Geschäftsbericht 2023

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Sustainable Finance

Die Auswirkungen des Klimawandels sowie die sozialen Entwicklungen in der Gesellschaft und in den Lieferketten stellen uns vor immense Herausforderungen. Um diesen zu begegnen, sind dedizierte Mittel zur Finanzierung von Nachhaltigkeitsinitiativen erforderlich. In diesem Abschnitt geben wir einen Überblick über unsere Nachhaltigkeitsanleihe sowie über unseren Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Taxonomie, deren Ziel es ist, Investitionen in Richtung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Des Weiteren berichten wir zu unserer Verantwortung in Bezug auf Steuern. Steuern geben Regierungen die finanziellen Mittel, um ihre Ziele zu verfolgen und ihrer Verantwortung zur Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Länder gerecht zu werden.

Nachhaltigkeitsanleihe

Im Jahr 2020 hat adidas erfolgreich seine erste Nachhaltigkeitsanleihe platziert. Der Erlös aus der Emission wird entsprechend dem ,Sustainability Bond Framework‘ des Unternehmens verwendet. adidas hat sich verpflichtet, bis zur vollständigen Zuteilung der Erlöse jährliche Informationen über die Verwendung der Erlöse sowie der Wirkungskennzahlen zu veröffentlichen. Seit September 2023 hat adidas die vollständige Zuteilung der Nettoerlöse realisiert. SIEHE TREASURY

In der folgenden Zusammenfassung werden ausgewählte KPIs zu ökologischen und sozialen Auswirkungen gemäß Kapitel 7 ‚Reporting‘ des ‚adidas Sustainability Bond Framework‘ dargestellt. Die im Zuteilungsbericht (,Allocation Report‘) aufgeführten Erlöse sind in die Kalkulation dieser KPIs eingeflossen.

Nachhaltigkeitsanleihe: Auswirkungen

 

 

2023

 

2022

 

2021

 

 

 

 

 

 

 

Berechtigte Kategorie: nachhaltige Materialien

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen von Investitionen oder Ausgaben in die Nutzung nachhaltigerer Materialien

 

 

 

 

 

 

Anteil recycelter Polyester in adidas Bekleidungs- und Schuhkollektionen in %

 

99

 

96

 

91

Anteil beschaffter nachhaltigerer Baumwolle in %

 

100

 

100

 

100

Anzahl produzierter Paar Schuhe mit ,Parley Ocean Plastic‘

 

> 2 Mio.

 

> 26 Mio.

 

> 17 Mio.

 

 

 

 

 

 

 

Berechtigte Kategorie: nachhaltige Prozesse

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen von Investitionen oder Aufwendungen in die Verbesserung unserer betrieblichen Tätigkeit durch die Etablierung nachhaltigerer Prozesse

 

 

 

 

 

 

Absolute jährliche Reduzierung von CO2e-Nettoemissionen (in Tonnen) (Scope 1 und Scope 2) an eigenen Standorten1

 

164.236

 

164.149

 

138.411

Anzahl an Gebäuden2 an eigenen Standorten mit Zertifizierung für Umweltmanagement (ISO 14001)/Gesundheits- und Sicherheitsmanagement (ISO 45001)/Energiemanagement (ISO 50001)

 

70/140/324

 

64/112/322

 

64/63/327

 

 

 

 

 

 

 

Berechtigte Kategorie: soziales Engagement

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen von Investitionen oder Aufwendungen (global und lokal) in die aktive Unterstützung und positive Beeinflussung von Communitys

 

 

 

 

 

 

Anzahl der finanzierten Projekte für ‚Black Ambition‘, ein Programm, das Schwarze Menschen oder Menschen mit lateinamerikanischer Herkunft bei der Gründung von Start-up-Unternehmen unterstützt

 

32

 

31

 

34

Anzahl der Zuschüsse für von Schwarzen Unternehmer*innen geführte Kleinunternehmen im Rahmen von ,BeyGOOD‘, einer Initiative, die Unterstützung jener zum Ziel hat, die überproportional von sozialer und Rassenungerechtigkeit betroffen sind

 

1.000

 

276

 

3

Anzahl der Stipendien, die Studierenden an den HBCU-Partnerhochschulen von adidas im Rahmen der adidas ‚United Against Racism‘-Initiative bewilligt werden

 

55

 

55

 

55

1

Eigene Standorte umfassen Büros, Distributionszentren, Produktionsstätten und Einzelhandelsgeschäfte.

