36 » Ertragsteuern

Die adidas AG und ihre deutschen Tochterunternehmen unterliegen der inländischen Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Der für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 anzuwendende Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die Gewerbesteuer beträgt ca. 11,4 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Bei den ausländischen Tochterunternehmen werden für die Berechnung der latenten Steuern, die am Bilanzstichtag gültigen oder bereits rechtskräftig beschlossenen Steuersätze verwendet.

Latente Steueransprüche/-schulden

Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn:

  • die Einheit einen Rechtsanspruch zur Saldierung kurzfristiger Steueransprüche mit kurzfristigen Steuerschulden hat; und
  • die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden, entweder in Bezug auf:
    • die gleiche steuerpflichtige Einheit; oder
    • verschiedene steuerpflichtige Einheiten, die beabsichtigen entweder die kurzfristigen Steuerschulden und -ansprüche auf Nettobasis zu regeln, oder gleichzeitig die Steueransprüche zu realisieren und die Steuerschulden begleichen wollen, in jeder künftigen Rechnungsperiode, in der wesentliche Beträge an latenten Steuerschulden oder -ansprüchen voraussichtlich beglichen oder realisiert werden.

Dementsprechend werden sie in der Konzernbilanz wie folgt ausgewiesen:

Latente Steueransprüche/-schulden in Mio. €

 

 

31. Dez. 2020

 

31. Dez. 2019

Latente Steueransprüche

 

1.233

 

1.093

Latente Steuerschulden

 

–241

 

–280

Latente Steueransprüche, netto

 

992

 

813

Die Entwicklung der latenten Steueransprüche stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der latenten Steueransprüche in Mio. €

 

 

2020

 

2019

Latente Steueransprüche, netto zum 1. Januar

 

813

 

410

Latente Steuererträge

 

176

 

355

Veränderung Konsolidierungskreis1

 

 

–2

Veränderung der latenten Steuern aufgrund von Neubewertungen der leistungsorientierten Pensionszusagen, erfasst im sonstigen Ergebnis2

 

7

 

18

Veränderung der latenten Steuern, die sich auf die Veränderung des effektiven Teils des beizulegenden Zeitwerts von Sicherungsinstrumenten bezieht, erfasst im sonstigen Ergebnis3

 

24

 

27

Währungsumrechnungseffekte

 

–28

 

5

Latente Steueransprüche, netto zum 31. Dezember

 

992

 

813

1

Siehe Erläuterung 04.

2

Siehe Erläuterung 25.

3

Siehe Erläuterung 30.

Die latenten Bruttosteueransprüche und -schulden des Unternehmens nach Wertberichtigung und vor entsprechender Verrechnung beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Positionen:

Latente Steuern in Mio. €

 

 

31. Dez. 2020

 

31. Dez. 2019

Langfristige Vermögenswerte

 

512

 

462

Kurzfristige Vermögenswerte

 

345

 

292

Schulden und Rückstellungen

 

863

 

1.018

Kumulierte steuerliche Verlustvorträge

 

102

 

80

Latente Steueransprüche

 

1.822

 

1.852

Langfristige Vermögenswerte

 

735

 

888

Kurzfristige Vermögenswerte

 

75

 

69

Schulden und Rückstellungen

 

20

 

82

Latente Steuerschulden

 

830

 

1.039

Latente Steueransprüche, netto

 

992

 

813

Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Steuervorteils wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit werden neben der Ertragslage der Vergangenheit und den jeweiligen Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft auch geeignete steuerliche Strukturmaßnahmen berücksichtigt.

Die latenten Steueransprüche, deren Realisierung nicht wahrscheinlich ist, haben sich im Geschäftsjahr 2020 von 488 Mio. € auf 386 Mio. € vermindert. Sie entfallen größtenteils auf steuerliche Verlustvorträge und ungenutzte Steuergutschriften für Steuern der Steuergruppe USA, die ab 2028 schrittweise verfallen. Die verbleibenden nicht aktivierten latenten Steueransprüche betreffen Tochterunternehmen in Ländern, in denen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die hiermit im Zusammenhang stehenden Steuervorteile realisiert werden.

adidas berücksichtigt keine latenten Steuerschulden für nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Tochterunternehmen, falls diese Gewinne als voraussichtlich permanent investiert betrachtet werden. Sollten diese Gewinne, deren Wert nur aufwändig zu ermitteln ist, als Dividenden ausgeschüttet werden oder das Unternehmen seine Beteiligung an dem jeweiligen Tochterunternehmen veräußert, könnte eine zusätzliche Steuerschuld entstehen.

