mio. €

Zu Beginn jedes Geschäftsjahres setzt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweiligen Geschäftsjahres im Rahmen der vorab festgelegten Zielwertkorridore einen Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung fest. So soll sichergestellt werden, dass der Vorstand entsprechend incentiviert wird, das ambitionierte finanzielle Ziel der Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen bis 2025 zu erreichen. SIEHE ABSCHNITT ‚AUSBLICK 2022‘

Für den Fall, dass das durch den Aufsichtsrat festgelegte Ziel für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen in einem der Performance-Jahre 2022 bis 2025 nicht erreicht wird, erhöhen sich sowohl die Unter- als auch die Obergrenze des Zielwertkorridors über die Laufzeit der verbleibenden, folgenden Performance-Jahre des LTIP 2021/2025 automatisch anteilig um 50 % des Werts der Unterschreitung des festgelegten Zielwerts. Liegt die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen in einem Performance-Jahr dagegen über dem festgelegten Zielwert, verringern sich sowohl die Unter- als auch die Obergrenze des Zielwertkorridors über die Laufzeit der verbleibenden, folgenden Performance-Jahre des LTIP 2021/2025 automatisch anteilig um 50 % des Werts der Überschreitung des festgelegten Zielwerts. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass der Vorstand in jedem Performance-Jahr angemessen incentiviert ist, das ambitionierte langfristige Gewinnziel 2025 zu erreichen.

Zur Veranschaulichung: Liegt die Steigerung des Gewinns beispielsweise im Performance-Jahr 2022 um 90 Mio. € unter dem festgelegten Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung, werden die bestehenden Unter- und Obergrenzen der Zielkorridore für die verbleibenden drei Performance-Jahre jeweils um 15 Mio. € (50 % der Unterschreitung um 90 Mio. € anteilig verteilt über drei Jahre) erhöht. Liegt die Steigerung des Gewinns beispielsweise im Performance-Jahr 2023 um 40 Mio. € über dem festgelegten Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung, werden die bestehenden Unter- und Obergrenzen der Zielkorridore für die verbleibenden zwei Performance-Jahre jeweils um 10 Mio. € (50 % der Überschreitung um 40 Mio. € anteilig verteilt über zwei Jahre) verringert.

Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot

Im Rahmen unserer Strategie ‚Own the Game‘ wollen wir zu einem skalierten sowie umfassenden Nachhaltigkeitsprogramm übergehen. Unser Ziel ist es, dass 90 % unserer Artikel bis 2025 nachhaltig sind. Wir definieren Artikel als nachhaltig, wenn sie aufgrund der verwendeten Materialien Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Artikeln aufweisen, d.h. – zu einem erheblichen Umfang – aus umweltfreundlichen Materialien hergestellt werden. Der Großteil der derzeit verwendeten umweltfreundlichen Materialien umfasst recycelte Materialien und . Darüber hinaus werden innovative Materialien wie biobasierte Kunststoffe und nachhaltiger angebaute natürliche Materialien bereits in geringem Umfang eingesetzt und werden in Zukunft immer relevanter werden. Um sich als nachhaltiger Artikel zu qualifizieren, müssen die umweltfreundlichen Materialien einen bestimmten, im Voraus definierten Prozentsatz des Artikelgewichts überschreiten. Die angewandten Kriterien für umweltfreundliche Materialien und der Prozentsatz am Artikelgewicht werden auf der Grundlage von Standards, die die neuesten Entwicklungen in unserer Industrie, Wettbewerbsbenchmarks und Expertenmeinungen reflektieren, definiert.

Bei Ermittlung der Zielerreichung des Anteils nachhaltiger Artikel am Angebot werden ausschließlich solche Artikel berücksichtigt, bei denen die Materialzusammensetzung verifiziert werden konnte. Die Kennzahl ist Bestandteil der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, die einer Prüfung nach ISAE 3000 durch einen externen Wirtschaftsprüfer unterliegt. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde diese Prüfung mit begrenzter Sicherheit (‚Limited Assurance‘) beauftragt und durchgeführt.

Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat einen Zielwert für die Steigerung des Anteils von nachhaltigen Artikeln am Angebot von 8 Prozentpunkten (100%ige Zielerreichung) festgelegt. Die Zielwerte für jedes der Performance-Jahre des Vierjahreszeitraums 2022 bis 2025 wurden durch den Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 festgelegt. Dabei wird ab dem Geschäftsjahr 2022 ein absoluter Prozentsatz als Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung festgelegt. Ferner wurde die zugrundeliegende Definition für nachhaltige Artikel für die Performance-Jahre 2022 bis 2025 entsprechend den neuesten Entwicklungen in unserer Branche, Wettbewerbsbenchmarks und Expertenmeinungen angepasst. Dabei wurden die Prozentsätze des erforderlichen Anteils umweltfreundlicher Materialien am Artikelgewicht deutlich erhöht, was unserem Anspruch entspricht, unser Nachhaltigkeitsengagement in den kommenden Jahren deutlich auszubauen. In diesem Zusammenhang haben wir uns ebenfalls dafür entschieden, bei Schuhen den Prozentsatz des erforderlichen Anteils umweltfreundlicher Materialien am gesamten Schuhgewicht auszurichten.

Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 hat der Aufsichtsrat damit die folgenden Zielwerte für den Anteil von nachhaltigen Artikeln am Angebot festgelegt:

LTIP 2021/2025: ESG-Kriterium

Performance-Jahr

 

Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot

20211

 

+8 PP

20222

 

70 %

20232

 

78 %

20242

 

84 %

20252

 

90 %

1

Prozentualer Anstieg des Anteils nachhaltiger Artikel (nach Anzahl), der an den Verkaufsstellen angeboten wird, gegenüber der jeweiligen Vorsaison (Vergleich Frühling/Sommer 2021 zu Frühling/Sommer 2022). Der prozentuale Anteil nachhaltiger Artikel (nach Anzahl) an den Verkaufsstellen lag in der Saison Frühling/Sommer 2021 bei 60,6 %. Die Definition von nachhaltigen Artikeln basiert auf dem Anteil umweltfreundlicher Materialien. Bei Bekleidung und Accessoires/Ausrüstung basiert der umweltfreundliche Materialanteil auf dem Artikelgewicht (mindestens 25 % recycelte Materialien oder 50 % nachhaltige Baumwolle; ohne Zubehör), bei Schuhen (nur Obermaterial) auf den Materialkomponenten (mindestens 25 % der verwendeten Komponenten enthalten 50 % oder mehr recycelte Materialien) oder dem Artikelgewicht (mindestens 25 %). Es werden nur Artikel mit verifizierten umweltfreundlichen Materialinhalten berücksichtigt. Lizensierte Artikel sind ausgenommen. Ohne Reebok.

2

Prozentualer Anteil nachhaltiger Artikel (nach Anzahl), der an den Verkaufsstellen angeboten wird (Durchschnitt der Saison Herbst/Winter des laufenden Geschäftsjahres und Frühling/Sommer des folgenden Geschäftsjahres). Die Definition von nachhaltigen Artikeln basiert auf dem Anteil umweltfreundlicher Materialien am Artikelgewicht. Bei Bekleidung (ohne Zubehör) beträgt der umweltfreundliche Materialanteil am Artikelgewicht mindestens 70 %, bei Accessoires/Ausrüstung (ohne Zubehör) mindestens 50 % und bei Schuhen (gesamter Schuh) mindestens 20 %. Es werden nur Artikel mit verifizierten umweltfreundlichen Materialinhalten berücksichtigt. Lizensierte Artikel sind ausgenommen. Ohne Reebok.

