Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem, das für die Mitglieder des Aufsichtsrats seit dem 1. Juli 2017 gilt, haben die Aktionäre in der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2017 gebilligt. Das Vergütungssystem wird in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelt.

VERGÜTUNGSSYSTEM

Im Hinblick auf die Überwachungs- und Beratungstätigkeit gegenüber dem Vorstand trägt die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowohl der Verantwortung als auch dem individuellen Tätigkeitsumfang und zeitlichen Aufwand der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Bei der Festlegung der Vergütung wird insbesondere auf eine angemessene und marktübliche Vergütung geachtet, um auch im internationalen Rahmen geeignete Aufsichtsratskandidaten zu gewinnen. Hierdurch wird zur nachhaltigen Förderung der Unternehmensstrategie sowie der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beigetragen.

Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats setzt sich aus einer Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit (‚Grundbetrag‘) und einer zusätzlichen Vergütung für die Ausschusstätigkeit zusammen. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats nicht gewährt. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Sitzungsgelder sowie eine Rückerstattung ihrer im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstandenen Auslagen.

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit, die nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gezahlt wird. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seine zwei Stellvertreter ist in Anbetracht des breiteren Verantwortungsbereichs eine höhere Festvergütung vorgesehen.

Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit

Mitgliedschaft

 

Stellvertretender Vorsitzender

 

Vorsitzender

80.000 €

 

160.000 €

 

240.000 €

Grundbetrag

 

200 % des Grundbetrags

 

300 % des Grundbetrags

Zusätzliche Vergütung für Ausschusstätigkeit

Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in bestimmten Ausschüssen – auch insofern erhöht sich die Vergütung für die Übernahme des Ausschussvorsitzes. Die Höhe der jeweiligen zusätzlichen Vergütung knüpft an den für die Mitglieder des Aufsichtsrats festgelegten Grundbetrag an und hängt von den mit der jeweiligen Ausschusstätigkeit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten ab.

Vergütung für Ausschusstätigkeit

Präsidialausschuss

 

Prüfungsausschuss

Mitgliedschaft

 

Vorsitzender

 

Mitgliedschaft

 

Vorsitzender

40.000 €

 

80.000 €

 

80.000 €

 

160.000 €

50 % des Grundbetrags

 

100 % des Grundbetrags

 

100 % des Grundbetrags

 

200 % des Grundbetrags

Mit der für einen Ausschussvorsitz gezahlten Vergütung ist auch die Mitgliedschaft in diesem Ausschuss abgegolten. Die Mitglieder des Präsidiums, des Vermittlungsausschusses, des Nominierungsausschusses und der ad hoc gebildeten Ausschüsse erhalten keine zusätzliche Vergütung. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied mehreren Ausschüssen an, so wird nur die Ausschusstätigkeit vergütet, für die betragsmäßig die höchste Vergütung gewährt wird.

Reduzierung der Vergütung bei zeitweiser Mitgliedschaft

Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss während eines Geschäftsjahres nur zeitweise an, reduziert sich die Festvergütung für die Aufsichtsratstätigkeit bzw. die zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit entsprechend zeitanteilig.

Sitzungsgeld

Für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats ferner ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € gewährt. Mitglieder von ad hoc gebildeten Ausschüssen erhalten kein Sitzungsgeld. Finden mehrere Präsenzsitzungen an einem Tag statt, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Auslagen

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden zudem erforderliche Auslagen und Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats entstehen, sowie die auf ihre Vergütung oder Auslagenerstattung etwaig zu entfallende Umsatzsteuer erstattet.

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG 2020

Festvergütung und Sitzungsgeld

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf 2,2 Mio. € (2019: 2,2 Mio. €). Anlässlich der anhaltenden Coronavirus-Pandemie haben die Mitglieder des Aufsichtsrats beschlossen, 30 % dieser Vergütung unter anderem an die SOS-Kinderdörfer zu spenden. Zusätzlich wurden Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 28.000 € (2019: 167.000 €) gezahlt. Die deutliche Reduzierung der Sitzungsgelder beruht darauf, dass die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen überwiegend in virtueller Form veranstaltet wurden.

