Geschäftsbericht 2022

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Soziale Auswirkungen

 

 Durch unsere wirtschaftlichen Aktivitäten schaffen wir Mehrwert und leisten einen positiven Beitrag für die Gesellschaft. Ein Unternehmen unserer Größe und globalen Präsenz trägt jedoch auch Verantwortung für die sozialen Auswirkungen auf die Communitys, in denen es tätig ist. adidas bekennt sich zu seiner Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und ist sich der Wichtigkeit der angemessenen Sorgfaltsprüfung (,Due Diligence‘) bei der Erfüllung dieser gesellschaftlichen Verpflichtung bewusst. In diesem Zusammenhang bemühen wir uns um ein verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette, schützen die Rechte unserer Mitarbeiter*innen sowie der Beschäftigten in unseren Zulieferbetrieben durch unsere Arbeitsplatzstandards und machen unseren Einfluss geltend, um überall dort Veränderungen herbeizuführen, wo Menschenrechtsfragen mit unseren Geschäftsaktivitäten verknüpft sind.

Menschenrechte

Seit seiner Einführung im Jahr 1997 basiert unser Programm zum Schutz der Arbeits- und Menschenrechte auf der intensiven Einbindung von und Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern, um die dringendsten Menschenrechtsbelange, denen wir uns als Unternehmen gegenübersehen, verstehen und definieren zu können. Im Rahmen unserer umfassenderen Risikomanagementprozesse ergreifen wir Maßnahmen, um den Umfang und die Anwendung der Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechte und Umwelt (‚Human Rights and Environmental Due Diligence‘ – ‚HREDD‘) auszudehnen. Wir haben diejenigen Bereiche und Bewertungsverfahren definiert, die in Vorbereitung auf die Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getreten ist, evaluiert und gestärkt werden müssen. Im Zuge unserer HREDD-Anstrengungen haben wir uns 2022 unter anderem auf die folgenden Schwerpunkte konzentriert: Erstellung und Umsetzung unserer Menschenrechtsrichtlinie, Auseinandersetzung mit landesspezifischen Risiken in Verbindung mit unserem Sponsoring der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar und Auseinandersetzung mit den Risiken moderner Sklaverei innerhalb unserer Beschaffungskette durch fortlaufende Programme, um eine verantwortungsvolle Rekrutierung von Gastarbeiter*innen zu gewährleisten.

Im Jahr 2022 haben wir unsere Menschenrechtsrichtlinie eingeführt, die unsere Verpflichtung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte beschreibt und ein fortlaufendes Sorgfaltspflichtverfahren vorsieht, um die Risiken einer Involvierung in nachteilige Menschenrechtsauswirkungen durch unsere Geschäftsprozesse, Produkte oder Dienstleistungen bzw. über unsere Geschäftsbeziehungen zu ermitteln, anzugehen, zu bewerten und zu kommunizieren. Bei der Erarbeitung dieser Richtlinie haben wir umfassende Beratungsgespräche mit vielen verschiedenen internen Stakeholdern geführt, darunter wichtige Geschäftsfunktionen und Arbeitnehmervertreter*innen sowie externe Stakeholder, Zivilgesellschaft und Expert*innen für Business und Menschenrechte. Das Feedback dieser Stakeholder ist in die Inhalte unserer Menschenrechtsrichtlinie und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Umsetzung eingeflossen und hat unser Verständnis für die dringendsten Anliegen, denen wir uns als Unternehmen gegenübersehen, geschärft.

Wir setzen uns weiterhin für Verbesserungen bei der kontinuierlichen, unabhängigen Akkreditierung unseres auf die Beschaffungskette ausgerichteten Programms zur Einhaltung sozialer Standards durch die ‚Fair Labor Association‘ (,FLA‘) ein. Ganz im Sinne unserer Verpflichtung gegenüber den ‚Sporting-Chance-Prinzipien‘ haben wir auch weiterhin einen Sitz im Beirat des ,Centre for Sport and Human Rights‘.

