Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die klare, transparente und verständliche Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat betrachtet adidas als wesentliches Element guter Corporate Governance. Der vorliegende Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Aktiengesetz (‚AktG‘) erstellt und erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Struktur und Höhe der für die Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats gewährten und geschuldeten Vergütungen in dem und für das Geschäftsjahr 2021.
VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS
Das aktuell für den Vorstand geltende Vergütungssystem haben die Aktionär*innen in der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt und gilt für alle ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossenen Vorstandsdienstverträge. Es findet ferner grundsätzlich Anwendung auf alle bereits zuvor abgeschlossenen Dienstverträge der Vorstandsmitglieder. Das System zur Vergütung des Vorstands ist klar, leicht verständlich und verwendet transparente Leistungskriterien. Es erfüllt sämtliche Anforderungen des Aktiengesetzes und steht im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das aktuell geltende Vergütungssystem wird dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. -group.com/s/verguetung
Dieser Vergütungsbericht wurde mit dem Ziel erstellt, eine konsistente Berichterstattung zu gewährleisten und den Zusammenhang der für ein Geschäftsjahr gezahlten Vergütung zur Zielerreichung der für dieses Geschäftsjahr festgesetzten Ziele ungeachtet des Auszahlungszeitpunktes klar und transparent im Sinne unseres ‚Pay-for-Performance‘-Ansatzes offenzulegen. Vor diesem Hintergrund wird über die Erreichung der für das Geschäftsjahr 2021 für die variable erfolgsabhängige Vergütung auf Basis des aktuell geltenden Vergütungssystems festgesetzten Ziele ausführlich und transparent berichtet. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird entsprechend des marktüblichen Vorgehens in Anlehnung an die Vergütungstabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 übersichtlich dargestellt.
Zu den Details der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021 und der Auszahlung der Vergütung ABSCHNITT ‚VORSTANDSVERGÜTUNG 2021‘
Zu den Zielen der erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile des Geschäftsjahres 2022 . ABSCHNITT ‚AUSBLICK 2022‘
VERGÜTUNGSSYSTEM
GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensführung und -entwicklung zu schaffen. Dabei wird auf eine angemessene Zusammensetzung von festen erfolgsunabhängigen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten geachtet. Die variable erfolgsabhängige Vergütung wird auf Basis der Erreichung von anspruchsvollen, im Voraus vereinbarten Zielen bemessen; eine nachträgliche Änderung von Erfolgszielen oder Vergleichsparametern ist ausgeschlossen. Im Sinne eines konsequenten ‚Pay-for-Performance‘-Ansatzes sollen besondere Leistungen angemessen honoriert werden, während Zielverfehlungen zur Verringerung der variablen erfolgsabhängigen Vergütung führen sollen. Darüber hinaus stellt die Erreichung der für die mehrjährige variable erfolgsabhängige Vergütungskomponente maßgeblichen langfristigen Ziele einen höheren Anreiz dar als die Erreichung der für die Gewährung der einjährigen variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponente maßgeblichen Ziele.
Die Umsetzung der ab dem Geschäftsjahr 2021 geltenden Strategie ‚Own the Game‘ wird durch die Auswahl von geeigneten, unmittelbar aus der Strategie abgeleiteten Erfolgszielen in der variablen erfolgsabhängigen Vergütung gefördert. Vor diesem Hintergrund steht die variable erfolgsabhängige Vergütung in direktem Zusammenhang mit den extern kommunizierten operativen, finanziellen und strategischen kurz- bzw. langfristigen Zielen. Dadurch ist das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands unmittelbar darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensführung und –entwicklung zu schaffen, und steht im Einklang mit den Interessen der Aktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Konsument*innen und weiteren Stakeholdern. Um eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu erreichen, hängt die langfristige variable Vergütung auch von der Entwicklung des Aktienkurses (Kapitalmarktperformance der adidas AG) ab. Damit wird eine gezielte Angleichung der Interessen der Aktionär*innen und des Vorstands erreicht.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die hohe Durchgängigkeit des Vergütungssystems des Vorstands zum Vergütungssystem der Führungskräfte unterhalb des Vorstands. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Entscheidungsträger einheitliche Ziele verfolgen, um den nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolg zu gewährleisten.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der Gestaltung des Vergütungssystems insbesondere an den folgenden Leitlinien orientiert:
- Förderung der Umsetzung der langfristigen Strategie einschließlich der Nachhaltigkeitsziele
- Starke ‚Pay-for-Performance‘-Ausrichtung und langfristige Orientierung
- Starke Ausrichtung an den Interessen der Aktionär*innen und weiterer Stakeholder
- Intuitives, klar verständliches Vergütungssystem und transparenter Ausweis der Leistungskriterien
- Hohe Durchgängigkeit zum Vergütungssystem der Führungskräfte
- Konformität mit den anwendbaren regulatorischen Anforderungen (Aktiengesetz und Deutscher Corporate Governance Kodex)
- Weiterentwicklung der marktüblichen Bestandteile eines Vergütungssystems für den Vorstand (z. B. Malus- und Clawback sowie Share Ownership Guidelines)
VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG, ÜBERPRÜFUNG UND UMSETZUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
Gemäß § 87a Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat ein Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Auf Basis des Vergütungssystems setzt der Aufsichtsrat die konkrete Zielgesamtvergütung für die jeweiligen Vorstandsmitglieder fest. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat die Größe und die globale Ausrichtung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Die Vergütung soll im Vergleich zum Wettbewerb attraktiv sein und damit Anreize bieten, qualifizierte Vorstände zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Ferner werden bei der Festsetzung die Komplexität und Bedeutung der Aufgaben, die Erfahrung (insbesondere bei Neubestellungen) und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds zum Unternehmenserfolg beachtet. Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Dazu zieht er sowohl einen Horizontal- als auch einen Vertikalvergleich heran.
Horizontalvergleich (externer Vergleich)
Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung beachtet der Aufsichtsrat die Üblichkeit der Vergütung insbesondere unter Heranziehung des Vergütungsniveaus der Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX) und vergleichbarer Unternehmen aus Deutschland. Des Weiteren wird die Vorstandsvergütung von adidas mit der Vergütung ausgewählter nationaler und internationaler Unternehmen der Sportartikel- und Textilbranche zum Vergleich gebracht. Bei der Auswahl der Unternehmen berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Vergleichbarkeit der Marktstellung und Unternehmensgröße. Die Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung im Horizontalvergleich erfolgt regelmäßig durch den Aufsichtsrat, um in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft die Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung zu gewährleisten. Bei der zuletzt im Berichtsjahr 2020 durchgeführten Angemessenheitsprüfung wurden neben den Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX) insbesondere folgende nationale und internationale Unternehmen zum Vergleich herangezogen: Nike, Under Armour, VF, Puma, Lululemon, Skechers, Anta, H&M sowie Inditex.
Vertikalvergleich (interner Vergleich)
Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütung auch die unternehmensinterne Vergütungsstruktur und -höhe. Hierbei wird die Vorstandsvergütung jährlich in Relation zur Vergütung des oberen Führungskreises (leitende Angestellte) und der Belegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter*innen) in Deutschland gebracht und erwogen, auch in der zeitlichen Entwicklung.
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Vergütung der Mitglieder des Vorstands, auch im Hinblick auf den durchgeführten Horizontal- und Vertikalvergleich, angemessen ist.
VERGÜTUNGSBESTANDTEILE: ÜBERBLICK UND STRUKTUR
Das Vergütungssystem für den Vorstand enthält mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 die in der folgenden Übersicht genannten Bestandteile.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands besteht aus erfolgsunabhängigen (festen) und erfolgsabhängigen (variablen) Vergütungsbestandteilen und setzt sich aus einer Grundvergütung, einem jährlichen Cash-Bonus (‚Performance-Bonus‘), einem aktienbasierten Langzeit-Bonus (Long-Term-Incentive-Plan – ‚LTIP-Bonus‘) sowie Nebenleistungen und Versorgungsleistungen zusammen.
Von der Zieldirektvergütung (Gesamtjahresvergütung ohne Nebenleistungen und Versorgungsleistungen) entfallen unter Zugrundelegung einer 100%igen Zielerreichung
- 30 % auf die Grundvergütung,
- 25 % auf den Performance-Bonus und
- 45 % auf den LTIP-Bonus.
