39 » Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
adidas hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen. Die Restlaufzeiten dieser Verträge stellen sich wie folgt dar:
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31. Dez. 2022 |
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31. Dez. 2021 |
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Innerhalb eines Jahres |
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1.251 |
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1.345 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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2.974 |
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3.352 |
Über fünf Jahre |
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717 |
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1.015 |
Gesamt |
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4.942 |
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5.712 |
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen mit Laufzeiten über fünf Jahre haben zum 31. Dezember 2022 Restlaufzeiten von bis zu 22 Jahren.
Im Vergleich zum 31. Dezember 2021 hat es keine signifikanten Neuverträge oder Verlängerungen gegeben, sodass der Rückgang der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen hauptsächlich die jährliche Amortisation reflektiert.
adidas hat sonstige finanzielle Verpflichtungen und Mietverpflichtungen, die folgende Laufzeiten haben:
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31. Dez. 2022 |
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31. Dez. 2021 |
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Innerhalb eines Jahres |
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80 |
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84 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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197 |
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238 |
Über fünf Jahre |
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79 |
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74 |
Gesamt |
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356 |
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396 |
Die Verträge haben Restlaufzeiten von einem Jahr bis 10 Jahre und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln.
Dienstleistungsverträge
adidas hat bestimmte Logistik- und EDV-Funktionen ausgelagert. In diesem Zusammenhang hat der Konzern langfristige Verträge abgeschlossen. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen haben die folgenden Fälligkeiten:
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31. Dez. 2022 |
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31. Dez. 2021 |
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Innerhalb eines Jahres |
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397 |
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276 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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481 |
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361 |
Über fünf Jahre |
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3 |
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29 |
Gesamt |
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881 |
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666 |
Eventualverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2022 bestehen Eventualverbindlichkeiten in Zusammenhang mit Garantien aus Leasingverträgen in Höhe von 73 Mio. €. Diese beziehen sich hauptsächlich auf das Reebok Geschäft und konnten bei dessen Veräußerung nicht beendet werden.
Prozess- und sonstige rechtliche Risiken
Das Unternehmen ist gegenwärtig in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die sich aus der normalen Geschäftstätigkeit, hauptsächlich im Zusammenhang mit Distributionsverträgen, gewerblichen Schutz- und Urheberrechten sowie Partnerschaftsverträgen, ergeben. Sofern die eventuelle Verbindlichkeit zuverlässig geschätzt werden kann, sind die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Das Management vertritt die Ansicht, dass eventuelle Verpflichtungen aus diesen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben werden. SIEHE ERLÄUTERUNG 19
Das Unternehmen befindet sich gegenwärtig in einer Auseinandersetzung mit den lokalen Finanzbehörden in Südafrika (SARS) bezüglich Zöllen auf importierte Produkte. Im Juni 2018 hat SARS einen Bescheid über Zollabgaben (inklusive Zinsen und Bußgeldern) für die Jahre 2007 bis 2013 in Höhe von 1.871 Mio. ZAR (103 Mio. €) erlassen. adidas hat eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung beantragt und 2019 Einspruch gegen den Bescheid vor dem Oberlandesgericht in Südafrika eingelegt. Falls das Gericht zugunsten SARS entscheidet, wird adidas Berufung vor dem obersten Bundesgericht von Südafrika einlegen. Aufgrund externer Rechtsgutachten geht das Management derzeit davon aus, dass die Forderung von SARS zu keinem Zahlungsabfluss führen wird. Aus diesem Grund ist keine Rückstellung in der Konzernbilanz berücksichtigt worden.
Im Zusammenhang mit den finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Reebok India Company im Jahr 2012 sind verschiedene rechtliche Unsicherheiten identifiziert worden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das letztliche Risiko nicht abschließend bestimmt werden. Basierend auf den Einschätzungen externer Berater*innen und interner Bewertungen geht das Management davon aus, dass das Eintreten eines Mittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist. Somit wird es keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Aktiva und Passiva, die Finanzlage und den Gewinn des Unternehmens geben.
Im Oktober 2018 wurde ein ehemaliger Mitarbeitender eines US-Tochterunternehmens wegen Straftaten in Zusammenhang mit Betrug und unrechtmäßigen Zahlungen an bestimmte College-Basketballspieler bzw. deren Familien während seiner Tätigkeit bei dem US-Tochterunternehmen verurteilt. Das US-Tochterunternehmen arbeitete mit der vollumfänglichen Unterstützung des Unternehmens mit den Anklagebehörden zusammen, u. a. durch eine interne Untersuchung mithilfe einer externen Rechtsberatung. Das Management geht davon aus, dass die Auswirkungen der Handlungen des ehemaligen Mitarbeitenden keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben werden.
Im Jahr 2012 brachte sowohl adidas als auch Nike Schuhe mit gestricktem Obermaterial auf den Markt. Die Produkte von Nike tragen die Bezeichnung ,Flyknit‘, die Schuhe von adidas ,Primeknit‘. Seit 2012 haben beide Unternehmen verschiedene Gerichtsverfahren in Europa und den USA eingeleitet, die die Patente des jeweils anderen Unternehmens im Bereich des gestrickten Obermaterials angegriffen haben.
Im Dezember 2021 hat Nike bei der Internationalen Handelskommission der USA (International Trade Commission – ITC) ein Verfahren gegen adidas eingeleitet. Nike behauptet, dass bestimmte adidas Schuhe sechs US-Patente verletzen, die die Flyknit-Technologie von Nike abdecken. Nike hat insbesondere beantragt, dass die ITC (i) die Einfuhr von adidas Schuhen in die USA verbietet, die die sechs US-Flyknit-Patente von Nike verletzen, und (ii) eine dauerhafte Verfügung erlässt, die es adidas verbietet, gestrickte Schuhprodukte in die USA einzuführen, zu vertreiben, zu vermarkten, anzubieten oder zu verkaufen, die Nikes sechs US-Flyknit-Patente verletzen.
Parallel dazu hat Nike eine Klage wegen Patentverletzung gegen die adidas AG, adidas North America, Inc. und adidas America, Inc. beim US-Bezirksgericht in Portland/Oregon eingereicht. Nike behauptet, dass bestimmte adidas Schuhprodukte mit gestricktem Obermaterial neun von Nikes US-Patenten zur Flyknit-Technologie verletzen. Nike fordert (i) eine gerichtliche Verfügung, die adidas daran hindert, Nikes Patente zu verletzen, und (ii) Schadensersatz von adidas für vergangene Verkäufe von Primeknit-Produkten in den USA. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht ist ausgesetzt worden, bis die ITC eine Entscheidung gefällt hat.
adidas und Nike haben im August 2022 ihre Streitigkeiten beigelegt. Auf Antrag beider Parteien haben die ITC und das US-Bezirksgericht die anhängigen Verfahren eingestellt.
Im Zusammenhang mit der Beendigung der Yeezy Partnerschaft hat adidas ein Schiedsverfahren gegen Ye und von ihm kontrollierte Unternehmen (Beklagte) eingeleitet, in dem es unter anderem Schadensersatz geltend macht. In diesem Zusammenhang erhoben die Beklagten wiederum Ansprüche gegen adidas im Wege der Widerklage. Das Management geht derzeit davon aus, dass die von den Beklagten erhobenen Forderungen zu keinem Zahlungsabfluss führen werden.