Sonstiges

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben von der adidas AG keine Darlehen oder Vorschusszahlungen erhalten.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats in €

 

 

2020

 

2019

 

 

Aufsichtsrats­tätigkeit

 

Ausschuss­tätigkeit

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

 

Aufsichtsrats­tätigkeit

 

Ausschuss­tätigkeit

 

Sitzungsgeld

 

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thomas Rabe, Vorsitzender des Aufsichtsrats1

 

191.038

 

55.519

 

2.000

 

248.557

 

103.452

 

25.863

 

8.000

 

137.315

Ian Gallienne, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats2

 

111.038

 

15.519

 

1.000

 

127.557

 

80.000

 

80.000

 

11.000

 

171.000

Udo Müller, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats3

 

160.000

 

40.000

 

2.000

 

202.000

 

131.726

 

25.863

 

11.000

 

168.589

Petra Auerbacher4

 

80.000

 

 

1.000

 

81.000

 

51.726

 

 

6.000

 

57.726

Roswitha Hermann4

 

80.000

 

 

1.000

 

81.000

 

51.726

 

 

3.000

 

54.726

Herbert Kauffmann5

 

80.000

 

128.962

 

3.000

 

211.962

 

80.000

 

160.000

 

14.000

 

254.000

Christian Klein6

 

31.038

 

 

 

31.038

 

 

 

 

Kathrin Menges

 

80.000

 

 

1.000

 

81.000

 

80.000

 

 

8.000

 

88.000

Roland Nosko

 

80.000

 

40.000

 

2.000

 

122.000

 

80.000

 

40.000

 

14.000

 

134.000

Beate Rohrig4

 

80.000

 

 

1.000

 

81.000

 

51.726

 

 

5.000

 

56.726

Nassef Sawiris

 

80.000

 

 

1.000

 

81.000

 

80.000

 

 

9.000

 

89.000

Frank Scheiderer4

 

80.000

 

80.000

 

4.000

 

164.000

 

51.726

 

51.726

 

9.000

 

112.452

Michael Storl4

 

80.000

 

 

1.000

 

81.000

 

51.726

 

 

6.000

 

57.726

Bodo Uebber7

 

80.000

 

111.038

 

2.000

 

193.038

 

51.726

 

 

3.000

 

54.726

Jing Ulrich4

 

80.000

 

 

 

80.000

 

51.726

 

 

5.000

 

56.726

Günter Weigl4

 

80.000

 

80.000

 

4.000

 

164.000

 

51.726

 

51.726

 

9.000

 

112.452

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglied des Aufsichtsrats bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Igor Landau, Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

146.885

 

48.962

 

2.000

 

197.847

 

240.000

 

80.000

 

14.000

 

334.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrats bis Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sabine Bauer, Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

 

 

 

 

 

56.548

 

14.137

 

5.000

 

75.685

Willi Schwerdtle, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

 

 

 

 

 

56.548

 

14.137

 

5.000

 

75.685

Dr. Frank Appel

 

 

 

 

 

28.274

 

 

1.000

 

29.274

Dieter Hauenstein

 

 

 

 

 

28.274

 

 

3.000

 

31.274

Dr. Wolfgang Jäger

 

 

 

 

 

28.274

 

28.274

 

5.000

 

61.548

Katja Kraus

 

 

 

 

 

28.274

 

 

2.000

 

30.274

Hans Ruprecht

 

 

 

 

 

28.274

 

28.274

 

5.000

 

61.548

Heidi Thaler-Veh

 

 

 

 

 

28.274

 

 

3.000

 

31.274

Kurt Wittmann

 

 

 

 

 

28.274

 

 

3.000

 

31.274

Gesamt

 

1.600.000

 

600.000

 

28.000

 

2.228.000

 

1.600.000

 

600.000

 

167.000

 

2.367.000

1

Aufsichtsratsvorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020. Mitglied des Aufsichtsrats sowie Stellvertretender Vorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019.

2

Stellvertretender Vorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

3

Stellvertretender Vorsitzender ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019.

4

Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019.

5

Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

6

Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020.

7

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. August 2020. Mitglied des Aufsichtsrats ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019.

Kennst du unseren Aufsichtsrat?

Mehr zum Aufsichtsrat