Beschaffungskette
Arbeitsbedingungen
Unser Engagement für faire Arbeitspraktiken und sichere Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten unserer globalen Beschaffungskette ist grundlegender Bestandteil unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte. Unsere proaktiven Bemühungen richten sich nach den adidas Arbeitsplatzstandards (,Workplace Standards‘), unserem Verhaltenskodex für die Beschaffungskette, der im Einklang mit dem Verhaltenskodex für Arbeitsplätze und den Grundsätzen für faire Arbeitsbedingungen und verantwortliche Materialbeschaffung der ,FLA‘ (‚Fair Labor Association‘) steht. Die adidas Arbeitsplatzstandards sind als vertragliche Verpflichtung in die Herstellerrahmenverträge eingebettet. Sie gewährleisten faire, sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen sowie umweltgerechte Abläufe in den Produktionsbetrieben. Sie stehen zudem im Einklang mit den Menschenrechtskonventionen und den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit der ILO und der UNO sowie dem Verhaltenskodex des Weltverbands der Sportartikelindustrie (,WFSGI‘).
Wir versuchen, unseren Wirkungsbereich zu erweitern, indem wir die Verantwortung auf jene Hersteller übertragen, mit denen wir in einem Vertragsverhältnis stehen, um potenzielle und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit möglichen Arbeitsrechtsverletzungen in den vor- und nachgelagerten Bereichen unserer Beschaffungskette zu erfassen und anzugehen. In unseren Richtlinien zu den Beschäftigungsstandards (,Guidelines on Employment Standards‘) nehmen wir konkret Bezug auf die Kernarbeitsnormen der ILO. Sämtliche Richtlinien und Implementierungsprozesse des Programms zu Arbeitnehmerrechten werden vom Senior Management Soziales und Umwelt (‚Social and Environmental Affairs‘ – ,SEA‘) geprüft und genehmigt.
Neben der regelmäßigen Überwachung der Einhaltung unserer Standards haben wir uns 2023 weiterhin auf unsere eigenen Einkaufspraktiken konzentriert, die im Einklang mit unserer Richtlinie für verantwortungsvolle Beschaffungs- und Einkaufspraktiken (‚Responsible Sourcing and Purchasing Policy‘) stehen sollen, um sicherzustellen, dass unsere Beschaffungspraktiken die Fähigkeit unserer Hersteller, unsere Sozial- und Umweltstandards einzuhalten, nicht beeinträchtigen. Um potenzielle Auswirkungen besser zu verstehen, haben wir sowohl anonymes als auch offenes Feedback von unseren Zulieferern eingeholt. Dies geschah im Rahmen unserer Mitgliedschaft im ‚Better Buying Institute‘, einer unabhängigen Organisation, die die Beschaffungspraktiken teilnehmender Marken bewertet und darüber berichtet, sowie durch unseren direkten Dialog mit unseren Zulieferern. Basierend auf diesem Feedback haben wir uns weiterhin um die Verbesserung unserer Einkaufspraktiken bemüht. Darüber hinaus haben wir in Zusammenarbeit mit Better Buying die Nutzung unserer Online-Schulung zur verantwortungsvollen Beschaffung auf mehr als 4.000 Mitarbeiter*innen im Bereich Global Operations ausgeweitet. Im Jahr 2023 wurde die Schulung auch mit der Mehrheit der adidas Lizenzpartner geteilt, um deren Verständnis für effektive verantwortungsvolle Einkaufspraktiken weiter zu verbessern.
Ziele für 2025
Unser Programm zur Einhaltung sozialer Standards wird ständig weiterentwickelt und basiert auf drei Kernkonzepten mit Zielen für 2025.
Einflussbereich |
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Ziel |
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Beschaffungskette |
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Soziale Auswirkung (,S-KPI‘) |
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90 % der strategischen Tier-1-Zulieferer erreichen mindestens ,4S‘; |
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Angemessene Vergütung |
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Schrittweise Verbesserung der Vergütung, gemessen an Benchmarks für gerechte Entlohnung, für alle unsere strategischen Tier-1-Zulieferer2 |
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Geschlecht |
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Erreichen von Geschlechtergleichstellung in Bezug auf Entlohnung der Arbeiter*innen und Vorgesetzten unserer strategischen Tier-1-Zulieferer3 |
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Gesamte Wertschöpfungskette (Rohstoffproduktion bis eigene Standorte) |
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Sorgfaltspflicht bezüglich Achtung der Menschenrechte und der Umwelt (,Human Rights and Environmental Due Diligence‘ – ,HREDD‘) |
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System zur Identifizierung und Bewältigung besonders risikobehafteter Menschenrechtsfragen in 100 % unserer Wertschöpfungskette4 |
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Messung der sozialen Auswirkungen unserer Zulieferer
Im Jahr 2022 haben wir unser KPI-Tool zur Messung sozialer Auswirkungen eingeführt (‚S-KPI‘). Der S-KPI misst die sozialen Auswirkungen unserer Zulieferer anhand einer Reihe von Sozialindikatoren wie Unfallraten, Zufriedenheit und Befähigung der Beschäftigten. Bis 2025 wollen wir erreichen, dass 90 % der strategischen Tier-1-Zulieferbetriebe mindestens eine Bewertung von ,4S‘ erreichen (auf einer Skala von 1 bis 5, wobei 5 die beste Bewertung ist) und 100 % der strategischen Tier-1-Zulieferbetriebe ,3S‘ oder besser.
Verbesserung der Lohngerechtigkeit und Geschlechtergleichstellung bei unseren Zulieferern
Wir verpflichten uns dazu, verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken zu unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter zu verbessern und Lohngleichheit zu schaffen. Das soll für eine gerechte und geschlechterunabhängige Entlohnung der Arbeiter*innen in unserer Beschaffungskette sorgen. Bis 2025 streben wir eine schrittweise Verbesserung der Vergütung, gemessen an Benchmarks für gerechte Entlohnung, sowie Geschlechtergleichstellung bei der Entlohnung von Arbeiter*innen und deren Vorgesetzten in unseren strategischen Tier-1-Zulieferbetrieben an.
