Sustainable Finance
Die Auswirkungen des Klimawandels sowie die sozialen Entwicklungen in der Gesellschaft und in den Lieferketten stellen uns vor immense Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, sind dedizierte Mittel zur Finanzierung von Nachhaltigkeitsinitiativen erforderlich. In diesem Abschnitt des Berichts geben wir einen Überblick über unsere Nachhaltigkeitsanleihe sowie über unseren Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Taxonomie, deren Ziel es ist, Investitionen in die richtige Richtung zu lenken. Des Weiteren berichten wir zu unserer Verantwortung in Bezug auf Steuern. Steuern geben Regierungen die finanziellen Mittel, um ihre Ziele zu verfolgen und ihrer Verantwortung zur Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Länder gerecht zu werden.
Nachhaltigkeitsanleihe
Im Jahr 2020 hat adidas erfolgreich seine erste Nachhaltigkeitsanleihe platziert. Der Erlös aus der Emission wird entsprechend dem ,Sustainability Bond Framework‘ des Unternehmens verwendet. adidas hat sich dazu verpflichtet, jährliche Informationen zur Verwendung der Erlöse sowie der Wirkungskennzahlen zu veröffentlichen. SIEHE TREASURY
In der folgenden Zusammenfassung werden ausgewählte KPIs zu ökologischen und sozialen Auswirkungen gemäß Kapitel 7 ‚Reporting‘ des adidas ‚Sustainability Bond Framework‘ dargestellt. Die im Zuteilungsbericht (,Allocation Report‘) aufgeführten Erlöse sind in die Kalkulation dieser KPIs eingeflossen.
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2022 |
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2021 |
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2020 |
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Berechtigte Kategorie: nachhaltige Materialien |
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Auswirkungen von Investitionen oder Ausgaben in die Nutzung nachhaltigerer Materialien |
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Anteil recycelter Polyester in adidas Bekleidungs- und Schuhkollektionen in %1 |
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96 |
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91 |
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71 |
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Anteil beschaffter nachhaltigerer Baumwolle in % |
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100 |
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100 |
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100 |
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Anzahl produzierter Paar Schuhe mit ,Parley Ocean Plastic‘ |
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> 26 Mio. |
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> 17 Mio. |
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> 15 Mio. |
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Berechtigte Kategorie: nachhaltige Prozesse |
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Auswirkungen von Investitionen oder Aufwendungen in die Verbesserung unserer betrieblichen Tätigkeit durch die Etablierung nachhaltigerer Prozesse |
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Absolute jährliche Reduzierung von CO2e-Nettoemissionen (in Tonnen) (Scope 1 und Scope 2) an eigenen Standorten2 |
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164.149 |
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138.411 |
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_3 |
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Anzahl an Gebäuden4 an eigenen Standorten mit Zertifizierung für Umweltmanagement (ISO 14001)/Gesundheits- und Sicherheitsmanagement (ISO 45001)/Energiemanagement (ISO 50001) |
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64/112/322 |
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64/63/327 |
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42/39/53 |
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Berechtigte Kategorie: soziales Engagement |
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Auswirkungen von Investitionen oder Aufwendungen (global und lokal) in die aktive Unterstützung und positive Beeinflussung von Communitys |
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Anzahl der finanzierten Projekte für ‚Black Ambition‘, ein Programm, das Schwarze Menschen oder Menschen mit lateinamerikanischer Herkunft bei der Gründung von Start-up-Unternehmen unterstützt |
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31 |
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34 |
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34 |
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Anzahl der Zuschüsse für von Schwarzen Unternehmer*innen geführte Kleinunternehmen im Rahmen von ,BeyGOOD‘, einer Initiative, die Unterstützung jener zum Ziel hat, die überproportional von sozialer und Rassenungerechtigkeit betroffen sind |
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276 |
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_5 |
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316 |
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Anzahl der Stipendien, die Studierenden an den HBCU-Partnerhochschulen von adidas im Rahmen der adidas ‚United Against Racism‘-Initiative bewilligt werden |
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55 |
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55 |
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108 |
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EU-Taxonomie
2020 erließ die EU die Verordnung (EU) 2020/852 zur Einführung des EU-Taxonomie-Rahmenwerks (‚Taxonomie‘). Die Taxonomie soll eine einheitliche Sprache und eine klare Definition dessen vorgeben, was als ‚nachhaltig‘ gilt, um Investitionen in Richtung nachhaltiger und wirtschaftlicher Aktivitäten zu lenken, die das Erreichen der EU-Klima- und Energieziele sowie der Ziele des ‚European Green Deal‘ unterstützen.
Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Eine Wirtschaftsaktivität gilt als taxonomiefähig, wenn sie in der Taxonomie genannt wird und möglicherweise zum Erreichen von mindestens einem der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Damit eine Aktivität als ökologisch nachhaltig, d. h. taxonomiekonform, erachtet und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Wesentlicher Beitrag: Die Aktivität leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele, indem sie die für diese Wirtschaftsaktivität festgelegten technischen Prüfkriterien erfüllt.
- Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH – ‚Do no significant harm‘): Die Aktivität erfüllt weitere Kriterien, mit denen erheblichen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Umweltziele vorgebeugt werden soll.
- Mindestschutz: Das Unternehmen, das die Aktivität ausführt, muss Mindestschutzmaßnahmen in Bezug auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechten, Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb, ergreifen.
Berichtsrahmen für das Geschäftsjahr 2022
In der Delegierten Verordnung [EU] 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomie sind Inhalt, Methodik und Darstellung der von Finanz- sowie Nicht-Finanzunternehmen offenzulegenden Informationen über den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten an ihren Geschäfts-, Investitions- oder Kreditvergabeaktivitäten festgelegt. Im Laufe des Jahres 2022 veröffentlichte die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen, die als Beratungsgremium der EU-Kommission für die Entwicklung der Taxonomie fungiert, einen detaillierten Entwurfsbericht über die technischen Prüfkriterien in Bezug auf die Umweltziele 3 bis 6. Gemäß diesem Entwurfsbericht werden die Kerngeschäftsaktivitäten von adidas – die Herstellung von Textilien und Schuhen sowie deren Vertrieb über den Groß- und Einzelhandel – von Umweltziel Nummer 4, ‚Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft‘, angesprochen. Darüber hinaus wurde im Oktober 2022 von der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen eine abschließende Empfehlung zu den ‚Mindestschutz‘-Kriterien herausgegeben. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 war die Taxonomie jedoch noch nicht in ihrer Gesamtheit in Kraft getreten. Folglich waren zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts die Frist für die vollumfängliche Taxonomie-Berichterstattungspflicht, die inhaltlichen Einzelheiten und die genaue Auslegung verschiedener Komponenten innerhalb der Verordnung noch unklar.1 Somit beschränken sich die Anforderungen an die Berichterstattung 2022 auf die ersten zwei Umweltziele (‚Klimaschutz‘ und ‚Anpassung an den Klimawandel‘), die sich nicht auf die wichtigsten Wirtschaftsaktivitäten unserer Branche beziehen. Im Gegensatz zum Vorjahr wird jedoch verlangt, Informationen über den Grad der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten vorzulegen und die entsprechenden KPI bezüglich Umsätzen (Umsatzerlösen), Investitionen (,CapEx‘) und betrieblichen Aufwendungen (,OpEx‘) offenzulegen. Darüber hinaus erließ die EU im Jahr 2022 Nachträge (Delegierte Verordnung [EU] 2022/1214) zur Delegierten Verordnung, die von den Unternehmen spezifische Angaben zu den Wirtschaftsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Nuklear- und dem fossilen Gasenergiesektor verlangen. Aufgrund des Betriebs eines Blockheizkraftwerks in Deutschland haben wir 2022 Aktivitäten diesbezüglich ausgeübt. Dies geschah jedoch in keinem wesentlichen Umfang, sodass die Offenlegungspflichten gemäß Anhang XII der Nachträge zur Delegierten Verordnung für adidas nicht gelten.