2

Zum Jahresende.

3

Extern verwaltete Verteilung der Zuschüsse für von Schwarzen Unternehmer*innen geführte Kleinunternehmen im Rahmen von ,BeyGOOD‘ von 2021 auf 2022 verschoben.

EU-Taxonomie

 

2020 erließ die EU die Verordnung (EU) 2020/852 zur Einführung des EU-Taxonomie-Rahmenwerks (‚Taxonomie‘). Die Taxonomie soll eine einheitliche Sprache und eine klare Definition dessen vorgeben, was als ‚nachhaltig‘ gilt, um Investitionen in Richtung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu lenken, die das Erreichen der EU-Klima- und Energieziele sowie der Ziele des ‚European Green Deal‘ unterstützen.

Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als taxonomiefähig, wenn sie in einer der Delegierten Verordnungen der Taxonomie beschrieben ist und das Potenzial hat, zur Erreichung mindestens eines der folgenden sechs Umweltziele beizutragen:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit eine Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, d. h. taxonomiekonform, erachtet und ausgewiesen werden kann, muss sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Wesentlicher Beitrag: Die Tätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem der Umweltziele, indem sie die für diese Wirtschaftstätigkeit festgelegten technischen Prüfkriterien erfüllt.
  • Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (‚Do No Significant Harm‘ – ‚DNSH‘): Durch die Erfüllung weiterer Kriterien kann nachgewiesen werden, dass die Tätigkeit keines der übrigen Umweltziele erheblich beeinträchtigt.
  • Mindestschutz: Das Unternehmen, das die Tätigkeit ausführt, muss Mindestschutzmaßnahmen in Bezug auf die Menschenrechte, einschließlich Arbeitsrechten, Bestechung/Korruption, Besteuerung und fairem Wettbewerb, ergreifen und einhalten.

Umfang der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2023

In der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomie sind Inhalt, Methodik und Darstellung der von Finanz- sowie Nicht-Finanzunternehmen offenzulegenden Informationen über den Anteil ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten an ihren Geschäfts-, Investitions- oder Kreditvergabeaktivitäten festgelegt. Mit Einführung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Jahr 2021 und deren Ergänzung im Jahr 2023 (Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485) hat die EU die Voraussetzungen festgelegt, anhand derer bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und/oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob diese Wirtschaftstätigkeit keines der übrigen Umweltziele erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus hat die EU im Jahr 2023 die Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 erlassen, in der die Kriterien für die Taxonomiefähigkeit und -konformität der Wirtschaftstätigkeiten für die verbleibenden vier oben genannten Umweltziele festgelegt sind. Für das erste Jahr der Anwendung, bei adidas die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2023, muss für die verbleibenden vier Umweltziele jedoch nur der Anteil der taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Tätigkeiten an den KPIs Gesamtumsatz (Umsatzerlös), Investitionen (‚CapEx‘) und die betriebliche Aufwendungen (,OpEx‘) offengelegt werden. Für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind, wie im Vorjahr, Angaben zum Grad der Taxonomiekonformität der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten sowie zu den entsprechenden finanziellen KPIs zu machen. Die Kerngeschäftsaktivitäten von adidas – die Herstellung von Textilien und Schuhen sowie deren Vertrieb über Groß- und Einzelhandel – sind trotz der Erweiterung der Offenlegungsanforderungen der Taxonomie im Jahr 2023 nicht in den Delegierten Verordnungen enthalten und fallen daher unter keines der sechs Umweltziele. Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 sind wir zusätzlich verpflichtet, spezifische Angaben zu den Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Nuklear- und dem fossilen Gasenergiesektor zu machen. Aufgrund des Betriebs eines Blockheizkraftwerks in Deutschland haben wir 2023 diesbezügliche Tätigkeiten durchgeführt. Dies geschah jedoch analog zu 2022 in keinem wesentlichen Umfang, sodass die detaillierten Offenlegungsanforderungen gemäß Anhang XII der Delegierten Verordnung für adidas nicht gelten.