Der Gesamtzielerreichungsgrad (Summe aller Zielerreichungsgrade) im Rahmen des LTIP-Bonus ist auf maximal 150 % des individuellen LTIP-Zielbetrags beschränkt. Beide Kriterien sind so gestaltet, dass der Zielerreichungsgrad auch jeweils null betragen kann. Bei einem Gesamtzielerreichungsgrad von 50 % oder weniger steht dem Vorstandsmitglied kein LTIP-Bonus zu. Infolgedessen kann der Bonus für die jährliche LTIP-Tranche bei deutlichen Zielverfehlungen vollständig entfallen.

Ermittlung der Zielerreichung und des Bonusbetrags

Nach Ablauf des Performance-Jahres überprüft der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die konkrete Zielerreichung, die grundsätzlich auf einem Vergleich der vorgegebenen Zielwerte mit den im Performance-Jahr erreichten Werten beruht (‚Soll/Ist-Vergleich‘).

Liegt die tatsächliche Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr bzw. der Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot zwischen den im Voraus definierten Schwellenwerten, wird der Zielerreichungsgrad gleitend ermittelt. Aus der Summe dieser Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der Gewichtung (‚Gesamtzielerreichungsgrad‘) ermittelt der Aufsichtsrat den Faktor, mit dem der LTIP-Zielbetrag multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Bonusbetrag der jährlichen LTIP-Tranche (‚Grant Amount‘), der an das Vorstandsmitglied für die betreffende jährliche LTIP-Tranche nach Billigung des Konzernabschlusses von adidas für das Performance-Jahr ausgezahlt wird. Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist von den Vorstandsmitgliedern in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode. Diese Halteperiode endet mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das Performance-Jahr folgt. Erst nach Ablauf der Halteperiode können die Vorstandsmitglieder über die Aktien verfügen.

Ermittlung der Zielerreichung sowie des Bonusbetrags im Rahmen des LTIP-Bonus

Ermittlung der Zielerreichung sowie des Bonusbetrags im Rahmen des LTIP-Bonus (Grafik)

1 Vergleich der zu Beginn des Geschäftsjahres vorgegebenen Zielwerte mit den im Geschäftsjahr erreichten Werten.

2 Der individuelle Zielbetrag bei einer 100%igen Zielerreichung wird gemäß der geltenden Vergütungsstruktur für die einzelnen Vorstandsmitglieder ermittelt. Der Gesamtzielerreichungsgrad stellt die Summe aller Zielerreichungsgrade dar.

Durch diesen Mechanismus hängt die Vergütung, welche die Vorstandsmitglieder letztendlich aus jeder der LTIP-2021/2025-Tranchen erhalten, unmittelbar auch von der Aktienkursentwicklung während der jeweils vierjährigen Halteperiode und damit der langfristigen Wertentwicklung des Unternehmens ab. Während der Halteperiode auf die Aktien ausgeschüttete Dividenden stehen den Vorstandsmitgliedern zu.

MALUS- UND CLAWBACK-REGELUNGEN

Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Unternehmensführung und -entwicklung enthalten die Planbedingungen des Performance-Bonus sowie des LTIP 2021/2025 Malus- und Clawback-Regelungen, die es dem Aufsichtsrat unter bestimmten Umständen erlauben, die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen teilweise oder vollständig zu reduzieren oder die bereits ausgezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig zurückzuverlangen. Zu solchen Umständen gehören wesentliche Fehldarstellungen in den Finanzberichten, schwerwiegende Compliance-Verstöße und Pflichtverletzungen sowie Verletzungen der unternehmensinternen Verhaltensvorschriften durch das Vorstandsmitglied, die zu einer nicht gerechtfertigten Bonuszahlung im Rahmen des Performance-Bonus oder des LTIP 2021/2025 führen würden. Darüber hinaus bestehen bei Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder die aktiengesetzlichen Schadenersatzansprüche.

AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN (SHARE OWNERSHIP GUIDELINES)

Zur weiteren Angleichung der Interessen von Vorstand und den Aktionär*innen bestehen Aktienhaltevorschriften (‚Share Ownership Guidelines‘), nach denen die Vorstandsmitglieder angehalten sind, nach einer vierjährigen Aufbauphase während des Zeitraums ihrer Bestellung einen wesentlichen Bestand an adidas AG Aktien zu halten. Die Vorgabe für den Vorstandsvorsitzenden beträgt insgesamt 300 %, für die weiteren Vorstandsmitglieder 200 % der gewährten individuellen jährlichen Grundvergütung.

ZUSAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BEGINN ODER DER BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT

Beginn der Vorstandstätigkeit

Der Aufsichtsrat hat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands in Ausnahmefällen eine Entschädigung (in bar oder in Form einer einmaligen zusätzlichen Zusage einer variablen Vergütung, die im Falle einer Gewährung in Aktien einer Haltefrist unterliegen kann) zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden Arbeitsverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren, die in der Höhe auf den Ausgleich der tatsächlich entstandenen Gehaltsverluste bzw. Kosten für den Standortwechsel begrenzt ist. Eine etwaige Gewährung einer Entschädigung wird detailliert und transparent im jährlichen Vergütungsbericht ausgewiesen.

Beendigung der Vorstandstätigkeit

Endet der Dienstvertrag aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds oder wegen Nichtverlängerung des Dienstvertrags, erhält das Vorstandsmitglied, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, eine zeitanteilig berechnete Jahresgrundvergütung, einen etwaigen zeitanteilig berechneten Performance-Bonus und einen etwaigen zeitanteilig berechneten LTIP-Bonus.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne dass ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorliegt, begrenzen die Dienstverträge eine etwaige Abfindung auf maximal zwei Gesamtjahresvergütungen, höchstens aber auf die Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Vertrags (‚Abfindungs-Cap‘). Eine Abfindung wird nicht geleistet, wenn die vorzeitige Beendigung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund zur Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft besteht.

Ferner ist mit dem Vorstandsmitglied Roland Auschel im Einklang mit einem früheren Vergütungssystem im Falle der Beendigung seines Dienstvertrags die Gewährung eines Nachlaufbonus in Höhe von 75 % des ihm für das letzte volle Geschäftsjahr gewährten Performance-Bonus vertraglich vereinbart worden. Dieser wird in zwei Tranchen, zwölf bzw. 24 Monate nach Vertragsende, ausgezahlt.

Zusagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (‚Change of Control‘) sind nicht vereinbart.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Grundsätzlich unterliegen die Vorstandsmitglieder ferner einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot von zwei Jahren. Während dessen Dauer erhält das Vorstandsmitglied vorbehaltlich von Anrechnungen (z. B. von Einkünften aus einer anderweitigen Tätigkeit) eine monatliche Entschädigung in Höhe von in der Regel 50 % der zuletzt gezahlten monatlichen Grundvergütung. Unter Berücksichtigung der in den Dienstverträgen definierten Fristen kann das Unternehmen auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds verzichten. Bezieht das ausgeschiedene Vorstandsmitglied (aufgrund einer bestehenden Altzusage) Pensionszahlungen von der Gesellschaft, wird die Entschädigung auf ggf. von der Gesellschaft für die Dauer des Wettbewerbsverbots geschuldete Versorgungsleistungen angerechnet. Die dem ausscheidenden Vorstandsmitglied etwaig monatlich zu zahlende Wettbewerbsverbotsentschädigung ist auf eine ggf. von adidas zu leistende Abfindung anzurechnen.