- Angemessene Vergütung: Wir führen derzeit ein mehrjähriges Lohnbenchmarking mit unseren Hauptzulieferern durch.1 Im Rahmen dieser Studie werden Daten aus drei unterschiedlichen Zeiträumen gesammelt: dem Benchmarking-Jahr 2020, dem Halbzeitjahr 2023 und dem Endjahr 2025. Die Daten für das Benchmarking-Jahr 2020 wurden in den Jahren 2021 bis 2023 erhoben, die Daten für das Halbzeitjahr 2023 werden im Jahr 2024 und die Daten für das Jahr 2025 im Jahr 2026 erhoben. Im Jahr 2023 haben wir das Benchmarking für 2020 durch die Erhebung von Lohndaten in China, Thailand und Pakistan abgeschlossen.2 In Übereinstimmung mit dem Benchmarking, das wir im Vorjahr in Kambodscha, Indonesien und Vietnam durchgeführt haben, haben wir die Lohndaten der Zulieferer mit externen Benchmarks wie dem jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn, dem FLA-Länderdurchschnitt (‚FLA Country Average‘), ein Branchendurchschnitt, der auf Zulieferern basiert, die mit FLA-Mitgliedsunternehmen zusammenarbeiten, und dem Benchmark der Global Living Wage Coalition (‚GLWC‘) verglichen, sofern verfügbar.
Die Ergebnisse des gesamten Benchmarking-Zeitraums 2020 zeigen, dass die Löhne der in dieser Studie berücksichtigten Zulieferer (ca. 80 % aller Hauptzulieferer) alle oben genannten Benchmarks übertreffen. In Übereinstimmung mit der Formel der FLA für angemessene Vergütung beinhalten alle unten aufgeführten Löhne reguläre Löhne, bezahlten Urlaub, jeweils zutreffende und wählbare Anreize, Sach- und Geldleistungen und schließen alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus.
- Kambodscha (zehn Zulieferer): In unserem Hauptzulieferland für Bekleidung übertreffen die durchschnittlichen Lohnzahlungen unserer Zulieferer den gesetzlichen Mindestlohn um 56 % und den gültigen FLA-Länderdurchschnitt um 33 %. In Kambodscha sind 90 % der untersuchten Zulieferer gewerkschaftlich organisiert, 10 % haben einen geltenden Tarifvertrag abgeschlossen.
- China (14 Zulieferer): Die in unserer Datenerhebung untersuchten Zulieferer verteilen sich über zehn Zonen mit jeweils unterschiedlichen geltenden Mindestlöhnen. In all diesen Zonen lagen die Lohnzahlungen zwischen 13 % und 159 % über dem jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn. Derzeit übertreffen zwei der von uns untersuchten Zulieferer, die über einen verfügbaren und anwendbaren GLWC-Benchmark verfügen, diesen um 2 % bzw. 34 %. In China haben 79 % dieser Zulieferer eine staatlich unterstützte Gewerkschaft und 43 % einen geltenden Tarifvertrag.
- Indonesien (13 Zulieferer): Die in Indonesien untersuchten Zulieferer verteilen sich über zehn Zonen mit jeweils unterschiedlichen geltenden Mindestlöhnen, die sich hinsichtlich der Mindestlohnanforderungen stark unterscheiden. In all diesen Zonen lagen die Lohnzahlungen zwischen 9 % und 66 % über dem gesetzlichen Mindestlohn. 92 % der Zulieferer sind gewerkschaftlich organisiert und haben einen geltenden Tarifvertrag abgeschlossen.
- Pakistan (zwei Zulieferer): Die Daten belegen, dass die durchschnittlichen Lohnzahlungen unserer Zulieferer den gesetzlichen Mindestlohn um 42 % und den gültigen FLA-Länderdurchschnitt um 16 % übertreffen. Derzeit sind die von uns untersuchten Zulieferer in Pakistan nicht gewerkschaftlich organisiert.
- Thailand (vier Zulieferer): Die in Thailand untersuchten Zulieferer verteilen sich über drei Zonen mit jeweils unterschiedlichen geltenden Mindestlöhnen. In all diesen Zonen lagen die Lohnzahlungen zwischen 36 % und 44 % über dem gesetzlichen Mindestlohn. Derzeit sind keine der Zulieferer gewerkschaftlich organisiert.
- Vietnam (17 Zulieferer): Unsere Zulieferer befinden sich in drei Zonen mit jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Mindestlöhnen. Die Lohnzahlungen der Zulieferer lagen in diesen Zonen zwischen 72 % und 78 % über dem gesetzlichen Mindestlohn. Wo anwendbar (nur Zone 1), lagen die Löhne um 18 % über dem Benchmark der GLWC. 100 % der Zulieferer haben eine staatlich unterstützte Gewerkschaft und einen geltenden Tarifvertrag.
Wir sind weiterhin auf dem besten Weg, unseren Benchmarking-Prozess abzuschließen, und werden Ende 2024 in der Lage sein, unsere Gehaltsdaten von 2020 mit den Ergebnissen von 2023 zu vergleichen. Auf diese Weise können wir die Entwicklung der Löhne im Laufe der Zeit beurteilen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Hebel, die wir als die einflussreichsten im Lohnfindungsprozess identifiziert haben, zu bearbeiten. Diese sind gesetzliche Verpflichtungen, verantwortungsvolle Einkaufspraktiken, Produktivität, Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen und Regierungsbeteiligung. Darüber hinaus werden wir in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen ein ‚Gender Pay Parity Capacity Building Program‘, also ein Programm zum Kapazitätsaufbau für Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen, in unserer Beschaffungskette einführen. Ziel des Programms ist, bei unseren Zulieferern das Bewusstsein und Verständnis für den ‚Gender Pay Gap‘, den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Gleichstellung der Geschlechter: Wir setzen weiterhin Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in unserer Beschaffungskette um und erfüllen bei unseren Hauptzulieferern unsere Ziele hinsichtlich der Förderung von Geschlechtersensibilität und der Gewährleistung gleicher Chancen und Rechte für alle Beschäftigten. Im Jahr 2023 waren das folgende Maßnahmen: Start der Umfrage zur Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz (‚Gender Equality Worker Survey‘), Überprüfung der Angaben der Selbstbewertung der Zulieferer sowie Durchführung der zweiten jährlichen Selbstbewertung der Zulieferer. Nahezu 44.000 Arbeiter*innen nahmen an der Umfrage zur Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz teil, die dazu diente, die diesbezüglichen Erfahrungen und Wahrnehmungen von Arbeiter*innen zu bewerten und ein Feedback der Beschäftigten zu den Gleichstellungspraktiken in den Zulieferbetrieben einzuholen. Darüber hinaus sollte die Umfrage Hauptzulieferern einen Anhaltspunkt für weitere Verbesserungsmöglichkeiten bieten. Alle Hauptzulieferer haben zudem erste Verbesserungspläne vorgelegt, um die im Selbstbewertungs-Tool zur Gleichstellung der Geschlechter identifizierten Lücken anzugehen, und werden ihre Verbesserungspläne weiterhin aktualisieren.