Beschreibung unseres Vorgehens für eine konforme Berichterstattung 2023

Für den Berichterstattungsprozess 2023 war wie in Vorjahren ein Kernteam innerhalb des Bereichs Corporate Finance von adidas verantwortlich. Die Hauptaufgaben des Teams bestanden darin,

  • die Funktions- und Fachexpert*innen – hauptsächlich aus den Abteilungen Rechnungswesen, Controlling, HR Workplaces, Beschaffungskette und Einzelhandel – zu den Anforderungen an die Berichterstattung mit besonderem Schwerpunkt auf den Kriterien für die Taxonomiekonformität zu schulen,
  • einen strukturierten Prozess festzulegen, zu koordinieren und zu leiten, um alle taxonomierelevanten Informationen von den Fachexpert*innen zu erheben,
  • die ausgewiesenen Informationen in Hinblick auf die Taxonomierelevanz, Genauigkeit und Vollständigkeit zu analysieren und zu überprüfen und
  • sicherzustellen, dass alle neuen und aktualisierten taxonomierelevanten Veröffentlichungen, die im Laufe des Jahres zur Verfügung gestellt wurden, in diesem Bericht angemessen berücksichtigt wurden.

Bestimmung der taxonomiefähigen Aktivitäten

Das Kernteam überprüfte die neuen Delegierten Verordnungen zur Taxonomieverordnung, sobald sie vorlagen, und analysierte deren Auswirkungen auf die Offenlegungsanforderungen gegenüber 2022, um Genauigkeit und Vollständigkeit unserer Berichterstattung sicherzustellen. Obwohl, wie oben erwähnt, die Berichterstattungspflicht seit Anfang 2024 alle sechs Umweltziele umfasst, bleiben die wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten unseres Geschäftsmodells außerhalb des Geltungsbereichs, sodass wir keine umsatzrelevanten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zu berichten haben. Daraus ergeben sich für das Jahr 2023 folgende taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten:

  • 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (einschließlich Leasing von Firmenwagen)
  • 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten (z. B. LED-Beleuchtung in Einzelhandelsgeschäften)
  • 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden (einschließlich Anmietung von Gebäuden)

Bewertung der Taxonomiekonformität taxonomiefähiger Tätigkeiten

Für die taxonomiefähigen Tätigkeiten von adidas gilt das Umweltziel Klimaschutz, nicht Anpassung an den Klimawandel, da diese Aktivitäten einen positiven Einfluss auf unsere CO2-Bilanz haben sollen. Daher wurden die taxonomiefähigen Tätigkeiten anhand der Kriterien ‚Wesentlicher Beitrag‘ und ‚DNSH‘ im Sinne von Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 bewertet. Da sich die ermittelten taxonomiefähigen Tätigkeiten auf den Kauf von Produkten potenziell taxonomiekonformer Tätigkeiten beziehen, war die Durchführung der Taxonomiebewertung von der Bereitstellung der relevanten Informationen von den jeweiligen Drittanbietern abhängig. Aufgrund des zu erwartenden Zeit- und Ressourcenaufwands für die Bewertung aller Einzelprojekte und Posten, die zu den taxonomiefähigen Tätigkeiten beitragen, haben wir der Bewertung derjenigen taxonomiefähigen Aktivitäten Priorität eingeräumt, die in Bezug auf ihren Wert am wesentlichsten und/oder in Bezug auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen am ehesten taxonomiekonform sind.

