14 » Markenrechte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die Markenrechte und sonstigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Markenrechte und sonstige immaterielle Vermögenswerte in Mio. €

 

 

Markenrechte

 

Sonstige immaterielle Vermögens­werte

 

 

 

 

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten

 

 

 

 

1. Januar 2019

 

1.394

 

912

Zugänge

 

 

112

Abgänge

 

–9

 

–26

Umbuchungen

 

 

3

Zugang Konsolidierungskreis

 

 

83

Abgang Konsolidierungskreis

 

 

–1

Währungsumrechnungseffekte

 

26

 

4

31. Dezember 2019/1. Januar 2020

 

1.412

 

1.086

Zugänge

 

 

64

Abgänge

 

 

–22

Umbuchungen

 

 

1

Zugang Konsolidierungskreis

 

 

3

Währungsumrechnungseffekte

 

–117

 

–26

31. Dezember 2020

 

1.295

 

1.107

 

 

 

 

 

Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen

 

 

 

 

1. Januar 2019

 

550

 

716

Abschreibungen

 

0

 

78

Wertminderungsaufwendungen

 

 

6

Abgänge

 

–9

 

–26

Umbuchungen

 

 

2

Abgang Konsolidierungskreis

 

 

–0

Währungsumrechnungseffekte

 

10

 

5

31. Dezember 2019/1. Januar 2020

 

553

 

781

Abschreibungen

 

0

 

104

Wertminderungsaufwendungen

 

41

 

Abgänge

 

 

–12

Währungsumrechnungseffekte

 

–48

 

–18

31. Dezember 2020

 

545

 

856

 

 

 

 

 

Nettowerte

 

 

 

 

1. Januar 2019

 

844

 

196

31. Dezember 2019/1. Januar 2020

 

859

 

305

31. Dezember 2020

 

750

 

252

Zum 31. Dezember 2020 besitzen die Markenrechte, die größtenteils aus der Akquisition von Reebok International Ltd. (USA) 2006 und runtastic GmbH 2015 resultieren, eine unbegrenzte Nutzungsdauer. Dies beruht auf der Einschätzung einer dauerhaften Nutzung der erworbenen Markenrechte Reebok und Runtastic.

Markenrechte in Mio. €

 

 

31. Dez. 2020

 

31. Dez. 2019

Reebok

 

1.263

 

1.379

Sonstige

 

32

 

34

Markenrechte, brutto

 

1.295

 

1.412

Abzüglich: kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen

 

–545

 

–553

Markenrechte, netto

 

750

 

859

adidas überprüft mindestens einmal jährlich unter Verwendung des Nutzungswertkonzepts auf Ebene der relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, ob die Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer wertgemindert sind. Infolge der Coronavirus-Pandemie ergaben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Markenrechten. Aufgrund dieses ,Triggering Events‘ wurden Werthaltigkeitstests auf Ebene der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie jeweils zum 31. März, 30. Juni, 30. September, sowie zum 31. Dezember 2020, durchgeführt. Basis hierfür bildeten jeweils aktualisierte Finanzplanungen und Schätzungen. Aufgrund der unabsehbaren weltweiten Folgen der Coronavirus-Pandemie unterlagen diese Schätzungen und Ermessensentscheidungen einer erhöhten Unsicherheit. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, wurden die geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse zusätzlichen Stress-Szenarien ausgesetzt. Im Geschäftsjahr 2020 ergab sich bei den Markenrechten mit unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer, im Rahmen des Wertminderungstests zum 30. Juni 2020, eine Wertminderung in Höhe von 41 Mio. € für das Markenrecht Reebok, so dass dessen Buchwert zum 31. Dezember 2020 somit 733 Mio. € beträgt.

Der Wertminderungstest des Markenrechts Reebok wird auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Reebok Einheiten der jeweiligen Märkte durchgeführt. Eine Änderung der Methodik im Vergleich zum Jahr 2019 ist hierbei nicht erfolgt. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen das Markenrecht Reebok als gemeinschaftlich genutzter Vermögenswert (‚Corporate Asset‘) anteilig auf Basis geplanter Umsätze der jeweiligen Reebok Märkte zugeordnet wurde. Der erzielbare Betrag der jeweiligen Reebok Märkte wurde anhand des Nutzungswerts auf Basis des Barwerts der voraussichtlichen künftigen Cashflows ermittelt. Als Reebok Märkte sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb der Marke Reebok verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Nordamerika, Asien-Pazifik, Russland/GUS, Lateinamerika und Emerging Markets. Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 belief sich die Gesamtzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Reebok Geschäftseinheiten auf sechs (2019: sechs).

Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren, herangezogen. Die Planung basiert auf den langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelt insgesamt für die Reebok Märkte ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im mittleren einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Reebok Märkten wider. Darüber hinaus erwartet adidas eine Verbesserung der operativen Marge, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wird. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der künftigen Steuerzahlungen basiert auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Reebok Märkte. Cashflows über den Detailplanungszeitraum der jeweiligen Reebok Märkte hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 1,7 % (2019: 1,7 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds in den einzelnen Märkten, in denen Reebok tätig ist.

Die Diskontierungszinssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten, jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber in den jeweiligen Reebok Märkten. Die angewandten Diskontierungssätze sind Nachsteuersätze und spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Reebok Märkte wider. Die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen der zahlungsmittelgenerierenden Reebok Geschäftseinheiten angewandten Diskontierungszinssätze liegen in einer Bandbreite von 7,2 % bis 11,8 % (2019: 6,6 % bis 9,9 %).

Eine Anpassung des Diskontierungssatzes um ca. 0,1 Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um ca. 5 % würde zu einem zusätzlichen Wertminderungsbedarf in Höhe von 15 Mio. € führen. Künftige Veränderungen der zu erwarteten Zahlungsströme und Diskontierungszinssätze können in Zukunft zu (weiteren) Wertminderungen bzw. Wertaufholungen der Marke Reebok führen.

Im Rahmen der Wertminderungstests erfolgt eine anteilige Zuordnung des Markenrechts Reebok auf die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die wesentlichen Anteile entfallen auf Europa (307 Mio. €), Asien-Pazifik (180 Mio. €), Nordamerika Reebok (160 Mio. €), Russland/GUS (50 Mio. €) sowie Emerging Markets (37 Mio. €). Alle anderen Markenrechte sind Teil der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Dieser Anhang enthält weitere Informationen zu den gesamten Abschreibungen, Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen. Siehe Erläuterung 33