Geschäftsbericht 2022

en

Themenfilter

Ergebnisse

12 » Geschäfts- oder Firmenwerte

Die folgende Tabelle stellt die Überleitung des Nettowertes der Geschäfts- oder Firmenwerte dar:

Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. €

 

 

31. Dez. 2022

 

31. Dez. 2021

Geschäfts- oder Firmenwerte, brutto

 

1.680

 

1.630

Abzüglich: kumulierte Wertminderungsaufwendungen

 

–420

 

–402

Geschäfts- oder Firmenwerte, netto

 

1.260

 

1.228

adidas überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Basis der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Diese entsprechen der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittel­generierenden Einheiten wird auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss adidas die voraussichtlichen künftigen Cashflows der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren, herangezogen. Die Planung reflektiert die langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelt insgesamt für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider. Darüber hinaus erwartet adidas mittelfristig eine Verbesserung der operativen Marge auf einen niedrigen zweistelligen Wert für das Unternehmen bis 2026, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wird. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der zukünftigen Steuerzahlungen basiert auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Cashflows über diesen vierjährigen Zeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 1,7 % (2021: 1,7 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.

Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten, jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die angewandten Diskontierungssätze sind Nachsteuersätze und spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider.

Als Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), Nordamerika, China, Asien-Pazifik und Lateinamerika. Zum Ende der Geschäftsjahre 2022 und 2021 belief sich die Gesamtzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf jeweils fünf.

Im Rahmen der Wertminderungstests für Geschäfts- und Firmenwerte bestand für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 kein Wertminderungsbedarf.

Die den jeweiligen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen angewendeten Diskontierungssätze gestalten sich wie folgt:

Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte

 

 

Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. €

 

Diskontierungssatz nach Steuern

 

 

31. Dez. 2022

 

31. Dez. 2021

 

31. Dez. 2022

 

31. Dez. 2021

EMEA

 

720

 

700

 

12,0 %

 

8,2 %

Nordamerika

 

77

 

77

 

9,8 %

 

7,3 %

China

 

299

 

290

 

10,7 %

 

7,9 %

Asien-Pazifik

 

164

 

161

 

10,8 %

 

7,9 %

Gesamt

 

1.260

 

1.228

 

 

 

 

Eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. 0,5 Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 6,5 % würde bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Nordamerika zu keinem Wertminderungsbedarf führen.

Bei den verbleibenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten würde weder eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. 6 Prozentpunkte noch eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 40 % zu einem Wertminderungsbedarf führen.

Künftige Veränderungen der zu erwartenden Zahlungsströme und Diskontierungssätze können in der Zukunft zu Wertminderungen der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte führen.

Der größte Teil dieser Geschäfts- oder Firmenwerte wird in US-Dollar geführt. Der Effekt aus der Währungsumrechnung stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte, netto in Mio. €

 

 

EMEA

 

Nord­amerika

 

China

 

Asien-Pazifik

 

Gesamt

31. Dezember 2021

 

700

 

77

 

290

 

161

 

1.228

Währungsumrechnungs­effekte

 

20

 

–0

 

9

 

3

 

32

31. Dezember 2022

 

720

 

77

 

299

 

164

 

1.260