Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem, das für die Mitglieder des Aufsichtsrats seit dem 1. Januar 2021 gilt, haben die Aktionär*innen in der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2021 gemäß § 120a Abs. 4 AktG gebilligt. Damit wurde die in der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2017 beschlossene Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ohne Veränderungen bestätigt. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelt; Neben- oder Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. Im Hinblick auf die Überwachungs- und Beratungstätigkeit gegenüber dem Vorstand trägt die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der adidas AG sowohl der Verantwortung als auch dem individuellen Tätigkeitsumfang und zeitlichen Aufwand der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Das aktuell geltende Vergütungssystem wird dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. adidas-group.com/s/verguetung

VERGÜTUNGSSYSTEM

Bei der Festlegung der Vergütung wird insbesondere auf eine angemessene und marktübliche Vergütung geachtet, um auch im internationalen Rahmen geeignete Aufsichtsratskandidat*innen zu gewinnen. Hierdurch wird zur nachhaltigen Förderung der Unternehmensstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beigetragen.

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich aus einer Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit (‚Grundbetrag‘) und einer zusätzlichen Vergütung für die Ausschusstätigkeit sowie Sitzungsgeld zusammen. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht gewährt. Die Gewährung einer Festvergütung entspricht der gängigen überwiegenden Praxis in anderen börsennotierten Gesellschaften und hat sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder am besten geeignet ist, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken und der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Erstattung ihrer im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstandenen Auslagen.

VERGÜTUNG FÜR AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT

Jedes Mitglied erhält eine Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit, die nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gezahlt wird. Für den Aufsichtsratsvorsitz und die zwei Stellvertreter ist in Anbetracht des breiteren Verantwortungsbereichs eine höhere Festvergütung vorgesehen.

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit

Mitgliedschaft

 

Stellvertretender Vorsitzender

 

Vorsitzender

80.000 €

 

160.000 €

 

240.000 €

Grundbetrag

 

200 % des Grundbetrags

 

300 % des Grundbetrags

ZUSÄTZLICHE VERGÜTUNG FÜR AUSSCHUSSTÄTIGKEIT

Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in bestimmten Ausschüssen – auch insofern erhöht sich die Vergütung für die Übernahme des Ausschussvorsitzes. Die Höhe der jeweiligen zusätzlichen Vergütung knüpft an den für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegten Grundbetrag an und hängt von den mit der jeweiligen Ausschusstätigkeit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten ab.

Vergütung für Ausschusstätigkeit

Präsidialausschuss

 

Prüfungsausschuss

Mitgliedschaft

 

Vorsitzender

 

Mitgliedschaft

 

Vorsitzender

40.000 €

 

80.000 €

 

80.000 €

 

160.000 €

50 % des
Grundbetrags

 

100 % des Grundbetrags

 

100 % des Grundbetrags

 

200 % des Grundbetrags

Mit der für einen Ausschussvorsitz gezahlten Vergütung ist auch die Mitgliedschaft in diesem Ausschuss abgegolten. Die Mitglieder des Präsidiums, des Vermittlungsausschusses, des Nominierungsausschusses und der ad hoc gebildeten Ausschüsse erhalten keine zusätzliche Vergütung. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied mehreren Ausschüssen an, so wird nur die Ausschusstätigkeit vergütet, für die betragsmäßig die höchste Vergütung gewährt wird.

FÄLLIGKEIT UND ZEITANTEILIGE GEWÄHRUNG

Die Vergütung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft fällig. Die Gewährung der Vergütung richtet sich nach der Dauer der Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder. Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss während eines Geschäftsjahres nur zeitweise an, reduziert sich die Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit bzw. die zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit entsprechend zeitanteilig.

SITZUNGSGELD

Für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats ferner ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € gewährt. Mitglieder von ad hoc gebildeten Ausschüssen erhalten kein Sitzungsgeld. Finden mehrere Präsenzsitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

AUSLAGEN

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden zudem erforderliche Auslagen und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats entstehen, sowie die auf ihre Vergütung etwaig entfallende Umsatzsteuer erstattet.

OBERGRENZE

Die Obergrenze für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ergibt sich aus der Festvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt, und dem Sitzungsgeld, das sich nach der persönlichen Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen bemisst.

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG 2021

FESTVERGÜTUNG UND SITZUNGSGELD

Im Einklang mit dem geltenden Vergütungssystem belief sich die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 auf 2,2 Mio. € (2020: 2,2 Mio. €). Zusätzlich wurden Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 31.000 € (2020: 28.000 €) gezahlt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie und um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen, fanden die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auch in diesem Geschäftsjahr überwiegend in virtueller Form statt.