Taxonomiefähige Anmietung von Gebäuden bezieht sich auf Anmietungen von Lager-/Distributionszentren, eigenen Einzelhandelsgeschäften und Geschäftsräumen. Die anwendbaren Kriterien ‚Wesentlicher Beitrag‘ und ‚DNSH‘, die in Abschnitt 7.7 des Anhangs I der Delegierten Verordnung aufgeführt sind, beziehen sich in erster Linie auf den Primärenergiebedarf sowie auf die Klimarisiken und entsprechenden Anpassungslösungen im Zusammenhang mit den geleasten Gebäuden. Das für adidas hinsichtlich ‚Wesentlicher Beitrag‘ wichtigste Nachweiskriterium ist das Vorhandensein eines Energieausweises der Klasse A. Viele der für eine Anmietung infrage kommenden Gebäude befinden sich außerhalb der EU, wo diese EU-zentrierte Zertifizierung der Gesamtenergieeffizienz nicht üblich ist und in der Regel andere Standards und Rahmenwerke verwendet werden, die in der Verordnung nicht erwähnt werden (z. B. LEED-Zertifizierung). Entsprechend dem allgemein geringen Anteil an verfügbaren Gewerbeimmobilien in unseren Märkten, die diese Energiestandards einhalten, erfüllen nur wenige taxonomiefähige Anmietungen im Jahr 2023 dieses Kriterium. Dies gilt insbesondere für die taxonomiefähigen Anmietungen von Einzelhandelsgeschäften, bei denen adidas nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, Einfluss auf die Gestaltung und/oder (Neu-)Entwicklung zu nehmen, insbesondere von Geschäften in Einkaufszentren, was bei vielen unserer Einzelhandelsstandorte der Fall ist. Außerdem handelt es sich bei bestimmten taxonomiefähigen Einzelhandelsmietobjekten um historische Gebäude, für die kein Energieausweis der Klasse A ausgestellt werden kann. Es gibt jedoch einige taxonomiefähige Mietverträge mit kleineren Lagerstandorten (Dubai), Einzelhandelsgeschäften (Polen) und Geschäftsgebäuden (Schweden und Niederlande), die das Kriterium ‚Wesentlicher Beitrag‘ erfüllen. Dies spiegelt unser Engagement, die eigenen Geschäftsbereiche zu dekarbonisieren, sowie unsere stärker ausgeprägte Fähigkeit wider, die Gestaltung und Entwicklung großer Immobilieninvestitionen in Verbindung mit unserer betrieblichen Infrastruktur zu beeinflussen. SIEHE EIGENE STANDORTE

Das relevante anwendbare DNSH-Kriterium für Gebäudeanmietungen bezieht sich auf das Umweltziel ‚Anpassung an den Klimawandel‘, genauer auf die Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anlage A von Anhang I der Delegierten Verordnung. Bei der Bewertung haben wir die wichtigsten taxonomiefähigen Tätigkeiten im Hinblick auf dieses DNSH-Kriterium priorisiert. Dabei sind wir einerseits im Einzelfall an die Vermieter herangetreten und haben die notwendigen Informationen angefordert, andererseits haben wir vorhandene Informationen über Klimarisiken und entsprechende Anpassungslösungen genutzt, die wir im Rahmen unserer regulären Geschäftsprozesse (z. B. für Versicherungszwecke) regelmäßig erheben. Infolgedessen standen für die meisten der bewerteten Gebäudeanmietungen nicht alle Informationen zur Verfügung, um eine vollständige und abschließende Bewertung genau nach der in der Verordnung vorgeschriebenen Methodik und dem vorgegebenen Umfang durchzuführen. Eine der taxonomiefähigen Gebäudeanmietungen, die das Kriterium des wesentlichen Beitrags erfüllt, entspricht jedoch auch dem DNSH-Kriterium und wird daher als taxonomiekonform berichtet.

Taxonomiefähige Leasingverträge für Firmenwagen beziehen sich auf den gesamten Fuhrpark von adidas an mehreren Standorten. Gemäß den technischen Bewertungskriterien in Anhang I Abschnitt 6.5 der Delegierten Verordnung gilt ein Fahrzeug mit einer CO2-Emission von höchstens 50 g CO2e/km als Fahrzeug, das einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Bei adidas gilt dies für alle geleasten Elektrofahrzeuge und die meisten Plug-in-Hybridfahrzeuge.