Leistungsüberwachung und -bewertung
Wir bewerten regelmäßig, inwieweit unsere Hersteller faire, gesunde und umweltgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Dazu führen wir angekündigte und unangekündigte Audits durch das eigene Team oder akkreditierte externe Prüfer durch. Werden bei den Audits Verstöße gegen die Arbeitsplatzstandards festgestellt, erhalten die betroffenen Betriebe eine strikte Frist zur Behebung dieser Verstöße. Bei der Auswahl potenzieller neuer Produktionsstätten wird ein ähnliches Bewertungssystem angewendet, und Aufträge werden nur nach vorheriger Zustimmung des SEA-Teams vergeben. Basierend auf den Ergebnissen dieser Bewertungen beschließen die Sourcing- und SEA-Teams gemeinschaftlich über das weitere Vorgehen – von Schulungen bis hin zu Durchsetzungsmaßnahmen, wie beispielsweise Verwarnungen oder der Rekrutierung externer Berater*innen, um Arbeitsplatzsysteme oder -praktiken zu verbessern. Wir bieten zudem mehrere Beschwerdekanäle an, über die Beschäftigte oder Dritte Beschwerden über Verstöße gegen die adidas Arbeitsplatzstandards und die Menschenrechte im Allgemeinen einreichen können. Jede Beschwerde vonseiten Dritter, die wir über unsere Beschwerdekanäle erhalten, wird geprüft und untersucht. Das Ergebnis wird auf der Internetseite unseres Unternehmens veröffentlicht. ADIDAS-GROUP.COM/NACHHALTIGKEIT
Im Jahr 2023 ging adidas eine Partnerschaft mit Better Work ein, einer Kooperation zwischen der ILO und der ,International Finance Corporation‘ (‚IFC‘), die eine Reihe von Programmen zur Sorgfaltsprüfung und zum Kapazitätsaufbau für Zulieferer in den 13 Ländern anbietet, in denen Better Work tätig ist. Neben dem Engagement in der Beschaffungskette setzt sich Better Work aktiv für einen konstruktiven Dialog zwischen den verschiedenen betroffenen Multi-Stakeholdern in diesen Ländern ein, die sich mit den Praktiken der Einkäufer und den Rechten der Beschäftigten befassen, z. B. Organisationen der Zivilgesellschaft, Regierungen, Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaftsgruppen.
Die Bedingungen in den Produktionsstätten werden darüber hinaus durch unabhängige Prüfer im Rahmen unserer Kooperation mit der FLA bewertet – ein Beispiel dafür, dass wir auf unabhängige Inspektionen von Produktionsstätten und die Verifizierung unserer Programme durch externe Stellen setzen. Unser Programm wurde dreimal von der FLA akkreditiert und bleibt auch 2023 akkreditiert, infolge jährlicher Bewertungen durch die FLA, bei denen adidas als Top-Performer eingestuft wurde.
Ende 2023 arbeitete adidas mit 357 unabhängigen Zulieferbetrieben3 zusammen (2022: 424), die in 40 Ländern Produkte für uns herstellen (2022: 44). Der Rückgang der Anzahl an Zulieferbetrieben spiegelt die Konsolidierung der Beschaffungsaktivitäten im Zusammenhang mit unserer Strategie, langfristige Beziehungen zu unseren Herstellern aufzubauen, wider. 63 % der Fabriken unserer Hersteller befinden sich in der Region Asien-Pazifik (2022: 63 %). Die Anzahl der Lizenznehmer, mit denen wir zusammengearbeitet haben, lag 2023 bei 37 (2022: 39). Diese haben in 251 Fabriken (2022: 287) in 33 Ländern (2022: 34) Produkte hergestellt.
Onboarding neuer Zulieferer
2023 lag unser Hauptaugenmerk darauf, die Beziehungen zu unseren bestehenden Herstellern zu festigen, anstatt neue Partnerschaften einzugehen. Folglich blieb die Anzahl der Erstbewertungen – die erste Genehmigungsstufe für den Eintritt in unsere Beschaffungskette – potenzieller Zulieferbetriebe mit 66 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2022: 58). Davon wurden 19 Produktionsstätten (2022: 20) entweder nach festgestellten Nulltoleranz-Verstößen (‚Zero-Tolerance‘) direkt abgelehnt oder erhielten nach Feststellung von einem oder mehreren Grenzfällen (‚Threshold Issues‘) den Status ‚abgelehnt mit zweiter Prüfung‘. Das bedeutet, dass diese Betriebe zwar abgelehnt wurden, aber die Möglichkeit bekamen, die Compliance-Verstöße innerhalb eines konkreten Zeitraums zu beheben. Die überwiegende Mehrheit (64 %) aller Erstbewertungen wurde in Asien durchgeführt (2022: 71 %). Davon entfielen 20 % auf China (2022: 26 %).