Beschreibung unseres Vorgehens für eine konforme Berichterstattung 2022
Aufbauend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der erstmaligen Berichterstattung über taxonomiefähige Aktivitäten aus dem Vorjahr war ein Kernteam innerhalb des Bereichs Corporate Finance von adidas für den Berichterstattungsprozess 2022 verantwortlich. Die Hauptaufgaben des Teams bestanden darin,
- die Funktions- und Fachexpert*innen – hauptsächlich aus den Abteilungen Rechnungswesen, Controlling, Personal- und Arbeitsmanagement, Beschaffungskette und Einzelhandel – zu den Anforderungen an die Berichterstattung mit besonderem Schwerpunkt auf den Kriterien für die Taxonomiekonformität zu schulen,
- einen strukturierten Prozess festzulegen, zu koordinieren und zu leiten, um alle taxonomierelevanten Informationen von den Fachexpert*innen zu erheben,
- die ausgewiesenen Informationen in Hinblick auf die Taxonomierelevanz, Genauigkeit und Vollständigkeit zu analysieren und zu überprüfen und
- sicherzustellen, dass alle neuen und aktualisierten taxonomierelevanten Veröffentlichungen, die im Laufe des Jahres zur Verfügung gestellt wurden, in diesem Bericht angemessen berücksichtigt wurden.
Bestimmung der taxonomiefähigen Aktivitäten
In einem ersten Schritt des Berichterstattungsprozesses für 2022 ermittelte das Kernteam die taxonomiefähigen Aktivitäten bei adidas, wie in der Taxonomie-Verordnung aufgeführt. Eine detaillierte Überprüfung der festgelegten Umweltziele ‚Klimaschutz‘ und ‚Anpassung an den Klimawandel‘ bestätigte, dass ‚Klimaschutz‘ das für adidas relevante Umweltziel ist. Die wichtigsten Wirtschaftsaktivitäten unseres Geschäftsmodells fallen jedoch nicht unter das Umweltziel ‚Klimaschutz‘, sodass wir keine umsatzrelevanten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten ausweisen können. Aufgrund der Vielzahl potenziell taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten wurde außerdem der Grundsatz der Wesentlichkeit im Vergleich zum Vorjahr weiterentwickelt und konsistent angewendet. Dementsprechend gilt eine Kategorie von Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiefähig, wenn der entsprechende KPI-Wert mindestens 10 Mio. € beträgt. Daher werden taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten, die mit dem Umweltziel ‚Klimaschutz‘ verbunden sind, für Aktivitätskategorien im Zusammenhang mit Bau- und Immobilienaktivitäten wie folgt ausgewiesen:
- 7.3. Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
- 7.7. Erwerb und Eigentum von Gebäuden (Anmietung von Gebäuden)
Dabei stehen die ermittelten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten fast ausschließlich im Zusammenhang mit der Anmietung von Gebäuden.
