41 » Sonstige Angaben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Mitarbeiterzahlen stellen sich im Jahresdurchschnitt wie folgt dar:
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1. Jan. 2022 bis |
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1. Jan. 2021 bis |
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Einzelhandel |
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31.698 |
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32.678 |
Vertrieb |
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3.204 |
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3.359 |
Logistik |
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8.530 |
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8.558 |
Marketing |
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4.742 |
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4.481 |
Zentrale Verwaltung |
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5.287 |
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4.917 |
Produktion |
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520 |
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479 |
Forschung und Entwicklung |
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1.051 |
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954 |
Informationstechnologie |
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4.810 |
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3.535 |
Gesamt |
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59.842 |
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58.959 |
Honorar für Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses
Das als Aufwand erfasste Honorar für Abschlussprüfungen umfasst die Aufwendungen der adidas AG, Herzogenaurach, sowie aller deutschen Tochterunternehmen der adidas AG. Das Honorar der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Abschlussprüfungsleistungen beträgt im Geschäftsjahr 2022 2,0 Mio. € (2021: 1,6 Mio. €); davon entfallen auf das Vorjahr 0,2 Mio. € (2021: 0,3 Mio. €).
Für Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer wurden 0 Mio. € (2021: 0,1 Mio. €), für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers wurden 0,3 Mio. € (2021: 0,3 Mio. €) und für sonstige Leistungen des Abschlussprüfers wurden 0,2 Mio. € (2021: 0,3 Mio. €) aufgewendet.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der adidas AG sowie die Prüfung des Jahresabschlusses ihres Tochterunternehmens, der adidas CDC Immobilieninvest GmbH.
Andere Bestätigungsleistungen betreffen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Bestätigungsleistungen, wie die Prüfung der nicht finanziellen Erklärung, die European-Market-Infrastructure-Regulation-(EMIR)-Prüfungen nach § 20 WpHG, Prüfungen gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV), die Erteilung von Comfort Lettern und andere vertraglich vereinbarte Bestätigungsleistungen.
Die sonstigen Leistungen betreffen insbesondere eine Statusüberprüfung hinsichtlich der Ermittlung eines nicht finanziellen KPI.
Bezüge von Aufsichtsrat und Vorstand der adidas AG
Aufsichtsrat
Die gemäß der Satzung der adidas AG an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende jährliche Gesamtvergütung belief sich inklusive Steuergelder auf insgesamt 2,8 Mio. € (2021: 2,2 Mio. €).
Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2022 keine Kredite oder Vorschusszahlungen von der Gesellschaft.
Dieser Konzernabschluss enthält weitere Informationen über eine bestehende Markenbotschaftervereinbarung zwischen adidas International, Inc. und dem Aufsichtsratsmitglied Jackie Joyner-Kersee. ERLÄUTERUNG 40
Vorstand
Die Gesamtbezüge (aufwandsbasiert) der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2022 22,0 Mio. € (2021: 30,8 Mio. €); davon entfielen auf kurzfristig fällige Leistungen 6,5 Mio. € (2021: 13,1 Mio. €). Eine anteilsbasierte Vergütung wurde nicht gewährt (2021: 14,2 Mio. €). Der Aufwand für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstzeitaufwand der Pensionszusage für Vorstandsmitglieder) betrug im Geschäftsjahr 2022 3,5 Mio. € (2021: 3,5 Mio. €). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionszusagen für Mitglieder des Vorstands betrug zum 31. Dezember 2022 15,3 Mio. € (2021: 15,3 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2022 bestehen keine Rückstellungen für kurz- und langfristige variable Vergütungskomponenten für Mitglieder des Vorstandes (2021: 13,4 Mio. €).
Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat ist Kasper Rorsted mit Ablauf des 11. November 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden. Für die verbliebene Laufzeit seines Dienstvertrages vom 12. November bis 31. Dezember 2022 wurde weiter die vertragliche Grundvergütung in Höhe von insgesamt 0,3 Mio. € gewährt. Darüber hinaus wurde eine einmalige Abfindungsleistung in Höhe von 12,0 Mio. € brutto als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung seines Dienstvertrages vereinbart, die zum 31. Dezember 2022 als Verbindlichkeit ausgewiesen war und als Leistungen aus der Beendigung der Vorstandstätigkeit in der Gesamtvergütung berücksichtigt ist. Die Aufhebungsvereinbarung sieht des Weiteren die Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot von 18 Monaten in Höhe von 0,2 Mio. € brutto pro Monat vor.
Derzeitige Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2022 keine Kredite oder Vorschusszahlungen.
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und Vorstands nach §314 (1) i.V.m. §315e HGB
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2022 6,5 Mio. € (2021: 13,1 Mio. €). Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2022 kein LTIP Bonus gewährt (2021: 14,2 Mio. €). Ein gewährter LTIP-Bonus muss nach Abzug anfallender Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe in den Erwerb von adidas AG Aktien investiert werden. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Halteperiode. Diese Halteperiode endet mit Ablauf des vierten Geschäftsjahres, welches auf das Jahr der Leistungserbringung (‚Performance-Jahr’) folgt. Erst nach Ablauf der Halteperiode gilt der LTIP-Auszahlungsbetrag als erdient und die Vorstandsmitglieder können über die Aktien frei verfügen. Der für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehaltene Betrag ist dagegen bereits im Zeitpunkt der Auszahlung nach Feststellung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat vollständig erdient. Die Minderung der Gesamtbezüge im Vergleich zum Vorjahr beruht im Wesentlichen darauf, dass den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 kein Performance-Bonus gewährt wurde.
Die gemäß der Satzung der adidas AG an die Aufsichtsratsmitglieder zu zahlende jährliche Gesamtvergütung belief sich inklusive Sitzungsgelder auf insgesamt 2,8 Mio. € (2021: 2,2 Mio. €).
Frühere Vorstandsmitglieder bzw. ihre Hinterbliebenen erhielten im Geschäftsjahr 2022 Bezüge in Höhe von insgesamt 16,7 Mio. € (2021: 4,3 Mio. €). Dieser Betrag beinhaltet die einmalige Abfindungsleistung in Höhe von 12,0 Mio. € brutto als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung des Dienstvertrages von Kasper Rorsted, die zum 31. Dezember 2022 als Verbindlichkeit ausgewiesen war.
Für die bis zum 31. Dezember 2005 ausgeschiedenen früheren Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden Pensionsrückstellungen gebildet, die zum 31. Dezember 2022 vor Saldierung mit dem Vermögen des ,adidas Pension Trust e. V.‘ insgesamt 28,6 Mio. € (2021: 43,0 Mio. €) betrugen. Für sechs frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem 31. Dezember 2005 ausgeschieden sind, bestehen Pensionsverpflichtungen, die über einen Pensionsfonds bzw. über einen Pensionsfonds in Kombination mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse abgedeckt sind. Hieraus ergeben sich mittelbare Verpflichtungen in Höhe von 35,0 Mio. € (2021: 47,0 Mio. €), für die aufgrund der Finanzierung über den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse keine Rückstellungen gebildet wurden. Für zwei frühere Mitglieder des Vorstands, die zum oder nach dem 31. Dezember 2019 ausgeschieden sind, bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3,1 Mio. € (2021: 3,9 Mio €).
Unternehmen, die von der Befreiung gemäss § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen
Das Tochterunternehmen adidas CDC Immobilieninvest GmbH, Herzogenaurach, macht von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.