Insgesamt lag die Quote der neu besuchten Produktionsstätten, die direkt abgelehnt wurden, Ende 2023 bei 29 % und damit unter dem Vorjahresniveau (2022: 34 %). Hersteller, bei denen Grenzfälle festgestellt werden, erhalten normalerweise eine Frist von drei Monaten, um die Probleme vor einem zweiten Audit für die Endabnahme zu beheben. Durch gezielte Unterstützung und Trainingseinheiten konnten alle zunächst abgelehnten Produktionsstätten ihre Verstöße erfolgreich beheben und in die Produktion aufgenommen werden. Folglich gab es 2023 keine ‚endgültigen Ablehnungen‘.
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2023 |
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2022 |
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Onboarding neuer Zulieferer |
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Gesamtzahl der Ablehnungen nach Erstbewertung1 |
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19 |
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20 |
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Anteil der Ablehnungen nach Erstbewertung |
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29 % |
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34 % |
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Gesamtzahl der endgültigen Ablehnungen |
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0 |
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4 |
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Anteil der endgültigen Ablehnungen2 |
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0 % |
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5 % |
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Befähigung der Beschäftigten |
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Implementierung der ‚Workers Voice‘-Beschwerdeplattform bei strategischen Herstellern |
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100 % |
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100 % |
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Zufriedenheitsquote der Beschäftigten, die eine Beschwerde über ‚Workers Voice‘ eingereicht haben |
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77 % |
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77 % |
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Schulungen |
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Anzahl der Schulungseinheiten (Grundlagen, Leistung, Fortgeschritten) |
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179 |
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187 |
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Kontrollen |
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Gesamtzahl der Audits (Erstbewertung, Performance-Audits, Umweltbewertungen)3 |
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1.224 |
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1.222 |
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Durchsetzung der Standards4 |
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Anzahl der Verwarnungen (erste Verwarnung) |
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8 |
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6 |
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Anzahl der Verwarnungen (zweite Verwarnung) |
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1 |
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0 |
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Anzahl der Verwarnungen (dritte und letzte Verwarnung) |
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0 |
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0 |
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Anzahl der aus Compliance-Gründen beendeten Geschäftsbeziehungen |
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0 |
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0 |
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Befähigung der Beschäftigten
In den letzten Jahren haben wir effiziente Feedback-Kanäle, Tools zur Messung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie auf Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnittene Schulungen entwickelt.
- Feedback-Optionen: Ein robuster Beschwerdemechanismus ist die Basis dafür, dass Beschäftigte ihre Anliegen vorbringen können und entsprechend Abhilfe erfolgt. Seit 2017 setzen wir in Bezug auf Beschwerdesysteme immer weniger auf lokale Arbeitnehmer-Hotlines und haben stattdessen die App-basierte ‚Workers Voice‘-Plattform geschaffen – ein für die jeweilige Produktionsstätte maßgeschneidertes, digitales Beschwerdetool für die Beschäftigten. Den Einsatz dieses Beschwerdemechanismus haben wir schrittweise optimiert und erweitert, und im Jahr 2023 hatten bereits mehr als 359.000 Beschäftigte in 108 Produktionsstätten in 16 Ländern Zugang. Unsere strategischen Hersteller sind damit zu 100 % abgedeckt. Der Zugang zu einem digitalen Beschwerdetool erwies sich während der Coronavirus-Pandemie als besonders wertvoll. Fast 42.000 Beschwerden im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitsrechten wurden 2023 über die ‚Workers Voice‘-Plattform eingereicht (2022: rund 48.000). 99 % dieser Beschwerden konnten bis Ende 2023 beigelegt werden. Die meistgenannten im Jahr 2023 eingegangenen Beschwerden bezogen sich auf die Themen Sozialleistungen (mehr als 11.000), allgemeine Betriebseinrichtungen (mehr als 7.200) sowie interne Kommunikation (mehr als 7.100).
