42 » Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahlen stellen sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:
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1. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2020 |
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1. Jan. 2019 bis 31. Dez. 20191 |
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Einzelhandel |
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35.422 |
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35.123 |
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Vertrieb |
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3.652 |
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3.834 |
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Logistik |
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8.343 |
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7.246 |
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Marketing |
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6.147 |
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6.156 |
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Zentrale Verwaltung |
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5.310 |
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5.764 |
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Produktion |
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564 |
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646 |
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Forschung und Entwicklung |
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983 |
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1.031 |
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Informationstechnologie |
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1.470 |
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1.523 |
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Gesamt |
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61.891 |
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61.322 |
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Honorar für Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses
Das als Aufwand erfasste Honorar für Abschlussprüfungen umfasst die Aufwendungen der adidas AG, Herzogenaurach, sowie aller deutschen Tochterunternehmen der adidas AG. Das Honorar der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Abschlussprüfungsleistungen betrug im Geschäftsjahr 2020 1,8 Mio. € (2019: 1,9 Mio. €); davon entfallen auf das Vorjahr 0,3 Mio. € (2019: 0,2 Mio. €).
Für Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer wurden 0,1 Mio. € (2019: 0,1 Mio. €), für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers wurden 0,2 Mio. € (2019: 0,8 Mio. €) und für sonstige Leistungen des Abschlussprüfers wurden 0,1 Mio. € (2019: 0,2 Mio. €) aufgewendet.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der adidas AG sowie die Prüfung des Jahresabschlusses ihres Tochterunternehmens, der adidas CDC Immobilieninvest GmbH.
Andere Bestätigungsleistungen betreffen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Bestätigungsleistungen, wie die European-Market-Infrastructure-Regulation-(EMIR-)Prüfungen nach § 20 WpHG, Prüfungen gemäß des Verpackungsgesetzes (VerpackG), die Erteilung von Comfort Letters und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen.
Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei Transferpreissachverhalten.
Die sonstigen Leistungen betreffen Unterstützungsleistungen bei der Erteilung von Verkaufstransaktionszertifikaten und rechtlichen Beratungsleistungen.
Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand der adidas AG
Aufsichtsrat
Die gemäß Satzung der adidas AG an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende feste jährliche Vergütung belief sich auf insgesamt 2,2 Mio. € (2019: 2,2 Mio. €). Zusätzlich haben die Aufsichtsräte Sitzungsgelder in Gesamthöhe von 0,03 Mio. € erhalten (2019: 0,2 Mio. €).
Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Kredite oder Vorschusszahlungen von der Gesellschaft.
Vorstand
Die Gesamtbezüge (aufwandsbasiert) der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2020 8,3 Mio. € (2019: 19,0 Mio. €); davon entfielen auf kurzfristig fällige Leistungen 6,8 Mio. € (2019: 9,8 Mio. €) und auf anteilsbasierte Vergütung 1,5 Mio. (2019: 9,2 Mio. €). Der Aufwand für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstzeitaufwand der Pensionszusage für Vorstandsmitglieder) betrug im Geschäftsjahr 2020 3,3 Mio. € (2019: 2,6 Mio. €).
Im Geschäftsjahr 2020 erhielten frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene Zahlungen, inklusive Pensionszahlungen, in Höhe von insgesamt 4,4 Mio. € (2019: 4,1 Mio. €). Für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Geschäftsjahr 2020 6,3 Mio. € (2019: 10,5 Mio. €) gewährt.
Für Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 98,3 Mio. € (2019: 92,5 Mio. €).
Derzeitige Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Kredite oder Vorschusszahlungen.
Dieser Geschäftsbericht enthält weitere Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB. Vergütungsbericht
Unternehmen, die von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen
Das Tochterunternehmen adidas CDC Immobilieninvest GmbH, Herzogenaurach, macht von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.