38 » Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten
adidas hat sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen. Die Restlaufzeiten dieser Verträge stellen sich wie folgt dar:
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31. Dez. 2023 |
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31. Dez. 2022 |
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Innerhalb eines Jahres |
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1.291 |
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1.251 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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3.620 |
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2.974 |
Über fünf Jahre |
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1.507 |
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717 |
Gesamt |
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6.418 |
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4.942 |
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Promotion- und Werbeverträgen mit Laufzeiten über fünf Jahre haben zum 31. Dezember 2023 Restlaufzeiten von bis zu zwölf Jahren.
Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bezieht sich hauptsächlich auf die Verlängerung von wesentlichen Sportmarketingverträgen.
adidas hat sonstige finanzielle Verpflichtungen und Mietverpflichtungen, die folgende Laufzeiten haben:
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31. Dez. 2023 |
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31. Dez. 2022 |
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Innerhalb eines Jahres |
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46 |
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80 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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117 |
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197 |
Über fünf Jahre |
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51 |
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79 |
Gesamt |
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214 |
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356 |
Die Verträge haben Restlaufzeiten von einem Jahr bis zehn Jahre und beinhalten teilweise Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln.
Dienstleistungsverträge
adidas hat bestimmte Logistik- und EDV-Funktionen ausgelagert. In diesem Zusammenhang hat der Konzern langfristige Verträge abgeschlossen. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen haben die folgenden Fälligkeiten:
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31. Dez. 2023 |
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31. Dez. 2022 |
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Innerhalb eines Jahres |
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364 |
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397 |
Zwischen einem und fünf Jahren |
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673 |
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481 |
Über fünf Jahre |
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417 |
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3 |
Gesamt |
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1.454 |
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881 |
Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr bezieht sich hauptsächlich auf eine eingegangene Verpflichtung im Zusammenhang mit Logistikdienstleistungen.
Eventualverbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2023 bestehen Eventualverbindlichkeiten in Zusammenhang mit Garantien aus Leasingverträgen in Höhe von 62 Mio. €. Diese beziehen sich hauptsächlich auf das Reebok Geschäft und konnten bei dessen Veräußerung nicht beendet werden.
Prozess- und sonstige rechtliche Risiken
Das Unternehmen ist gegenwärtig in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die sich aus der normalen Geschäftstätigkeit, hauptsächlich im Zusammenhang mit Distributionsverträgen, gewerblichen Schutz- und Urheberrechten sowie Partnerschaftsverträgen, ergeben. Sofern die eventuelle Verbindlichkeit zuverlässig geschätzt werden kann, sind die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten in den sonstigen Rückstellungen berücksichtigt. Das Management vertritt die Ansicht, dass eventuelle Verpflichtungen aus diesen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben werden. SIEHE ERLÄUTERUNG 18
Das Unternehmen befindet sich gegenwärtig in einer Auseinandersetzung mit den lokalen Finanzbehörden in Südafrika (SARS) bezüglich Zöllen auf importierte Produkte. Im Juni 2018 hat SARS einen Bescheid über Zollabgaben (inklusive Zinsen und Bußgeldern) für die Jahre 2007 bis 2013 in Höhe von 1.871 Mio. ZAR (92 Mio. €) erlassen. adidas hat eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung beantragt und 2019 Einspruch gegen den Bescheid vor dem Oberlandesgericht in Südafrika eingelegt. Falls das Gericht zugunsten SARS entscheidet, beabsichtigt adidas vor dem obersten Bundesgericht von Südafrika Berufung einzulegen. Aufgrund externer Rechtsgutachten geht das Management derzeit davon aus, dass die Forderung von SARS zu keinem Zahlungsabfluss führen wird. Aus diesem Grund ist keine Rückstellung in der Konzernbilanz berücksichtigt worden.
Im Zusammenhang mit den finanziellen Unregelmäßigkeiten bei der Reebok India Company im Jahr 2012 sind verschiedene rechtliche Unsicherheiten identifiziert worden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das letztliche Risiko nicht abschließend bestimmt werden. Basierend auf den Einschätzungen externer Berater*innen und interner Bewertungen geht das Management davon aus, dass das Eintreten eines Mittelabflusses bei der Erfüllung unwahrscheinlich ist. Somit werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Aktiva und Passiva, die Finanzlage und den Gewinn des Unternehmens erwartet.
Im Zusammenhang mit der Beendigung der Yeezy Partnerschaft hat adidas ein Schiedsverfahren gegen Kanye West und von ihm kontrollierte Unternehmen (Beklagte) eingeleitet, in dem es unter anderem Schadensersatz geltend macht. In diesem Zusammenhang erhoben die Beklagten wiederum Ansprüche gegen adidas im Wege der Widerklage. Das Management geht derzeit davon aus, dass die von den Beklagten erhobenen Forderungen zu keinem Zahlungsabfluss führen werden. Somit wird kein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erwartet.
Im Jahr 2023 reichte die Klägerin Hampton Roads Shipping Association – International Longshoremen’s Association Funds – eine Wertpapier-Sammelklage beim US-Bezirksgericht in Portland/Oregon ein. Die Klägerin hatte adidas American Depository Receipts (ADRs) erworben, die Aktien der adidas AG repräsentieren.
Die Klägerin behauptet, dass das Unternehmen "rücksichtslos oder absichtlich falsche oder irreführende Aussagen" in Bezug auf Risiken gemacht hat, die sich aus der geschäftlichen Zusammenarbeit mit adidas‘ ehemaligem Partner Kanye West und/oder dem öffentlichen Engagement des Unternehmens für Vielfalt und Integration ergaben, indem es angeblich versäumt hat, bestimmte Aussagen und anderes Fehlverhalten von Kanye West offenzulegen.
Hinsichtlich der Schadenskausalität und des eingetretenen Schadens verweist die Klägerin auf konkrete Kursrückgänge der adidas-ADRs, die sie mit den angeblichen Falschangaben oder Unterlassungen von adidas in Verbindung bringt. Auch im Namen anderer Inhaber von adidas-ADRs verlangt die Klägerin Schadensersatz für die durch den Kursverlust der adidas-ADRs entstandenen Schäden. Das Verfahren befindet sich in einem frühen Stadium und eine konkrete Schadenshöhe lässt sich aktuell nicht beziffern.
Das Unternehmen weist diese Vorwürfe in vollem Umfang zurück; es hat im Februar 2024 einen Antrag auf Klageabweisung gestellt. Das Management ist der Ansicht, dass die Klage keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben wird.