Die über die ‚Workers Voice‘-Plattform eingegangenen Meldungen werden von adidas mittels KPIs und Dashboard-Durchsichten, Bewertungen der Beschwerdezufriedenheit und Befragungen der Beschäftigten vor Ort nachverfolgt. Auf diese Weise können wir die Wirksamkeit der Beschwerdekanäle bewerten, wichtige Fälle in Echtzeit beobachten und bei Bedarf rechtzeitig eingreifen. Die Plattform hilft uns auch, die wichtigsten Herausforderungen und Arbeitsrechtsprobleme in einer Produktionsstätte zu verstehen und nachzuverfolgen, wie das Fabrikmanagement und dessen HR-Teams die Fälle lösen und ihre Ergebnisse kommunizieren. Unsere Auswertungen fließen in die Gesamtbewertung der Produktionsstätte in Bezug auf die Einhaltung sozialer Standards (S-KPI) ein. Um die Effektivität des Beschwerdemechanismus zu verbessern, bietet adidas den Teams in den Produktionsstätten fortlaufend Schulungen an. Die Fallzufriedenheitsrate – eine Zahl, die die Zufriedenheit der Beschäftigten mit der Lösung von Beschwerden angibt – hat sich von 39 % im Jahr 2019 auf 77 % im Jahr 2023 fast verdoppelt. Der Anstieg der Zufriedenheit steht teilweise im Zusammenhang mit einer deutlich verbesserten Reaktionszeit, d. h. der Zeit, die das Fabrikmanagement zur Bearbeitung der Beschwerden von Beschäftigten benötigt. Diese verringerte sich von 49 Stunden im Jahr 2020 auf weniger als zwölf Stunden im Jahr 2023, was auf Verbesserungen in der Kommunikation und Transparenz am Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Die Managementteams in den Produktionsstätten standen über Newsletter und Mitteilungen in ständigem Kontakt mit den Beschäftigten, was sich positiv auf deren Einbindung ausgewirkt hat und sie dazu ermutigte, Feedback zu geben. - Zufriedenheit der Beschäftigten: Ergänzend zu den verschiedenen Beschwerdekanälen haben wir das Projekt ‚Worker Pulse‘ weiter ausgebaut. Dabei handelt es sich um eine digitale Kurzumfrage, mit der wir die Wahrnehmung und das Bewusstsein der Beschäftigten für ihre Arbeitsrechte in bestimmten Bereichen wie Kommunikation, Belästigung und Missbrauch sowie Beschwerdesysteme erfassen. Sie baut auf den Erkenntnissen auf, die wir aus einer 2016 durchgeführten Umfrage gewonnen haben. 2023 haben wir diese digitale Umfrage in 109 Produktionsstätten (2022: 133) in 16 Ländern (2022: 17) durchgeführt. Mehr als 71.000 Beschäftigte (2022: 85.000) haben via Smartphone-App daran teilgenommen. Im Kern enthielt die Umfrage sechs Aussagen, anhand derer der Zustimmungsgrad gemessen wurde. Dazu gehören Themen wie beispielsweise die Bereitschaft, sich bei Problemen zu äußern, die Fabrik im Bekanntenkreis weiterzuempfehlen, das Gefühl, Vorschläge oder Beschwerden vertrauensvoll äußern zu können, und Führungskräfte darauf anzusprechen. Die Ergebnisse zeigen einen stetigen Anstieg der Anzahl der zustimmenden Antworten über alle Themengebiete hinweg seit 2020, von etwa 78 % auf durchschnittlich 90 % im Jahr 2023. Die Prozentzahl bemisst die durchschnittliche Antwort auf einer fünfstufigen Likert-Skala, wobei 100 % ,starke Zustimmung‘ und 0 % ,starker Widerspruch‘ bedeutet. Dieser Anstieg der allgemeinen Zufriedenheit der Beschäftigten führte im Jahr 2023 zu einem Anstieg der durchschnittlichen S-KPI-Werte in den Produktionsstätten unserer Hersteller. Dies belegt, dass sich die Arbeitsbedingungen in einer Produktionsstätte insgesamt verbessern lassen, wenn die Ansichten und Hinweise der Beschäftigten Gehör finden und das Managementteam entsprechend handelt. Die Hersteller sind verpflichtet, anhand des über Worker Pulse erhaltenen Feedbacks Pläne zur Arbeitsplatzverbesserung zu entwickeln und nachzuverfolgen.
- Weibliche Führungskräfte: Neben den in Produktionsstätten durchgeführten Schulungen bieten wir auch maßgeschneiderte Fortbildungen im Rahmen des ,Women Leadership Program‘ an. Auf Basis der Erkenntnisse unseres Teams haben wir den Trainingsansatz im Jahr 2022 geändert und ein Hybridmodell aus Präsenz- und Online-Schulungen entwickelt. Das Modell wurde 2023 fortgeführt, und mehr als 1.500 Führungskräfte in Fabriken in Kambodscha, China, Indien, Indonesien, Myanmar und Vietnam nahmen daran teil. Wir verfolgen aufmerksam die Fortschritte der leitenden Beschäftigten, die an dieser Schulungsinitiative teilnehmen. Seit 2016 wurden rund 170 weibliche Führungskräfte aufgrund ihrer Teilnahme an dem Programm in höhere Positionen befördert.
- Arbeitsrechte: Im Jahr 2023 haben wir außerdem unser mobilfunkbasiertes Projekt ‚Digitale Schulung‘ fortgesetzt, das im Vorjahr in 133 Produktionsstätten in 17 Ländern erfolgreich eingeführt worden war. Dadurch lässt sich messen, inwieweit sich die Beschäftigten ihrer Arbeitsrechte und Abhilfemaßnahmen, z. B. hinsichtlich Brandschutz, Belästigung und Missbrauch, sowie der Nutzung von Beschwerdekanälen bewusst sind. Mehr als 50.000 Beschäftigte nahmen im Jahr 2023 teil (2022: 82.000) und konnten nach der Schulung im Durchschnitt 92 von 100 Testfragen richtig beantworten, was ein hohes Bewusstsein für ihre grundlegenden Rechte und verfügbaren Rechtsmittel beweist.
Betriebsbegehungen und Schulungen in den Produktionsstätten
Im Jahr 2023 haben wir eine Kombination aus Präsenzveranstaltungen und Online- bzw. virtuellen Interaktionen genutzt, um die Wirkung unserer Betriebsbegehungen und Schulungsmaßnahmen zu maximieren. Insgesamt haben wir im Jahr 2023 644 individuelle Betriebsbegehungen (2022: 657) sowie 179 Schulungen für Hersteller, Lizenznehmer, Beschäftigte und adidas Mitarbeiter*innen durchgeführt (2022: 187) und damit insgesamt rund 4.222 Personen erreicht. Die Schulungen deckten weiterhin ein breites Themenspektrum ab – von unseren Arbeitsplatzstandards, Richtlinien und ergänzenden Grundsätzen bis hin zu gezielten Schulungen zu spezifischen Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie Umweltfragen.
Auch 2023 haben wir mit unseren Lizenznehmern zusammengearbeitet, um die konsequente Umsetzung der adidas Arbeitsplatzstandards in den Betrieben ihrer Hersteller sicherzustellen. Darüber hinaus haben unsere Lizenznehmer weiterhin Zugang zu den E-Learning-Materialien der FLA. Sie bieten Schulungen zu Themen wie Menschenrechte, Zwangsarbeit, verantwortungsvolle Produktion und Mitarbeitereinbindung. 2023 haben wir diese Schulungen erweitert, indem wir den Zugang zum E-Learning-Kurs des Better Buying Institute über verantwortungsvolle Einkaufspraktiken ermöglicht haben. Zusätzlich zu den Schulungen arbeitete Better Buying mit einer ausgewählten Gruppe von Zulieferern der Lizenznehmer zusammen, um den ‚Better Buying Partnership Index Survey‘ zu beantworten, der dabei half, die Auswirkungen der Einkaufspraktiken der Lizenznehmer auf die Zulieferer und deren Beschäftigte zu bewerten und potenzielle Verbesserungsbereiche zu identifizieren.