NEBENTÄTIGKEITEN VON VORSTANDSMITGLIEDERN

Die Übernahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere von konzernexternen Aufsichtsratsmandaten, steht unter Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats. Die Wahrnehmung von konzerninternen Mandaten gilt als mit der vertraglichen Vorstandsvergütung abgegolten. Über die Anrechnung der Vergütung für konzernexterne Aufsichtsratsmandate beschließt der Aufsichtsrat.

VORSTANDSVERGÜTUNG 2021

ZIELGESAMTJAHRESVERGÜTUNG

In der nachfolgenden Tabelle werden die einzelnen Vergütungskomponenten der Mitglieder des Vorstands im Einklang mit dem geltenden Vergütungssystem bei einer 100%igen Zielerreichung der erfolgsabhängigen Vergütung auch unter Angabe der Werte, die im Minimum bzw. im Maximum erreicht werden können, für jedes Vorstandsmitglied individuell offengelegt.

Zielgesamtjahresvergütung 2021 in €

 

 

Kasper Rorsted
Vorstandsvorsitzender

 

Roland Auschel
Global Sales

 

 

2021

 

2021

 

 

in €

 

in % der Zielgesamt­vergütung

 

min.

 

max.

 

in €

 

in % der Zielgesamt­vergütung

 

min.

 

max.

Feste erfolgsunabhängige Komponenten

 

3.394.794

 

41 %

 

3.394.794

 

3.394.794

 

1.490.818

 

41 %

 

1.490.818

 

1.490.818

Grundvergütung

 

2.083.333

 

25 %

 

2.083.333

 

2.083.333

 

920.000

 

25 %

 

920.000

 

920.000

Nebenleistungen1

 

208.333

 

3 %

 

208.333

 

208.333

 

92.000

 

3 %

 

92.000

 

92.000

Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)2

 

1.103.127

 

13 %

 

1.103.127

 

1.103.127

 

478.818

 

13 %

 

478.818

 

478.818

Variable erfolgsabhängige Komponenten

 

4.861.111

 

59 %

 

0

 

7.291.667

 

2.146.667

 

59 %

 

0

 

3.220.001

Performance-Bonus 2021

 

1.736.111

 

21 %

 

0

 

2.604.167

 

766.667

 

21 %

 

0

 

1.150.001

LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)

 

3.125.000

 

38 %

 

0

 

4.687.500

 

1.380.000

 

38 %

 

0

 

2.070.000

Zielgesamtvergütung3

 

8.255.905

 

100 %

 

3.394.794

 

10.686.460

 

3.637.485

 

100 %

 

1.490.818

 

4.710.819

1

Nebenleistungen können in den einzelnen Geschäftsjahren in der Höhe variieren. In der Regel wird von einem Zielbetrag von bis zu 3 % der Zieldirektvergütung ausgegangen. Der tatsächliche Betrag kann davon nach oben oder nach unten abweichen.

2

Den dem Vorstand derzeit angehörenden, vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands werden aufgrund der bestehenden Altzusagen Versorgungsleistungen in Form von einer beitragsorientierten Pensionszusage gewährt. Dem virtuellen Versorgungskonto des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird jährlich ein Betrag in Höhe eines vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatzes (2021: 50 %), bezogen auf die individuelle jährliche Grundvergütung, gutgeschrieben. Der Versorgungsaufwand für die Versorgungsleistung wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen berechnet und variiert daher individuell für jedes Vorstandsmitglied.

3

Auf Grundlage des neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands wurde die Vergütungsstruktur und somit die Zielgesamtjahresvergütung der Mitglieder des Vorstands zum 1. Januar 2021 angepasst. Ferner wurde für Kasper Rorsted vor dem Hintergrund seiner Wiederbestellung zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden zum 1. August 2021 eine neue Zieldirektvergütung festgesetzt. Zudem wurde die Zieldirektvergütung von Martin Shankland zum 1. Januar 2021 angepasst, um die Vergütungshöhen der ordentlichen Vorstandsmitglieder der adidas AG anzugleichen.

Zielgesamtjahresvergütung 2021 in €

 

 

Brian Grevy
Global Brands

 

Harm Ohlmeyer
Finanzvorstand

 

 

2021

 

2021

 

 

in €

 

in % der Zielgesamt­vergütung

 

min.

 

max.

 

in €

 

in % der Zielgesamt­vergütung

 

min.

 

max.

Feste erfolgsunabhängige Komponenten

 

1.361.079

 

42 %

 

1.361.079

 

1.361.079

 

1.531.271

 

42 %

 

1.531.271

 

1.531.271

Grundvergütung

 

800.000

 

25 %

 

800.000

 

800.000

 

900.000

 

25 %

 

900.000

 

900.000

Nebenleistungen1

 

80.000

 

2 %

 

80.000

 

80.000

 

90.000

 

2 %

 

90.000

 

90.000

Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)2

 

481.079

 

15 %

 

481.079

 

481.079

 

541.271

 

15 %

 

541.271

 

541.271

Variable erfolgsabhängige Komponenten

 

1.866.667

 

58 %

 

0

 

2.800.001

 

2.100.000

 

58 %

 

0

 

3.150.000

Performance-Bonus 2021

 

666.667

 

21 %

 

0

 

1.000.001

 

750.000

 

21 %

 

0

 

1.125.000

LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)

 

1.200.000

 

37 %

 

0

 

1.800.000

 

1.350.000

 

37 %

 

0

 

2.025.000

Zielgesamtvergütung3

 

3.227.746

 

100 %

 

1.361.079

 

4.161.080

 

3.631.271

 

100 %

 

1.531.271

 

4.681.271

1

Nebenleistungen können in den einzelnen Geschäftsjahren in der Höhe variieren. In der Regel wird von einem Zielbetrag von bis zu 3 % der Zieldirektvergütung ausgegangen. Der tatsächliche Betrag kann davon nach oben oder nach unten abweichen.

2

Den dem Vorstand derzeit angehörenden, vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands werden aufgrund der bestehenden Altzusagen Versorgungsleistungen in Form von einer beitragsorientierten Pensionszusage gewährt. Dem virtuellen Versorgungskonto des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird jährlich ein Betrag in Höhe eines vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatzes (2021: 50 %), bezogen auf die individuelle jährliche Grundvergütung, gutgeschrieben. Der Versorgungsaufwand für die Versorgungsleistung wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen berechnet und variiert daher individuell für jedes Vorstandsmitglied.

3

Auf Grundlage des neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands wurde die Vergütungsstruktur und somit die Zielgesamtjahresvergütung der Mitglieder des Vorstands zum 1. Januar 2021 angepasst. Ferner wurde für Kasper Rorsted vor dem Hintergrund seiner Wiederbestellung zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden zum 1. August 2021 eine neue Zieldirektvergütung festgesetzt. Zudem wurde die Zieldirektvergütung von Martin Shankland zum 1. Januar 2021 angepasst, um die Vergütungshöhen der ordentlichen Vorstandsmitglieder der adidas AG anzugleichen.