Die ‚Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen‘ (‚DNSH‘) gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung erfordert die Einhaltung folgender Kriterien: Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung, Erfüllung bestimmter Kriterien für die Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit der Fahrzeuge sowie Einhaltung verschiedener produktbezogener EU-Verordnungen und -Richtlinien zu Grenzwerten für bestimmte gasförmige Emissionen, Lärmerzeugung (externes Rollgeräusch) und Rollwiderstand von Fahrzeugreifen. Die Bewertung der Einhaltung all dieser Kriterien erfordert die Beteiligung und den Beitrag mehrerer Zulieferer. Infolgedessen standen nicht alle Informationen für eine vollständige und abschließende Bewertung, wie in der Verordnung gefordert, zur Verfügung. Die taxonomiefähigen Leasingverträge für Firmenwagen wurden daher als nicht taxonomiekonform bewertet.

Für die verbleibenden taxonomiefähigen Tätigkeiten unter Abschnitt 7.3 wurde eine strukturierte Bewertung der Taxonomiekonformität anhand der entsprechenden Kriterien in Anhang I der Delegierten Verordnung durchgeführt, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war. Die entsprechenden Tätigkeiten erfüllen zwar die Kriterien hinsichtlich Wesentlicher Beitrag, sind jedoch als Folge der DNSH-Bewertung nicht taxonomiekonform.

Mindestschutz

Der Mindestschutz ist Teil der Kriterien der Taxonomiekonformität und soll verdeutlichen, dass taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten nur dann ökologisch nachhaltig sein können, wenn sie unter Bedingungen durchgeführt werden, die mit sozialen Normen und bestimmten Mindeststandards der Unternehmensführung vereinbar sind. In diesem Zusammenhang müssen Unternehmen geeignete Prozesse und Verfahren einführen, um negative Auswirkungen auf oder Verstöße gegen die folgenden vier spezifischen Themen zu vermeiden: Achtung der Menschenrechte (einschließlich Arbeitsrechten), Steuern, Korruption/Bestechung und fairer Wettbewerb. Um zu beurteilen, ob adidas den Mindestschutz einhält, haben wir den finalen Bericht der ‚Platform on Sustainable Finance‘ zu diesem Thema an die Europäische Kommission sowie das erläuternde FAQ-Dokument der Europäischen Kommission vom Juni 2023 geprüft. Zusammenfassend werden in diesen Dokumenten die folgenden Bedingungen für die Nichteinhaltung des Mindestschutzes genannt:

Menschenrechte und Arbeitsrechte:

  • Fehlen einer angemessenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (HRDD), wie sie in den UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten und OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen dargelegt ist, und/oder
  • Nachgewiesene Anzeichen für die Verletzung von Gesetzen oder Menschenrechten

Besteuerung:

  • Fehlen einer verantwortungsvollen Steuerpolitik, der Einhaltung von Vorschriften sowie angemessener Strategien und Verfahren für das Risikomanagement und/oder
  • Beweise für einen Verstoß gegen das Steuerrecht

Korruption/Bestechung:

  • Fehlende Verfahren zur Korruptionsbekämpfung und/oder
  • Fälle von gerichtlichen Verurteilungen wegen Korruption

Fairer Wettbewerb:

  • Mangelnde Förderung des Bewusstseins der Mitarbeitenden für die Bedeutung der Einhaltung aller geltenden Wettbewerbsgesetze und -vorschriften und/oder
  • Fälle von gerichtlichen Verurteilungen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts

Wie im Vorjahr haben unsere Fachexpert*innen aus den Bereichen Soziales und Umwelt, Steuern und Recht die Einzelheiten der jeweiligen Kriterien bewertet. Das Hauptziel dieser Bewertung war es, festzustellen, inwieweit die hier erwähnten Governance-Standards und Rahmenwerke bereits in den bestehenden adidas Richtlinien (z. B. adidas Menschenrechtsrichtlinie), Standardbetriebsverfahren (z. B. adidas ‚Fair Play‘-Verhaltenskodex) sowie im adidas Compliance-Managementsystem verankert sind.

Wie im Jahr 2022 bestätigte unsere Bewertung auch für das Geschäftsjahr 2023, dass die taxonomiefähigen Tätigkeiten in einer Weise durchgeführt wurden, die den Mindestschutz vollständig erfüllt. Um die kontinuierliche Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten, haben wir strenge interne Richtlinien und Kontrollmechanismen eingeführt.