GESAMTJAHRESVERGÜTUNG UND MAXIMALVERGÜTUNG
Aus der Grundvergütung, den in der Höhe (Cap) begrenzten variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten, den Nebenleistungen sowie der Versorgungsleistung lässt sich eine rechnerische maximale Gesamtjahresvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ableiten. Der Anteil der festen Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Nebenleistungen1 und Versorgungsleistung) liegt bei ca. 41 % der Zielgesamtjahresvergütung. Unter Zugrundelegung einer 100%igen Zielerreichung beträgt der Anteil des Performance-Bonus an der Zielgesamtjahresvergütung ca. 21 % und der des LTIP-Bonus ca. 38 %.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen absoluten Euro-Wert für die jährliche Maximalvergütung festgelegt. Diese beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 11.500.000 € und für das jeweilige ordentliche Vorstandsmitglied 5.150.000 € pro Geschäftsjahr. Die Maximalvergütung schließt sämtliche festen und variablen Vergütungskomponenten mit ein.
FESTE ERFOLGSUNABHÄNGIGE KOMPONENTEN
Die feste erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen und der Versorgungsleistung.
Grundvergütung
Die Grundvergütung besteht aus einem fest vereinbarten Jahresgrundgehalt, das sich an dem Verantwortungsbereich und der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie an den Marktverhältnissen orientiert. Sie sichert für die Vorstandsmitglieder ein angemessenes Einkommen und vermeidet damit das Eingehen von unangemessenen Risiken für das Unternehmen. Die Grundvergütung wird grundsätzlich in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt und bleibt im Regelfall während der Laufzeit des Dienstvertrags unverändert. Die Grundvergütung macht 30 % der Zieldirektvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds aus.
Nebenleistungen
Die regelmäßig gewährten Nebenleistungen für die Mitglieder des Vorstands dienen der Übernahme von Kosten und dem Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die mit der Vorstandstätigkeit direkt in Verbindung stehen oder diese fördern. Sie umfassen im Wesentlichen die Kosten für bzw. den geldwerten Vorteil von Sachbezügen, wie z. B. Prämien oder Zuschüsse zu marktüblichen Versicherungen, die Bereitstellung eines Dienstwagens oder die Zahlung einer Fahrzeugpauschale, die Kosten für eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die Erstattung berufsbedingter Umzugskosten, erforderliche Sicherheitseinrichtungen und -dienste sowie die Kosten für einen von adidas ausgewählten Steuerberater.
Versorgungsleistung
Die Versorgungsleistung dient der Bereitstellung von Beiträgen zum Aufbau einer adäquaten privaten Altersversorgung. Dabei wird auf die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung für Neueintritte in den Vorstand ab dem 1. Januar 2021 verzichtet. Neu bestellte Vorstandsmitglieder erhalten stattdessen ein sogenanntes Versorgungsentgelt als pauschalen, zweckgebundenen Betrag in angemessener Höhe, der den Vorstandsmitgliedern jährlich direkt ausgezahlt wird. Das Versorgungsentgelt beträgt maximal 50 % der jeweiligen individuellen Grundvergütung.
Die dem Vorstand derzeit angehörenden Mitglieder haben beitragsorientierte Pensionszusagen. Im Rahmen der Pensionszusagen wird dem virtuellen Versorgungskonto des jeweiligen Vorstandsmitglieds jährlich ein Betrag in Höhe eines vom Aufsichtsrat festgelegten Prozentsatzes, bezogen auf die individuelle jährliche Grundvergütung, gutgeschrieben. Der Prozentsatz wird vom Aufsichtsrat regelmäßig auf seine Angemessenheit geprüft. Der zuletzt vom Aufsichtsrat festgelegte Prozentsatz beträgt 50 %. Das zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres auf dem virtuellen Versorgungskonto vorhandene Versorgungsguthaben wird mit 3 % p. a. fest verzinst, längstens bis zur erstmaligen Fälligkeit einer Versorgungsleistung. Die Ansprüche auf die Versorgungsleistungen sind sofort unverfallbar. Die Ansprüche auf Versorgungsleistungen umfassen die Altersversorgung ab Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. auf Antrag eine vorgezogene Altersversorgung ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung.
VARIABLE ERFOLGSABHÄNGIGE KOMPONENTEN
Die variable erfolgsabhängige Vergütung soll für den Vorstand die richtigen Anreize setzen, im Sinne der Unternehmensstrategie, der Aktionär*innen und weiterer Stakeholder zu handeln und damit eine erfolgreiche, nachhaltige und langfristige Unternehmensführung und -entwicklung zu gewährleisten. Die variable erfolgsabhängige Vergütung bemisst sich insbesondere anhand der wirtschaftlichen Entwicklung von adidas und berücksichtigt die Leistungen der Vorstandsmitglieder. Dabei verfolgt der Aufsichtsrat einen konsequenten ‚Pay-for-Performance‘-Ansatz. Bei der Auswahl der Leistungskriterien achtet der Aufsichtsrat darauf, dass diese transparent und klar messbar sind und unmittelbar die Umsetzung der Strategie, auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten, fördern. Vor diesem Hintergrund steht die variable erfolgsabhängige Vergütung in direktem Zusammenhang mit den extern kommunizierten operativen, finanziellen und strategischen kurz- bzw. langfristigen Zielen. Damit wird die Vergütung des Vorstands direkt mit den Interessen der Aktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Konsument*innen und weiteren Stakeholdern in Einklang gebracht.
Die variable erfolgsabhängige Vergütung besteht aus dem Performance-Bonus und dem aktienbasierten LTIP-Bonus.
Performance-Bonus
Der Performance-Bonus vergütet als jährliche variable erfolgsabhängige Komponente die Leistungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr im Einklang mit der kurzfristigen Unternehmensentwicklung. Er incentiviert den operativen Erfolg mit profitablem Wachstum innerhalb der gesetzten strategischen Rahmenparameter. Zu Beginn des Geschäftsjahres bestimmt der Aufsichtsrat die jeweils gewichteten Performance-Kriterien. Der Zielbetrag des Performance-Bonus entspricht bei einer 100%igen Zielerreichung 25 % der Zieldirektvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Kriterien, Gewichtung sowie Cap
Die Höhe des Performance-Bonus wird anhand der Erreichung von grundsätzlich vier gewichteten Kriterien errechnet. Zwei dieser Kriterien sind für alle Vorstandsmitglieder einheitlich und insgesamt mit 60 % gewichtet (‚gemeinsame Kriterien‘). Der Aufsichtsrat hat im Einklang mit der Ausrichtung der Strategie auf nachhaltiges Wachstum und Profitabilität für die zwei gemeinsamen Kriterien die folgenden finanziellen Leistungskriterien als Regelfall festgelegt:
- Währungsneutraler Umsatzanstieg (Gewichtung: 30 %)
- Anstieg der operativen Marge (Gewichtung: 30 %)
Beide Leistungskriterien stehen im direkten Zusammenhang mit der extern kommunizierten Jahresprognose und leiten sich gleichzeitig direkt von den ebenfalls extern kommunizierten langfristigen Wachstumszielen von adidas ab.
Die anderen beiden Kriterien werden für das jeweilige Vorstandsmitglied individuell festgelegt und insgesamt mit 40 % gewichtet (‚individuelle Kriterien‘). Diese individuellen Kriterien ermöglichen eine weitere Differenzierung in Abhängigkeit von den konkreten operativen und strategischen Herausforderungen jedes einzelnen Vorstandsressorts. Bei den zwei individuellen Kriterien können sowohl finanzielle Leistungskriterien als auch nichtfinanzielle Leistungskriterien Anwendung finden. Diese stehen in unmittelbarem Bezug zu der Unternehmensstrategie und deren finanziellen Zielen nachhaltiges Wachstum, Profitabilität und Cashflow-Generierung, die auf der strategischen Fokussierung auf Glaubwürdigkeit, Konsumentenerlebnis und Nachhaltigkeit basieren. Weiterhin stehen diese Kriterien in unmittelbarem Bezug zu den definierten Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der Strategie: den Mitarbeiter*innen des Unternehmens, einer innovativen Denkweise in allen Unternehmensbereichen und einer auf Schnelligkeit und Flexibilität basierenden Digitalisierung in der gesamten Wertschöpfungskette.
Beispiele der hieraus abgeleiteten möglichen individuellen Kriterien sind:
- Umsatzsteigerung in Geschäftsbereichen/Vertriebskanälen
- Produktentwicklung und Innovation
- Erfolg strategischer Projekte
- Markenbeliebtheit (Brand Heat)
- Effizienzsteigerung
- Konsumentenzufriedenheit
- Diversität, Gleichstellung und Inklusion
- Nachhaltigkeit
- Geschäftsentwicklung
- Gewinnung von Marktanteilen
- Gewinnung von Mitgliedern
- Kostenmanagement
- Cashflow-Generierung
- Mitarbeiterzufriedenheit
- Digitalisierung
- Nachfolgeplanung
Der Gesamtzielerreichungsgrad (Summe aller Zielerreichungsgrade) im Rahmen des Performance-Bonus ist auf maximal 150 % des individuellen Performance-Bonus-Zielbetrags begrenzt. Alle Kriterien sind so gestaltet, dass die jeweilige Zielerreichung auch jeweils null betragen kann. Bei einem Gesamtzielerreichungsgrad von 50 % oder weniger steht dem Vorstandsmitglied kein Performance-Bonus zu. Infolgedessen kann der Performance-Bonus daher bei deutlichen Zielverfehlungen vollständig entfallen.