Kontrollen
Wir prüfen regelmäßig, ob unsere Hersteller die adidas Arbeitsplatzstandards einhalten, und setzen dabei eine Reihe von Audit-Tools ein. Im Jahr 2023 haben wir damit begonnen, neben unseren eigenen Audits die Bewertungen des ‚Better Work‘-Programms der ILO zu nutzen, einer Zusammenarbeit zwischen der ILO der Vereinten Nationen und der Internationalen Finanz-Corporation zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Bekleidungs- und Schuhindustrie. adidas hat auch weiterhin die Bewertungen des ‚Social and Labor Convergence Program‘ (,SLCP‘) in seine Überwachungstätigkeiten einbezogen (2023: 79, 2022: 133), um zu vermeiden, dass Audits in Zulieferbetrieben, die mit anderen Marken geteilt werden, doppelt durchgeführt werden
Insgesamt wurden im Jahr 2023 499 Audits zur Einhaltung sozialer Standards (Erstbewertungen und Performance-Audits) durchgeführt (2022: 709), davon sechs auf virtuellem Weg (2022: 15). Von den 329 vor Ort durchgeführten Performance-Audits fanden 82 % unangekündigt statt, d. h., die Produktionsstätte wurde im Vorfeld nicht über den genauen Audittermin informiert. Die Anzahl der Audits in Fabriken von Lizenznehmern ist von 295 im Jahr 2022 auf 267 im Jahr 2023 zurückgegangen, was einen Rückgang der Anzahl an Lizenznehmern widerspiegelt.
Region |
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Erstbewertung1 |
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Performance-Audit2 |
|
Umweltbewertung3 |
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Gesamt |
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2023 |
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2022 |
|
2023 |
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2022 |
|
2023 |
|
2022 |
|
2023 |
|
2022 |
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Asien |
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46 |
|
60 |
|
356 |
|
426 |
|
684 |
|
606 |
|
1.086 |
|
1.092 |
||||||||||
Amerika |
|
19 |
|
12 |
|
44 |
|
34 |
|
17 |
|
18 |
|
80 |
|
64 |
||||||||||
EMEA |
|
5 |
|
9 |
|
29 |
|
35 |
|
24 |
|
22 |
|
58 |
|
66 |
||||||||||
Gesamt4 |
|
70 |
|
81 |
|
429 |
|
495 |
|
725 |
|
646 |
|
1.224 |
|
1.222 |
||||||||||
|
Um unsere allgemeinen Nachhaltigkeitsbemühungen zu ergänzen, überwachen wir, inwieweit unsere Zulieferer unsere Umweltstandards und Richtlinien einhalten, und messen ihre Leistung hinsichtlich jährlich gesetzter Umweltziele. 2023 wurden 325 Standorte in 24 Ländern für ihre Leistung nach diesen Umweltstandards beurteilt und bewertet, darunter 317 unserer wichtigsten Tier-1- und Tier-2-Hersteller sowie ausgewählte Tier-3-Zulieferer, die an unserem Programm für nachhaltige Beschaffung teilnehmen. Darüber hinaus wurden insgesamt 400 Abwassertest-Bewertungen gemäß den ‚ZDHC Wastewater Guidelines‘ durchgeführt.
Aufgrund der zunehmenden Fokussierung auf mehrwertschaffende Beratungs- und Befähigungsprojekte, die über unsere regulären Audit-Routinen hinausgehen, ist die Anzahl der von unserem internen Team durchgeführten Audits 2023 auf 85 zurückgegangen (2022: 109), wobei 90 % (739 Bewertungen) aller Bewertungen von externen Prüfern durchgeführt wurden (2022: 860).4
Insgesamt wurden im Jahr 2023 72 % (2022: 65 %) aller direkten und von Lizenznehmern betriebenen Produktionsstätten geprüft. Standorte mit erhöhtem Risiko in Asien, der bedeutendsten Beschaffungsregion von adidas, wurden 2023 umfassend überwacht. Dort belief sich die Audit-Abdeckung auf 89 % (2021: 84 %). Grundsätzlich werden Produktionsstätten in Ländern mit hohem Risiko zu 100 % in unseren Audits erfasst. Das bedeutet, dass sie einmal pro Jahr überprüft werden. In Produktionsstätten in Ländern mit geringem Risiko (d. h. Länder mit konsequenter Durchsetzung vonseiten der Regierung und starken Aufsichtssystemen, z. B. Deutschland) werden hingegen keine Audits durchgeführt.
Wir setzen auch unsere Bemühungen fort, HREDD-Prozesse in unserer Beschaffungskette zu kaskadieren, indem wir unsere wichtigsten Tier-1-Hersteller dazu anhalten, ihre eigenen Due-Diligence-Prozesse zu implementieren. Dazu gehört auch, dass wir die Fähigkeit und Leistung unserer Zulieferer bei der Durchführung ihrer eigenen internen Überwachung der Einhaltung von Standards sowie bei der Durchführung von Audits zur Einhaltung von Sozialstandards bei ihren Subunternehmen messen und die Umsetzung mit unserem S-KPI-Tool verfolgen. Ergänzt wird dies durch fortlaufende Maßnahmen zur Ausweitung der Audits auf unsere nominierten Tier-2-Zulieferer und ausgewählte Tier-3-Spinnereien in China.
