Geschäftsbericht 2023

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37 » Zusätzliche Informationen zur Kapitalfluss­rechnung

Im Jahr 2023 resultierte der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr vor allem aus dem Rückgang an operativem kurzfristigem Betriebskapital. Insbesondere der Abbau des Vorratsbestandes trug zum Mittelzufluss bei.

Der Nettomittelabfluss aus der Investitionstätigkeit im Jahr 2023 bezog sich vor allem auf Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen, wie z. B. für die Einrichtung und Ausstattung von Geschäften im Einzelhandel, neue Bürogebäude und IT-Systeme.

Der Nettomittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit steht in erster Linie im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Wandelanleihe, den Auszahlungen für die Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten, Zinszahlungen und gezahlten Dividenden an Anteilseigner der adidas AG.

Die aus der Anwendung von IAS 29 ‚Rechnungslegung in Hochinflationsländern‘ resultierenden Effekte werden unterhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in der Zeile ‚IAS 29-Effekte auf den Cashflow der betrieblichen Tätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit‘ erfasst. Der Nettoeffekt im Jahr 2023 betrug 82 Mio. € (2022: 64 Mio. €). Der Vorjahreswert des Zahlungsmittelbestandes veränderte sich, bedingt durch die Indexierung der Anfangsbestände an Zahlungs­mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Argentiniens und der Türkei, um 0 Mio. € (2022: 20 Mio. €).

Der Mittelabfluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar:

Mittelabfluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in Mio. €

 

 

1. Jan. 2023 bis 31. Dez. 2023

 

1. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2022

Mittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit

 

 

–85

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

 

 

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit

 

 

–6

Mittelabfluss aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

 

 

–91

Im Jahr 2023 hat es folgende Veränderungen von Finanzverbindlichkeiten gegeben, bei denen die entsprechenden Zahlungen als Bestandteil des Nettomittelabflusses aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt werden:

Auswirkungen der Veränderungen von Finanzverbindlichkeiten auf den Nettomittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Mio. €

 

 

 

 

 

 

Nicht zahlungswirksame Veränderungen

 

 

 

 

1. Jan. 2023

 

Netto-Zahlungen/ Ein­zahlungen in der Periode1

 

IFRS 16 Leasing­verträge

 

Zeitwert­änderungen

 

Um­glieder­ung inner­halb der Finanz­verbindlich­keiten

 

Währungs­kurs­effekte

 

Sonstige1

 

31. Dez. 2023

Kurzfristige Finanz­verbindlichkeiten

 

527

 

–522

 

 

 

519

 

 

25

 

549

Langfristige Finanz­verbindlichkeiten

 

2.946

 

–50

 

 

 

–519

 

 

52

 

2.430

Leasingverbindlichkeiten

 

2.986

 

–689

 

292

 

 

 

–91

 

86

 

2.584

Gesamt

 

6.459

 

–1.260

 

292

 

 

 

–91

 

163

 

5.564

1

Seit dem Geschäftsjahr 2023 werden die Zinszahlungen und Zinsaufwendungen in der Überleitung der Finanzverbindlichkeiten in ‚Netto-Zahlungen/ Einzahlungen in der Periode‘ sowie ‚Sonstige‘ gesondert ausgewiesen. Die Überleitung für 2022 wurde entsprechend angepaßt.

Auswirkungen der Veränderungen von Finanzverbindlichkeiten auf den Nettomittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Mio. €

 

 

 

 

 

 

Nicht zahlungswirksame Veränderungen

 

 

 

 

1. Jan. 2022

 

Netto-Zahlungen/ Ein­zahlungen in der Periode1

 

IFRS 16 Leasing­verträge

 

Zeitwert­änderungen

 

Um­glieder­ung zu Ver­bindlich­keiten als zur Ver­äußer­ung klassi­fiziert

 

Währungs­kurs­effekte

 

Sonstige1

 

31. Dez. 2022

Kurzfristige Finanz­verbindlichkeiten

 

29

 

–39

 

 

 

513

 

 

24

 

527

Langfristige Finanz­verbindlichkeiten

 

2.466

 

969

 

 

 

–513

 

 

24

 

2.946

Leasingverbindlichkeiten

 

2.836

 

–719

 

795

 

 

 

–9

 

83

 

2.986

Gesamt

 

5.331

 

210

 

795

 

 

 

–9

 

131

 

6.459

1

Seit dem Geschäftsjahr 2023 werden die Zinszahlungen und Zinsaufwendungen in der Überleitung der Finanzverbindlichkeiten in ‚Netto-Zahlungen/ Einzahlungen in der Periode‘ sowie ‚Sonstige‘ gesondert ausgewiesen. Die Überleitung für 2022 wurde entsprechend angepaßt.