In der nachfolgenden Tabelle wird die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 individuell dargestellt, deren zugrundeliegende Leistung bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 vollständig erbracht wurde. Die jährliche Festvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird nach Ablauf des Geschäftsjahres ausgezahlt. Als Auszahlungszeitpunkt sind sowohl Dezember des betroffenen Geschäftsjahres als auch Januar des Folgejahres möglich. Die Sitzungsgelder werden grundsätzlich im Januar des Folgejahres ausgezahlt, nachdem die letzte Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres im Dezember stattgefunden hat.

Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 in €

 

 

Aufsichtsrats­tätigkeit

 

Ausschuss­tätigkeit

 

%-Anteil an Gesamt­vergütung

 

Sitzungsgeld

 

%-Anteil an Gesamt­vergütung

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thomas Rabe, Vorsitzender des Aufsichtsrats1

 

240.000

 

80.000

 

99 %

 

2.000

 

1 %

 

322.000

Ian Gallienne, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats2

 

160.000

 

40.000

 

99 %

 

2.000

 

1 %

 

202.000

Udo Müller, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

160.000

 

40.000

 

100 %

 

1.000

 

0 %

 

201.000

Petra Auerbacher

 

80.000

 

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

82.000

Roswitha Hermann

 

80.000

 

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

82.000

Jackie Joyner-Kersee3

 

51.068

 

 

98 %

 

1.000

 

2 %

 

52.068

Christian Klein4

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Kathrin Menges5

 

80.000

 

51.068

 

98 %

 

3.000

 

2 %

 

134.068

Roland Nosko

 

80.000

 

40.000

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

122.000

Beate Rohrig

 

80.000

 

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

82.000

Nassef Sawiris

 

80.000

 

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

82.000

Frank Scheiderer

 

80.000

 

80.000

 

98 %

 

3.000

 

2 %

 

163.000

Michael Storl

 

80.000

 

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

82.000

Bodo Uebber6

 

80.000

 

160.000

 

99 %

 

3.000

 

1 %

 

243.000

Jing Ulrich

 

80.000

 

 

100 %

 

 

0 %

 

80.000

Günter Weigl

 

80.000

 

80.000

 

98 %

 

3.000

 

2 %

 

163.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats bis Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021

 

 

 

 

 

 

Herbert Kauffmann7

 

28.932

 

28.932

 

100 %

 

 

0 %

 

57.863

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020

 

 

 

 

 

 

Igor Landau, Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

1.600.000

 

600.000

 

99 %

 

31.000

 

1 %

 

2.231.000

1

Aufsichtsratsvorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020. Stellvertretender Vorsitzender bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

2

Stellvertretender Vorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

3

Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021.

4

Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

5

Mitglied des Prüfungsausschusses ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021.

6

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

7

Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

Gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 in €

 

 

Aufsichtsrats­tätigkeit

 

Ausschuss­tätigkeit

 

%-Anteil an Gesamt­vergütung

 

Sitzungsgeld

 

%-Anteil an Gesamt­vergütung

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Thomas Rabe, Vorsitzender des Aufsichtsrats1

 

191.038

 

55.519

 

99 %

 

2.000

 

1 %

 

248.557

Ian Gallienne, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats2

 

111.038

 

15.519

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

127.557

Udo Müller, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

160.000

 

40.000

 

99 %

 

2.000

 

1 %

 

202.000

Petra Auerbacher

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Roswitha Hermann

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Jackie Joyner-Kersee3

 

 

 

 

 

 

Christian Klein4

 

31.038

 

 

100 %

 

 

 

31.038

Kathrin Menges5

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Roland Nosko

 

80.000

 

40.000

 

98 %

 

2.000

 

2 %

 

122.000

Beate Rohrig

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Nassef Sawiris

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Frank Scheiderer

 

80.000

 

80.000

 

98 %

 

4.000

 

2 %

 

164.000

Michael Storl

 

80.000

 

 

99 %

 

1.000

 

1 %

 

81.000

Bodo Uebber6

 

80.000

 

111.038

 

99 %

 

2.000

 

1 %

 

193.038

Jing Ulrich

 

80.000

 

 

100 %

 

 

 

80.000

Günter Weigl

 

80.000

 

80.000

 

98 %

 

4.000

 

2 %

 

164.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats bis Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021

 

 

 

 

 

 

Herbert Kauffmann7

 

80.000

 

128.962

 

99 %

 

3.000

 

1 %

 

211.962

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020

 

 

 

 

 

 

Igor Landau, Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

146.885

 

48.962

 

99 %

 

2.000

 

1 %

 

197.847

Gesamt

 

1.600.000

 

600.000

 

99 %

 

28.000

 

1 %

 

2.228.000

1

Aufsichtsratsvorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020. Stellvertretender Vorsitzender bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

2

Stellvertretender Vorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

3

Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021.

4

Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

5

Mitglied des Prüfungsausschusses ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Mai 2021.

6

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

7

Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

SONSTIGES

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben von der adidas AG keine Darlehen oder Vorschusszahlungen erhalten.

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