Bewertung der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Aktivitäten
In Anhang I der Delegierten Verordnung sind die Kriterien ‚Wesentlicher Beitrag‘ und ‚DNSH‘ im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten für das Umweltziel ‚Klimaschutz‘ festgelegt. Da sich die ermittelten taxonomiefähigen Aktivitäten auf den Kauf von Produkten potenziell taxonomiekonformer Aktivitäten beziehen, war die Durchführung der Taxonomiebewertung von der Vorlage der relevanten Informationen von Drittanbietern abhängig. Aufgrund des zu erwartenden Zeit- und Ressourcenaufwands, der für die Bewertung aller taxonomiefähigen Aktivitäten erforderlich ist, haben wir der Bewertung derjenigen taxonomiefähigen Aktivitäten Vorrang eingeräumt, die in Bezug auf Volumen und Wert am bedeutendsten sind und/oder aufgrund der Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen am ehesten taxonomiekonform sind. Dementsprechend konzentrierten wir uns auf die Bewertung der infrage kommenden Anmietungen von Distributionszentren, eigenen Einzelhandelsgeschäften und Geschäftsräumen. Die anwendbaren Kriterien ‚Wesentlicher Beitrag‘ und ‚DNSH‘, die in Abschnitt 7.7. des Anhangs I der Delegierten Verordnung aufgeführt sind, beziehen sich in erster Linie auf den Primärenergieverbrauch sowie auf die Klimarisiken und entsprechenden Anpassungslösungen im Zusammenhang mit den geleasten Gebäuden. Das für adidas hinsichtlich ‚Wesentlicher Beitrag‘ wichtigste Nachweis-Kriterium ist das Vorhandensein eines Energieausweises der Klasse A. Viele der infrage kommenden Gebäude befinden sich außerhalb von Europa, was einen Abgleich dieses EU-zentrierten Energieausweises an die in Nicht-EU-Ländern üblichen Standards und Rahmenwerke (z. B. LEED-Zertifizierung) erfordert. Entsprechend dem allgemein geringen Anteil an verfügbaren Nicht-Wohngebäuden in unseren Märkten, die diese Energiestandards einhalten, erfüllen nur wenige taxonomiefähige Anmietungen im Jahr 2022 dieses Kriterium. Dies gilt insbesondere für die taxonomiefähigen Anmietungen von Einzelhandelsgeschäften, bei denen die Möglichkeiten von adidas, Einfluss auf die Gestaltung und/oder Neuentwicklung von Einkaufszentren zu nehmen, in denen sich viele unserer Geschäfte befinden, sehr begrenzt sind. Außerdem handelt es sich bei bestimmten taxonomiefähigen Einzelhandelsmietobjekten um historische Gebäude, für die kein Energieausweis der Klasse A ausgestellt werden kann. Es gibt jedoch bestimmte taxonomiefähige Mietverträge in Verbindung mit Investitionen in große Distributionszentren in Suzhou (China) und Cheb (Tschechische Republik) sowie mit einer großen Investition in ein Geschäftsgebäude in Amsterdam (Niederlande), die die Kriterien des wesentlichen Beitrags erfüllen. Dies spiegelt die Verpflichtung von adidas, die eigenen Geschäftsbereiche zu dekarbonisieren, sowie unsere stärker ausgeprägte Fähigkeit wider, die Gestaltung und Entwicklung großer Immobilieninvestitionen in Verbindung mit unserer betrieblichen Infrastruktur zu beeinflussen. siehe eigene standorte
Das einzige anwendbare DNSH-Kriterium für Gebäudeanmietungen bezieht sich auf das Umweltziel ‚Anpassung an den Klimawandel‘, genauer auf die Durchführung einer soliden Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anlage A von Anhang I der Delegierten Verordnung. Ziel dieses Kriteriums ist erstens die Bewertung der Wesentlichkeit von Klimarisiken, die sich auf die Leistung der taxonomiefähigen Aktivität auswirken, wobei unterschiedliche Klimaprojektionen in Abhängigkeit von der erwarteten Lebensdauer der Aktivität berücksichtigt werden. Zweitens muss die Wirksamkeit von Anpassungslösungen zur Abschwächung des physischen Klimarisikos für die Aktivität bewertet werden. Bei der Bewertung haben wir die wichtigsten taxonomiefähigen Aktivitäten im Hinblick auf dieses DNSH-Kriterium priorisiert und dabei vorhandene Informationen über Klimarisiken und entsprechende Lösungen zur Risikominderung verwendet, die im Rahmen unserer regulären Geschäftsprozesse (z. B. für Versicherungszwecke) erhoben wurden. Infolgedessen standen nicht alle Informationen für eine vollständige und abschließende Bewertung zur Verfügung, die genau der in der Verordnung vorgeschriebenen Methodik und dem beschriebenen Umfang entspricht. Daher wurden die Gebäudeanmietungen als nicht taxonomiekonform bewertet.