Zielgesamtjahresvergütung 2021 in €

 

 

Amanda Rajkumar
Global Human Resources, People and Culture

 

Martin Shankland
Global Operations

 

 

2021

 

2021

 

 

in €

 

in % der Zielgesamt­vergütung

 

min.

 

max.

 

in €

 

in % der Zielgesamt­vergütung

 

min.

 

max.

Feste erfolgsunabhängige Komponenten

 

1.380.096

 

43 %

 

1.380.096

 

1.380.096

 

1.289.459

 

41 %

 

1.289.459

 

1.289.459

Grundvergütung

 

800.000

 

25 %

 

800.000

 

800.000

 

800.000

 

25 %

 

800.000

 

800.000

Nebenleistungen1

 

80.000

 

2 %

 

80.000

 

80.000

 

80.000

 

3 %

 

80.000

 

80.000

Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)2

 

500.096

 

15 %

 

500.096

 

500.096

 

409.459

 

13 %

 

409.459

 

409.459

Variable erfolgsabhängige Komponenten

 

1.866.667

 

57 %

 

0

 

2.800.001

 

1.866.667

 

59 %

 

0

 

2.800.001

Performance-Bonus 2021

 

666.667

 

21 %

 

0

 

1.000.001

 

666.667

 

21 %

 

0

 

1.000.001

LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)

 

1.200.000

 

37 %

 

0

 

1.800.000

 

1.200.000

 

38 %

 

0

 

1.800.000

Zielgesamtvergütung3

 

3.246.763

 

100 %

 

1.380.096

 

4.180.097

 

3.156.126

 

100 %

 

1.289.459

 

4.089.460

1

Nebenleistungen können in den einzelnen Geschäftsjahren in der Höhe variieren. In der Regel wird von einem Zielbetrag von bis zu 3 % der Zieldirektvergütung ausgegangen. Der tatsächliche Betrag kann davon nach oben oder nach unten abweichen.

2

Den dem Vorstand derzeit angehörenden, vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands werden aufgrund der bestehenden Altzusagen Versorgungsleistungen in Form von einer beitragsorientierten Pensionszusage gewährt. Dem virtuellen Versorgungskonto des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird jährlich ein Betrag in Höhe eines vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatzes (2021: 50 %), bezogen auf die individuelle jährliche Grundvergütung, gutgeschrieben. Der Versorgungsaufwand für die Versorgungsleistung wird anhand versicherungsmathematischer Berechnungen berechnet und variiert daher individuell für jedes Vorstandsmitglied.

3

Auf Grundlage des neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands wurde die Vergütungsstruktur und somit die Zielgesamtjahresvergütung der Mitglieder des Vorstands zum 1. Januar 2021 angepasst. Ferner wurde für Kasper Rorsted vor dem Hintergrund seiner Wiederbestellung zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden zum 1. August 2021 eine neue Zieldirektvergütung festgesetzt. Zudem wurde die Zieldirektvergütung von Martin Shankland zum 1. Januar 2021 angepasst, um die Vergütungshöhen der ordentlichen Vorstandsmitglieder der adidas AG anzugleichen.

PERFORMANCE-BONUS 2021

Im Einklang mit dem geltenden Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 als Performance-Kriterien

  • den währungsneutralen Umsatzanstieg,
  • den Anstieg der operativen Marge sowie
  • zwei auf das jeweilige Vorstandsressort sowie auf die individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder bezogene Kriterien

festgelegt.

Die für den Performance-Bonus festgesetzten finanziellen Ziele orientierten sich an der zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 kommunizierten Unternehmensprognose und standen damit im Einklang mit der Ausrichtung der Strategie auf nachhaltiges Wachstum und Profitabilität.

Die Schwerpunkte der auf das jeweilige Vorstandsressort bezogenen individuellen Kriterien lagen im Geschäftsjahr 2021 insbesondere auf dem unternehmerischen Erfolg wesentlicher Vertriebskanäle, der Gewinnung von Marktanteilen und Mitgliedern, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, der Cashflow-Generierung sowie der operativen Effizienz. Sie standen damit ebenfalls in unmittelbarem Bezug zur Strategie und deren finanziellen Zielen nachhaltiges Wachstum, Profitabilität und Cashflow-Generierung, die auf der strategischen Fokussierung auf Glaubwürdigkeit, Konsumentenerlebnis und Nachhaltigkeit basieren. Weiterhin standen diese Kriterien im Einklang mit den definierten Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der Strategie: den Mitarbeiter*innen des Unternehmens, einer innovativen Denkweise in allen Unternehmensbereichen und einer auf Schnelligkeit und Flexibilität basierenden Digitalisierung in der gesamten Wertschöpfungskette.

Für das Geschäftsjahr 2021 wurden für die Festlegung der Zielerreichung des währungsneutralen Umsatzanstiegs bzw. des Anstiegs der operativen Marge folgende Schwellenwerte festgelegt:

Performance-Bonus: Berechnung der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021

Währungsneutraler Umsatzanstieg1

 

Zielerreichungsgrad

+23,1 %

 

200 %

+19,1 %

 

150 %

+15,1 %

 

100 %

+11,1 %

 

50 %

+7,1 %

 

0 %

Anstieg der operativen Marge auf1

 

Zielerreichungsgrad

10,1 %

 

200 %

9,6 %

 

150 %

9,1 %

 

100 %

8,6 %

 

50 %

8,1 %

 

0 %

1

Fortgeführte Geschäftsbereiche.

Die für die Vorstandsmitglieder festgelegten gemeinsamen Ziele wurden im Geschäftsjahr 2021 wie folgt erreicht:

Performance-Bonus 2021: Gemeinsame Kriterien – Zielerreichung

Performance-Kriterium

 

Gewichtung

 

 

 

100 %-Zielwert

 

2021 Ist-Wert

 

Zielerreichungs-
grad

Währungsneutraler Umsatzanstieg1

 

30 %

 

Anstieg um

 

+15,1 %

 

+16,3 %

 

115 %

Anstieg der operativen Marge auf1

 

30 %

 

Anstieg auf

 

9,1 %

 

9,4 %

 

130 %

1

Fortgeführte Geschäftsbereiche.

Die für die Vorstandsmitglieder festgelegten individuellen Ziele wurden im Geschäftsjahr 2021 wie folgt erreicht:

Performance-Bonus 2021: Individuelle Kriterien – Zielerreichung

 

 

Gewichtung

 

Performance-Kriterium

 

Zielerreichungs-grad

Kasper Rorsted

 

20 %

 

Durchschnittliche Zielerreichung von Erfolg des
Direct-to-Consumer-Geschäfts und Cashflow

 

100 %

 

20 %

 

Durchschnittliche Zielerreichung von Markenbeliebtheit (Brand Heat), Diversität, Gleichstellung und Inklusion sowie Effizienz der Logistik

 

163 %

Roland Auschel

 

20 %

 

Erfolg des Direct-to-Consumer-Geschäfts

 

0 %

 

20 %

 

Gewinnung von Mitgliedern

 

200 %

Brian Grevy

 

20 %

 

Markenbeliebtheit (Brand Heat)

 

95 %

 

20 %

 

Umsatzsteigerung des Women’s-Geschäfts

 

0 %

Harm Ohlmeyer

 

20 %

 

Cashflow

 

200 %

 

20 %

 

Kostenmanagement

 

120 %

Amanda Rajkumar

 

20 %

 

Diversität, Gleichstellung und Inklusion

 

195 %

 

20 %

 

Nachfolgeplanung

 

108 %

Martin Shankland

 

20 %

 

Effizienz der Logistik

 

200 %

 

20 %

 

Kostenmanagement in der Lieferkette

 

120 %

Auf der Grundlage der tatsächlich erreichten Ziele ergibt sich für das Berichtsjahr ein Gesamtzielerreichungsgrad für die einzelnen Vorstandsmitglieder in Höhe von 93 % bis 138 % (2020: 40 % bis 75 %). Die Auszahlung des Performance-Bonus 2021 erfolgt nach Billigung des Konzernabschlusses im März 2022.