Audit-Ergebnisse und S-KPI-Leistung
Im Jahr 2023 haben wir die Leistung unserer Zulieferer zum zweiten Mal anhand des S-KPI-Tools gemessen. Der S-KPI bewertet die Leistung einer Fabrik hinsichtlich Sicherheit und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz, indem gemessen wird, wie effektiv Due-Diligence-Prozesse sind, aber auch die Fähigkeit des Zulieferers, positive Veränderung herbeizuführen. Insgesamt misst der S-KPI 15 Einheiten (‚Units of Measurement‘ – ‚UOM‘), darunter die Einhaltung von Vorgaben bezüglich Grenz- und Nulltoleranz-Fällen, die Behebung von Verstößen, Unfall- und Abwesenheitsraten sowie eine Reihe von Maßnahmen zur Befähigung der Beschäftigten, wie etwa die Zufriedenheit mit der Bearbeitung von Beschwerden, die Teilnahmerate in Zufriedenheitsumfragen und der Anteil von Frauen in mittleren Führungspositionen. Der S-KPI bewertet die Leistung eines Zulieferers in jedem dieser Einheiten basierend auf Informationen, die während Audits eingeholt und gegebenenfalls validiert wurden und wiederum in ein Dashboard pro Zulieferer aufgenommen werden. Das Ergebnis ist ein finaler Wert (in %), der in ein S-KPI von 1–5 umgerechnet wird. Hierbei stellt 5S den bestmöglichen Wert dar. Die Grenzwerte für die Umrechnung sind wie folgt: 1S: 0–29 %, 2S: 30–59 %, 3S: 60–79 %, 4S: 80–89 %, 5S: 90–100 %. Für Zulieferer, die einen S-KPI von 5S erreicht haben, behalten wir uns aufgrund ihres geringen Risikoprofils die Möglichkeit vor, sie für ein Jahr von ausgewählten Bewertungen zur Einhaltung der S-KPIs auszuschließen.
2023 haben knapp 84 % unserer 108 Hauptzulieferer ein 4S-Rating oder besser erhalten, eine deutliche Steigerung gegenüber 2022 (75 %). Wir sehen einen positiven Trend: Fast alle Produktionsstätten mit einer höheren Bewertung (4S oder 5S im Jahr 2022) haben ihre S-KPI-Bewertung im Jahr 2023 beibehalten oder verbessert. Angesichts dieser Leistung sind wir zuversichtlich, dass wir unsere Ziele für das obere Leistungsband unserer Zulieferer bis 2025 erreichen werden, und erwarten nun, dass 90 % unserer strategischen Tier-1-Zulieferer bis 2025 mindestens 4S oder besser erreichen.
Alle unsere Hauptlizenznehmer (d. h. unsere langjährigen Partner und/oder diejenigen mit dem größten Geschäftsvolumen) erreichten 2023 eine Compliance-Bewertung (‚Licensee Compliance Rating‘ – ,LCR‘) von mindestens 4S, und davon 75 % eine Bewertung von 5S. Diese Bewertung spiegelt wider, dass diese Lizenznehmer starke Governance-Systeme, ein Beschaffungskettenmanagement sowie Anforderungen zur Einhaltung von Einkaufspraktiken erfolgreich in ihre Geschäftspraktiken integriert haben. Die Lizenznehmer werden außerdem nach dem Vorhandensein von Richtlinien und Systemen zum Stakeholder-Engagement sowie nach dem Umfang der öffentlichen Berichterstattung und Kommunikation bewertet.
Festgestellte Mängel in aktiven Produktionsstätten
Die Produktionsstätten unserer Hersteller werden in Bezug auf die Anzahl kritischer Compliance-Mängel bewertet. Grenzfälle sind ernsthafte, aber behebbare Mängel, die innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch entsprechende Abhilfemaßnahmen behoben werden können. Mängel der Kategorie Nulltoleranz sind dagegen z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder lebensbedrohliche Zustände im Bereich Gesundheit, Arbeitsschutz und Umwelt. Sie ziehen eine sofortige Verwarnung nach sich und können zum Ausschluss eines Zulieferers führen. Im Laufe eines jeden Jahres verfolgen wir kontinuierlich die Mängel, die durch Performance-Audits von Herstellern, Audits in Zusammenarbeit, Audits in Eigenverantwortung und seit 2020 SLCP-Bewertungen festgestellt werden. Wir gehen sämtlichen Compliance-Verstößen nach und erwarten von unseren Herstellern, dass sie diese innerhalb einer festgelegten Frist beheben. Die im Jahr 2023 ermittelten Mängel entsprechen weitestgehend den im Jahr 2022 gemeldeten.
- Arbeitsrecht: Unser Social Compliance Team deckt nicht nur Compliance-Verstöße gegen unsere Arbeitsplatzstandards auf, sondern beschäftigt sich auch mit dem Einsatz und der Effektivität der HR-Management-Systeme der Produktionsstätten. Dabei analysiert das Team Lücken in Richtlinien und Verfahren in Bezug auf spezielle Risikobereiche wie z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit oder Diskriminierung. Aus diesem Grund weisen die dargestellten Prozentzahlen eher auf systemische Mängel aktiver Produktionsstätten hin, für die korrigierende Maßnahmen erforderlich sind, um mögliche Risiken zu reduzieren, und weniger auf das bestätigte Vorhandensein eines konkreten Verstoßes oder einer Pflichtverletzung, die Abhilfemaßnahmen erfordern.
- Gesundheit und Sicherheit: Brandschutz, Elektro-, Maschinen- und Leitersicherheit sind kritische Themen für bestehende Produktionsbetriebe und machten zusammen fast 40 % der im Jahr 2023 festgestellten Mängel aus. Außerdem entfielen 5 % der festgestellten Mängel auf die Lagerung und Verwendung von Chemikalien, darunter auch auf den Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Weitere 9 % entfielen auf Managementsysteme, -richtlinien und -verfahrensweisen. Dabei handelt es sich vor allem um die Nichteinhaltung unserer Arbeitsplatzstandards sowie um die Nichterfüllung unserer Erwartungen hinsichtlich wirksamer betrieblicher Arbeitsschutzsysteme. Auch die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Sicherheitsfachkräfte spielen dabei eine Rolle.
Behebung von Mängeln
Wir gehen sämtlichen Compliance-Verstößen nach und erwarten von unseren Herstellern, dass offene Probleme innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Obwohl die eigentlichen Probleme in vielen Fällen bereits gelöst sind, kennzeichnen wir diese in unseren Systemen erst dann als ‚abgeschlossen‘, wenn wir den Nachweis für die Behebung erbracht und festgestellt haben, dass die ergriffenen Korrekturmaßnahmen nachhaltig und ausreichend sind, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Um Abhilfemaßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen, dass wirksame Managementsysteme vorhanden sind, unterstützen wir den Aufbau von Kapazitäten, insbesondere für identifizierte Hochrisikobereiche. Im Jahr 2023 haben wir beispielsweise ein Gesundheits- und Sicherheitsprogramm gestartet, um die elektrische Sicherheit für Beschäftigte und Wartungspersonal in den Fabriken zu verbessern.
