Geschäftsbericht 2023

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Soziale Auswirkungen

 

adidas bekennt sich zu seiner Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte und ist sich der Wichtigkeit der angemessenen Sorgfaltsprüfung (,Due Diligence‘) bei der Erfüllung dieser gesellschaftlichen Verpflichtung bewusst. In diesem Zusammenhang bemühen wir uns um ein verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Rohstoffproduktion bis hin zu unseren eigenen Standorten. Wir schützen die Rechte unserer Mitarbeiter*innen sowie der Beschäftigten in unseren Zulieferbetrieben durch unsere Arbeitsplatzstandards und nutzen unseren Einfluss, um überall dort positive Veränderungen herbeizuführen, wo Menschenrechtsfragen mit unseren Geschäftsaktivitäten verknüpft sind.

Menschenrechte

Im Jahr 2023 haben wir weitere Schritte unternommen, um unsere Bemühungen im Bereich der Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechten und Umwelt (‚Human Rights and Environmental Due Diligence‘ – ‚HREDD‘) voranzutreiben. Das bringt uns näher an unser Ziel, bis 2025 in unserer gesamten Wertschöpfungskette ein System zur Identifizierung und Behandlung von besonders risikobehafteten Menschenrechtsfragen zu etablieren. Dies beinhaltete auch die Ausweitung unseres Menschenrechts- und Umweltrisikomanagementsystems auf andere Geschäftsbereiche wie Global Brands, Procurement und Human Resources, zusätzlich zu unseren Produktbeschaffungsaktivitäten. Als Teil dieses erweiterten Risikomanagementsystems haben wir unseren Governance-Rahmen weiterentwickelt, um die Verantwortung für das Management von Menschenrechts- und Umweltrisiken auf funktionaler Ebene zuzuweisen, und interne Risikobewertungs- und Berichterstattungsverfahren eingeführt. Unser funktionsübergreifendes internes ‚ESGRegulation Board‘ überwacht die Einhaltung bestehender und zukünftiger Vorschriften, und wir haben Schulungen zu einer Reihe von Themen durchgeführt, unter anderem zur unternehmensweiten Anwendung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz regelt die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in ihren globalen Lieferketten und fordert Unternehmen auf, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren und diese durch Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung negativer Auswirkungen zu adressieren. Nach bestem Wissen und Gewissen haben wir unsere internen Due-Diligence-Prozesse und Berichterstattungssysteme so ausgerichtet, dass sie den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, das den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in folgenden Bereichen stärken soll: Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, Landraub, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, das Recht auf angemessene Löhne, das Recht, Gewerkschaften zu gründen, und Umweltverstöße. Im Rahmen der Verpflichtung zur jährlichen Offenlegung wird adidas im ersten Halbjahr 2024 einen Bericht über die Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt bei den deutschen Behörden einreichen und auf seiner Unternehmenswebsite veröffentlichen.

Wir haben uns verpflichtet, für die Behebung von negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben, zu sorgen oder daran mitzuwirken, und wir bemühen uns, die Milderung und Behebung von negativen Auswirkungen, mit denen wir durch unsere Geschäftsbeziehungen verbunden sind, zu fördern oder daran mitzuwirken. Um diesen Ansatz zu stärken und unsere Due-Diligence-Prozesse zu ergänzen, haben wir 2023 unser Beschwerdeverfahren für Dritte zu Menschenrechts- und Umweltauswirkungen aktualisiert, um sowohl tatsächliche als auch potenzielle negative Menschenrechts- und Umweltauswirkungen in unserer direkten und indirekten Beschaffungskette abzudecken.

Im Jahr 2023 haben wir zusätzliche Tools und Systeme eingeführt, um unsere Bewertung von Hochrisikothemen wie Zwangs- und Kinderarbeit in vorgelagerten Beschaffungsketten und anderen Menschenrechtsrisiken, die sich aus Geschäftsaktivitäten in konfliktbetroffenen Ländern ergeben, zu verbessern. Dazu gehörte auch die Einführung einer US-Compliance-Datenbank, mit der einzelne Unternehmenseinheiten und Produktionsstandorte auf Daten zu Handelssanktionen und Risiken der Zwangsarbeit überprüft werden können. Wir haben diesen Prozess automatisiert, indem wir unser internes System zur Rückverfolgbarkeit nachhaltiger Materialien mit dieser Plattform verknüpft haben, um das Risiko von Zwangsarbeit in unserer Beschaffungskette verfolgen zu können. Darüber hinaus haben wir die Einführung eines internen Reporting-Tools zur Identifizierung und Bewertung der möglichen Existenz von ILO-Zwangsarbeitsindikatoren fortgesetzt. Begonnen haben wir in China, wo alle unsere Tier-1-Hersteller, unsere ausgesuchten Tier-2-Materialzulieferbetriebe und die von uns ausgewählten Tier-3-Spinnereien anhand dieser ILO-Indikatoren bewertet wurden. Bei keinem der bewerteten Zulieferer gab es Hinweise auf Zwangsarbeit. Das Reporting-Tool wird nun weltweit eingesetzt, um die fortlaufende Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Beschaffungskette sicherzustellen.

Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die anhaltende politische Instabilität in Myanmar nach dem Putsch gehen wir in diesen Ländern weiterhin mit besonderer Intensität unserer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte nach. In der Ukraine ist die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen zwar nach wie vor eingeschränkt, aber wir haben aktiv mit unserem Zulieferer zusammengearbeitet, um aus der Ferne Interviews mit den Beschäftigten zu führen und die Menschenrechtslage zu überwachen. In Myanmar stehen wir weiterhin in ständigem Kontakt mit internationalen und lokalen Stakeholdern, um die Entwicklung der Menschenrechtslage zu beobachten. Um diese Bemühungen zu verstärken, sind wir der ‚Multi-Stakeholder Alliance for Decent Employment in the Apparel Industry of Myanmar‘ (‚MADE‘) in Myanmar beigetreten, einem von der EU mitfinanziertem Projekt zur Aufrechterhaltung und Überwachung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards in Zulieferbetrieben in Myanmar und zur Förderung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.

Auch im Zusammenhang mit der Entscheidung von adidas, seine Geschäftstätigkeit in Russland, gegen das zahlreiche internationale Sanktionen verhängt wurden, einzustellen, wurde eine verstärkte Sorgfaltsprüfung der Menschenrechte durchgeführt. Bei der Prüfung wurden die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden, auch im Einzelhandel, berücksichtigt, die von der Abwicklung der Geschäftstätigkeit und der Schließung von Geschäften betroffen sind.

Während des gesamten Jahres 2023 standen wir in engem Kontakt mit dem Menschenrechts- und Antidiskriminierungsteam der FIFA und führten, gemeinsam mit anderen Sponsoren, monatliche Telefonkonferenzen durch, um Vorschläge für einen ‚Legacy Fund‘ der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2022 und die Wirksamkeit des FIFA-Beschwerdemechanismus im Nachgang der Weltmeisterschaft in Katar zu erörtern. Zu diesem Engagement gehörten auch das Zugehen auf die FIFA bezüglich ihrer Überwachung der Auswirkungen auf die Menschenrechte im Vorfeld der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen 2023 und die Entwicklung eines Systems zum Schutz von Menschenrechten für die Austragungsorte der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 in Nord- und Südamerika.

Wir wenden weiterhin verantwortungsbewusste Einstellungspraktiken in unserer Beschaffungskette an. Im Jahr 2023 haben wir unsere Richtlinie für verantwortungsbewusste Einstellung aktualisiert, um die erneuerte Verpflichtung der Arbeitgeber in der Branche zum ‚Employer Pays‘-Prinzip widerzuspiegeln und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen zeitnah eine Erstattung von Ausgaben und Kosten erhalten, die ihnen gegebenenfalls im Zusammenhang mit ihrer Einstellung oder ihrem Verbleib im Unternehmen entstanden sind. Im Rahmen unserer anhaltenden Zusammenarbeit mit Tier-2-Herstellern in unserer Beschaffungskette in Asien zum Thema verantwortungsvolle Einstellungspraktiken und Beschäftigung ausländischer Wanderarbeiter*innen haben wir mit zehn Zulieferern in Taiwan ein digitales Sprachrohr für Arbeitnehmer*innen getestet. Ziel des Pilotprojekts war es, dem Feedback der Beschäftigten mehr Gehör zu verschaffen und Missstände und Beschwerden zu überwachen und zu beheben.

Transparenz und Anerkennung

Wir berichten weiterhin transparent über die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um das Risiko von Zwangsarbeit und die negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte in unserer globalen Beschaffungskette zu identifizieren und zu reduzieren. Dies geschieht durch unsere jährlichen Stellungnahmen zur modernen Sklaverei für Aufsichtsbehörden in Ländern wie Großbritannien und Australien, durch unsere jährlichen Fortschrittsberichte zur modernen Sklaverei sowie durch weitere öffentliche Bekanntmachungen auf der Internetseite unseres Unternehmens und über Kanäle relevanter Drittparteien. Darüber hinaus haben wir uns zum Ziel gesetzt, im System für Unternehmensreaktionen des ‚Business and Human Rights Resource Center‘ (‚BHRRC‘), das Unternehmen dazu ermutigt, öffentlich auf Menschenrechtsfragen einzugehen, die von der Zivilgesellschaft angesprochen werden, unser Ergebnis einer 100-prozentigen Antwortrate beizubehalten. Für unseren transparenten Ansatz zum Schutz der Menschenrechte erhalten wir weiterhin externe Anerkennung. So gehören wir beispielsweise zu den Top Ten der Bekleidungs- und Schuhunternehmen im ‚Corporate Human Rights Benchmark‘ der ‚World Benchmarking Alliance‘ (‚WBA‘) und belegen mit Rang drei einen vorderen Platz im ‚KnowTheChain‘-Benchmark zu Zwangsarbeit. ADIDAS-GROUP.COM/NACHHALTIGKEIT

 

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Hinweis
Dieser Konzernlagebericht ist ein zusammengefasster Lagebericht. Er umfasst den Konzernlagebericht des adidas Konzerns und den Lagebericht der adidas AG.
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Erklärung zur Unternehmensführung