43 » Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Rahmen der Veröffentlichung der Finanzprognose am 9. Februar 2023 wurde bekannt gegeben, dass das Unternehmen weiterhin verschiedene Optionen zur künftigen Nutzung seines Bestands an Yeezy-Produkten prüft. Sollte das Unternehmen unwiderruflich beschließen, seinen aktuellen Bestand an Yeezy-Produkten nicht zu verwenden, würde dies die Abschreibung des Yeezy-Bestands nach sich ziehen und das Betriebsergebnis des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 um 0,5 Mrd. € reduzieren. Dieser Effekt ist, ebenso wie der erwartete Umsatzverlust in Höhe von rund 1,2 Mrd. € und der korrespondierende operative Verlust in Höhe von rund 0,5 Mrd. €, in der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 berücksichtigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 ging das Unternehmen davon aus die Vorräte zu verwerten und somit sind diese als werthaltig eingestuft. Wäre vor dem Bilanzstichtag entschieden worden, dass die Vorräte nicht verwertet werden, hätte dies im Jahr 2022 zu einer Abschreibung auf Vorräte in Höhe von 0,4 Mrd. € und einer Drohverlustrückstellung in Höhe von 0,1 Mrd. € geführt. Weitere wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (z. B. Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte) hätten sich daraus nicht ergeben.
Des Weiteren sind keine unternehmensspezifischen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben könnten.
Tag der Aufstellung
Der Vorstand der adidas AG hat den Konzernabschluss am 21. Februar 2023 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Herzogenaurach, den 21. Februar 2023
Der Vorstand der adidas AG