Als Sponsor haben wir unsere Zusammenarbeit mit Stakeholdern im Rahmen der Ausrichtung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar intensiviert, wobei wir den Bedenken der Interessenverbände für Arbeitsrechte von Gastarbeiter*innen besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben. Dies mündete im August 2022 in die Veröffentlichung einer Erklärung, in der wir an die FIFA, das für die Organisation der WM 2022 verantwortliche ‚Supreme Committee for Delivery and Legacy‘ sowie das Arbeitsministerium von Katar appellierten, gemeinsam einen Abhilfefonds für die Arbeiter*innen zu diskutieren. Wir haben weiterhin verschiedene globale Gewerkschaften bei ihren Plänen für ein Informationszentrum für Gastarbeiter*innen in Katar unterstützt, das im Jahr 2023 als Folgeprojekt der Fußball-WM gestartet werden soll. Ferner haben wir geplante Schulungsmaßnahmen zu Sorgfaltspflicht und Arbeitsrechten für unsere Großhandelspartner in Doha zum Abschluss gebracht und erneut unsere Liste mit Zulieferern veröffentlicht, die für die Herstellung von Produkten für die WM 2022 verantwortlich waren.

Seit dem Militärputsch in Myanmar im Februar 2021 hat adidas die Lage im Land aufmerksam verfolgt und seine Besorgnis über Berichte über Gewalt, schwerwiegende Risiken für die Menschen- und Arbeitsrechte der Beschäftigten und die fragile soziale und wirtschaftliche Stabilität des Landes zum Ausdruck gebracht. Angesichts des erhöhten Risikos negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte in dem Land sind wir der Forderung der internationalen Stakeholder-Gemeinschaft und den internationalen Standards zur Sorgfaltspflicht – einschließlich der UN-Leitprinzipien und der OECD ­– gefolgt und haben unsere Sorgfaltspflichtprozesse für unsere wenigen Zulieferer in diesem Land verbessert. Wir werden weiterhin mit internationalen und lokalen Stakeholdern zusammenarbeiten und uns mit Branchenkollegen und Verbänden austauschen, um das sich wandelnde Geschäftsumfeld und die Situation vor Ort zu beobachten. Dazu gehört auch die Verfolgung des Status internationaler Sanktionen und Handelsabkommen.

Um verantwortungsvolle Einstellungspraktiken innerhalb der Beschaffungskette zu implementieren, unterstützt adidas weiterhin die Initiative ‚Corporate Responsibility in Eliminating Slavery and Trafficking‘ (‚CREST‘) der Internationalen Organisation für Migration (‚IOM‘). Anfang 2022 hat die IOM CREST eine neue Ressource für Unternehmen ins Leben gerufen – die ‚Migrant Worker Guidelines for Employers‘, also Leitlinien für Arbeitgeber zur ethisch korrekten und verantwortungsvollen Einstellung und Beschäftigung von Gastarbeiter*innen innerhalb ihrer Beschaffungsketten. adidas wurde dazu konsultiert und lieferte Input zur Erarbeitung dieser Ressource.

Transparenz und Anerkennung

In unseren jährlichen Stellungnahmen zu moderner Sklaverei, den jährlichen Fortschrittsberichten sowie weiteren öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite unseres Unternehmens und Kanälen relevanter Drittparteien haben wir erklärt, welche Maßnahmen wir zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in unserer globalen Beschaffungskette ergriffen haben, einschließlich der Dokumentation von Risiken und Abhilfemaßnahmen. Im Jahr 2022 haben wir unsere Einschätzung der Risiken moderner Sklaverei überprüft, um sicherzustellen, dass wir die potenziellen Risiken exakt ermitteln, und um Prioritäten für das weitere Vorgehen und Engagement im Jahr 2023 zu setzen.

In den letzten Jahren haben wir externe Anerkennung für unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte erhalten. adidas ist Branchenführer im ‚Corporate Human Rights Benchmark‘ der ,World Benchmarking Alliance‘ (‚WBA‘), führend im ‚KnowTheChain‘-Benchmark zu Zwangsarbeit als europäisches Unternehmen mit der höchsten Punktzahl und unter den ersten drei Unternehmen im erstmals 2021 durchgeführten ‚WBA Gender Benchmark‘.  adidas-group.com/Nachhaltigkeit

 

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Hinweis
Dieser Konzernlagebericht ist ein zusammengefasster Lagebericht. Er umfasst den Konzernlagebericht des adidas Konzerns und den Lagebericht der adidas AG.
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Erklärung zur Unternehmensführung