Performance-Bonus 2021: Individuelle Gesamtzielerreichungsgrade

Kasper Rorsted

 

126 %

Roland Auschel

 

114 %

Brian Grevy

 

93 %

Harm Ohlmeyer

 

138 %

Amanda Rajkumar

 

134 %

Martin Shankland

 

138 %

LTIP 2021/2025: LTIP-TRANCHE 2021

Im Rahmen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat als Performance-Kriterien für jedes der fünf Performance-Jahre (2021 bis 2025) des LTIP 2021/2025

  • die absolute Steigerung des Gewinns aus den fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr sowie
  • Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot

festgelegt.

Die für die LTIP-Tranche 2021 festgesetzten Ziele orientierten sich an den zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 im Rahmen der neuen Strategie ‚Own the Game‘ kommunizierten langfristigen Wachstumszielen. Damit wurde zum einen das strategische Ziel reflektiert, den Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen nachhaltig zu steigern und die Grundlage für eine attraktive Rendite für unsere Aktionär*innen zu schaffen. Zum anderen wurde der für adidas wesentliche strategische Fokus, den Wandel im Bereich Nachhaltigkeit weiter voranzubringen und von wirkungsvollen Einzelinitiativen zu einem skalierten sowie umfassenden Nachhaltigkeitsprogramm überzugehen, in die Vorstandsvergütung integriert.

Für das Geschäftsjahr 2021 wurden für die Festlegung der Zielerreichung der Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen bzw. des Anteils nachhaltiger Artikel am Angebot folgende Schwellenwerte festgelegt:

LTIP 2021/2025: Berechnung der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021

Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr

 

Zielerreichungsgrad

+1.071 Mio. €

 

200 %

+951 Mio. €

 

150 %

+831 Mio. €

 

100 %

+711 Mio. €

 

50 %

+591 Mio. €

 

0 %

Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot1

 

Zielerreichungsgrad

+16 PP

 

200 %

+12 PP

 

150 %

+8 PP

 

100 %

+4 PP

 

50 %

+0 PP

 

0 %

1

Prozentualer Anstieg des Anteils nachhaltiger Artikel (nach Anzahl), der an den Verkaufsstellen angeboten wird, gegenüber der jeweiligen Vorsaison (Vergleich Frühling/Sommer 2021 zu Frühling/Sommer 2022). Der prozentuale Anteil nachhaltiger Artikel (nach Anzahl) an den Verkaufsstellen lag in der Saison Frühling/Sommer 2021 bei 60,6 %. Die Definition von nachhaltigen Artikeln basiert auf dem Anteil umweltfreundlicher Materialien. Bei Bekleidung und Accessoires/Ausrüstung basiert der umweltfreundliche Materialanteil auf dem Artikelgewicht (mindestens 25 % recycelte Materialien oder 50 % nachhaltige Baumwolle; ohne Zubehör), bei Schuhen (nur Obermaterial) auf den Materialkomponenten (mindestens 25 % der verwendeten Komponenten enthalten 50 % oder mehr recycelte Materialien) oder dem Artikelgewicht (mindestens 25 %). Es werden nur Artikel mit verifizierten umweltfreundlichen Materialinhalten berücksichtigt. Lizensierte Artikel sind ausgenommen. Ohne Reebok.

Die für die Vorstandsmitglieder festgelegten strategischen Ziele wurden im Geschäftsjahr 2021 wie folgt erreicht:

LTIP 2021/2025: Zielerreichung in dem Performance-Jahr 2021

Performance-Kriterium

 

100 %-Zielwert

 

2021 Ist-Wert

 

Zielerreichungs­grad

Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr

 

+831 Mio. €

 

+1.031 Mio. €

 

183 %

Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot

 

+8 PP

 

+8,2 PP

 

103 %

Auf der Grundlage der tatsächlichen Zielerreichungen ergibt sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder für das Performance-Jahr 2021 der maximal erreichbare Gesamtzielerreichungsgrad in Höhe von jeweils 150 % (2020: 0 %). Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist von den Vorstandsmitgliedern in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Der LTIP-Bonus für die LTIP-Tranche 2021 wird den Mitgliedern des Vorstands nach Billigung des Konzernabschlusses ausgezahlt und zum 1. April 2022 in adidas AG Aktien investiert. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode, die mit Ablauf zum 31. Dezember 2025 endet. Erst nach Ablauf der Halteperiode können die Vorstandsmitglieder über die Aktien verfügen.

Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich die Gesamtzahl der seit 2018 im Rahmen der variablen erfolgsabhängigen Vergütung erworbenen und einer Haltefrist unterliegenden adidas AG Aktien auf 43.243 Stückaktien (2020: 40.371 Stückaktien). Die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands erworbenen adidas AG Aktien werden im Folgenden individualisiert dargestellt.

LTI-Bonus: Aktienerwerb im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung in €

 

 

Kasper Rorsted

 

Roland Auschel

LTIP-Tranche1

 

2020

 

2019

 

2018

 

2020

 

2019

 

2018

Grant Amount

 

571.429

 

3.154.285

 

3.405.714

 

262.857

 

1.450.972

 

1.566.629

Auszahlungsbetrag

 

300.144

 

1.656.788

 

1.788.851

 

138.065

 

762.125

 

822.873

Kaufkurs2

 

270,75

 

255,00

 

219,20

 

270,75

 

255,00

 

219,20

Anzahl der erworbenen Aktien

 

1.108

 

6.497

 

8.160

 

509

 

2.988

 

3.753

Ende der Halteperiode3

 

31. Mai 2024

 

31. Mai 2023

 

31. Mai 2022

 

31. Mai 2024

 

31. Mai 2023

 

31. Mai 2022

1

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Damit erfolgte kein Erwerb von adidas AG Aktien im Rahmen der LTIP-Tranche 2020 durch die Vorstände. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

2

Aktienkurs zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs. LTIP-Tranche 2018: Kaufkurs zum 1. April 2019, LTIP-Tranche 2019: Kaufkurs zum 1. September 2020 (als Maßnahme des Liquiditätsmanagements im Rahmen der Coronavirus-Pandemie erfolgte die Auszahlung des LTIP-Auszahlungsbetrags für die LTIP-Tranche 2019 im August 2020), Sondervergütung 2020: Kaufkurs zum 1. April 2021.

3

Im Einklang mit einem früheren Vergütungssystem endet die Halteperiode der drei jährlichen Tranchen des LTIP 2018/2020 im dritten Geschäftsjahr nach Erwerb der Aktien mit Ablauf des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG stattfindet. Ab dem Geschäftsjahr 2021 und im Einklang mit dem neuen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands endet die Halteperiode der fünf jährlichen Tranchen des LTIP 2021/2025 mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das jeweilige Performance-Jahr folgt.

LTI-Bonus: Aktienerwerb im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung in €

 

 

Brian Grevy4

 

Harm Ohlmeyer

LTIP-Tranche1

 

2020

 

2019

 

2018

 

2020

 

2019

 

2018

Grant Amount

 

209.524

 

 

 

241.945

 

1.083.852

 

1.170.246

Auszahlungsbetrag

 

110.052

 

 

 

127.081

 

569.295

 

614.670

Kaufkurs2

 

270,75

 

 

 

270,75

 

255,00

 

219,20

Anzahl der erworbenen Aktien

 

406

 

 

 

469

 

2.232

 

2.804

Ende der Halteperiode3

 

31. Mai 2024

 

 

 

31. Mai 2024

 

31. Mai 2023

 

31. Mai 2022

1

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Damit erfolgte kein Erwerb von adidas AG Aktien im Rahmen der LTIP-Tranche 2020 durch die Vorstände. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

2

Aktienkurs zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs. LTIP-Tranche 2018: Kaufkurs zum 1. April 2019, LTIP-Tranche 2019: Kaufkurs zum 1. September 2020 (als Maßnahme des Liquiditätsmanagements im Rahmen der Coronavirus-Pandemie erfolgte die Auszahlung des LTIP-Auszahlungsbetrags für die LTIP-Tranche 2019 im August 2020), Sondervergütung 2020: Kaufkurs zum 1. April 2021.

3

Im Einklang mit einem früheren Vergütungssystem endet die Halteperiode der drei jährlichen Tranchen des LTIP 2018/2020 im dritten Geschäftsjahr nach Erwerb der Aktien mit Ablauf des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG stattfindet. Ab dem Geschäftsjahr 2021 und im Einklang mit dem neuen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands endet die Halteperiode der fünf jährlichen Tranchen des LTIP 2021/2025 mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das jeweilige Performance-Jahr folgt.

4

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 1. Februar 2020. Zeitanteilige Teilnahme am LTIP 2018/2020 im Geschäftsjahr 2020 (LTIP-Tranche 2020).

LTI-Bonus: Aktienerwerb im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung in €

 

 

Amanda Rajkumar4

 

Martin Shankland5

LTIP-Tranche1

 

2020

 

2019

 

2018

 

2020

 

2019

 

2018

Grant Amount

 

 

 

 

196.350

 

894.469

 

Auszahlungsbetrag

 

 

 

 

103.132

 

469.821

 

Kaufkurs2

 

 

 

 

270,75

 

255,00

 

Anzahl der erworbenen Aktien

 

 

 

 

380

 

1.842

 

Ende der Halteperiode3

 

 

 

 

31. Mai 2024

 

31. Mai 2023

 

1

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Damit erfolgte kein Erwerb von adidas AG Aktien im Rahmen der LTIP-Tranche 2020 durch die Vorstände. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

2

Aktienkurs zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs. LTIP-Tranche 2018: Kaufkurs zum 1. April 2019, LTIP-Tranche 2019: Kaufkurs zum 1. September 2020 (als Maßnahme des Liquiditätsmanagements im Rahmen der Coronavirus-Pandemie erfolgte die Auszahlung des LTIP-Auszahlungsbetrags für die LTIP-Tranche 2019 im August 2020), Sondervergütung 2020: Kaufkurs zum 1. April 2021.

3

Im Einklang mit einem früheren Vergütungssystem endet die Halteperiode der drei jährlichen Tranchen des LTIP 2018/2020 im dritten Geschäftsjahr nach Erwerb der Aktien mit Ablauf des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG stattfindet. Ab dem Geschäftsjahr 2021 und im Einklang mit dem neuen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands endet die Halteperiode der fünf jährlichen Tranchen des LTIP 2021/2025 mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das jeweilige Performance-Jahr folgt.

4

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2021. Erstmalige Teilnahme am LTIP 2021/2025 im Geschäftsjahr 2021 (LTIP-Tranche 2021).

5

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 4. März 2019. Zeitanteilige Teilnahme am LTIP 2018/2020 im Geschäftsjahr 2019 (LTIP-Tranche 2019).

LTI-Bonus: Aktienerwerb im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung in €

 

 

Karen Parkin4

 

Eric Liedtke5

LTIP-Tranche1

 

2020

 

2019

 

2018

 

2020

 

2019

 

2018

Grant Amount

 

 

1.083.852

 

1.170.246

 

 

1.577.143

 

1.702.857

Auszahlungsbetrag

 

 

538.849

 

581.974

 

 

828.394

 

894.425

Kaufkurs2

 

 

255,00

 

219,20

 

 

255,00

 

219,20

Anzahl der erworbenen Aktien

 

 

2.113

 

2.654

 

 

3.248

 

4.080

Ende der Halteperiode3

 

 

31. Mai 2023

 

31. Mai 2022

 

 

31. Mai 2023

 

31. Mai 2022

1

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Damit erfolgte kein Erwerb von adidas AG Aktien im Rahmen der LTIP-Tranche 2020 durch die Vorstände. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

2

Aktienkurs zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs. LTIP-Tranche 2018: Kaufkurs zum 1. April 2019, LTIP-Tranche 2019: Kaufkurs zum 1. September 2020 (als Maßnahme des Liquiditätsmanagements im Rahmen der Coronavirus-Pandemie erfolgte die Auszahlung des LTIP-Auszahlungsbetrags für die LTIP-Tranche 2019 im August 2020), Sondervergütung 2020: Kaufkurs zum 1. April 2021.

3

Im Einklang mit einem früheren Vergütungssystem endet die Halteperiode der drei jährlichen Tranchen des LTIP 2018/2020 im dritten Geschäftsjahr nach Erwerb der Aktien mit Ablauf des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG stattfindet. Ab dem Geschäftsjahr 2021 und im Einklang mit dem neuen Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands endet die Halteperiode der fünf jährlichen Tranchen des LTIP 2021/2025 mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das jeweilige Performance-Jahr folgt.

4

Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2020.

5

Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019.

MALUS- UND CLAWBACK-REGELUNGEN

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 von den vorgesehenen Malus- und Clawback-Regelungen keinen Gebrauch gemacht.

SHARE OWNERSHIP GUIDELINES: AKTIENBESITZ 2021

Der Aktienbesitz der zum 31. Dezember 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder in Relation zu der individuellen jährlichen Grundvergütung wird im Folgenden individuell offengelegt:

Aktienbesitz im Geschäftsjahr 2021 in €

Mitglieder des Vorstands zum 31. Dezember 2021

 

Grund­vergütung 2021

 

Gesamtzahl der Aktien zum 31. Dezember 2021

 

Aktienkurs zum 31. Dezember 2021

 

Gesamtwert der adidas AG Aktien

 

%-Anteil an der Grund­vergütung

 

Ziel in % der Grund­vergütung

 

Ende der Aufbauphase

Kasper Rorsted

 

2.083.333

 

15.765

 

253,20

 

3.991.698

 

192 %

 

300 %

 

30. April 2025

Roland Auschel

 

920.000

 

7.250

 

253,20

 

1.835.700

 

200 %

 

200 %

 

30. April 2025

Brian Grevy1

 

800.000

 

406

 

253,20

 

102.799

 

13 %

 

200 %

 

30. April 2025

Harm Ohlmeyer

 

900.000

 

5.505

 

253,20

 

1.393.866

 

155 %

 

200 %

 

30. April 2025

Amanda Rajkumar2

 

800.000

 

 

 

 

 

200 %

 

30. April 2025

Martin Shankland3

 

800.000

 

2.222

 

253,20

 

562.610

 

70 %

 

200 %

 

30. April 2025

1

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 1. Februar 2020. Zeitanteilige Teilnahme am LTIP 2018/2020 im Geschäftsjahr 2020 (LTIP-Tranche 2020).