Für die verbleibenden taxonomiefähigen Aktivitäten unter Kategorie 7.3. wurde eine strukturierte Bewertung der Taxonomiekonformität anhand der entsprechenden Kriterien in Anhang I der Delegierten Verordnung durchgeführt, soweit dies als sinnvoll und zweckmäßig erachtet wurde. Die entsprechenden Aktivitäten erfüllen zwar die Kriterien hinsichtlich ‚Wesentlicher Beitrag‘, sind jedoch als Folge der DNSH-Bewertung nicht taxonomiekonform.
Ermittlung und Meldung von Taxonomie-KPIs
- Umsatz-KPI
Es wurden keine taxonomiefähigen Umsätze/Umsatzerlöse ermittelt. - CapEx-KPI
Im Vergleich zu den in diesem Bericht angegebenen Investitionen von 695 Mio. € ergibt die Taxonomiedefinition von ‚CapEx‘ bei adidas einen Gesamtwert von 1.587 Mio. € (Nenner des ‚CapEx-KPI‘) (2021: 1.188 Mio. €). Der Nenner enthält gemäß der Definition der Taxonomie und wie in diesem Bericht offengelegt, Zugänge zu Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Nutzungsrechten und anderen immateriellen Vermögenswerten, vor Abschreibungen und Neubewertungen. Um den Zähler des CapEx-KPI zu berechnen, haben wir die Zugänge in Bezug auf die ermittelten taxonomiefähigen Aktivitäten, wie oben beschrieben, analysiert. Dabei haben wir verschiedene Kontrollmaßnahmen wie Plausibilitätsprüfungen und Abgleiche durchgeführt, um eine Doppelerfassung von Zugängen zu vermeiden. Insgesamt beläuft sich der entsprechende Zähler des taxonomiefähigen CapEx-KPI auf 867 Mio. € (2021: 604 Mio. €), woraus sich ein CapEx-KPI von 55 % taxonomiefähigen und 45 % nichttaxonomiefähigen CapEx ergibt. Der Großteil der taxonomiefähigen CapEx im Jahr 2022 (98 %) entfällt auf die Anmietung von Gebäuden und entspricht 853 Mio. €. Die übrigen taxonomiefähigen CapEx stehen im Zusammenhang mit der Installation energieeffizienter Geräte. Obwohl CapEx in Höhe von insgesamt 230 Mio. € das Kriterium des wesentlichen Beitrags erfüllen, werden CapEx in Höhe von 0 Mio. € als taxonomiekonform ausgewiesen.
Zusammenfassend beläuft sich der entsprechende Zähler des taxonomiekonformen CapEx-KPI auf 0 Mio. €. Es ergibt sich somit ein CapEx-KPI von 0 % taxonomiekonformen und 55 % nicht-taxonomiekonformen CapEx.
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CapEx |
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Anteil an Gesamt-CapEx |
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Wesentlicher Beitrag zur Minderung des Klimawandels |
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Einhaltung der DNSH-Kriterien |
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Einhaltung des Mindest-schutzes |
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Taxonomie-konforme CapEx |
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Taxonomie-konformer CapEx-Anteil |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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j/n |
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j/n |
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in Mio. € |
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Wirtschaftstätigkeiten |
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A. Taxonomiefähige Tätigkeiten |
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A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten |
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0 |
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0 % |
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A.2. Taxonomiefähige aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie-konforme Tätigkeiten) |
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867 |
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55 % |
|
230 |
|
27 % |
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n |
|
j |
|
0 |
|
0 % |
7.3. Installation, Wartung und Reparatur energie-effizienter Geräte |
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14 |
|
1 % |
|
14 |
|
100 % |
|
n |
|
j |
|
0 |
|
0 % |
7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
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853 |
|
54 % |
|
216 |
|
25 % |
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n |
|
j |
|
0 |
|
0 % |
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B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten |
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720 |