Steueraufwand

Der Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:

Ertragsteueraufwand in Mio. €

 

 

1. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2020

 

1. Jan. 2019 bis 31. Dez. 2019

Laufender Steueraufwand

 

336

 

996

Latente Steuererträge

 

–190

 

–355

Ertragsteueraufwand

 

146

 

640

In den latenten Steuererträgen ist ein Steuerertrag von 140 Mio. € enthalten (2019: 388 Mio. €), der auf das Entstehen bzw. die Auflösung temporärer Differenzen zurückzuführen ist.

Der anzuwendende Steuersatz des Unternehmens ist 27,4 % (2019: 27,4 %), welcher der anzuwendende Steuersatz der adidas AG ist.

Der effektive Steuersatz des Unternehmens weicht von dem anzuwendenden Steuersatz in Höhe von 27,4 % wie folgt ab:

Überleitung des Steuersatzes

 

 

1. Jan. 2020 bis 31. Dez. 2020

 

1. Jan. 2019 bis 31. Dez. 2019

 

 

in Mio. €

 

in %

 

in Mio. €

 

in %

Erwarteter Ertragsteueraufwand

 

158

 

27,4

 

700

 

27,4

Steuersatzunterschiede

 

–27

 

–4,7

 

–119

 

–4,6

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

12

 

2,0

 

26

 

1,0

Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und Veränderungen der Wertberichtigungen

 

–52

 

–9,0

 

–53

 

–2,1

Änderung von Steuersätzen

 

15

 

2,6

 

3

 

0,1

Sonstige, netto

 

3

 

0,5

 

1

 

0,0

Quellensteueraufwand

 

38

 

6,5

 

83

 

3,2

Ertragsteueraufwand

 

146

 

25,4

 

640

 

25,0

Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 25,4 %. Der effektive Steuersatz im Geschäftsjahr 2019 betrug 25,0 %.

Der Posten ‚Nicht abzugsfähige Aufwendungen‘ umfasst Steueraufwand/Steuererträge im Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen, die Entwicklung der Rückstellungen für ungewisse Steuerpositionen sowie periodenfremden Steueraufwand. Im Geschäftsjahr 2020 belief sich der Ertragsteuerertrag, der sich auf Vorjahre bezieht, auf 64 Mio. € (2019: Steueraufwand von 134 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2020 beinhaltet der Posten ,Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten und Veränderungen der Wertberichtigungen‘ im Wesentlichen die Auflösung von Wertberichtigungen in den USA (60 Mio. €) sowie eine Zuführung zu den Wertberichtigungen in Argentinien und im Libanon (7 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2019 bezogen sich die Veränderungen der Wertberichtigungen im Wesentlichen auf die USA, Kanada und Argentinien.

Für das Geschäftsjahr 2020 belief sich der Gesamtsteuervorteil aus zuvor nicht aktivierten Steuerverlusten, Steuergutschriften oder temporären Differenzen aus Vorjahren, die zu einer Reduzierung des laufenden Steueraufwands genutzt wurden, auf 6 Mio. €. Dieser Betrag entfällt größtenteils auf die USA (2019: 26 Mio. €).

Der Posten ‚Änderung von Steuersätzen‘ spiegelt im Geschäftsjahr 2020 im Wesentlichen die Auflösung der bisher gültigen Steuersatzreduzierung in Großbritannien und den Rückgang des Steuersatzes in Frankreich wider. Im Geschäftsjahr 2019 bezog sich die Änderung von Steuersätzen im Wesentlichen auf die Steuersatzreduzierungen in Indien und Griechenland.