Unabhängige FLA-Prüfungen
Jedes Jahr führt die FLA eine unabhängige Bewertung der Beschaffungskette ihrer Mitglieder durch. Dabei kommen eine Vielzahl von Überwachungsmodellen (z. B. persönlich, virtuell oder eine Hybridform aus persönlich und virtuell) zum Einsatz, die zu individuellen Bewertungen der ‚Sustainable Compliance Initiative‘ (,SCI‘) führen. adidas hat 2023 drei solcher FLA-Bewertungen erhalten. Neben der Überwachung der Produktionsstätten hat sich die FLA auf weitere Bereiche konzentriert, darunter die Verbesserung der virtuellen Überwachungsmethodik, die Herausgabe länderspezifischer und thematischer Leitlinien, die Abbildung der Beschaffungskette, Beschwerdemechanismen, die Überarbeitung des Beschwerdemechanismus für Drittparteien, die Entwicklung von verantwortungsvollen Richtlinien zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen und die Fortsetzung der Arbeit zur Messung und Abmilderung der Auswirkungen von Covid-19 auf die Beschaffungskette der Branche.
Durchsetzung der Standards
Verwarnungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Maßnahmen zur Durchsetzung der Standards. Sie werden ausgesprochen, wenn wir bei den Produktionsstätten unserer Zulieferer anhaltende schwerwiegende Verstöße gegen die Standards feststellen, die Maßnahmen seitens der Produktionsstätten unserer Hersteller erfordern. Wir arbeiten eng mit unseren Herstellern zusammen, um sie dabei zu unterstützen, ihre Leistung zu verbessern. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, die nicht gelöst werden können, kündigen wir jedoch unsere Geschäftsbeziehung mit den entsprechenden Produktionsstätten. Wenn wir eine solche Entscheidung treffen, versuchen wir immer, unerwünschte Auswirkungen, die von ungelösten Verstößen ausgehen können, mit weiterreichenden Konsequenzen, die eine Kündigung einer Geschäftsbeziehung auf die Rechte und Interessen der Beschäftigten haben kann, abzuwägen – insbesondere, wenn dies zu Entlassungen führen würde. In solchen Fällen ist gegebenenfalls eine Verlängerung der Fristen möglich, um eine verantwortungsvolle Geschäftsauflösung zu gewährleisten.
- Verwarnungen: Unsere enge Zusammenarbeit mit den Produktionsstätten unserer Hersteller hat dazu beigetragen, dass 2023 mit insgesamt neun Verwarnungen in sieben Ländern weniger ausgesprochen wurden als im Vorjahr (2022: sechs). Die Gesamtzahl der aktiven Erstverwarnungen blieb mit acht auf einem ähnlichen Niveau zum Vorjahr (2022: sechs). Die Gesamtzahl der Zweitverwarnungen betrug 2023 eins (2022: 0). Produktionsstätten, die eine zweite Verwarnung erhalten, sind nur noch einen Schritt von der Benachrichtigung über die mögliche Kündigung des Herstellerrahmenvertrags entfernt und werden durch unser Team noch genauer überwacht. Im Jahr 2023 wurden wie schon im Vorjahr keine dritten Verwarnungen (die zur Beendigung der geschäftlichen Zusammenarbeit führen) an unsere Hersteller ausgesprochen.
- Informationsschreiben: Bei Zulieferern, mit denen wir keine direkten vertraglichen Beziehungen unterhalten, setzen wir auf Informationsschreiben als Durchsetzungsmaßnahme: Im Jahr 2023 haben wir an zwei unserer Tier-2-Zulieferbetriebe Informationsschreiben gesandt, nachdem deren Management sich nicht zur Einhaltung unserer Umweltstandards verpflichtet hatte.
- Kündigungen: Im Jahr 2023 gab es keine Fälle, in denen ein Zuliefervertrag aus Gründen mangelnder Einhaltung von sozialen Standards gekündigt wurde (2022: 0).
1 Hauptzulieferer Stand Januar 2020.
2 Die im Geschäftsbericht 2022 ausgewiesenen Daten enthalten Benchmarking-Ergebnisse für 2020, die auf Lohndaten basieren, die 2021 in Kambodscha, Indonesien und Vietnam erhoben wurden (ca. 65 % unserer ausgewählten Zulieferer befinden sich in diesen drei Ländern). Die Berichterstattung im Geschäftsbericht 2023 spiegelt die vollständigen Benchmarking-Ergebnisse für 2020 wider, die sich auf alle zwischen 2021 und 2023 erhobenen Lohndaten in allen in dieser Studie untersuchten Zulieferbetrieben in unseren drei ursprünglichen Ländern (Kambodscha, Indonesien und Vietnam) sowie in China, Pakistan und Thailand beziehen. In vier verschiedenen Ländern gibt es eine kleine Anzahl von Zulieferbetrieben, die ursprünglich für die Datenerhebung und Berichterstattung in Betracht gezogen wurden. Da sie im jeweiligen Land nur einen geringen Anteil am Produktionsvolumen ausmachen, und zum Schutz der Vertraulichkeit, wurden sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
3 Unabhängige Zulieferbetriebe beziehen sich auf individuelle Tier-1-Zulieferer (Fabriken) unserer Hersteller, mit denen adidas einen Herstellervertrag hat, und auf deren Tier-1-Subunternehmer, ausschließlich eigener Fabriken und Betriebe von Lizenznehmern. Betriebe, die mit unseren Lizenznehmern zusammenarbeiten, werden separat berichtet. Manche dieser Betriebe fertigen gegebenenfalls sowohl für adidas direkt als auch für Lizenznehmer.
4 Einschließlich Audits für Soziales und Umwelt, ohne ZDHC-Abwasserbewertungen (400).
Weisst du, dass wir bis 2050 klimaneutral sein wollen?
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