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45 % |
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Gesamt (A + B) |
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1.587 |
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100 % |
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- OpEx-KPI
Die Definition von OpEx gemäß der Taxonomie bezieht sich auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung, kurzfristige Mietverträge, Wartungs- und Reparaturkosten sowie bestimmte sonstige Ausgaben.2 Im Jahr 2022 ergibt sich daraus ein Gesamtwert von 862 Mio. € (Nenner des ‚OpEx-KPI‘) bei adidas (2021: 692 Mio. €) gegenüber den in diesem Bericht ausgewiesenen 22.511 Mio. € Umsatzerlösen und 10.260 Mio. € ‚OpEx‘. Im Kontext unseres Geschäftsmodells, das aus dem Design, der Entwicklung, der Produktion und der Vermarktung einer breiten Palette von Sport- und Sport-Lifestyle-Produkten besteht, erachten wir den Wert des Nenners des ‚OpEx-KPI‘ gemäß der Taxonomie als unbedeutend. Folglich und in Übereinstimmung mit der Verordnung veröffentlichen wir den Betrag der taxonomiefähigen OpEx und damit den Zähler des ‚OpEx-KPI‘ nicht. Die Informationen bieten den Leser*innen dieses Berichts keinen nennenswerten Mehrwert, da z. B. unsere Ausgaben für Forschung und Entwicklung an dieser Stelle nicht als taxonomiefähig angesehen würden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde der Zähler nur geringfügige OpEx im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationsaktivitäten enthalten. Aufgrund dieser Überlegungen geben wir den Zählerwert unseres taxonomiefähigen ‚OpEx-KPI‘ mit 0 € an (2021: 0 €). Daher können in diesem Bericht keine weiteren Informationen über die Konformität der taxonomiefähigen OpEx gegeben werden.
Ausführliche Informationen zu den Taxonomie-KPIs gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung finden sich in diesem Bericht. Siehe EU-Taxonomie-Tabellen
Mindestschutz
Der Mindestschutz ist Teil der Kriterien der Taxonomiekonformität und soll sicherstellen, dass Unternehmen, die ökologisch nachhaltige Aktivitäten durchführen, nicht gegen soziale Normen verstoßen und bestimmte Mindeststandards der Unternehmensführung einhalten. In ihrem Abschlussbericht an die EU-Kommission über den Mindestschutz hat die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen die Kriterien für den Mindestschutz näher erläutert und dargelegt, unter welchen Bedingungen die Unternehmen diese nicht einhalten:
Menschenrechte und Arbeitsrechte:
- Fehlen einer angemessenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (HRDD), wie sie in den UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen dargelegt ist, und/oder
- Nachgewiesene Anzeichen für die Verletzung von Gesetzen oder Menschenrechten
Besteuerung:
- Fehlen einer verantwortungsvollen Steuerpolitik, der Einhaltung von Vorschriften sowie angemessener Strategien und Verfahren für das Risikomanagement und/oder
- Beweise für einen Verstoß gegen das Steuerrecht
Korruption/Bestechung:
- Fehlende Verfahren zur Korruptionsbekämpfung und/oder
- Fälle von gerichtlichen Verurteilungen wegen Korruption
Fairer Wettbewerb:
- Mangelnde Förderung des Bewusstseins der Mitarbeitenden für die Bedeutung der Einhaltung aller geltenden Wettbewerbsgesetze und -vorschriften und/oder
- Fälle von gerichtlichen Verurteilungen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts
Nach der Veröffentlichung des Berichts über den Mindestschutz der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen bewerteten unsere Fachexperten aus den Bereichen Soziales und Umwelt, Steuern und Recht die Einzelheiten der jeweiligen Kriterien. Das Hauptziel dieser Bewertung war es, festzustellen, inwieweit die hier erwähnten Governance-Standards und Rahmenwerke bereits in den bestehenden adidas Richtlinien (z.B. adidas Menschenrechtsrichtlinie), Standardbetriebsverfahren (z. B. adidas Fair-Play-Verhaltenskodex) sowie im adidas Compliance-Managementsystem verankert sind. Besonderes Augenmerk wurde auf die Bewertung der Anforderungen im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitsrechten gelegt, um festzustellen, ob die sechs Schritte der HRDD, die in den UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen dargelegt sind, sowohl in unseren eigenen Geschäftsbereichen als auch in unserer Beschaffungskette wirksam umgesetzt werden.
Auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Bewertung gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die taxonomiefähigen Aktivitäten 2022 in einer Weise durchgeführt wurden, bei der eine der oben genannten Bedingungen der Nichteinhaltung vorlag. Dementsprechend kommen wir zu dem Schluss, dass die Taxonomie-Berichterstattung für die Zwecke des Jahres 2022 den Mindestschutz-Anforderungen entspricht. Weitere Einzelheiten über die Erfüllung der entsprechenden Kriterien durch adidas sind in diesem Bericht zu finden:
- Menschenrechte und Arbeitsrechte Siehe Soziale auswirkungen
- Besteuerung Siehe Unser Ansatz in bezug auf steuern
- Korruption/Bestechung Siehe Risiko- und Chancenbericht
- Fairer Wettbewerb Siehe Risiko- und Chancenbericht
Unser Engagement im Bereich Nachhaltigkeit spiegelt sich in den ehrgeizigen Zielen und zahlreichen Initiativen wider, die in diesem Bericht aufgeführt sind. Wir betrachten die EU-Taxonomie als ein potenzielles Instrument, um unsere Nachhaltigkeitsziele im Laufe der Zeit zu validieren und anzupassen, insbesondere sobald unsere Kerngeschäftsaktivitäten, die im Zusammenhang mit dem Umweltziel ‚Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft‘ stehen, berichtet werden müssen und eine einheitliche Auslegung aller für adidas relevanten Aspekte etabliert ist. Ein genauer Zeitrahmen hierfür war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht hinreichend vorhanden.
Ansatz in Bezug auf Steuern
Wir verpflichten uns, in den Ländern, in denen wir tätig sind, alle Steuervorschriften einzuhalten. Bei unseren Geschäftsentscheidungen müssen wir die Interessen unserer Stakeholder berücksichtigen, da wir nur so den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens gewährleisten können.
Wir unterhalten weder künstliche Strukturen noch strukturieren wir unser Unternehmen in einer Art, die Steuervermeidung zum Zweck hat. Eine Präsenz von adidas in sogenannten Niedrigsteuerländern steht im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten dort. Eine solche Präsenz wurde nicht allein mit dem Zweck ins Leben gerufen, unsere Steuerlast zu minimieren. Während steuerliche Überlegungen – wie viele andere Aspekte auch – Einfluss auf unsere Geschäftsentscheidungen haben, sind sie kein ausschlaggebender Faktor dafür.
Steuermanagement und Governance
Angesichts unserer vielfältigen Aktivitäten und der zahlreichen Standorte, an denen wir tätig sind, ist adidas überall auf der Welt zur Zahlung verschiedenster Steuern verpflichtet. Dazu zählen unter anderem Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, mitarbeiterbezogene Steuern wie z.B. Lohnsteuer und Lohnnebenkosten, Quellensteuern, Grundsteuern, Stempelsteuern und andere Steuern. Der Zweck unserer Steuerabteilung besteht darin, unsere Geschäftsziele zu unterstützen und zu fördern. Gleichzeitig ist die Abteilung dafür zuständig, die steuerrechtliche Compliance zu gewährleisten sowie steuerliche Risiken zu vermeiden bzw. zu minimieren.
Die Vorgehensweise in Bezug auf das Thema Steuern wird vom Vice President Corporate Tax vorgegeben und spiegelt sich in der Steuerstrategie, den Zielen und Richtlinien sowie in den internen Kontrollen wider. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen werden bei der Erarbeitung und Umsetzung unserer Steuerstrategie berücksichtigt. Unsere Steuerstrategie wird grundsätzlich einmal pro Jahr durch das Corporate-Tax-Team überprüft. Wesentliche Änderungen sind dabei von unserem Finanzvorstand zu genehmigen, der letztlich auch für die Einhaltung unserer Steuerstrategie verantwortlich ist.
