32 » Finanzerträge/Finanzaufwendungen
Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
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1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023 |
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1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2022 |
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Zinserträge aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
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39 |
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23 |
Zinserträge aus nichtfinanziellen Vermögenswerten |
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0 |
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0 |
Sonstige |
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40 |
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16 |
Finanzerträge |
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79 |
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39 |
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1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023 |
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1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2022 |
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Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
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157 |
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125 |
Davon: Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten |
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86 |
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83 |
Zinsaufwendungen aus sonstigen Rückstellungen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten |
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3 |
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12 |
Wechselkursverluste, netto |
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121 |
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166 |
Sonstige |
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2 |
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17 |
Finanzaufwendungen |
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282 |
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320 |
Zinserträge aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, setzen sich hauptsächlich aus Zinserträgen aus Bankguthaben und Darlehen zusammen, die unter Anwendung der ‚Effektivzinsmethode‘ berechnet wurden.
Zinserträge/Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, beinhalten hauptsächlich Zinszahlungen aus Investmentfonds sowie Nettozinszahlungen aus Zinsderivaten, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind. Unrealisierte Gewinne/Verluste aus der Bewertung solcher finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert werden in den sonstigen Finanzerträgen oder -aufwendungen ausgewiesen.
Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, beinhalten hauptsächlich Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten sowie Zinsen auf Finanzverbindlichkeiten, die unter Anwendung der ‚Effektivzinsmethode‘ berechnet wurden.
Zinsaufwendungen aus sonstigen Rückstellungen und nichtfinanziellen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem die Effekte aus der Bewertung zum Barwert bei sonstigen Rückstellungen und Zinsen auf nichtfinanzielle Verbindlichkeiten, wie z. B. Steuerschulden.
Dieser Anhang enthält weitere Informationen bezüglich Wertpapieren, Finanzverbindlichkeiten und Finanzinstrumenten. SIEHE ERLÄUTERUNG 13 SIEHE ERLÄUTERUNG 16 SIEHE ERLÄUTERUNG 28