Ermittlung der Zielerreichung und des Bonusbetrags
Nach Ablauf des Geschäftsjahres überprüft der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die konkrete Zielerreichung, die auf einem Vergleich der vorgegebenen Zielwerte mit den im Berichtsjahr erreichten Werten beruht (‚Soll/Ist-Vergleich‘). Liegt die tatsächliche Zielerreichung zwischen den im Voraus definierten Schwellenwerten, wird der Zielerreichungsgrad gleitend ermittelt. Aus der Summe dieser Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der Gewichtung (‚Gesamtzielerreichungsgrad‘) ermittelt der Aufsichtsrat den Faktor, mit dem der Performance-Bonus-Zielbetrag multipliziert wird. Daraus ergibt sich der individuelle Auszahlungsbetrag des Performance-Bonus (‚Performance-Bonus-Betrag‘). Die Auszahlung des Performance-Bonus-Betrags ist jeweils nach Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig.
Long-Term-Incentive-Plan 2021/2025 (‚LTIP 2021/2025‘)
Der LTIP 2021/2025 verfolgt das Ziel, die langfristige erfolgsabhängige variable Vergütung des Vorstands an der Wertentwicklung des Unternehmens und damit an den Interessen der Aktionär*innen auszurichten. Vor diesem Hintergrund ist der LTIP 2021/2025 aktienbasiert. Er setzt sich aus fünf jährlichen Tranchen (2021 bis 2025) zusammen, die jeweils eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Jede der fünf jährlichen LTIP-Tranchen setzt sich aus einem Performance-Jahr und einer nachfolgenden vierjährigen Halteperiode zusammen.
Der LTIP-Zielbetrag für die jeweilige LTIP-Tranche entspricht bei einer 100%igen Zielerreichung 45 % der Zieldirektvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Höhe des LTIP-Bonus wird anhand der Erreichung von zwei für alle Vorstandsmitglieder einheitlichen Kriterien errechnet, die sich direkt aus der langfristigen Strategie von adidas ableiten.
Kriterien, Gewichtung sowie Cap
Der Aufsichtsrat hat für den LTIP 2021/2025 für jedes der fünf Performance-Jahre (2021 bis 2025) als Performance-Kriterien im Hinblick auf die strategischen Ziele die folgenden finanziellen bzw. ESG-bezogenen Leistungskriterien als Regelfall festgelegt:
- Finanzielles Kriterium: Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr (Gewichtung: 80 %)
- ESG-Kriterium: Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot (Gewichtung: 20 %)
Damit wird zum einen das strategische Ziel reflektiert, den Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen nachhaltig zu steigern und die Grundlage für eine attraktive Rendite für unsere Aktionär*innen zu schaffen. Zum anderen wird der für adidas wesentliche strategische Fokus, den Wandel im Bereich Nachhaltigkeit weiter voranzubringen und von wirkungsvollen Einzelinitiativen zu einem skalierten sowie umfassenden Nachhaltigkeitsprogramm überzugehen, in die Vorstandsvergütung integriert. Die Zielwerte der jährlichen LTIP-Tranchen werden direkt aus den extern veröffentlichten langfristigen Wachstumszielen für den Gewinn des Unternehmens sowie dem Nachhaltigkeitsziel für den Anteil von nachhaltigen Artikeln am Angebot abgeleitet.
Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr
Die Finanzziele der Strategie bis zum Jahr 2025 werden auf der Basis der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2021 ausgerichtet. Dabei wird angestrebt, den Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen bis 2025 um durchschnittlich 16 % bis 18 % pro Jahr zu steigern. Für den LTIP 2021/2025 bedeutet dies konkret, dass für das Performance-Jahr 2021 basierend auf der extern kommunizierten Jahresprognose ein Zielwert für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum Vorjahr von 831 Mio. € (100%ige Zielerreichung) festgelegt wurde. Auf Basis des tatsächlichen Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 durch den Aufsichtsrat, entsprechend dem angestrebten Wachstumsziel zur Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen um durchschnittlich 16 % bis 18 % pro Jahr bis 2025, für jedes der Performance-Jahre des Vierjahreszeitraums 2022 bis 2025 ein Zielwertkorridor für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen festgelegt. Bei der Festlegung des Zielwertkorridors wurde eine Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen von durchschnittlich 17 % pro Jahr (Mittelpunkt des Wachstumsziels von durchschnittlich 16 % bis 18 % pro Jahr bis 2025) zugrundegelegt. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1,3 Mrd. € über den Vierjahreszeitraum und damit 325 Mio. € pro Jahr. Ferner wurde eine Spreizung von ±100 Mio. € um den Mittelpunkt gesetzt, um den Gegebenheiten des jeweiligen Geschäftsjahres Rechnung tragen zu können. Entsprechend ergibt sich ein Zielwertkorridor von +225 Mio. € bis +425 Mio. € pro Jahr für den Vierjahreszeitraum 2022 bis 2025.
Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 hat der Aufsichtsrat damit die folgenden Zielwertkorridore für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen festgelegt:
Performance-Jahr |
|
Steigerung des Gewinns aus |
---|---|---|
2021 (gegenüber 2020) |
|
+831 Mio. € |
2022 (gegenüber 2021) |
|
+225 Mio. € bis +425 Mio. € |
2023 (gegenüber 2022) |
|
+225 Mio. € bis +425 Mio. € |
2024 (gegenüber 2023) |
|
+225 Mio. € bis +425 Mio. € |
2025 (gegenüber 2024) |
|
+225 Mio. € bis +425 Mio. € |
Zu Beginn jedes Geschäftsjahres setzt der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des jeweiligen Geschäftsjahres im Rahmen der vorab festgelegten Zielwertkorridore einen Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung fest. So soll sichergestellt werden, dass der Vorstand entsprechend incentiviert wird, das ambitionierte finanzielle Ziel der Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen bis 2025 zu erreichen. ABSCHNITT ‚AUSBLICK 2022‘
Für den Fall, dass das durch den Aufsichtsrat festgelegte Ziel für die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen in einem der Performance-Jahre 2022 bis 2025 nicht erreicht wird, erhöhen sich sowohl die Unter- als auch die Obergrenze des Zielwertkorridors über die Laufzeit der verbleibenden, folgenden Performance-Jahre des LTIP 2021/2025 automatisch anteilig um 50 % des Werts der Unterschreitung des festgelegten Zielwerts. Liegt die Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen in einem Performance-Jahr dagegen über dem festgelegten Zielwert, verringern sich sowohl die Unter- als auch die Obergrenze des Zielwertkorridors über die Laufzeit der verbleibenden, folgenden Performance-Jahre des LTIP 2021/2025 automatisch anteilig um 50 % des Werts der Überschreitung des festgelegten Zielwerts. Durch diesen Mechanismus wird sichergestellt, dass der Vorstand in jedem Performance-Jahr angemessen incentiviert ist, das ambitionierte langfristige Gewinnziel 2025 zu erreichen.
Zur Veranschaulichung: Liegt die Steigerung des Gewinns beispielsweise im Performance-Jahr 2022 um 90 Mio. € unter dem festgelegten Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung, werden die bestehenden Unter- und Obergrenzen der Zielkorridore für die verbleibenden drei Performance-Jahre jeweils um 15 Mio. € (50 % der Unterschreitung um 90 Mio. € anteilig verteilt über drei Jahre) erhöht. Liegt die Steigerung des Gewinns beispielsweise im Performance-Jahr 2023 um 40 Mio. € über dem festgelegten Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung, werden die bestehenden Unter- und Obergrenzen der Zielkorridore für die verbleibenden zwei Performance-Jahre jeweils um 10 Mio. € (50 % der Überschreitung um 40 Mio. € anteilig verteilt über zwei Jahre) verringert.
Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot
Im Rahmen unserer Strategie ‚Own the Game‘ wollen wir zu einem skalierten sowie umfassenden Nachhaltigkeitsprogramm übergehen. Unser Ziel ist es, dass 90 % unserer Artikel bis 2025 nachhaltig sind. Wir definieren Artikel als nachhaltig, wenn sie aufgrund der verwendeten Materialien Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Artikeln aufweisen, d.h. – zu einem erheblichen Umfang – aus umweltfreundlichen Materialien hergestellt werden. Der Großteil der derzeit verwendeten umweltfreundlichen Materialien umfasst recycelte Materialien und . Darüber hinaus werden innovative Materialien wie biobasierte Kunststoffe und nachhaltiger angebaute natürliche Materialien bereits in geringem Umfang eingesetzt und werden in Zukunft immer relevanter werden. Um sich als nachhaltiger Artikel zu qualifizieren, müssen die umweltfreundlichen Materialien einen bestimmten, im Voraus definierten Prozentsatz des Artikelgewichts überschreiten. Die angewandten Kriterien für umweltfreundliche Materialien und der Prozentsatz am Artikelgewicht werden auf der Grundlage von Standards, die die neuesten Entwicklungen in unserer Industrie, Wettbewerbsbenchmarks und Expertenmeinungen reflektieren, definiert. Baumwolle
Bei Ermittlung der Zielerreichung des Anteils nachhaltiger Artikel am Angebot werden ausschließlich solche Artikel berücksichtigt, bei denen die Materialzusammensetzung verifiziert werden konnte. Die Kennzahl ist Bestandteil der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, die einer Prüfung nach ISAE 3000 durch einen externen Wirtschaftsprüfer unterliegt. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde diese Prüfung mit begrenzter Sicherheit (‚Limited Assurance‘) beauftragt und durchgeführt.
Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat einen Zielwert für die Steigerung des Anteils von nachhaltigen Artikeln am Angebot von 8 Prozentpunkten (100%ige Zielerreichung) festgelegt. Die Zielwerte für jedes der Performance-Jahre des Vierjahreszeitraums 2022 bis 2025 wurden durch den Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2022 festgelegt. Dabei wird ab dem Geschäftsjahr 2022 ein absoluter Prozentsatz als Zielwert für eine 100%ige Zielerreichung festgelegt. Ferner wurde die zugrundeliegende Definition für nachhaltige Artikel für die Performance-Jahre 2022 bis 2025 entsprechend den neuesten Entwicklungen in unserer Branche, Wettbewerbsbenchmarks und Expertenmeinungen angepasst. Dabei wurden die Prozentsätze des erforderlichen Anteils umweltfreundlicher Materialien am Artikelgewicht deutlich erhöht, was unserem Anspruch entspricht, unser Nachhaltigkeitsengagement in den kommenden Jahren deutlich auszubauen. In diesem Zusammenhang haben wir uns ebenfalls dafür entschieden, bei Schuhen den Prozentsatz des erforderlichen Anteils umweltfreundlicher Materialien am gesamten Schuhgewicht auszurichten.
Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 hat der Aufsichtsrat damit die folgenden Zielwerte für den Anteil von nachhaltigen Artikeln am Angebot festgelegt:
Performance-Jahr |
|
Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
20211 |
|
+8 PP |
||||||
20222 |
|
70 % |
||||||
20232 |
|
78 % |
||||||
20242 |
|
84 % |
||||||
20252 |
|
90 % |
||||||
|
Der Gesamtzielerreichungsgrad (Summe aller Zielerreichungsgrade) im Rahmen des LTIP-Bonus ist auf maximal 150 % des individuellen LTIP-Zielbetrags beschränkt. Beide Kriterien sind so gestaltet, dass der Zielerreichungsgrad auch jeweils null betragen kann. Bei einem Gesamtzielerreichungsgrad von 50 % oder weniger steht dem Vorstandsmitglied kein LTIP-Bonus zu. Infolgedessen kann der Bonus für die jährliche LTIP-Tranche bei deutlichen Zielverfehlungen vollständig entfallen.
Ermittlung der Zielerreichung und des Bonusbetrags
Nach Ablauf des Performance-Jahres überprüft der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die konkrete Zielerreichung, die grundsätzlich auf einem Vergleich der vorgegebenen Zielwerte mit den im Performance-Jahr erreichten Werten beruht (‚Soll/Ist-Vergleich‘).
Liegt die tatsächliche Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr bzw. der Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot zwischen den im Voraus definierten Schwellenwerten, wird der Zielerreichungsgrad gleitend ermittelt. Aus der Summe dieser Zielerreichungsgrade unter Berücksichtigung der Gewichtung (‚Gesamtzielerreichungsgrad‘) ermittelt der Aufsichtsrat den Faktor, mit dem der LTIP-Zielbetrag multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Bonusbetrag der jährlichen LTIP-Tranche (‚Grant Amount‘), der an das Vorstandsmitglied für die betreffende jährliche LTIP-Tranche nach Billigung des Konzernabschlusses von adidas für das Performance-Jahr ausgezahlt wird. Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist von den Vorstandsmitgliedern in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode. Diese Halteperiode endet mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das Performance-Jahr folgt. Erst nach Ablauf der Halteperiode können die Vorstandsmitglieder über die Aktien verfügen.
Durch diesen Mechanismus hängt die Vergütung, welche die Vorstandsmitglieder letztendlich aus jeder der LTIP-2021/2025-Tranchen erhalten, unmittelbar auch von der Aktienkursentwicklung während der jeweils vierjährigen Halteperiode und damit der langfristigen Wertentwicklung des Unternehmens ab. Während der Halteperiode auf die Aktien ausgeschüttete Dividenden stehen den Vorstandsmitgliedern zu.
MALUS- UND CLAWBACK-REGELUNGEN
Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Unternehmensführung und -entwicklung enthalten die Planbedingungen des Performance-Bonus sowie des LTIP 2021/2025 Malus- und Clawback-Regelungen, die es dem Aufsichtsrat unter bestimmten Umständen erlauben, die variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen teilweise oder vollständig zu reduzieren oder die bereits ausgezahlte variable Vergütung teilweise oder vollständig zurückzuverlangen. Zu solchen Umständen gehören wesentliche Fehldarstellungen in den Finanzberichten, schwerwiegende Compliance-Verstöße und Pflichtverletzungen sowie Verletzungen der unternehmensinternen Verhaltensvorschriften durch das Vorstandsmitglied, die zu einer nicht gerechtfertigten Bonuszahlung im Rahmen des Performance-Bonus oder des LTIP 2021/2025 führen würden. Darüber hinaus bestehen bei Pflichtverletzungen der Vorstandsmitglieder die aktiengesetzlichen Schadenersatzansprüche.
AKTIENHALTEVORSCHRIFTEN (SHARE OWNERSHIP GUIDELINES)
Zur weiteren Angleichung der Interessen von Vorstand und den Aktionär*innen bestehen Aktienhaltevorschriften (‚Share Ownership Guidelines‘), nach denen die Vorstandsmitglieder angehalten sind, nach einer vierjährigen Aufbauphase während des Zeitraums ihrer Bestellung einen wesentlichen Bestand an adidas AG Aktien zu halten. Die Vorgabe für den Vorstandsvorsitzenden beträgt insgesamt 300 %, für die weiteren Vorstandsmitglieder 200 % der gewährten individuellen jährlichen Grundvergütung.
ZUSAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BEGINN ODER DER BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT
Beginn der Vorstandstätigkeit
Der Aufsichtsrat hat das Recht, neu eintretenden Mitgliedern des Vorstands in Ausnahmefällen eine Entschädigung (in bar oder in Form einer einmaligen zusätzlichen Zusage einer variablen Vergütung, die im Falle einer Gewährung in Aktien einer Haltefrist unterliegen kann) zum Ausgleich von Gehaltsverlusten aus einem vorangehenden Arbeitsverhältnis oder zur Deckung der durch einen Standortwechsel entstehenden Kosten zu gewähren, die in der Höhe auf den Ausgleich der tatsächlich entstandenen Gehaltsverluste bzw. Kosten für den Standortwechsel begrenzt ist. Eine etwaige Gewährung einer Entschädigung wird detailliert und transparent im jährlichen Vergütungsbericht ausgewiesen.
Beendigung der Vorstandstätigkeit
Endet der Dienstvertrag aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres des Vorstandsmitglieds oder wegen Nichtverlängerung des Dienstvertrags, erhält das Vorstandsmitglied, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall, eine zeitanteilig berechnete Jahresgrundvergütung, einen etwaigen zeitanteilig berechneten Performance-Bonus und einen etwaigen zeitanteilig berechneten LTIP-Bonus.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne dass ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorliegt, begrenzen die Dienstverträge eine etwaige Abfindung auf maximal zwei Gesamtjahresvergütungen, höchstens aber auf die Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Vertrags (‚Abfindungs-Cap‘). Eine Abfindung wird nicht geleistet, wenn die vorzeitige Beendigung auf Wunsch des Vorstandsmitglieds erfolgt oder ein wichtiger Grund zur Kündigung des Dienstverhältnisses durch die Gesellschaft besteht.
Ferner ist mit dem Vorstandsmitglied Roland Auschel im Einklang mit einem früheren Vergütungssystem im Falle der Beendigung seines Dienstvertrags die Gewährung eines Nachlaufbonus in Höhe von 75 % des ihm für das letzte volle Geschäftsjahr gewährten Performance-Bonus vertraglich vereinbart worden. Dieser wird in zwei Tranchen, zwölf bzw. 24 Monate nach Vertragsende, ausgezahlt.
Zusagen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (‚Change of Control‘) sind nicht vereinbart.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Grundsätzlich unterliegen die Vorstandsmitglieder ferner einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot von zwei Jahren. Während dessen Dauer erhält das Vorstandsmitglied vorbehaltlich von Anrechnungen (z. B. von Einkünften aus einer anderweitigen Tätigkeit) eine monatliche Entschädigung in Höhe von in der Regel 50 % der zuletzt gezahlten monatlichen Grundvergütung. Unter Berücksichtigung der in den Dienstverträgen definierten Fristen kann das Unternehmen auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds verzichten. Bezieht das ausgeschiedene Vorstandsmitglied (aufgrund einer bestehenden Altzusage) Pensionszahlungen von der Gesellschaft, wird die Entschädigung auf ggf. von der Gesellschaft für die Dauer des Wettbewerbsverbots geschuldete Versorgungsleistungen angerechnet. Die dem ausscheidenden Vorstandsmitglied etwaig monatlich zu zahlende Wettbewerbsverbotsentschädigung ist auf eine ggf. von adidas zu leistende Abfindung anzurechnen.
NEBENTÄTIGKEITEN VON VORSTANDSMITGLIEDERN
Die Übernahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere von konzernexternen Aufsichtsratsmandaten, steht unter Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats. Die Wahrnehmung von konzerninternen Mandaten gilt als mit der vertraglichen Vorstandsvergütung abgegolten. Über die Anrechnung der Vergütung für konzernexterne Aufsichtsratsmandate beschließt der Aufsichtsrat.
VORSTANDSVERGÜTUNG 2021
ZIELGESAMTJAHRESVERGÜTUNG
In der nachfolgenden Tabelle werden die einzelnen Vergütungskomponenten der Mitglieder des Vorstands im Einklang mit dem geltenden Vergütungssystem bei einer 100%igen Zielerreichung der erfolgsabhängigen Vergütung auch unter Angabe der Werte, die im Minimum bzw. im Maximum erreicht werden können, für jedes Vorstandsmitglied individuell offengelegt.
|
|
Kasper Rorsted |
|
Roland Auschel |
||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2021 |
||||||||||||||||||||
|
|
in € |
|
in % der Zielgesamtvergütung |
|
min. |
|
max. |
|
in € |
|
in % der Zielgesamtvergütung |
|
min. |
|
max. |
||||||||
Feste erfolgsunabhängige Komponenten |
|
3.394.794 |
|
41 % |
|
3.394.794 |
|
3.394.794 |
|
1.490.818 |
|
41 % |
|
1.490.818 |
|
1.490.818 |
||||||||
Grundvergütung |
|
2.083.333 |
|
25 % |
|
2.083.333 |
|
2.083.333 |
|
920.000 |
|
25 % |
|
920.000 |
|
920.000 |
||||||||
Nebenleistungen1 |
|
208.333 |
|
3 % |
|
208.333 |
|
208.333 |
|
92.000 |
|
3 % |
|
92.000 |
|
92.000 |
||||||||
Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)2 |
|
1.103.127 |
|
13 % |
|
1.103.127 |
|
1.103.127 |
|
478.818 |
|
13 % |
|
478.818 |
|
478.818 |
||||||||
Variable erfolgsabhängige Komponenten |
|
4.861.111 |
|
59 % |
|
0 |
|
7.291.667 |
|
2.146.667 |
|
59 % |
|
0 |
|
3.220.001 |
||||||||
Performance-Bonus 2021 |
|
1.736.111 |
|
21 % |
|
0 |
|
2.604.167 |
|
766.667 |
|
21 % |
|
0 |
|
1.150.001 |
||||||||
LTIP 2021/2025 (Tranche 2021) |
|
3.125.000 |
|
38 % |
|
0 |
|
4.687.500 |
|
1.380.000 |
|
38 % |
|
0 |
|
2.070.000 |
||||||||
Zielgesamtvergütung3 |
|
8.255.905 |
|
100 % |
|
3.394.794 |
|
10.686.460 |
|
3.637.485 |
|
100 % |
|
1.490.818 |
|
4.710.819 |
||||||||
|
|
|
Brian Grevy |
|
Harm Ohlmeyer |
||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2021 |
||||||||||||||||||||
|
|
in € |
|
in % der Zielgesamtvergütung |
|
min. |
|
max. |
|
in € |
|
in % der Zielgesamtvergütung |
|
min. |
|
max. |
||||||||
Feste erfolgsunabhängige Komponenten |
|
1.361.079 |
|
42 % |
|
1.361.079 |
|
1.361.079 |
|
1.531.271 |
|
42 % |
|
1.531.271 |
|
1.531.271 |
||||||||
Grundvergütung |
|
800.000 |
|
25 % |
|
800.000 |
|
800.000 |
|
900.000 |
|
25 % |
|
900.000 |
|
900.000 |
||||||||
Nebenleistungen1 |
|
80.000 |
|
2 % |
|
80.000 |
|
80.000 |
|
90.000 |
|
2 % |
|
90.000 |
|
90.000 |
||||||||
Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)2 |
|
481.079 |
|
15 % |
|
481.079 |
|
481.079 |
|
541.271 |
|
15 % |
|
541.271 |
|
541.271 |
||||||||
Variable erfolgsabhängige Komponenten |
|
1.866.667 |
|
58 % |
|
0 |
|
2.800.001 |
|
2.100.000 |
|
58 % |
|
0 |
|
3.150.000 |
||||||||
Performance-Bonus 2021 |
|
666.667 |
|
21 % |
|
0 |
|
1.000.001 |
|
750.000 |
|
21 % |
|
0 |
|
1.125.000 |
||||||||
LTIP 2021/2025 (Tranche 2021) |
|
1.200.000 |
|
37 % |
|
0 |
|
1.800.000 |
|
1.350.000 |
|
37 % |
|
0 |
|
2.025.000 |
||||||||
Zielgesamtvergütung3 |
|
3.227.746 |
|
100 % |
|
1.361.079 |
|
4.161.080 |
|
3.631.271 |
|
100 % |
|
1.531.271 |
|
4.681.271 |
||||||||
|
|
|
Amanda Rajkumar |
|
Martin Shankland |
||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2021 |
||||||||||||||||||||
|
|
in € |
|
in % der Zielgesamtvergütung |
|
min. |
|
max. |
|
in € |
|
in % der Zielgesamtvergütung |
|
min. |
|
max. |
||||||||
Feste erfolgsunabhängige Komponenten |
|
1.380.096 |
|
43 % |
|
1.380.096 |
|
1.380.096 |
|
1.289.459 |
|
41 % |
|
1.289.459 |
|
1.289.459 |
||||||||
Grundvergütung |
|
800.000 |
|
25 % |
|
800.000 |
|
800.000 |
|
800.000 |
|
25 % |
|
800.000 |
|
800.000 |
||||||||
Nebenleistungen1 |
|
80.000 |
|
2 % |
|
80.000 |
|
80.000 |
|
80.000 |
|
3 % |
|
80.000 |
|
80.000 |
||||||||
Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)2 |
|
500.096 |
|
15 % |
|
500.096 |
|
500.096 |
|
409.459 |
|
13 % |
|
409.459 |
|
409.459 |
||||||||
Variable erfolgsabhängige Komponenten |
|
1.866.667 |
|
57 % |
|
0 |
|
2.800.001 |
|
1.866.667 |
|
59 % |
|
0 |
|
2.800.001 |
||||||||
Performance-Bonus 2021 |
|
666.667 |
|
21 % |
|
0 |
|
1.000.001 |
|
666.667 |
|
21 % |
|
0 |
|
1.000.001 |
||||||||
LTIP 2021/2025 (Tranche 2021) |
|
1.200.000 |
|
37 % |
|
0 |
|
1.800.000 |
|
1.200.000 |
|
38 % |
|
0 |
|
1.800.000 |
||||||||
Zielgesamtvergütung3 |
|
3.246.763 |
|
100 % |
|
1.380.096 |
|
4.180.097 |
|
3.156.126 |
|
100 % |
|
1.289.459 |
|
4.089.460 |
||||||||
|
PERFORMANCE-BONUS 2021
Im Einklang mit dem geltenden Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 als Performance-Kriterien
- den währungsneutralen Umsatzanstieg,
- den Anstieg der operativen Marge sowie
- zwei auf das jeweilige Vorstandsressort sowie auf die individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder bezogene Kriterien
festgelegt.
Die für den Performance-Bonus festgesetzten finanziellen Ziele orientierten sich an der zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 kommunizierten Unternehmensprognose und standen damit im Einklang mit der Ausrichtung der Strategie auf nachhaltiges Wachstum und Profitabilität.
Die Schwerpunkte der auf das jeweilige Vorstandsressort bezogenen individuellen Kriterien lagen im Geschäftsjahr 2021 insbesondere auf dem unternehmerischen Erfolg wesentlicher Vertriebskanäle, der Gewinnung von Marktanteilen und Mitgliedern, Diversität, Gleichstellung und Inklusion, der Cashflow-Generierung sowie der operativen Effizienz. Sie standen damit ebenfalls in unmittelbarem Bezug zur Strategie und deren finanziellen Zielen nachhaltiges Wachstum, Profitabilität und Cashflow-Generierung, die auf der strategischen Fokussierung auf Glaubwürdigkeit, Konsumentenerlebnis und Nachhaltigkeit basieren. Weiterhin standen diese Kriterien im Einklang mit den definierten Erfolgsfaktoren für die Umsetzung der Strategie: den Mitarbeiter*innen des Unternehmens, einer innovativen Denkweise in allen Unternehmensbereichen und einer auf Schnelligkeit und Flexibilität basierenden Digitalisierung in der gesamten Wertschöpfungskette.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden für die Festlegung der Zielerreichung des währungsneutralen Umsatzanstiegs bzw. des Anstiegs der operativen Marge folgende Schwellenwerte festgelegt:
Währungsneutraler Umsatzanstieg1 |
|
Zielerreichungsgrad |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
+23,1 % |
|
200 % |
||||
+19,1 % |
|
150 % |
||||
+15,1 % |
|
100 % |
||||
+11,1 % |
|
50 % |
||||
+7,1 % |
|
0 % |
||||
Anstieg der operativen Marge auf1 |
|
Zielerreichungsgrad |
||||
10,1 % |
|
200 % |
||||
9,6 % |
|
150 % |
||||
9,1 % |
|
100 % |
||||
8,6 % |
|
50 % |
||||
8,1 % |
|
0 % |
||||
|
Die für die Vorstandsmitglieder festgelegten gemeinsamen Ziele wurden im Geschäftsjahr 2021 wie folgt erreicht:
Performance-Kriterium |
|
Gewichtung |
|
|
|
100 %-Zielwert |
|
2021 Ist-Wert |
|
Zielerreichungs- |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Währungsneutraler Umsatzanstieg1 |
|
30 % |
|
Anstieg um |
|
+15,1 % |
|
+16,3 % |
|
115 % |
||||
Anstieg der operativen Marge auf1 |
|
30 % |
|
Anstieg auf |
|
9,1 % |
|
9,4 % |
|
130 % |
||||
|
Die für die Vorstandsmitglieder festgelegten individuellen Ziele wurden im Geschäftsjahr 2021 wie folgt erreicht:
|
|
Gewichtung |
|
Performance-Kriterium |
|
Zielerreichungs-grad |
---|---|---|---|---|---|---|
Kasper Rorsted |
|
20 % |
|
Durchschnittliche Zielerreichung von Erfolg des |
|
100 % |
|
20 % |
|
Durchschnittliche Zielerreichung von Markenbeliebtheit (Brand Heat), Diversität, Gleichstellung und Inklusion sowie Effizienz der Logistik |
|
163 % |
|
Roland Auschel |
|
20 % |
|
Erfolg des Direct-to-Consumer-Geschäfts |
|
0 % |
|
20 % |
|
Gewinnung von Mitgliedern |
|
200 % |
|
Brian Grevy |
|
20 % |
|
Markenbeliebtheit (Brand Heat) |
|
95 % |
|
20 % |
|
Umsatzsteigerung des Women’s-Geschäfts |
|
0 % |
|
Harm Ohlmeyer |
|
20 % |
|
Cashflow |
|
200 % |
|
20 % |
|
Kostenmanagement |
|
120 % |
|
Amanda Rajkumar |
|
20 % |
|
Diversität, Gleichstellung und Inklusion |
|
195 % |
|
20 % |
|
Nachfolgeplanung |
|
108 % |
|
Martin Shankland |
|
20 % |
|
Effizienz der Logistik |
|
200 % |
|
20 % |
|
Kostenmanagement in der Lieferkette |
|
120 % |
Auf der Grundlage der tatsächlich erreichten Ziele ergibt sich für das Berichtsjahr ein Gesamtzielerreichungsgrad für die einzelnen Vorstandsmitglieder in Höhe von 93 % bis 138 % (2020: 40 % bis 75 %). Die Auszahlung des Performance-Bonus 2021 erfolgt nach Billigung des Konzernabschlusses im März 2022.
Kasper Rorsted |
|
126 % |
---|---|---|
Roland Auschel |
|
114 % |
Brian Grevy |
|
93 % |
Harm Ohlmeyer |
|
138 % |
Amanda Rajkumar |
|
134 % |
Martin Shankland |
|
138 % |
LTIP 2021/2025: LTIP-TRANCHE 2021
Im Rahmen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat als Performance-Kriterien für jedes der fünf Performance-Jahre (2021 bis 2025) des LTIP 2021/2025
- die absolute Steigerung des Gewinns aus den fortgeführten Geschäftsbereichen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr sowie
- Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot
festgelegt.
Die für die LTIP-Tranche 2021 festgesetzten Ziele orientierten sich an den zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 im Rahmen der neuen Strategie ‚Own the Game‘ kommunizierten langfristigen Wachstumszielen. Damit wurde zum einen das strategische Ziel reflektiert, den Gewinn aus fortgeführten Geschäftsbereichen nachhaltig zu steigern und die Grundlage für eine attraktive Rendite für unsere Aktionär*innen zu schaffen. Zum anderen wurde der für adidas wesentliche strategische Fokus, den Wandel im Bereich Nachhaltigkeit weiter voranzubringen und von wirkungsvollen Einzelinitiativen zu einem skalierten sowie umfassenden Nachhaltigkeitsprogramm überzugehen, in die Vorstandsvergütung integriert.
Für das Geschäftsjahr 2021 wurden für die Festlegung der Zielerreichung der Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen bzw. des Anteils nachhaltiger Artikel am Angebot folgende Schwellenwerte festgelegt:
Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr |
|
Zielerreichungsgrad |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
+1.071 Mio. € |
|
200 % |
||||
+951 Mio. € |
|
150 % |
||||
+831 Mio. € |
|
100 % |
||||
+711 Mio. € |
|
50 % |
||||
+591 Mio. € |
|
0 % |
||||
Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot1 |
|
Zielerreichungsgrad |
||||
+16 PP |
|
200 % |
||||
+12 PP |
|
150 % |
||||
+8 PP |
|
100 % |
||||
+4 PP |
|
50 % |
||||
+0 PP |
|
0 % |
||||
|
Die für die Vorstandsmitglieder festgelegten strategischen Ziele wurden im Geschäftsjahr 2021 wie folgt erreicht:
Performance-Kriterium |
|
100 %-Zielwert |
|
2021 Ist-Wert |
|
Zielerreichungsgrad |
---|---|---|---|---|---|---|
Steigerung des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen gegenüber dem Vorjahr |
|
+831 Mio. € |
|
+1.031 Mio. € |
|
183 % |
Anteil nachhaltiger Artikel am Angebot |
|
+8 PP |
|
+8,2 PP |
|
103 % |
Auf der Grundlage der tatsächlichen Zielerreichungen ergibt sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder für das Performance-Jahr 2021 der maximal erreichbare Gesamtzielerreichungsgrad in Höhe von jeweils 150 % (2020: 0 %). Der nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verbleibende Grant Amount (‚LTIP-Auszahlungsbetrag‘) ist von den Vorstandsmitgliedern in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien zu investieren. Der LTIP-Bonus für die LTIP-Tranche 2021 wird den Mitgliedern des Vorstands nach Billigung des Konzernabschlusses ausgezahlt und zum 1. April 2022 in adidas AG Aktien investiert. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode, die mit Ablauf zum 31. Dezember 2025 endet. Erst nach Ablauf der Halteperiode können die Vorstandsmitglieder über die Aktien verfügen.
Zum 31. Dezember 2021 beläuft sich die Gesamtzahl der seit 2018 im Rahmen der variablen erfolgsabhängigen Vergütung erworbenen und einer Haltefrist unterliegenden adidas AG Aktien auf 43.243 Stückaktien (2020: 40.371 Stückaktien). Die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands erworbenen adidas AG Aktien werden im Folgenden individualisiert dargestellt.
|
|
Kasper Rorsted |
|
Roland Auschel |
||||||||||||||||
LTIP-Tranche1 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Grant Amount |
|
571.429 |
|
3.154.285 |
|
3.405.714 |
|
262.857 |
|
1.450.972 |
|
1.566.629 |
||||||||
Auszahlungsbetrag |
|
300.144 |
|
1.656.788 |
|
1.788.851 |
|
138.065 |
|
762.125 |
|
822.873 |
||||||||
Kaufkurs2 |
|
270,75 |
|
255,00 |
|
219,20 |
|
270,75 |
|
255,00 |
|
219,20 |
||||||||
Anzahl der erworbenen Aktien |
|
1.108 |
|
6.497 |
|
8.160 |
|
509 |
|
2.988 |
|
3.753 |
||||||||
Ende der Halteperiode3 |
|
31. Mai 2024 |
|
31. Mai 2023 |
|
31. Mai 2022 |
|
31. Mai 2024 |
|
31. Mai 2023 |
|
31. Mai 2022 |
||||||||
|
|
|
Brian Grevy4 |
|
Harm Ohlmeyer |
||||||||||||||||||
LTIP-Tranche1 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Grant Amount |
|
209.524 |
|
– |
|
– |
|
241.945 |
|
1.083.852 |
|
1.170.246 |
||||||||||
Auszahlungsbetrag |
|
110.052 |
|
– |
|
– |
|
127.081 |
|
569.295 |
|
614.670 |
||||||||||
Kaufkurs2 |
|
270,75 |
|
– |
|
– |
|
270,75 |
|
255,00 |
|
219,20 |
||||||||||
Anzahl der erworbenen Aktien |
|
406 |
|
– |
|
– |
|
469 |
|
2.232 |
|
2.804 |
||||||||||
Ende der Halteperiode3 |
|
31. Mai 2024 |
|
– |
|
– |
|
31. Mai 2024 |
|
31. Mai 2023 |
|
31. Mai 2022 |
||||||||||
|
|
|
Amanda Rajkumar4 |
|
Martin Shankland5 |
||||||||||||||||||||
LTIP-Tranche1 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Grant Amount |
|
– |
|
– |
|
– |
|
196.350 |
|
894.469 |
|
– |
||||||||||||
Auszahlungsbetrag |
|
– |
|
– |
|
– |
|
103.132 |
|
469.821 |
|
– |
||||||||||||
Kaufkurs2 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
270,75 |
|
255,00 |
|
– |
||||||||||||
Anzahl der erworbenen Aktien |
|
– |
|
– |
|
– |
|
380 |
|
1.842 |
|
– |
||||||||||||
Ende der Halteperiode3 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
31. Mai 2024 |
|
31. Mai 2023 |
|
– |
||||||||||||
|
|
|
Karen Parkin4 |
|
Eric Liedtke5 |
||||||||||||||||||||
LTIP-Tranche1 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
|
2020 |
|
2019 |
|
2018 |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Grant Amount |
|
– |
|
1.083.852 |
|
1.170.246 |
|
– |
|
1.577.143 |
|
1.702.857 |
||||||||||||
Auszahlungsbetrag |
|
– |
|
538.849 |
|
581.974 |
|
– |
|
828.394 |
|
894.425 |
||||||||||||
Kaufkurs2 |
|
– |
|
255,00 |
|
219,20 |
|
– |
|
255,00 |
|
219,20 |
||||||||||||
Anzahl der erworbenen Aktien |
|
– |
|
2.113 |
|
2.654 |
|
– |
|
3.248 |
|
4.080 |
||||||||||||
Ende der Halteperiode3 |
|
– |
|
31. Mai 2023 |
|
31. Mai 2022 |
|
– |
|
31. Mai 2023 |
|
31. Mai 2022 |
||||||||||||
|
MALUS- UND CLAWBACK-REGELUNGEN
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 von den vorgesehenen Malus- und Clawback-Regelungen keinen Gebrauch gemacht.
SHARE OWNERSHIP GUIDELINES: AKTIENBESITZ 2021
Der Aktienbesitz der zum 31. Dezember 2021 amtierenden Vorstandsmitglieder in Relation zu der individuellen jährlichen Grundvergütung wird im Folgenden individuell offengelegt:
Mitglieder des Vorstands zum 31. Dezember 2021 |
|
Grundvergütung 2021 |
|
Gesamtzahl der Aktien zum 31. Dezember 2021 |
|
Aktienkurs zum 31. Dezember 2021 |
|
Gesamtwert der adidas AG Aktien |
|
%-Anteil an der Grundvergütung |
|
Ziel in % der Grundvergütung |
|
Ende der Aufbauphase |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Kasper Rorsted |
|
2.083.333 |
|
15.765 |
|
253,20 |
|
3.991.698 |
|
192 % |
|
300 % |
|
30. April 2025 |
||||||||
Roland Auschel |
|
920.000 |
|
7.250 |
|
253,20 |
|
1.835.700 |
|
200 % |
|
200 % |
|
30. April 2025 |
||||||||
Brian Grevy1 |
|
800.000 |
|
406 |
|
253,20 |
|
102.799 |
|
13 % |
|
200 % |
|
30. April 2025 |
||||||||
Harm Ohlmeyer |
|
900.000 |
|
5.505 |
|
253,20 |
|
1.393.866 |
|
155 % |
|
200 % |
|
30. April 2025 |
||||||||
Amanda Rajkumar2 |
|
800.000 |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
200 % |
|
30. April 2025 |
||||||||
Martin Shankland3 |
|
800.000 |
|
2.222 |
|
253,20 |
|
562.610 |
|
70 % |
|
200 % |
|
30. April 2025 |
||||||||
|
GESAMTJAHRESVERGÜTUNG 2021: GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG
In der nachfolgenden Tabelle wird die im Geschäftsjahr 2021 für die zum 31. Dezember 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung, deren zugrundeliegende Leistung bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 bzw. am 31. Dezember 2020 vollständig erbracht wurde, individualisiert angegeben. Die Auszahlung der für das Berichtsjahr gewährten variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten erfolgt erst nach Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Ferner wird im Sinne der konsistenten und transparenten Berichterstattung auch der Versorgungsaufwand für die beitragsorientierten Pensionszusagen, die den vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, nachfolgend individualisiert ausgewiesen, wobei dieser keinen tatsächlichen Zufluss an die Vorstandsmitglieder darstellt und im Sinne des § 162 AktG nicht als gewährte und geschuldete Vergütung zu definieren ist.
|
|
Kasper Rorsted |
|
Roland Auschel |
||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2020 |
|
2021 |
|
2020 |
||||||||||||||||
|
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
||||||||
Feste erfolgsunabhängige Komponenten |
|
2.114.637 |
|
24 % |
|
2.031.417 |
|
78 % |
|
944.572 |
|
24 % |
|
944.572 |
|
78 % |
||||||||
Grundvergütung |
|
2.083.333 |
|
|
|
2.000.000 |
|
|
|
920.000 |
|
|
|
920.000 |
|
|
||||||||
Nebenleistungen |
|
31.303 |
|
|
|
31.417 |
|
|
|
24.572 |
|
|
|
24.572 |
|
|
||||||||
Versorgungsentgelt |
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
||||||||
Variable erfolgsabhängige Komponenten |
|
6.875.000 |
|
76 % |
|
571.429 |
|
22 % |
|
2.944.000 |
|
76 % |
|
262.857 |
|
22 % |
||||||||
Performance-Bonus 2021 |
|
2.187.500 |
|
|
|
– |
|
|
|
874.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||
Performance-Bonus 2020 |
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
||||||||
LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)1 |
|
4.687.500 |
|
|
|
– |
|
|
|
2.070.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||
LTIP 2018/2020 (Tranche 2020)1 |
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
||||||||
Sondervergütung 20202 |
|
– |
|
|
|
571.429 |
|
|
|
– |
|
|
|
262.857 |
|
|
||||||||
Sonstiges |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
||||||||
Gesamtvergütung gem. § 162 AktG |
|
8.989.637 |
|
100 % |
|
2.602.845 |
|
100 % |
|
3.888.572 |
|
100 % |
|
1.207.430 |
|
100 % |
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)3 |
|
1.103.127 |
|
|
|
1.111.383 |
|
|
|
478.818 |
|
|
|
472.699 |
|
|
||||||||
Gesamtvergütung |
|
10.092.764 |
|
|
|
3.714.228 |
|
|
|
4.367.390 |
|
|
|
1.680.129 |
|
|
||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||
Maximalvergütung gem. § 87a AktG |
|
11.500.000 |
|
|
|
– |
|
|
|
5.150.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||
|
|
|
Brian Grevy4 |
|
Harm Ohlmeyer |
||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2020 |
|
2021 |
|
2020 |
||||||||||||||||||
|
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
||||||||||
Feste erfolgsunabhängige Komponenten |
|
817.865 |
|
25 % |
|
839.833 |
|
41 % |
|
927.687 |
|
23 % |
|
874.493 |
|
78 % |
||||||||||
Grundvergütung |
|
800.000 |
|
|
|
733.333 |
|
|
|
900.000 |
|
|
|
846.806 |
|
|
||||||||||
Nebenleistungen |
|
17.865 |
|
|
|
106.499 |
|
|
|
27.687 |
|
|
|
27.687 |
|
|
||||||||||
Versorgungsentgelt |
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
Variable erfolgsabhängige Komponenten |
|
2.420.000 |
|
75 % |
|
209.524 |
|
10 % |
|
3.060.000 |
|
77 % |
|
241.945 |
|
22 % |
||||||||||
Performance-Bonus 2021 |
|
620.000 |
|
|
|
– |
|
|
|
1.035.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
Performance-Bonus 2020 |
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
||||||||||
LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)1 |
|
1.800.000 |
|
|
|
– |
|
|
|
2.025.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
LTIP 2018/2020 (Tranche 2020)1 |
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
||||||||||
Sondervergütung 20202 |
|
– |
|
|
|
209.524 |
|
|
|
– |
|
|
|
241.945 |
|
|
||||||||||
Sonstiges |
|
– |
|
– |
|
1.000.000 |
|
49 % |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
||||||||||
Gesamtvergütung gem. § 162 AktG |
|
3.237.865 |
|
100 % |
|
2.049.357 |
|
100 % |
|
3.987.687 |
|
100 % |
|
1.116.437 |
|
100 % |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)3 |
|
481.079 |
|
|
|
386.686 |
|
|
|
541.271 |
|
|
|
500.435 |
|
|
||||||||||
Gesamtvergütung |
|
3.718.944 |
|
|
|
2.436.043 |
|
|
|
4.528.958 |
|
|
|
1.616.872 |
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Maximalvergütung gem. § 87a AktG |
|
5.150.000 |
|
|
|
– |
|
|
|
5.150.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
|
|
|
Amanda Rajkumar4 |
|
Martin Shankland |
||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2020 |
|
2021 |
|
2020 |
||||||||||||||||||
|
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
|
in € |
|
in % der Gesamtvergütung |
||||||||||
Feste erfolgsunabhängige Komponenten |
|
963.445 |
|
22 % |
|
– |
|
– |
|
829.854 |
|
23 % |
|
720.559 |
|
79 % |
||||||||||
Grundvergütung |
|
800.000 |
|
|
|
– |
|
|
|
800.000 |
|
|
|
687.225 |
|
|
||||||||||
Nebenleistungen |
|
163.445 |
|
|
|
– |
|
|
|
29.854 |
|
|
|
33.334 |
|
|
||||||||||
Versorgungsentgelt |
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
Variable erfolgsabhängige Komponenten |
|
2.693.333 |
|
62 % |
|
– |
|
– |
|
2.720.000 |
|
77 % |
|
196.350 |
|
21 % |
||||||||||
Performance-Bonus 2021 |
|
893.333 |
|
|
|
– |
|
|
|
920.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
Performance-Bonus 2020 |
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
||||||||||
LTIP 2021/2025 (Tranche 2021)1 |
|
1.800.000 |
|
|
|
– |
|
|
|
1.800.000 |
|
|
|
– |
|
|
||||||||||
LTIP 2018/2020 (Tranche 2020)1 |
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
0 |
|
|
||||||||||
Sondervergütung 20202 |
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
– |
|
|
|
196.350 |
|
|
||||||||||
Sonstiges |
|
688.311 |
|
16 % |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
|
– |
||||||||||
Gesamtvergütung gem. § 162 AktG |
|
4.345.089 |
|
100 % |
|
– |
|
– |
|
3.549.854 |
|
100 % |
|
916.909 |
|
100 % |
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Versorgungsleistung (Versorgungsaufwand)3 |
|
500.096 |
|
|
|
– |
|
|
|
409.459 |
|
|
|
405.281 |
|
|
||||||||||
Gesamtvergütung |
|
4.845.185 |
|
|
|
– |
|
|
|
3.959.313 |
|
|
|
1.322.190 |
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
Maximalvergütung gem. § 87a AktG |
|
5.150.000 |
|
– |
|
|
|
– |
|
5.150.000 |
|
– |
|
– |
|
– |
||||||||||
|
Für das Geschäftsjahr 2021 ergibt sich eine Gesamtjahresvergütung des Vorstands in Höhe von 31,513 Mio. €. Dies entspricht einer Erhöhung von ca. 177 % gegenüber dem Vorjahr (2020: 11,376 Mio. €). Von dieser Gesamtjahresvergütung entfielen 6,530 Mio. € auf die einjährige (2020: 0 €) und 14,183 Mio. € auf die mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung (2020: 1,482 Mio. €). Eine weitere einjährige bzw. mehrjährige erfolgsabhängige Vergütung wurde den Mitgliedern des Vorstands nicht gezahlt. Die erhöhten Gesamtbezüge im Vergleich zum Vorjahr sind auf die Entscheidung des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 zurückzuführen, als Maßnahme des Liquiditätsmanagements vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie auf den Performance-Bonus und LTIP-Bonus für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten.
MAXIMALVERGÜTUNG
Die im Rahmen des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands festgelegten Maximalvergütungen (11.500.000 € für den Vorstandsvorsitzenden und 5.150.000 € für das jeweilige ordentliche Vorstandsmitglied pro Geschäftsjahr) wurden im Berichtsjahr eingehalten. Die Einhaltung der festgelegten Maximalvergütungen wird in der vorstehenden Tabelle dargestellt.
VERSORGUNGSLEISTUNG
Der Versorgungsaufwand sowie die Anwartschaftsbarwerte für die beitragsorientierten Pensionszusagen, die den vor dem 1. Januar 2021 bestellten Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, werden im Folgenden in individualisierter Form dargestellt.
|
|
Versorgungsaufwand |
|
Anwartschaftsbarwert |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021 |
|
2020 |
|
2021 |
|
2020 |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Mitglieder des Vorstands zum 31. Dezember 2021 |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Kasper Rorsted |
|
1.103.127 |
|
1.111.383 |
|
6.191.418 |
|
4.950.191 |
||||||
Roland Auschel |
|
478.818 |
|
472.699 |
|
3.810.788 |
|
3.399.789 |
||||||
Brian Grevy1 |
|
481.079 |
|
386.686 |
|
895.932 |
|
468.855 |
||||||
Harm Ohlmeyer |
|
541.271 |
|
500.435 |
|
2.511.708 |
|
2.109.847 |
||||||
Amanda Rajkumar2 |
|
500.096 |
|
– |
|
484.639 |
|
– |
||||||
Martin Shankland |
|
409.459 |
|
405.281 |
|
1.380.109 |
|
769.776 |
||||||
Gesamt |
|
3.513.850 |
|
2.876.484 |
|
15.274.594 |
|
11.698.458 |
||||||
|
LEISTUNGEN BEI BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT
Im Berichtsjahr gab es keine unterjährigen personellen Änderungen im Vorstand. Die den Vorstandsmitgliedern im Falle der Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit zugesagten Leistungen werden im Vergütungssystem ausführlich erläutert. ABSCHNITT ‚ZUSAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BEGINN ODER DER BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT‘
BEZÜGE DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS
In der nachfolgenden Tabelle wird die im Geschäftsjahr 2021 den früheren Mitgliedern des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert dargestellt:
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Karen Parkin |
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Eric Liedtke |
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Gil Steyaert |
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Herbert Hainer |
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2021 |
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2021 |
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2021 |
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2021 |
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in € |
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in % der Gesamtvergütung |
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in € |
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in % der Gesamtvergütung |
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in € |
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in % der Gesamtvergütung |
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in € |
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in % der Gesamtvergütung |
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Wettbewerbsverbotsentschädigung1 |
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450.000 |
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100 % |
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283.602 |
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100 % |
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56.217 |
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100 % |
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– |
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– |
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Rentenzahlungen2 |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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– |
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662.078 |
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100 % |
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Gesamtvergütung |
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450.000 |
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100 % |
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283.602 |
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100 % |
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56.217 |
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100 % |
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662.078 |
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100 % |
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SONSTIGES
Für die Übernahme von Mandaten in Konzerngesellschaften erhalten die Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung. Die Mitglieder des Vorstands haben von der adidas AG keine Darlehen und keine Vorschusszahlungen erhalten. Ferner hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit bei adidas erhalten.
1 Nebenleistungen können in den einzelnen Geschäftsjahren in der Höhe variieren. In der Regel wird von einem Zielbetrag von bis zu 3 % der Zieldirektvergütung ausgegangen. Der tatsächliche Betrag kann davon nach oben oder nach unten abweichen.
Nachhaltigere Baumwolle
Unter ,nachhaltigerer Baumwolle‘ verstehen wir bei adidas sowohl Baumwolle aus zertifiziertem organischem ökologischem Anbau als auch nachhaltig produzierte Baumwolle, die aktuell oder gegebenenfalls zukünftig verfügbar ist, sowie ,Better Cotton‘.