Gemäß unseren Steuerrichtlinien sind die lokalen Direktor*innen und das lokale Management der einzelnen rechtlichen Einheiten für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften verantwortlich. Diese lokalen Teams werden bei ihrer Arbeit vom Corporate-Tax-Team des Unternehmens sowie von Steuerberater*innen unterstützt. Das Corporate-Tax-Team übt die globale Governance aus und ist für unsere Vorgehensweise in Bezug auf das Thema Steuern verantwortlich. Die Hauptaufgabe des Teams besteht darin, global steuerberatend tätig zu sein, Chancen und Risiken zu ermitteln bzw. zu steuern sowie die weltweite Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Durch die Zusammenarbeit mit den Geschäftsfunktionen versucht das Corporate-Tax-Team, die Bedürfnisse und Standpunkte der verschiedenen internen und externen Stakeholder zu verstehen, die Geschäftsziele zu unterstützen und darüber hinaus die ständige Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Für Anfragen externer Stakeholder zu unseren Steuerangelegenheiten sowie die diesbezügliche Kommunikation nach außen gilt unsere ‚Global Communication Guideline‘.
Unser Vorstand wird regelmäßig über steuerliche Angelegenheiten informiert. Dies schließt einen halbjährlichen Risikoprüfungsprozess mit ein, der gleichzeitig Bestandteil unseres steuerlichen Governance-Rahmens ist. Der Finanzvorstand bzw. der gesamte Vorstand, die vom Corporate-Tax-Team beraten werden, sind letztendlich für Entscheidungen zu verschiedenen Themen verantwortlich, darunter auch zu bedeutenden oder einmaligen Transaktionen mit potenziell erhöhtem Steuerrisiko (z. B. Mergers and Acquisition).
Unser ‚Fair Play‘-Verhaltenskodex (‚Code of Conduct‘) legt dar, welche Möglichkeiten den Beschäftigten zur Verfügung stehen, wenn sie unrechtmäßiges oder unethisches Verhalten bemerken. Dazu zählen auch anonyme Meldungen oder ‚Whistleblowing‘-Verfahren. Die Abschlussprüfung der adidas AG beinhaltet die Prüfung von Berichtsangaben mit steuerlichem Bezug.
Umgang mit Steuerbehörden
Wir sind an einer kooperativen Beziehung mit den Steuerbehörden interessiert. Wir beantworten formelle und informelle Informationsanfragen. Fallabhängig entscheiden wir, ob wir Geschäftsentwicklungen von besonderer Tragweite proaktiv an die örtlichen Steuerbehörden kommunizieren. Im Jahr 2022 waren wir in keinem der Länder, in dem wir tätig sind, in die öffentliche Politik in Bezug auf Steuerrecht oder Steuerrechtsänderungen involviert.
Steuerplanung
Wir stellen sicher, dass das steuerliche Profil unserer Aktivitäten mit den grundsätzlichen Betriebsstrukturen unserer Organisation übereinstimmt. Dementsprechend besitzen die Transaktionen kommerzielle oder wirtschaftliche Substanz und wir sehen von konstruierten oder künstlichen Arrangements ab. Unsere ‚Transfer Pricing Policy‘ (Verrechnungspreisrichtlinie) verlangt, dass konzerninterne Transaktionen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz durchgeführt werden. Folglich werden unsere Gewinne in den Ländern erzielt und versteuert, in denen die Wertschöpfung erfolgt ist.
1 Aufgrund des Zeit- und Ressourcenaufwands für die Erstellung des adidas Geschäftsberichts 2022 haben wir nur taxonomierelevante Veröffentlichungen berücksichtigt, die bis zum 27. Januar 2023 herausgegeben waren.
2 Unter sonstigen Ausgaben verstehen wir Ausgaben für Facility Management Services, also Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen.