11 » Geschäfts- oder Firmenwerte
Die folgende Tabelle stellt die Überleitung des Nettowerts der Geschäfts- oder Firmenwerte dar:
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31. Dez. 2023 |
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31. Dez. 2022 |
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Geschäfts- oder Firmenwerte, brutto |
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1.647 |
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1.680 |
Abzüglich: kumulierte Wertminderungsaufwendungen |
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–409 |
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–420 |
Geschäfts- oder Firmenwerte, netto |
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1.238 |
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1.260 |
adidas überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Der Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf Basis der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Diese entsprechen der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss adidas die voraussichtlichen künftigen Cashflows der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und einen angemessenen Diskontierungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Bei dieser Berechnung wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der Finanzplanung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren, herangezogen. Die Planung reflektiert die langfristigen Erwartungen des Unternehmens und spiegelt insgesamt für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein durchschnittliches jährliches prozentuales Umsatzwachstum im hohen einstelligen Bereich mit variierenden prognostizierten Wachstumsaussichten in den unterschiedlichen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider. Darüber hinaus erwartet adidas mittelfristig eine Verbesserung der operativen Marge auf einen niedrigen zweistelligen Wert für das Unternehmen bis 2027, die im Wesentlichen von Verbesserungen der Bruttomarge sowie niedrigeren betrieblichen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz getragen wird. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Die Planung der zukünftigen Steuerzahlungen basiert auf aktuell gesetzlich festgelegten Unternehmenssteuerraten der einzelnen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Cashflows über diesen vierjährigen Zeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten zwischen 1,5 % und 2,2 % (2022: 1,7 %) hochgerechnet. Die Wachstumsraten übersteigen nach den Annahmen des Unternehmens nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die jeweilige Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig ist.
Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung unter Heranziehung einer marktgewichteten Fünfjahresdurchschnitts-Fremd-/Eigenkapitalstruktur und auf den Finanzierungskosten, jeweils unter Einbeziehung der wichtigsten Wettbewerber der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die angewendeten Diskontierungssätze spiegeln das spezifische Eigenkapital- und Länderrisiko der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wider.
Als Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind die regionalen Märkte, die für den Vertrieb verantwortlich sind, definiert. Die regionalen Märkte sind: Europa, Naher Osten und Afrika (EMEA), Nordamerika, China, Asien-Pazifik und Lateinamerika. Zum Ende der Geschäftsjahre 2023 und 2022 belief sich die Gesamtzahl der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf jeweils fünf.
Im Rahmen der Wertminderungstests für Geschäfts- oder Firmenwerte bestand für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 kein Wertminderungsbedarf.
Die den jeweiligen Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte und die jeweiligen auf die Cashflow-Prognosen angewendeten Diskontierungssätze gestalten sich wie folgt:
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Geschäfts- oder Firmenwerte in Mio. € |
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Diskontierungssatz vor Steuern |
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31. Dez. 2023 |
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31. Dez. 2022 |
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31. Dez. 2023 |
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31. Dez. 2022 |
EMEA |
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706 |
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720 |
|
16,2 % |
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14,5 % |
Nordamerika |
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77 |
|
77 |
|
12,9 % |
|
12,4 % |
China |
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293 |
|
299 |
|
14,2 % |
|
13,4 % |
Asien-Pazifik |
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162 |
|
164 |
|
14,5 % |
|
14,1 % |
Gesamt |
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1.238 |
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1.260 |
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Eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. 1,6 Prozentpunkte oder eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 15,2 % würde bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Nordamerika zu keinem Wertminderungsbedarf führen.
Bei den verbleibenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten würde weder eine Anpassung des Diskontierungssatzes um bis zu ca. 5,8 Prozentpunkte noch eine Reduzierung der geplanten freien Zahlungsmittelzuflüsse um bis zu ca. 36,9 % zu einem Wertminderungsbedarf führen.
Künftige Veränderungen der zu erwartenden Zahlungsströme und Diskontierungssätze können in der Zukunft zu Wertminderungen der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte führen.
Der größte Teil dieser Geschäfts- oder Firmenwerte wird in US-Dollar geführt. Der Effekt aus der Währungsumrechnung stellt sich wie folgt dar:
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EMEA |
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Nordamerika |
|
China |
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Asien-Pazifik |
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Gesamt |
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31. Dezember 2022 |
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720 |
|
77 |
|
299 |
|
164 |
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1.260 |
Währungsumrechnungseffekte |
|
–14 |
|
0 |
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–6 |
|
–2 |
|
–23 |
31. Dezember 2023 |
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706 |
|
77 |
|
293 |
|
162 |
|
1.238 |