Weitere Einzelheiten über die Erfüllung der entsprechenden Kriterien durch adidas sind in diesem Geschäftsbericht zu finden:

Ermittlung und Meldung von Taxonomie-KPIs

  • Umsatz-KPI: Die Umsatzerlöse gemäß der Taxonomie (Nenner des Umsatz-KPI) entsprechen unseren Umsatzerlösen, wie sie im Konzernabschluss in diesem Bericht ausgewiesen sind. Im Jahr 2023 beträgt der Umsatz 21.427 Mio. € (2022: 22.511 Mio. €). Die für adidas als taxonomiefähig identifizierten Tätigkeiten sind nicht umsatzbezogen, was zu einem Zählerwert von ‚0‘ und dementsprechend zu einem Umsatz-KPI von 0 % taxonomiefähigem Umsatz und 100 % nicht-taxonomiefähigem Umsatz führt. SIEHE GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG
  • CapEx-KPI: Im Vergleich zu den in diesem Bericht angegebenen Investitionen von 504 Mio. € ergibt die Taxonomiedefinition von ‚CapEx‘ (Nenner des ‚CapEx-KPI‘) bei adidas einen Gesamtwert von 838 Mio. € (2022: 1.587 Mio. €). Der Nenner enthält gemäß der Definition der Taxonomie und wie in diesem Bericht offengelegt, Zugänge zu Gebäuden, technischen Anlagen und Maschinen, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Nutzungsrechten und anderen immateriellen Vermögenswerten, vor Abschreibungen und Neubewertungen. Um den Zähler des CapEx-KPI zu berechnen, haben wir die Zugänge in Bezug auf die ermittelten taxonomiefähigen Tätigkeiten, wie oben beschrieben, analysiert. Dabei haben wir verschiedene Kontrollmaßnahmen wie Plausibilitätsprüfungen und Abgleiche durchgeführt, um eine Doppelerfassung von Zugängen zu vermeiden. Insgesamt beläuft sich der entsprechende Zähler des taxonomiefähigen CapEx-KPI auf 344 Mio. € (2022: 867 Mio. €), woraus sich ein CapEx-KPI von 41 % taxonomiefähigen und 59 % nicht-taxonomiefähigen CapEx ergibt. Der Großteil der taxonomiefähigen CapEx im Jahr 2023 (89 %) entfällt auf die Anmietung von Gebäuden (Abschnitt 7.7 der Delegierten Verordnung) und entspricht 307 Mio. €. Taxonomiefähige CapEx in Höhe von 22 Mio. € stehen im Zusammenhang mit der Installation energieeffizienter Geräte (Abschnitt 7.3). Die übrigen taxonomiefähigen CapEx in Höhe von 16 Mio. € beziehen sich auf Leasingverträge für Firmenwagen (Abschnitt 6.5). Während CapEx in Höhe von insgesamt 44 Mio. € die Kriterien hinsichtlich des wesentlichen Beitrags erfüllen, sind CapEx in Höhe von 7 Mio. € taxonomiekonform. Zusammenfassend beläuft sich der entsprechende Zähler des taxonomiekonformen CapEx-KPI auf 7 Mio. €. Es ergibt sich somit ein CapEx-KPI von 1 % taxonomiekonformen und 40 % nicht-taxonomiekonformen CapEx (2022: 0 % taxonomiekonforme und 55 % nicht-taxonomiekonforme CapEx). SIEHE BILANZ UND KAPITALFLUSSRECHNUNG
  • OpEx-KPI Die Definition von ‚OpEx‘ gemäß der Taxonomie bezieht sich auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung, kurzfristige Mietverträge, Wartungs- und Reparaturkosten sowie bestimmte sonstige Ausgaben. Im Jahr 2023 ergibt sich daraus ein Gesamtwert von 969 Mio. € (Nenner des ‚OpEx-KPI‘) bei adidas (2022: 862 Mio. €) gegenüber den in diesem Bericht ausgewiesenen 21.427 Mio. € Umsatzerlösen und 10.087 Mio. € OpEx. Im Kontext unseres Geschäftsmodells, das Design, Entwicklung, Produktion und Vermarktung einer breiten Palette von Performance- und Sport-Lifestyle-Produkten umfasst, erachten wir den Wert des Nenners des OpEx-KPI gemäß der Taxonomie als unbedeutend. Infolgedessen und in Übereinstimmung mit Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 berichten wir den Zählerwert unseres taxonomiefähigen OpEx-KPI mit 0 € (2022: 0 €). Daher können in diesem Bericht keine weiteren Informationen über die Konformität der taxonomiefähigen OpEx gegeben werden.

Ausführliche Informationen zu den Taxonomie-KPIs gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung finden sich in diesem Bericht. SIEHE EU-TAXONOMIE-TABELLEN

Unser Engagement im Bereich Nachhaltigkeit spiegelt sich in den ehrgeizigen Zielen und zahlreichen Initiativen wider, die in diesem Bericht aufgeführt sind. Wir betrachten die EU-Taxonomie als ein potenziell wertvolles Instrument, um unsere Nachhaltigkeitsziele im Laufe der Zeit zu validieren und anzupassen, sofern unsere Kerngeschäftsaktivitäten einen Beitrag zu einem der Umweltziele der Taxonomie leisten können und eine einheitliche Auslegung aller für adidas relevanten Aspekte entwickelt wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist noch unklar, ob und wann dies der Fall sein wird.

Ansatz in Bezug auf Steuern

Wir verpflichten uns, in den Ländern, in denen wir tätig sind, alle Steuervorschriften einzuhalten. Bei unseren Geschäftsentscheidungen müssen wir die Interessen unserer Stakeholder berücksichtigen, da wir nur so den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens gewährleisten können.

Wir unterhalten weder künstliche Strukturen noch strukturieren wir unser Unternehmen in einer Art, die Steuervermeidung zum Zweck hat. Eine Präsenz von adidas in sogenannten Niedrigsteuerländern steht im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten dort. Eine solche Präsenz wurde nicht allein mit dem Zweck ins Leben gerufen, unsere Steuerlast zu minimieren. Während steuerliche Überlegungen – wie viele andere Aspekte auch – Einfluss auf unsere Geschäftsentscheidungen haben, sind sie kein ausschlaggebender Faktor dafür.

Steuermanagement und Governance

Angesichts unserer vielfältigen Aktivitäten und der zahlreichen Standorte, an denen wir tätig sind, ist adidas überall auf der Welt zur Zahlung verschiedenster Steuern verpflichtet. Dazu zählen unter anderem Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, mitarbeiterbezogene Steuern wie z. B. Lohnsteuer und Lohnnebenkosten, Quellensteuern, Grundsteuern, Stempelsteuern und andere Steuern. Der Zweck unserer Steuerabteilung besteht darin, unsere Geschäftsziele zu unterstützen und zu fördern. Gleichzeitig ist die Abteilung dafür zuständig, die steuerrechtliche Compliance zu gewährleisten sowie steuerliche Risiken zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Die Vorgehensweise in Bezug auf das Thema Steuern wird vom Vice President Corporate Tax vorgegeben und spiegelt sich in der Steuerstrategie, den Zielen und Richtlinien sowie in den internen Kontrollen wider. Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen werden bei der Erarbeitung und Umsetzung unserer Steuerstrategie berücksichtigt. Unsere Steuerstrategie wird grundsätzlich einmal pro Jahr durch das Corporate Tax Team überprüft. Wesentliche Änderungen sind dabei von unserem Finanzvorstand zu genehmigen, der letztlich auch für die Einhaltung unserer Steuerstrategie verantwortlich ist.

Gemäß unseren Steuerrichtlinien sind die lokalen Direktor*innen und das lokale Management der einzelnen rechtlichen Einheiten für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften verantwortlich. Diese lokalen Teams werden bei ihrer Arbeit vom Corporate Tax Team des Unternehmens sowie von Steuerberater*innen unterstützt. Das Corporate Tax Team übt die globale Governance aus und ist für unsere Vorgehensweise in Bezug auf das Thema Steuern verantwortlich. Die Hauptaufgabe des Teams besteht darin, global steuerberatend tätig zu sein, Chancen und Risiken zu ermitteln bzw. zu steuern sowie die weltweite Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Durch die Zusammenarbeit mit den Geschäftsfunktionen versucht das Corporate Tax Team, die Bedürfnisse und Standpunkte der verschiedenen internen und externen Stakeholder zu verstehen, die Geschäftsziele zu unterstützen und darüber hinaus die ständige Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten. Für Anfragen externer Stakeholder zu unseren Steuerangelegenheiten sowie die diesbezügliche Kommunikation nach außen gilt unsere ‚Global Communication Guideline‘.

Unser Vorstand wird regelmäßig über steuerliche Angelegenheiten informiert. Dies schließt einen halbjährlichen Risikoprüfungsprozess mit ein, der gleichzeitig Bestandteil unseres steuerlichen Governance-Rahmens ist. Beraten durch das Corporate Tax Team ist der Finanzvorstand bzw. der gesamte Vorstand letztendlich für Entscheidungen zu verschiedenen Themen verantwortlich, darunter auch zu bedeutenden oder einmaligen Transaktionen mit potenziell erhöhtem Steuerrisiko (z. B. Mergers and Acquisitions).

Unser ‚Fair Play‘-Verhaltenskodex (‚Code of Conduct‘) legt dar, welche Möglichkeiten den Beschäftigten zur Verfügung stehen, wenn sie unrechtmäßiges oder unethisches Verhalten bemerken. Dazu zählen auch anonyme Meldungen oder ‚Whistleblowing‘-Verfahren. Die Abschlussprüfung der adidas AG beinhaltet die Prüfung von Berichtsangaben mit steuerlichem Bezug im Konzernabschluss.

Umgang mit Steuerbehörden

Wir sind an einer kooperativen Beziehung mit den Steuerbehörden interessiert. Wir beantworten formelle und informelle Informationsanfragen. Fallabhängig entscheiden wir, ob wir Geschäftsentwicklungen von besonderer Tragweite proaktiv an die örtlichen Steuerbehörden kommunizieren. Im Jahr 2023 waren wir in keinem der Länder, in denen wir tätig sind, in die öffentliche Politik in Bezug auf Steuerrecht oder Steuerrechtsänderungen involviert.

Steuerplanung

Wir stellen sicher, dass das steuerliche Profil unserer Aktivitäten mit den grundsätzlichen Betriebsstrukturen unserer Organisation übereinstimmt. Dementsprechend besitzen die Transaktionen kommerzielle oder wirtschaftliche Substanz und wir sehen von konstruierten oder künstlichen Arrangements ab. Unsere ‚Transfer Pricing Policy‘ (Verrechnungspreisrichtlinie) verlangt, dass konzerninterne Transaktionen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz durchgeführt werden. Folglich werden unsere Gewinne in den Ländern erzielt und versteuert, in denen die Wertschöpfung erfolgt ist.

 
‚Lifestyle‘-Kategorie
In der Kategorie ‚Lifestyle‘ fassen wir alle Produkte aus den Bereichen Schuhe, Bekleidung und ‚Accessoires und Ausrüstung‘ zusammen, die vom Sport inspiriert sind und aus Stilgründen getragen werden. ‚adidas Originals‘ steht im Zentrum der Kategorie ‚Lifestyle‘ – die Marke ist vom Sport inspiriert und wird auf der Straße getragen.
‚Performance‘-Kategorie
In der Kategorie ,Performance' fassen wir alle Produkte aus den Bereichen Schuhe, Bekleidung und ,Accessoires und Ausrüstung' zusammen, die eher technischer Natur sind, für den Sport hergestellt und beim Sport getragen werden. Dies sind unter anderem Produkte aus unseren wichtigsten Sportkategorien: Fußball, Training, Running und Outdoor.
Hinweis
Dieser Konzernlagebericht ist ein zusammengefasster Lagebericht. Er umfasst den Konzernlagebericht des adidas Konzerns und den Lagebericht der adidas AG.
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Erklärung zur Unternehmensführung