2

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2021. Erstmalige Teilnahme am LTIP 2021/2025 im Geschäftsjahr 2021 (LTIP-Tranche 2021).

3

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 4. März 2019. Zeitanteilige Teilnahme am LTIP 2018/2020 im Geschäftsjahr 2019 (LTIP-Tranche 2019).

GESAMTJAHRESVERGÜTUNG 2021: GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG

In der nachfolgenden Tabelle wird die im Geschäftsjahr 2021 für die zum 31. Dezember 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung, deren zugrundeliegende Leistung bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 bzw. am 31. Dezember 2020 vollständig erbracht wurde, individualisiert angegeben. Die Auszahlung der für das Berichtsjahr gewährten variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten erfolgt erst nach Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Ferner wird im Sinne der konsistenten und transparenten Berichterstattung auch der Versorgungsaufwand für die beitragsorientierten Pensionszusagen, die den vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, nachfolgend individualisiert ausgewiesen, wobei dieser keinen tatsächlichen Zufluss an die Vorstandsmitglieder darstellt und im Sinne des § 162 AktG nicht als gewährte und geschuldete Vergütung zu definieren ist.

Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 in €

 

 

Kasper Rorsted
Vorstandsvorsitzender

 

Roland Auschel
Global Sales

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

Feste erfolgsunabhängige Komponenten

 

2.114.637

 

24 %

 

2.031.417

 

78 %

 

944.572

 

24 %

 

944.572

 

78 %

Grundvergütung

 

2.083.333

 

 

 

2.000.000

 

 

 

920.000

 

 

 

920.000

 

 

Nebenleistungen

 

31.303

 

 

 

31.417

 

 

 

24.572

 

 

 

24.572

 

 

Versorgungsentgelt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variable erfolgsabhängige Komponenten

 

6.875.000

 

76 %

 

571.429

 

22 %

 

2.944.000

 

76 %

 

262.857

 

22 %

Performance-Bonus 2021

 

2.187.500

 

 

 

 

 

 

874.000

 

 

 

 

 

Performance-Bonus 2020

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

0

 

 

LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)1

 

4.687.500

 

 

 

 

 

 

2.070.000

 

 

 

 

 

LTIP 2018/2020 (Tranche 2020)1

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Sondervergütung 20202

 

 

 

 

571.429

 

 

 

 

 

 

262.857

 

 

Sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtvergütung gem. § 162 AktG

 

8.989.637

 

100 %

 

2.602.845

 

100 %

 

3.888.572

 

100 %

 

1.207.430

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)3

 

1.103.127

 

 

 

1.111.383

 

 

 

478.818

 

 

 

472.699

 

 

Gesamtvergütung
(einschl. Versorgungsaufwand)

 

10.092.764

 

 

 

3.714.228

 

 

 

4.367.390

 

 

 

1.680.129

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximalvergütung gem. § 87a AktG

 

11.500.000

 

 

 

 

 

 

5.150.000

 

 

 

 

 

1

Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die betreffende jährliche LTIP-Tranche verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Diese unterliegen einer Halteperiode.

2

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den Performance-Bonus und LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode, die mit Ablauf des Monats endet, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

3

Zusätzliche Angabe. Keine gewährte oder geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 AktG.

Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 in €

 

 

Brian Grevy4
Global Brands

 

Harm Ohlmeyer
Finanzvorstand

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

Feste erfolgsunabhängige Komponenten

 

817.865

 

25 %

 

839.833

 

41 %

 

927.687

 

23 %

 

874.493

 

78 %

Grundvergütung

 

800.000

 

 

 

733.333

 

 

 

900.000

 

 

 

846.806

 

 

Nebenleistungen

 

17.865

 

 

 

106.499

 

 

 

27.687

 

 

 

27.687

 

 

Versorgungsentgelt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variable erfolgsabhängige Komponenten

 

2.420.000

 

75 %

 

209.524

 

10 %

 

3.060.000

 

77 %

 

241.945

 

22 %

Performance-Bonus 2021

 

620.000

 

 

 

 

 

 

1.035.000

 

 

 

 

 

Performance-Bonus 2020

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

0

 

 

LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)1

 

1.800.000

 

 

 

 

 

 

2.025.000

 

 

 

 

 

LTIP 2018/2020 (Tranche 2020)1

 

 

 

 

0

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Sondervergütung 20202

 

 

 

 

209.524

 

 

 

 

 

 

241.945

 

 

Sonstiges

 

 

 

1.000.000

 

49 %

 

 

 

 

Gesamtvergütung gem. § 162 AktG

 

3.237.865

 

100 %

 

2.049.357

 

100 %

 

3.987.687

 

100 %

 

1.116.437

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)3

 

481.079

 

 

 

386.686

 

 

 

541.271

 

 

 

500.435

 

 

Gesamtvergütung
(einschl. Versorgungsaufwand)

 

3.718.944

 

 

 

2.436.043

 

 

 

4.528.958

 

 

 

1.616.872

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximalvergütung gem. § 87a AktG

 

5.150.000

 

 

 

 

 

 

5.150.000

 

 

 

 

 

1

Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die betreffende jährliche LTIP-Tranche verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Diese unterliegen einer Halteperiode.

2

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den Performance-Bonus und LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode, die mit Ablauf des Monats endet, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

3

Zusätzliche Angabe. Keine gewährte oder geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 AktG.

4

Vertragliche Festsetzung der Höhe des Performance-Bonus-Zielbetrags 2020 und des LTIP-Zielbetrags 2018/2020 (Tranche 2020) wegen unterjähriger Vorstandsernennung von Brian Grevy (mit Wirkung ab 1. Februar 2020). Zeitanteilige Angabe des Versorgungsaufwands 2020. Ferner erhielt Brian Grevy eine Entschädigung für einen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber entgangenen Bonus in entsprechender Höhe von 1.000.000 €.

Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 in €

 

 

Amanda Rajkumar4
Global Human Resources, People and Culture

 

Martin Shankland
Global Operations

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

Feste erfolgsunabhängige Komponenten

 

963.445

 

22 %

 

 

 

829.854

 

23 %

 

720.559

 

79 %

Grundvergütung

 

800.000

 

 

 

 

 

 

800.000

 

 

 

687.225

 

 

Nebenleistungen

 

163.445

 

 

 

 

 

 

29.854

 

 

 

33.334

 

 

Versorgungsentgelt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Variable erfolgsabhängige Komponenten

 

2.693.333

 

62 %

 

 

 

2.720.000

 

77 %

 

196.350

 

21 %

Performance-Bonus 2021

 

893.333

 

 

 

 

 

 

920.000

 

 

 

 

 

Performance-Bonus 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)1

 

1.800.000

 

 

 

 

 

 

1.800.000

 

 

 

 

 

LTIP 2018/2020 (Tranche 2020)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Sondervergütung 20202

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

196.350

 

 

Sonstiges

 

688.311

 

16 %

 

 

 

 

 

 

Gesamtvergütung gem. § 162 AktG

 

4.345.089

 

100 %

 

 

 

3.549.854

 

100 %

 

916.909

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)3

 

500.096

 

 

 

 

 

 

409.459

 

 

 

405.281

 

 

Gesamtvergütung
(einschl. Versorgungsaufwand)

 

4.845.185

 

 

 

 

 

 

3.959.313

 

 

 

1.322.190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maximalvergütung gem. § 87a AktG

 

5.150.000

 

 

 

 

 

5.150.000

 

 

 

1

Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für die betreffende jährliche LTIP-Tranche verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Diese unterliegen einer Halteperiode.

2

Als Maßnahme des Liquiditätsmanagements vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie hatte der Vorstand im April 2020 beschlossen, auf den Performance-Bonus und LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde den zum 31. Dezember 2020 amtierenden Vorstandsmitgliedern eine Sondervergütung für die herausragenden Leistungen bei der Führung des Unternehmens in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährt. Die Sondervergütung betrug 25 % des für das Geschäftsjahr 2020 individuell für jedes Vorstandsmitglied festgelegten LTIP-Zielbetrags. Die Sondervergütung wurde aktienbasiert gewährt und im Einklang mit den Bedingungen des LTIP 2018/2020 nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode, die mit Ablauf des Monats endet, in dem die ordentliche Hauptversammlung der adidas AG im Geschäftsjahr 2024 stattfindet. Das aktuelle ab 2021 geltende Vergütungssystem sieht keine Möglichkeit der Gewährung einer Sondervergütung mehr vor.

3

Zusätzliche Angabe. Keine gewährte oder geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 AktG.

4

Vorstandsernennung von Amanda Rajkumar mit Wirkung ab 1. Januar 2021. Für einen bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber entgangenen Bonus erhielt Amanda Rajkumar eine Entschädigung in entsprechender Höhe von 688.311 €.

Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich eine Gesamtjahresvergütung des Vorstands in Höhe von 31,513 Mio. €. Dies entspricht einer Erhöhung von ca. 177 % gegenüber dem Vorjahr (2020: 11,376 Mio. €). Von dieser Gesamtjahresvergütung entfielen 6,530 Mio. € auf die einjährige (2020: 0 €) und 14,183 Mio. € auf die mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung (2020: 1,482 Mio. €). Eine weitere einjährige bzw. mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung wurde den Mitgliedern des Vorstands nicht gezahlt. Die erhöhten Gesamtbezüge im Vergleich zum Vorjahr sind auf die Entscheidung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen, als Maßnahme des Liquiditätsmanagements vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie auf den Performance-Bonus und LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten.

MAXIMALVERGÜTUNG

Die im Rahmen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands festgelegten Maximalvergütungen (11.500.000 € für den Vorstandsvorsitzenden und 5.150.000 € für das jeweilige ordentliche Vorstandsmitglied pro Geschäftsjahr) wurden im Berichtsjahr eingehalten. Die Einhaltung der festgelegten Maximalvergütungen wird in der vorstehenden Tabelle dargestellt.

VERSORGUNGSLEISTUNG

Der Versorgungsaufwand sowie die Anwartschaftsbarwerte für die beitragsorientierten Pensionszusagen, die den vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, werden im Folgenden in individualisierter Form dargestellt.

Pensionszusagen im Geschäftsjahr 2021 in €

 

 

Versorgungs­aufwand

 

Anwartschaftsbarwert

 

 

2021

 

2020

 

2021

 

2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder des Vorstands zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasper Rorsted

 

1.103.127

 

1.111.383

 

6.191.418

 

4.950.191

Roland Auschel

 

478.818

 

472.699

 

3.810.788

 

3.399.789

Brian Grevy1

 

481.079

 

386.686

 

895.932

 

468.855

Harm Ohlmeyer

 

541.271

 

500.435

 

2.511.708

 

2.109.847

Amanda Rajkumar2

 

500.096

 

 

484.639

 

Martin Shankland

 

409.459

 

405.281

 

1.380.109

 

769.776

Gesamt

 

3.513.850

 

2.876.484

 

15.274.594

 

11.698.458

1

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 1. Februar 2020.

2

Mitglied des Vorstands mit Wirkung ab 1. Januar 2021.

LEISTUNGEN BEI BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT

Im Berichtsjahr gab es keine unterjährigen personellen Änderungen im Vorstand. Die den Vorstandsmitgliedern im Falle der Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit zugesagten Leistungen werden im Vergütungssystem ausführlich erläutert. SIEHE ABSCHNITT ‚ZUSAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BEGINN ODER DER BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT‘

BEZÜGE DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS

In der nachfolgenden Tabelle wird die im Geschäftsjahr 2021 den früheren Mitgliedern des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert dargestellt:

Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 AktG in €

 

 

Karen Parkin
Global Human Resources
bis 30. Juni 2020

 

Eric Liedtke
Global Brands
bis 31. Dezember 2019

 

Gil Steyaert
Global Operations
bis 26. Februar 2019

 

Herbert Hainer
Vorstandsvorsitzender
bis 30. September 2016

 

 

2021

 

2021

 

2021

 

2021

 

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

 

in €

 

in % der Gesamt­vergütung

Wettbewerbsverbotsentschädigung1

 

450.000

 

100 %

 

283.602

 

100 %

 

56.217

 

100 %

 

 

Rentenzahlungen2

 

 

 

 

 

 

 

662.078

 

100 %

Gesamtvergütung

 

450.000

 

100 %

 

283.602

 

100 %

 

56.217

 

100 %

 

662.078

 

100 %

1

Leistungen, die einem ausscheidenden Vorstandsmitglied bei Beendigung der Vorstandstätigkeit gewährt wurden, werden im Vergütungsbericht in den Gesamtbezügen der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen als Gesamtbetrag für das Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem das Vorstandsmitglied aus dem Unternehmen ausgeschieden ist. Entschädigungen für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gelten als an die Vorstandsmitglieder gewährte Vergütung im Sinne des § 162 AktG. Diese werden während der Dauer des Wettbewerbsverbots monatlich an die ausgeschiedenen früheren Vorstandsmitglieder, vorbehaltlich von Anrechnungen (z.B. von Einkünften aus einer anderweitigen Tätigkeit), ausgezahlt.

2

Individualisierte Angabe der Rentenzahlungen an die nach dem 31. Dezember 2011 ausgeschiedenen früheren Mitglieder des Vorstands. Den früheren Vorstandsmitgliedern, die vor dem 31. Dezember 2011 ausgeschieden sind, wurden Ruhegehälter in Höhe von 2.289.074 € im Geschäftsjahr 2021 gezahlt.

SONSTIGES

Für die Übernahme von Mandaten in Konzerngesellschaften erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung. Die Mitglieder des Vorstands haben von der adidas AG keine Darlehen und keine Vorschusszahlungen erhalten. Ferner hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit bei adidas erhalten.

1 Nebenleistungen können in den einzelnen Geschäftsjahren in der Höhe variieren. In der Regel wird von einem Zielbetrag von bis zu 3 % der Zieldirektvergütung ausgegangen. Der tatsächliche Betrag kann davon nach oben oder nach unten abweichen.

Nachhaltigere Baumwolle

Unter ,nachhaltigerer Baumwolle‘ verstehen wir bei adidas sowohl Baumwolle aus zertifiziertem organischem ökologischem Anbau als auch nachhaltig produzierte Baumwolle, die aktuell oder gegebenenfalls zukünftig verfügbar ist, sowie ,Better Cotton‘.

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